civillent GmbHTED
Vertragsverlängerung Rahmenvertrag Handelsware L & W
Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB ohne neues Vergabeverfahren: Der bestehende Vertrag wird um einen Monat verlängert. Diese Maßnahme dient der notwendigen Vorbereitung für ein nachfolgendes neues Vergabeverfahren.
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Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB ohne neues Vergabeverfahren: Der bestehende Vertrag wird um einen Monat verlängert. Diese Maßnahme dient der notwendigen Vorbereitung für ein nachfolgendes neues Vergabeverfahren.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- civillent GmbH
- Published:
- March 22, 2026
- Deadline:
- April 30, 2026
- Topic:
- Endpoint Devices
Tender description
Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB ohne neues Vergabeverfahren: Der bestehende Vertrag wird um einen Monat verlängert. Diese Maßnahme dient der notwendigen Vorbereitung für ein nachfolgendes neues Vergabeverfahren.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- PDF Notice (EST)
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Vertragserweiterung- und verlängerung RV Transition und Betrieb Fachverfahren
Im Jahr 2019 wurde die Ausschreibung Transition und Betrieb Fachverfahren (0230/368) in Form eines Verhandlungsverfahren mit TWB bezuschlagt. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die Transition und der Betrieb von Fachverfahren. Die Rahmenvereinbarung wird gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB um eine Transformations- und Konsolidierungsphase gem. § 132 Abs. 2 S.1 Nr. 2 GWB erweitert. - Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Erweiterung Rahmenvertrag betreffend Projektmanagementleistungen für Onlinedienste
Erhöhung der Maximalabnahmemenge für bestehende Projektmanagementleistungen im Rahmenvertrag. Der Umfang umfasst die Koordinierung von Umsetzungsprojekten im Bereich Projekt- und Programmmanagement sowie PMO für Digitalisierungs- und Softwareprojekte. Alle weiteren Regelungen des Rahmenvertrags bleiben unverändert. Die Anpassung erfolgt gemäß § 132 Abs. 2 GWB ohne erneutes Vergabeverfahren. - TenneT TSO GmbH
Änderung gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
Der Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) hat einen bestehenden Dienstleistungsvertrag im Projekt „DolWin5“ während der Vertragslaufzeit geändert. Gegenstand des Vertrages ist die anforderungskonforme Ausführung des Projektmanagements mechanischer Teilsysteme für das Projekt DolWin5. Die Auftragsänderung dient der Fortführung der projektbezogenen Leistungen bis einschließlich Dezember 2026. Die Änderung wurde erforderlich, da im Projekt DolWin5 Terminverschiebungen eingetreten sind, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung nicht vorhersehbar waren. Der ursprünglich vorgesehene Leistungszeitraum war nicht ausreichend, um den vorgesehenen Leistungsumfang vollständig zu erbringen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Zudem ist ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sachgerecht und mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der bestehende Auftragnehmer verfügt über eine projektspezifische Einarbeitungstiefe und vertiefte Kenntnisse der mechanischen Teilsysteme, die kurzfristig nicht substituiert werden können. Die Auftragsänderung erfolgt auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Für Sektorenauftraggeber ist § 132 Abs. 2 Satz 2 und 3 GWB gemäß § 142 Nr. 3 GWB nicht anzuwenden. - Louth and Meath Education and Training Board 1384Navan
Modification Notice for the Provision of Contracted Training to LMETB - Healthcare Support Training
Aufgrund des Ausbleibens eines neuen Rahmenvertrags durch die zentrale Beschaffungsstelle wird der bestehende Vertrag für Healthcare Support Training gemäß Artikel 72 (c) der Richtlinie 2014/24/EU verlängert. Dies dient der Sicherstellung der Dienstleistungskontinuität. Ein neues Vergabeverfahren für diese Leistungen ist für den kommenden Monat geplant, wobei mit einer Dauer von 12 bis 18 Monaten für den Prozess bis zur Implementierung gerechnet wird. - Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Erweiterung Rahmenvertrag betreffend Projektmanagementleistungen für Onlinedienste
Der Umfang der nach dem bestehenden Rahmenvertrag zu erbringenden Projektmanagementleistungen betreffend die Koordinierung der Umsetzungsprojekte im Bereich Projekt- und Programmmanagement sowie im Projektmanagement Office (PMO) in Digitalisierungs- und Softwareprojekten wird erhöht. Erhöht wird lediglich die Maximalabnahmemenge, die weiteren Regelungen des Rahmenvertrags bleiben unberührt. Die Erhöhung ist gemäß § 132 Abs. 2 GWB ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig.
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