Stadt Sulzbach/Saar · Bauamt Stadt Sulzbach/Saar Sulzbachtalstraße 81 66280 Sulzbach/Saar Deutschland · 03.09.26
Sulzbach/Saar Strom-und Gaslieferung 2027 Die Stadt Sulzbach/Saar beabsichtigt den Abschluss von Strom- und Gaslieferverträgen für das Jahr 2027, optional auch für das Jahr 2028. Los 1: Stromlieferung Los 2: Gaslieferung Lieferumfang Hinsichtlich des Verbrauchs für die Jahre 2027 und 2028 gehen die Auftraggeber sowohl hinsichtlich der Strom- als auch hinsichtlich der Gaslieferungen von einem vergleichbaren Verbrauch wie in den Vorjahren aus. a) Strom Die Jahresverbrauchswerte aus der Vergangenheit ergeben sich für den Auftraggeber hinsichtlich der Stromlieferung aus der beigefügten Anlage 2.3 Lieferstellenübersicht. Für die Jahre 2027 und 2028 prognostiziert der Auftraggeber einen Verbrauch von insgesamt ca. 970.000 kWh/a. Es handelt sich hierbei lediglich um einen Schätzwert für die zu liefernden Mengen und nicht um eine verbindliche/garantierte Abnahmemenge für diesen Zeitraum. b)Gas Die Jahresverbrauchswerte aus der Vergangenheit ergeben sich für den Auftraggeber hinsichtlich der Gaslieferung aus der beigefügten Anlage 2.3 Lieferstellenübersicht. Für die Jahre 2027 und 2028 prognostiziert der Auftraggeber einen Verbrauch von insgesamt 2,6 Mio kWh/a. Es handelt sich hierbei lediglich um einen Schätzwert für die zu liefernden Mengen und nicht um eine verbindliche/garantierte Abnahmemenge für diesen Zeitraum. Lieferzeitraum Die Auftragsvergabe erfolgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2027, 0:00 bis zum 31. Dezember 2027, 24:00. Der Strom- und/oder Gasliefervertrag endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31. Dezember 2027, 24.00. Optional ist seitens der Bieter ein Angebot für den Zeitraum vom 1. Januar 2028, 0:00 bis zum 31. Dezember 2028, 24:00, abzugeben. Sollte diese Option bezuschlagt werden, endet der Strom- und/oder Gasliefervertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31. Dezember 2028. Lieferung von Strom und Gas aus erneuerbaren Energien Für den Auftraggeber ist es entscheidend, dass der zu liefernde Strom weitestmöglich aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Dies hat der Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe darzustellen und auf Verlangen der Auftraggeber binnen von drei Monaten nach Ablauf des Lieferjahres in geeigneter Form (z.B. durch die Vorlage über das deutsche Herkunftsnachweisregister entwerteter Herkunftsnachweise) nachzuweisen. Alle weiteren Informationen möchten Sie den beigefügten ausführlichen Vergabeunterlagen entnehmen.
Offen Dienstleistung Energielieferung
Frist: 07.10.26