Stadt Bergisch Gladbach - AbwasserwerkBergisch GladbachTED
01.01.431 Erneuerung Rechenanlage Kläranlage
Das Projekt verfolgt das Ziel, einen Teil der bestehenden Rechenanlage einschließlich des zugehörigen Betriebsgebäudes technisch und baulich umfassend zu ertüchtigen. Die neue Rechenanlage soll für eine garantierte maximale Zulaufmenge von Qmax = 800 l/s ausgelegt werden und den aktuellen Anforderungen an Arbeitssicherheit, Hygiene, Energ...
Architektur, Elektroplanung, TGA-Planung, Wasserwirtschaft
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Bergisch Gladbach - Abwasserwerk
- Veröffentlicht:
- 31. August 2026
- Frist:
- 20. Oktober 2026
- Thema:
- Architektur
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Das Projekt verfolgt das Ziel, einen Teil der bestehenden Rechenanlage einschließlich des zugehörigen Betriebsgebäudes technisch und baulich umfassend zu ertüchtigen. Die neue Rechenanlage soll für eine garantierte maximale Zulaufmenge von Qmax = 800 l/s ausgelegt werden und den aktuellen Anforderungen an Arbeitssicherheit, Hygiene, Energieeffizienz sowie Wartungszugänglichkeit entsprechen. Im Vordergrund stehen eine robuste, wartungsarme Ausführung und die Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Betriebs während der Bauphase. Im Zuge der Maßnahme werden die Rechen und Rechengutwaschpressen vollständig ersetzt, die Absauganlage erneuert und die Steuerungs- sowie Elektrokomponenten durch neue, Ex-konforme Systeme ersetzt. Darüber hinaus sind bauliche Maßnahmen zur Beseitigung des Schimmelbefalls sowie zur Verbesserung des Raumklimas im Gebäude vorgesehen. Die bestehende Krananlage ist auf ihre Eignung für die neue Technik zu prüfen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Korrosionsschutzes zu ertüchtigen.
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Stadt WildbergWildbergFrist: 18. Aug.Die Stadt Wildberg betreibt die mechanisch-biologisch-chemische Kläranlage Wildberg. Dort wird das Wasser von ca. 10.000 Einwohner aus den Stadtteilen Wildberg, Effringen, Gültlingen, Schönbronn und Sulz am Eck gereinigt. Hinzu kommt der Anschluss einer Sprudelfabrik. Der Großteil der Kläranlage wurde 1980 errichtet. Im Jahr 2001 wurde die Kläranlage um eine zweite Straße erweitert, so dass die Kläranlage seitdem aus zwei separaten biologischen Reinigungsstraßen besteht. Das Wasser teilt sich im Ablauf des Sandfangs auf die beiden Straßen auf und wird nach der Nachklärung im Ablaufbauwerk wieder zusammengeführt. Die Stadt Wildberg sieht den Neubau einer 4. Reinigungsstufe vor. Die geeignetste Baufläche zur Errichtung der 4. Reinigungsstufe ist die Fläche des Kombibeckens (Vorklärung, Belebungsbecken) der Straße 1. Dementsprechend muss zur Realisierung der 4. Reinigungsstufe für die gesicherte Abwasserreinigung neues Belebungsbeckenvolumen zur Verfügung gestellt werden. Dies soll durch den Neubau einer zweiten Belebungsbeckenstraße direkt östlich der bestehenden Straße 2 erfolgen. Für die Umsetzung der beiden Bauwerke stehen folgende Maßnahmen an: - Erweiterung des Zwischenhebewerks auf die gesamte Wassermenge der Kläranlage - Umbau der Vorklärung 2 zur Aufteilung auf die beiden Belebungsbeckenstraßen - Neubau der Belebungsbeckenstraße (3 Kaskaden) - Umbau Gebläsestation 2 - Neubau Leitung zwischen Belebungsbeckenstraße und Nachklärbecken 1 - Neubau Rücklaufschlammpumpwerk 1 - Anpassung P-Fällung - Abbruch Kombibecken Straße 1 - Neubau 4. Reinigungsstufe Mit dieser Realisierung werden Synergien genutzt, die Kläranlage zukunftssicher ausgebaut, die neu zu versiegelten Flächen auf ein Minimum reduziert und die Abwasserreinigung durch den Bau der 4. Reinigungsstufe deutlich verbessert. Die Auflagen der Förderstelle und / oder der Genehmigungsbehörden sind zwingend in der Planung umzusetzen und die Fördervoraussetzungen sind vollumfänglich zu erfüllen.Neubau eines zentralen Retentionsbodenfilters (RBF) am RÜB „Alte Kläranlage“ in 76467 Bietigheim
Gemeindeverwaltung BietigheimBietigheimFrist: 21. Sept.Die Gemeinde Bietigheim betreibt weite Teile ihres öffentlichen Entwässerungsnetzes im Mischsystem. Bei Niederschlagsereignissen werden die anfallenden Mischwasserüberläufe über verschiedene Mischwasserentlastungsbauwerke in den Schmiedbach eingeleitet. Der Schmiedbach ist Bestandteil des Federbachsystems, das aufgrund einer Vielzahl von Einleitungen aus den angrenzenden Kommunen erheblich belastet ist. Das Gewässersystem weist nach der aktuellen Bewertung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowohl hinsichtlich des chemischen als auch des ökologischen Zustands erhebliche Defizite auf. Diese sind im Wesentlichen auf die Einleitungen aus den Abwasseranlagen, insbesondere aus den Mischwassersystemen der am Federbachsystem gelegenen Gemeinden, zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund sind auslaufende bzw. neu zu erteilende wasserrechtliche Einleiterlaubnisse ohne die Ergebnisse der von den Anrainergemeinden gemeinsam durch-zuführenden Untersuchungen zur Gewässerökologie und zur FFH-Verträglichkeit derzeit nicht genehmigungsfähig. Zur Sicherstellung des weiteren ordnungsgemäßen Betriebs der kommunalen Abwasseranlagen erließ das Landratsamt Rastatt im August 2022 eine Interimsanordnung zum vorläufigen Betrieb und zur Fortführung der öffentlichen Abwassereinleitungen aus dem Trenn- und Mischsystem des Einzugsgebiets Bietigheim in den Schmiedbach. Für die in den Ergänzungen zum Generalentwässerungsplan (GEP) 2015 sowie dessen Fortschreibungen definierten Ausbauzustände 2023, 2024 und 2030 sind entsprechend dieser Interimsanordnung konkrete abwassertechnische Emissions- und Immissionsmaßnahmen umzusetzen und in Betrieb zu nehmen. Diese Maßnahmen dienen insbesondere der Reduzierung der stofflichen und hydraulischen Belastungen des Schmiedbachs sowie der schrittweisen Verbesserung des Gewässerzustands und der Erreichung der Ziele der WRRL. Für den Ausbauzustand 2030 ist gemäß Interimsanordnung spätestens bis zum 31. Dezember 2028 ein neuer zentraler Retentionsbodenfilter (RBF) im Mischwassersystem am Regenüberlaufbecken (RÜB) „Alte Kläranlage“ zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Die Maßnahme ist Voraussetzung für die weitere Entwicklung des Gemeindegebiets und insbesondere vor der Erschließung der Baugebiete „Birkig, 3. und 4. Bauabschnitt“ sowie des Gewerbegebiets „Schelmenäcker (B8)“ umzusetzen. Der geplante Retentionsbodenfilter befindet sich unmittelbar neben dem bestehenden RÜB „Alte Kläranlage“. Die Planung hat die örtlichen Grundstücksverhältnisse sowie die vorhandene abwassertechnische Infrastruktur und die erforderlichen Schnittstellen zum bestehenden RÜB zu berücksichtigen. Auf Grundlage der zunächst erstellten Vorplanung des RBF wurden im weiteren Planungsverlauf zusätzliche Untersuchungen zur Dimensionierung und langfristigen Auslegung der Anlage durchgeführt. Dabei wurden neben den bereits absehbaren Entwicklungsflächen insbesondere die mögliche zusätzliche Erschließung des Bereichs entlang der B3 sowie weitere potenzielle Entwicklungsflächen im Gemeindegebiet berücksichtigt. Im Rahmen der weiteren Untersuchungen wurde deutlich, dass eine zukunftsfähige Auslegung des RBF die Berücksichtigung zusätzlicher Flächenreserven erfordert. Der Gemeinderat der Gemeinde Bietigheim hat sich daher für eine stufenweise Realisierung des Retentionsbodenfilters entschieden. Mit der ersten Ausbaustufe werden die bereits geplanten und absehbaren Entwicklungsgebiete berücksichtigt. Die zweite Ausbaustufe sieht die Erweiterung der Anlage um ein zusätzliches Filterbecken vor und berücksichtigt insbesondere den Flächenpuffer von rund 42,5 ha bis zur Gemarkungsgrenze entlang der B3. Die Aufteilung in zwei Ausbaustufen ermöglicht es, die zwingend erforderliche abwassertechnische Infrastruktur zunächst bedarfsgerecht für die konkret geplanten Entwicklungsgebiete her-zustellen und gleichzeitig die baulichen und räumlichen Voraussetzungen für eine spätere Erweiterung zu schaffen. Das Projekt befindet sich derzeit in Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Die Genehmigungsplanung wird durch das bereits mit der Planung (LPH 1 bis 4) beauftragte Ingenieurbüro fertiggestellt. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind daher die weiteren Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 9 der Ausbaustufe 1. Der Förderantrag soll aufgrund der zwischenzeitlich angepassten und erweiterten Planung nach erneuter Abstimmung mit dem Regierungspräsidium im kommenden Jahr eingereicht werden. Gleichzeitig soll ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die erforderlichen Planungs- und Vergabeschritte rechtzeitig durchgeführt und die bauliche Umsetzung so gesteuert werden kann, dass die Inbetriebnahme des RBF spätestens zum 31. Dezember 2028 erfolgen kann. Die Gesamtkosten für den stufenweisen Ausbau des Retentionsbodenfilters werden gemäß der aktuellen Kostenschätzung mit insgesamt 5.490.000,00 € brutto angesetzt. Die Kostenangaben basieren auf dem derzeitigen Planungsstand (Vorentwurfsplanung) und dienen als Grundlage für die weitere Planung, Vergabe und Umsetzung der Maßnahme. Nachfolgende Terminschiene ist geplant: Planungsbeginn: Im Anschluss der Vergabe, voraussichtlich ab Januar 2027; Abschluss LPH 5: Juli 2027; Baubeginn: August 2027; Inbetriebnahme: Ende 2028 Die Aufteilung der Kosten der Kostenschätzung in die Kostengruppen gliedert sich wie folgt auf: KG 300: 2.330.000 € brutto; KG 410: 505.000 € brutto; KG 480: 440.000 € brutto; KG 500 (inkl. Ausgleichsmaßnahmen): 360.000 € brutto. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen der Ausbaustufe 1 mit den Leistungsphasen 5-9 für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41ff. HOAI, Freianlagen gemäß §§ 38ff. HO-AI und der Technischen Ausrüstung mit den Anlagengruppe 1 (Hydraulik) und 8 (EMSR-Steuerung) nach §53 ff HOAI.Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am Neckar - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der Kläranlage Neckartailfingen
Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am NeckarWendlingen am NeckarIm Rahmen des Projekts "Erweiterung der Kläranlage Neckartailfingen" plant der Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen die umfangreiche Modernisierung und Kapazitätserweiterung der bestehenden kommunalen Abwasserreinigungsanlage am Standort Neckartailfingen. Gegenstand der Vergabe sind sämtliche Leistungen der Generalplanung für die Planung, Vorbereitung und bauliche Umsetzung dieser komplexen wasserwirtschaftlichen Infrastrukturmaßnahme. Die Kläranlage Neckartailfingen weist derzeit eine Ausbaugröße von 7.000 EW auf. Durch die Stilllegung der benachbarten Kläranlage Großbettlingen, die künftig über einen neuen Anschlusskanal hydraulisch an die Kläranlage Neckartailfingen angebunden wird, entsteht die Notwendigkeit einer Erweiterung auf ca. 16.000 EW einschließlich einer Optimierung der Reinigungsleistung (Größenklasse 4). Gleichzeitig sollen vorhandene Strukturen soweit möglich weiter genutzt und der Ausbau in mehreren Bauphasen unter Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs realisiert werden. Die bestehende Kläranlage umfasst derzeit insbesondere - Zulaufhebewerk - Regenüberlaufbecken (Durchlaufbecken) - mechanische Reinigung (Rechen, Waschpresse, belüfteter Rundsandfang, Schwimmstofffang) - Belebungsbecken (Carrousel-Becken mit Kreiselbelüftern) - Nachklärung - Hochwasserpumpwerk - Schlammbehandlung (Eindicker, Schlammstapel) - Betriebsgebäude mit EMSR-Technik Auf Grundlage eines Strukturgutachtens (03/2024) wurden in einem Gutachten zur Verfahrenstechnik (12/2025) verschiedene Ausbauszenarien betrachtet, die nun im Zuge der Generalplanung vertieft, bewertet und zur Genehmigungsreife gebracht werden sollen. Ziel ist die Entwicklung einer energieeffizienten, robusten, betriebssicheren und zukunftsfähigen Abwasserbehandlungsanlage. Die Planung umfasst Variantenuntersuchungen, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Bauüberwachung bis zur Inbetriebnahme. Besondere Rahmenbedingungen sind: - Schwankende Zulaufsituation inkl. zweier signifikanter Indirekteinleiter - Hochwasser- und Überflutungsschutz - Berücksichtigung zukünftiger gesetzlicher Anforderungen (u. a. KARL) - Einbindung in regionale Schlammbehandlungskonzepte - Weiternutzung geeigneter Bestandsstrukturen - Erweiterung im laufenden Betrieb - Förderfähigkeit des Gesamtvorhabens Mit Blick vorstehender Ausführungen werden umfangreichen Fachdisziplinen benötigt: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung (Maschinentechnik + EMSR). Hierbei sind die gemäß Leistungsbeschreibung sowie die nach Bedarf des Auftraggebers erforderlichen besonderen Leistungen zu erbringen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung inkl. Anhang und dem Vertragsentwurf) zu entnehmen.TNW ING Bamberg Service - Eigenbetrieb der Stadt Bamberg - Erneuerung Schlammentwässerung
Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag des Bamberg ServiceBambergDie Bamberg Service - Eigenbetrieb der Stadt Bamberg - betreibt in der Kläranlage Bamberg eine Zentrifuge zur maschinellen Eindickung und Desintegration von Überschlussschlamm. Die Stadt Bamberg beabsichtigt, die Schlammentwässerung ihrer Kläranlage grundlegend zu erneuern. Anlass für dieses Vorhaben ist der altersbedingte Verschleiß der bestehenden maschinellen und elektrotechnischen Anlagen, deren älteste Komponenten aus dem Jahr 2008 stammen. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Betriebssicherheit, der Reduktion von Wartungs- und Energiekosten sowie der Minimierung von Ausfallzeiten. Zudem soll so eine optimale Energieausbeute in den nachgelagerten Anlagenteilen gewährleistet werden. Im Zuge der Sanierung ist ein 1:1-Austausch der technischen Ausrüstung vorgesehen. Erneuert werden insbesondere die Dünnschlammpumpe, Dekanterzentrifuge, Dickschlammpumpe, Desintegration, Feststoffzerkleinerer, Faulschlammpumpe, Rohschlammpumpe sowie verschiedene Armaturen. Die bestehende Edelstahl-Rohrleitungsinstallation bleibt weitgehend bestehen und wird lediglich an die neuen Betriebsmittel angepasst. Zur Überbrückung während der Bauphase ist der Neubau einer Umgehungsleitung geplant. Ergänzend wird ein Warmwassersystem zur Reinigung der Zentrifuge eingerichtet. Die Sanierungen erfolgen im laufenden Betrieb. Für weitergehende Informationen zu den bestehenden Verhältnissen sowie zu Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen wird auf die beigefügte Studie zur Erneuerung der Schlammentwässerung einschließlich Anlagen verwiesen. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig erarbeitet werden. Die Bauausführungen sollen bis Ende des zweiten Quartals 2028 erfolgen. Die genannten Meilensteine dienen der zeitlichen Orientierung. Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass eine zügige Bearbeitung erforderlich ist. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 300, 400) liegt bei ca. 2,2 Mio. EUR netto, mithin 2,6 Mio. EUR brutto (keine Preissteigerung inbegriffen). Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 - Leistungsphasen 1-9 - Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 - Leistungsphasen 1-6 - Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 7, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 - Leistungsphasen 1-9 - Besondere LeistungenBundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenPotsdamDer BPOL-Standort Blumberg gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Die zentrale Versorgungsanlage (ZVA) der Liegenschaft der Bundespolizei in Blumberg befindet sich im Gebäude 55. Als Energieträger für die Wärmebereitstellung dient hauptsächlich Erdgas. Die Wärmeverteilung von der Wärmeversorgungsanlage zu den beheizten Gebäuden auf der Liegenschaft erfolgt über erdverlegte KMR-Rohrleitungen. Es sind neben wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten auch besonders ökologische Aspekte und die Nachhaltigkeit der Wärmeerzeugung sowie des angeschlossenen Wärmeverteilnetzes zu bewerten. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Weitere im Rahmen der Durchführung als notwendig erkennbare Maßnahmen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und zwecks Umsetzung abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA unumgänglich. Generell sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: I) Austausch Heizkessel und BHKW: Die Kessel, Baujahr 1996, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 20 Jahre) überschritten und müssen durch effizientere und ökologischere Kessel/Wärmeerzeugungssysteme ersetzt werden. Die BHKWs, Baujahr 1995, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 10 bis 15 Jahre) weit überschritten und müssen ebenfalls durch ein effizienteres und bedarfsgerechteres BHKW ersetzt werden. Die potenzielle Reduzierung der Energiebedarfe sollte hierbei bereits berücksichtigt werden. Da die Sanierung der ZVA und WEA jedoch bereits im ersten Bauabschnitt erfolgt, muss vorerst der aktuelle Energiebedarf sicher gedeckt werden bzw. über alle Bauabschnitte abgesichert sein (inkl. Interimsbauten). II) Betriebsoptimierung sämtlicher relevanter technischer Anlagen. Dazu gehören: Senkung der VL-/RL-Temperaturen der Wärmeverteilung innerhalb der Gebäude, Austausch bzw. Erweiterung der vorhandenen RLT-Anlage mit hocheffizienten Wärmerückgewinnungssystemen unter Berücksichtigung der nötigen Luftwechselraten der versorgten Zonen, Optimierung der Wärmeübergabe und hydraulischer Abgleich der Wärmeverteilleitungen. III) Überprüfung und Anpassung der Betriebssteuerung sämtlicher relevanter technischer Anlagen: Die Anlagentechnik der gesamten Liegenschaft befindet sich auf Grund der vorliegenden Datengrundlage in einem schlechten Zustand. Einsparungen können durch eine optimierte Betriebssteuerung erzielt werden (bedarfsgerechte bereichsweise Steuerung und technisches Monitoring). Dazu müssen die Anlagen über mehrere Monate überwacht, die Daten aufgezeichnet und schließlich ausgewertet werden. Eine entsprechende Gebäudeleittechnik mit den erforderlichen Unterzählerstrukturen ist vorhanden bzw. wird entsprechend erweitert werden. IV) Einsatz von Hocheffizienz-Pumpen (teilweise schon im Rahmen der Instandhaltung ausgetauscht), Erneuerung der Thermostatventile durch eine zeitgesteuerte optimierte Regelung und optional Erkennung offener Fenster durch Fensterkontakte. Für eine detaillierte aufgeschlüsselte Energieanalyse ist eine gebäudeweise Untersuchung der Wärmeenergieverbräuche durchgeführt worden. Eine gebäudescharfe Zählung liegt durch die vorhandenen Wärmemengenzähler vor. Die vorhandene GLT verfügt bereits jetzt über eine gute Aufzeichnungsfunktion aller relevanten Verbrauchsdaten. Eine Sanierung des Gebäudes 55, unter Bezugnahme auf mindestens den EGB55 Standard, ist umzusetzen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. - Es wird eine Kombination von Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdkollektoren, Luft-Wasser-Wärmepumpen in Kombination mit einem elektrischen Spitzenlastkessel, sowie die energetische Sanierung des Gebäudes auf den Standard EGB55 als Planungsgrundlage festgelegt. Die Erdkollektoren werden im Bereich des gesamten Sportplatzes geplant. -Umsetzungskonzept Es sind somit folgende Maßnahmen umzusetzen: 1) Austausch der BHKW Anlagen gegen eine neue Anlage entsprechend der Konfiguration. 2) Aufbau der Geothermie-Anlage, die Verortung der Anlage in der ZVA kann vermutlich auch im Bereich der BHKW Anlagen erfolgen, somit müsste vorher keine Baumaßnahme an der Gasbrenneranlage erfolgen und diese können zur Betriebssicherheit parallel weiter betrieben werden. 3) Rückbau einer der zwei Gasbrenner-Anlagen, somit bleibt nur eine Anlage mit 3,5MW übrig. Gleichzeitig kann eine schrittweise Anpassung der Vorlauf- und Rücklauftemperaturen im Nahwärmenetz, angepasst an den Bedarf in den Gebäuden, erfolgen. 4) Parallel dazu findet die energetische Sanierung des Gebäudes 55 ZVA auf mindestens den EGB55, bevorzugt sogar auf den EGB40 Standard statt. - Für die Wärmepumpenanlage, als gültig anwendbare Maßnahme gemäß GEG § 38, muss zuerst der notwendige Flächenbedarf mit dem vor Ort verfügbaren Flächen abgeglichen werden, um die maximale für die Deckung des Mittellastbereiches mögliche Wärmemenge zu bestimmen. - Die Planung und Dimensionierung der Neuanlage erfolgt nach Nutzerbedarf und den a.a.R.d.T. - Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Rohrnetzplanung zu berücksichtigen. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 400 inkl. Kostengruppe 550 betragen 4.579.831,- EUR netto.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Bergisch Gladbach - Abwasserwerk.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.