civillent GmbHTED
RV Handelsware Verlängerung
Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB ohne neues Vergabeverfahren: Der bestehende Vertrag wird um einen Monat verlängert. Diese Maßnahme dient der notwendigen Vorbereitung für ein nachfolgendes neues Vergabeverfahren.
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Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB ohne neues Vergabeverfahren: Der bestehende Vertrag wird um einen Monat verlängert. Diese Maßnahme dient der notwendigen Vorbereitung für ein nachfolgendes neues Vergabeverfahren.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- civillent GmbH
- Published:
- March 22, 2026
- Deadline:
- April 30, 2026
Tender description
Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB ohne neues Vergabeverfahren: Der bestehende Vertrag wird um einen Monat verlängert. Diese Maßnahme dient der notwendigen Vorbereitung für ein nachfolgendes neues Vergabeverfahren.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB ohne neues Vergabeverfahren: Der bestehende Vertrag wird um einen Monat verlängert. Diese Maßnahme dient der notwendigen Vorbereitung für ein nachfolgendes neues Vergabeverfahren. - civillent GmbH
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Der Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) hat einen bestehenden Dienstleistungsvertrag im Projekt „DolWin5“ während der Vertragslaufzeit geändert. Gegenstand des Vertrages ist die anforderungskonforme Ausführung des Projektmanagements mechanischer Teilsysteme für das Projekt DolWin5. Die Auftragsänderung dient der Fortführung der projektbezogenen Leistungen bis einschließlich Dezember 2026. Die Änderung wurde erforderlich, da im Projekt DolWin5 Terminverschiebungen eingetreten sind, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung nicht vorhersehbar waren. Der ursprünglich vorgesehene Leistungszeitraum war nicht ausreichend, um den vorgesehenen Leistungsumfang vollständig zu erbringen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Zudem ist ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sachgerecht und mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der bestehende Auftragnehmer verfügt über eine projektspezifische Einarbeitungstiefe und vertiefte Kenntnisse der mechanischen Teilsysteme, die kurzfristig nicht substituiert werden können. Die Auftragsänderung erfolgt auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Für Sektorenauftraggeber ist § 132 Abs. 2 Satz 2 und 3 GWB gemäß § 142 Nr. 3 GWB nicht anzuwenden. - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfartspflege BGW
Verlängerung Postdienstleistung
Die Auftraggeberin und der Auftragnehmer haben im Zuge des Vergabeverfahrens 2021/28 am 06.12.2021 einen Vertrag über „Abholung, portooptimierte Auflieferung, Zustellung von Post- und Briefsendungen (bis 1.000g) sowie die Bearbeitung von Retouren geschlossen“ Erstellung, nachfolgend: Vertrag, geschlossen. Diese Nachtragsvereinbarung ergänzt die bestehende Vereinbarung, sowie den Änderungsvertrag vom 17.12.2025 um folgendes: Der Vertrag aus dem Vergabeverfahren 2021/28 vom 06.12.2021 wird bis zum 28.02.2027 verlängert. - Louth and Meath Education and Training Board 1384Navan
Modification Notice for the Provision of Contracted Training to LMETB - Healthcare Support Training
Aufgrund des Ausbleibens eines neuen Rahmenvertrags durch die zentrale Beschaffungsstelle wird der bestehende Vertrag für Healthcare Support Training gemäß Artikel 72 (c) der Richtlinie 2014/24/EU verlängert. Dies dient der Sicherstellung der Dienstleistungskontinuität. Ein neues Vergabeverfahren für diese Leistungen ist für den kommenden Monat geplant, wobei mit einer Dauer von 12 bis 18 Monaten für den Prozess bis zur Implementierung gerechnet wird.
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