jobcenter AöRSteinfurt
Dolmetscher-Dienstleistungen in Remote
Dolmetscherleistungen für Gespräche mit Kunden des Auftraggebers per Telefon- oder Videokonferenz. Die Übersetzung erfolgt mündlich, neutral, einwandfrei und transparent aus der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt. Schriftliche Übersetzungen sind nicht erforderlich.
Translation
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Dolmetscherleistungen für Gespräche mit Kunden des Auftraggebers per Telefon- oder Videokonferenz. Die Übersetzung erfolgt mündlich, neutral, einwandfrei und transparent aus der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt. Schriftliche Übersetzungen sind nicht erforderlich.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- jobcenter AöR
- Published:
- March 30, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Translation
Tender description
Dolmetscherleistungen für Gespräche mit Kunden des Auftraggebers per Telefon- oder Videokonferenz. Die Übersetzung erfolgt mündlich, neutral, einwandfrei und transparent aus der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt. Schriftliche Übersetzungen sind nicht erforderlich.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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10- jobcenter AöR
Dolmetscher-Dienstleistungen in Remote
Bereitstellung von Remote-Dolmetscherdiensten (Telefon- und Videodolmetschen) zur barrierefreien Kommunikation in Beratungsgesprächen der Arbeitsvermittlung. Erforderlich ist konsekutives Dolmetschen für Kunden mit begrenzten Deutschkenntnissen. Die Leistungen müssen flexibel und kurzfristig abrufbar sein. Die Dolmetscher übersetzen neutral, einwandfrei und transparent mündlich zwischen der jeweiligen Fremdsprache und Deutsch. Schriftliche Übersetzungen sind nicht Teil des Auftrags. - Stadt WuppertalWuppertalDeadline: Jun 23
Rahmenvereinbarung über Sprachmittlertätigkeiten für die Stadt Wuppertal
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Sprachmittlertätigkeiten (Dolmetscherdienste) im Rahmen der behördlichen Kommunikation von Menschen mit Migrationshintergrund. Hierbei kommen das Konsekutivdolmetschen (zeitversetzte Übersetzung) von Gesprächen zwischen Mitarbeiter*innen und vorsprechenden Kund*innen sowie bei Bedarf auch das Übersetzen von schriftlichen Dokumenten (z.B. Formulare, Bescheide, behördliche Schreiben) in die jeweilige Muttersprache in Betracht. Eine Festlegung auf spezielle inhaltliche Bereiche sind den einzelnen Vorgaben der einzelnen Leistungsorte gem. Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Es erfolgt eine Übersetzung sowohl aus der jeweiligen Muttersprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die jeweilige Muttersprache. Die Übersetzung wird ergänzt durch kontextuelle Einordnung des Gesagten unter Rücksichtnahme auf kultursensible Besonderheiten. Die Ausschreibung teilt sich in vier Lose auf (vgl. Leistungsbeschreibung). Es findet keine Loslimitierung statt. Losübergreifender Inhalt der Ausschreibung: Der Auftragnehmer stellt nach entsprechendem Bedarf Sprachmittler*innen für die Teilnahme und Übersetzungen während Beratungsgesprächen jedweder Art zur Verfügung. Der vorgesehene Einsatz pro Los wird unter den Ziffern 2.1.1 bis 2.1.4 der Leistungsbeschreibung dargestellt. Die Beauftragung eines Sprachmittlers*einer Sprachmittlerin erfolgt durch Einschaltung der jeweiligen Fachkraft bzw. durch die Schulleitung oder durch einen durch die Auftraggeberin bevollmächtigten Dritten. Die Art und Durchführung der Einschaltung wird nach Zuschlagserteilung mit dem Auftragnehmer beschlossen. Die zu vergebene Leistung wird nicht auf spezifische Sprachen festgelegt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die nachgefragten Sprachen vielfältig sind. Die Auftraggeberin erwartet seitens des Auftragnehmers, alle Sprachen abzudecken. Sollte ein Auftrag im Einzelfall nicht realisierbar sein, wird eine umgehende und transparente Kommunikation hierüber erwartet. Die Rahmenvereinbarung hat über die gesamte Vertragslaufzeit jeweils folgende Höchstabnahmevolumina: * Los 1: 60.000,00 EUR brutto * Los 2: 220.000,00 EUR brutto * Los 3: 176.000,00 EUR brutto * Los 4: 176.000,00 EUR brutto Das tatsächliche jeweilige Auftragsvolumen kann auch nach unten abweichen. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. - Kommunales Rechenzentrum NiederrheinKamp-LintfortDeadline: Jun 29
Proxmox Subscriptions + 2nd-Level-Support +Dienstleistungen
Gegenstand dieses Loses (Los 2) ist die produktspezifische Beschaffung von Proxmox-Subscriptions sowie die eines 2nd-Level-Supports für Proxmox VE und Proxmox Backup Server und weiteren Dienstleistungen wie Schulungen und Workshops in diesem Zusammenhang auf Grundlage der EVB-IT-Rahmenvereinbarung (Anlage 8f). Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber sowie den in Anlage 2b genannten Kommunalverwaltungen sämtliche Subscriptions gem. Preisblatt (vgl. Anlage 8b) auf Abruf zur Verfügung. Der 2nd-Level-Support hat in deutscher Sprache von montags bis sonntags zwischen 08.00 und 22 Uhr (Servicebereitschaftszeiten) mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage zu erfolgen. In Bezug auf den 2nd-Level-Support werden mindestens folgende Reaktionszeiten gefordert: Kritisch = Bis 1 Stunde ab Störungsmeldung direkt per Hotline/Telefon (Persönlicher Ansprech-partner)/E-Mail/Kundenportal (Web) Hoch = Bis 2 Stunden ab Störungsmeldung direkt per Hotline/Telefon (Persönlicher Ansprech-partner)/E-Mail/Kundenportal (Web) Normal = Bis 8 Stunden ab Störungsmeldung direkt per Hotline/Telefon (Persönlicher Ansprech-partner)/E-Mail/Kundenportal (Web) Niedrig = Bis spätestens zum nächsten Werktag direkt per Hotline/Telefon (Persönlicher An-sprechpartner)/E-Mail/Kundenportal (Web) Definition: Kritisch = Produktionsserver oder andere Rechenzentrum (RZ) kritische Systeme sind ausgefallen und es ist keine sofortige Abhilfe (Workaround) kundenseitig möglich. Hoch = Produktionsserver oder andere RZ kritische Systeme sind stark beeinträchtigt. Normal = Ausfälle mit geringen Auswirkungen auf das RZ Niedrig = Keine Ausfälle und Produktivität des RZ nicht eingeschränkt Der Auftragnehmer hat die Schulungen online oder vor Ort in deutscher Sprache zu erbringen, je nach jeweiliger Anforderung des Auftraggebers. Die Anzahl der Teilnehmer je Schulung wird sich auf bis zu 14 Mitarbeiter/innen belaufen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Schulungen an bis zu 5 aufeinanderfolgenden Tagen mit jeweils 8 Stunden durchzuführen. Der Auftragnehmer hat die Workshops online oder vor Ort in deutscher Sprache zu erbringen, je nach jeweiliger Anforderung des Auftraggebers. Die Anzahl der Teilnehmer je Workshop wird sich auf bis zu 14 Mitarbeiter/innen belaufen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Workshops an bis zu 5 aufeinanderfolgenden Tagen mit jeweils 8 Stunden durchzuführen. Dabei müssen die Länge eines Workshops sowie dessen Themen individuell zwischen dem Dozenten (Auftragnehmer) und dem Anforderer (Auftraggeber) abgesprochen werden können, ebenso wie der Austragungsort. Die Workshops sollten Proxmox VE oder Proxmox Backup Problemfälle beinhalten, die der Auftraggeber nicht selbständig lösen kann. Die Proxmox VE oder Proxmox Backup Problemfälle sollten in der Proxmox VE / Proxmox Backup Server Infrastruktur (ENTW-Systeme) des Anforderers (Auftraggeber) geschult und auch umgesetzt werden. - Kommunales Rechenzentrum NiederrheinKamp-LintfortDeadline: Jul 01
Proxmox Subscriptions + 2nd-Level-Support +Dienstleistungen
Gegenstand dieses Loses (Los 2) ist die produktspezifische Beschaffung von Proxmox-Subscriptions sowie die eines 2nd-Level-Supports für Proxmox VE und Proxmox Backup Server und weiteren Dienstleistungen wie Schulungen und Workshops in diesem Zusammenhang auf Grundlage der EVB-IT-Rahmenvereinbarung (Anlage 8f). Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber sowie den in Anlage 2b genannten Kommunalverwaltungen sämtliche Subscriptions gem. Preisblatt (vgl. Anlage 8b) auf Abruf zur Verfügung. Der 2nd-Level-Support hat in deutscher Sprache von montags bis sonntags zwischen 08.00 und 22 Uhr (Servicebereitschaftszeiten) mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage zu erfolgen. In Bezug auf den 2nd-Level-Support werden mindestens folgende Reaktionszeiten gefordert: Kritisch = Bis 1 Stunde ab Störungsmeldung direkt per Hotline/Telefon (Persönlicher Ansprech-partner)/E-Mail/Kundenportal (Web) Hoch = Bis 2 Stunden ab Störungsmeldung direkt per Hotline/Telefon (Persönlicher Ansprech-partner)/E-Mail/Kundenportal (Web) Normal = Bis 8 Stunden ab Störungsmeldung direkt per Hotline/Telefon (Persönlicher Ansprech-partner)/E-Mail/Kundenportal (Web) Niedrig = Bis spätestens zum nächsten Werktag direkt per Hotline/Telefon (Persönlicher An-sprechpartner)/E-Mail/Kundenportal (Web) Definition: Kritisch = Produktionsserver oder andere Rechenzentrum (RZ) kritische Systeme sind ausgefallen und es ist keine sofortige Abhilfe (Workaround) kundenseitig möglich. Hoch = Produktionsserver oder andere RZ kritische Systeme sind stark beeinträchtigt. Normal = Ausfälle mit geringen Auswirkungen auf das RZ Niedrig = Keine Ausfälle und Produktivität des RZ nicht eingeschränkt Der Auftragnehmer hat die Schulungen online oder vor Ort in deutscher Sprache zu erbringen, je nach jeweiliger Anforderung des Auftraggebers. Die Anzahl der Teilnehmer je Schulung wird sich auf bis zu 14 Mitarbeiter/innen belaufen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Schulungen an bis zu 5 aufeinanderfolgenden Tagen mit jeweils 8 Stunden durchzuführen. Der Auftragnehmer hat die Workshops online oder vor Ort in deutscher Sprache zu erbringen, je nach jeweiliger Anforderung des Auftraggebers. Die Anzahl der Teilnehmer je Workshop wird sich auf bis zu 14 Mitarbeiter/innen belaufen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Workshops an bis zu 5 aufeinanderfolgenden Tagen mit jeweils 8 Stunden durchzuführen. Dabei müssen die Länge eines Workshops sowie dessen Themen individuell zwischen dem Dozenten (Auftragnehmer) und dem Anforderer (Auftraggeber) abgesprochen werden können, ebenso wie der Austragungsort. Die Workshops sollten Proxmox VE oder Proxmox Backup Problemfälle beinhalten, die der Auftraggeber nicht selbständig lösen kann. Die Proxmox VE oder Proxmox Backup Problemfälle sollten in der Proxmox VE / Proxmox Backup Server Infrastruktur (ENTW-Systeme) des Anforderers (Auftraggeber) geschult und auch umgesetzt werden. - Kommunales Rechenzentrum NiederrheinKamp-LintfortDeadline: Jul 01
Proxmox Subscriptions + 2nd-Level-Support +Dienstleistungen
Gegenstand dieses Loses (Los 2) ist die produktspezifische Beschaffung von Proxmox-Subscriptions sowie die eines 2nd-Level-Supports für Proxmox VE und Proxmox Backup Server und weiteren Dienstleistungen wie Schulungen und Workshops in diesem Zusammenhang auf Grundlage der EVB-IT-Rahmenvereinbarung (Anlage 8f). Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber sowie den in Anlage 2b genannten Kommunalverwaltungen sämtliche Subscriptions gem. Preisblatt (vgl. Anlage 8b) auf Abruf zur Verfügung. Der 2nd-Level-Support hat in deutscher Sprache von montags bis sonntags zwischen 08.00 und 22 Uhr (Servicebereitschaftszeiten) mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage zu erfolgen. In Bezug auf den 2nd-Level-Support werden mindestens folgende Reaktionszeiten gefordert: Kritisch = Bis 1 Stunde ab Störungsmeldung direkt per Hotline/Telefon (Persönlicher Ansprech-partner)/E-Mail/Kundenportal (Web) Hoch = Bis 2 Stunden ab Störungsmeldung direkt per Hotline/Telefon (Persönlicher Ansprech-partner)/E-Mail/Kundenportal (Web) Normal = Bis 8 Stunden ab Störungsmeldung direkt per Hotline/Telefon (Persönlicher Ansprech-partner)/E-Mail/Kundenportal (Web) Niedrig = Bis spätestens zum nächsten Werktag direkt per Hotline/Telefon (Persönlicher An-sprechpartner)/E-Mail/Kundenportal (Web) Definition: Kritisch = Produktionsserver oder andere Rechenzentrum (RZ) kritische Systeme sind ausgefallen und es ist keine sofortige Abhilfe (Workaround) kundenseitig möglich. Hoch = Produktionsserver oder andere RZ kritische Systeme sind stark beeinträchtigt. Normal = Ausfälle mit geringen Auswirkungen auf das RZ Niedrig = Keine Ausfälle und Produktivität des RZ nicht eingeschränkt Der Auftragnehmer hat die Schulungen online oder vor Ort in deutscher Sprache zu erbringen, je nach jeweiliger Anforderung des Auftraggebers. Die Anzahl der Teilnehmer je Schulung wird sich auf bis zu 14 Mitarbeiter/innen belaufen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Schulungen an bis zu 5 aufeinanderfolgenden Tagen mit jeweils 8 Stunden durchzuführen. Der Auftragnehmer hat die Workshops online oder vor Ort in deutscher Sprache zu erbringen, je nach jeweiliger Anforderung des Auftraggebers. Die Anzahl der Teilnehmer je Workshop wird sich auf bis zu 14 Mitarbeiter/innen belaufen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Workshops an bis zu 5 aufeinanderfolgenden Tagen mit jeweils 8 Stunden durchzuführen. Dabei müssen die Länge eines Workshops sowie dessen Themen individuell zwischen dem Dozenten (Auftragnehmer) und dem Anforderer (Auftraggeber) abgesprochen werden können, ebenso wie der Austragungsort. Die Workshops sollten Proxmox VE oder Proxmox Backup Problemfälle beinhalten, die der Auftraggeber nicht selbständig lösen kann. Die Proxmox VE oder Proxmox Backup Problemfälle sollten in der Proxmox VE / Proxmox Backup Server Infrastruktur (ENTW-Systeme) des Anforderers (Auftraggeber) geschult und auch umgesetzt werden. - Kommunales Rechenzentrum NiederrheinKamp-LintfortDeadline: Jun 29
Proxmox Subscriptions + 2nd-Level-Support +Dienstleistungen
Gegenstand dieses Loses (Los 2) ist die produktspezifische Beschaffung von Proxmox-Subscriptions sowie die eines 2nd-Level-Supports für Proxmox VE und Proxmox Backup Server und weiteren Dienstleistungen wie Schulungen und Workshops in diesem Zusammenhang auf Grundlage der EVB-IT-Rahmenvereinbarung (Anlage 8f). Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber sowie den in Anlage 2b genannten Kommunalverwaltungen sämtliche Subscriptions gem. Preisblatt (vgl. Anlage 8b) auf Abruf zur Verfügung. Der 2nd-Level-Support hat in deutscher Sprache von montags bis sonntags zwischen 08.00 und 22 Uhr (Servicebereitschaftszeiten) mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage zu erfolgen. In Bezug auf den 2nd-Level-Support werden mindestens folgende Reaktionszeiten gefordert: Kritisch = Bis 1 Stunde ab Störungsmeldung direkt per Hotline/Telefon (Persönlicher Ansprech-partner)/E-Mail/Kundenportal (Web) Hoch = Bis 2 Stunden ab Störungsmeldung direkt per Hotline/Telefon (Persönlicher Ansprech-partner)/E-Mail/Kundenportal (Web) Normal = Bis 8 Stunden ab Störungsmeldung direkt per Hotline/Telefon (Persönlicher Ansprech-partner)/E-Mail/Kundenportal (Web) Niedrig = Bis spätestens zum nächsten Werktag direkt per Hotline/Telefon (Persönlicher An-sprechpartner)/E-Mail/Kundenportal (Web) Definition: Kritisch = Produktionsserver oder andere Rechenzentrum (RZ) kritische Systeme sind ausgefallen und es ist keine sofortige Abhilfe (Workaround) kundenseitig möglich. Hoch = Produktionsserver oder andere RZ kritische Systeme sind stark beeinträchtigt. Normal = Ausfälle mit geringen Auswirkungen auf das RZ Niedrig = Keine Ausfälle und Produktivität des RZ nicht eingeschränkt Der Auftragnehmer hat die Schulungen online oder vor Ort in deutscher Sprache zu erbringen, je nach jeweiliger Anforderung des Auftraggebers. Die Anzahl der Teilnehmer je Schulung wird sich auf bis zu 14 Mitarbeiter/innen belaufen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Schulungen an bis zu 5 aufeinanderfolgenden Tagen mit jeweils 8 Stunden durchzuführen. Der Auftragnehmer hat die Workshops online oder vor Ort in deutscher Sprache zu erbringen, je nach jeweiliger Anforderung des Auftraggebers. Die Anzahl der Teilnehmer je Workshop wird sich auf bis zu 14 Mitarbeiter/innen belaufen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Workshops an bis zu 5 aufeinanderfolgenden Tagen mit jeweils 8 Stunden durchzuführen. Dabei müssen die Länge eines Workshops sowie dessen Themen individuell zwischen dem Dozenten (Auftragnehmer) und dem Anforderer (Auftraggeber) abgesprochen werden können, ebenso wie der Austragungsort. Die Workshops sollten Proxmox VE oder Proxmox Backup Problemfälle beinhalten, die der Auftraggeber nicht selbständig lösen kann. Die Proxmox VE oder Proxmox Backup Problemfälle sollten in der Proxmox VE / Proxmox Backup Server Infrastruktur (ENTW-Systeme) des Anforderers (Auftraggeber) geschult und auch umgesetzt werden. Bereitstellung von Videodolmetscherleistungen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dolmetscherleistungen in Form des Konsekutivdolmetschens durch Audio- und Videoübertragung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beauftragt hierfür in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Dolmetscher. Die Übersetzungsleistungen erfolgen bei Rückkehrberatungsgesprächen und weiteren Vorsprachen bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) per Audio- und Videoübertragung. Dies betrifft oftmals Ausländer ohne Bleibeperspektive. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird im Folgenden der Begriff "Ausländer" entsprechend dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz als Oberbegriff für Asylsuchende, illegale Ausländer und Flüchtlinge verwendet. Der Abruf der Dolmetscherleistung erfolgt für Sprachmittlertätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Information und Beratung von Ausländern ohne Bleibeperspektive zur freiwilligen Rückkehr, sowie allgemeiner ausländerbehördlicher Tätigkeiten. Da die meisten dieser Personen über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist eine Übersetzung notwendig. Die Kommunikation während der Übersetzungsleistung erfolgt in Form des Konsekutivdolmetschens per Audio- und Videoübertragung. Das Videodolmetschen ist ausschließlich in der Konstellation vorgesehen, dass die zu beratende Person mit einem Bediensteten der Zentralen Ausländerbehörde gemeinsam physisch im gleichen Raum sitzt, während der Dolmetscher über das Video-System (Ende-zu-Ende-Verbindungen) hinzu geschaltet wird. Der Inhalt des Gespräches wird fernübermittelt. Nach derzeitiger Planung ist der Einsatz von 3 mobilen Endgeräten vorgesehen. Dabei deckt ein Gerät mehrere Einsatzorte ab (portable Lösung). Der Transport der Geräte erfolgt durch den jeweiligen Nutzer (Behördenbedienstete). Ein Abruf von Übersetzungsleistungen erfolgt grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung festgelegten Zeiträumen. Diese Zeiten sind nicht gleichzusetzen mit dem zu erwartenden Volumen an zu dolmetschenden Gesprächssituationen. Sie stellen lediglich den üblichen zeitlichen Rahmen dar, in dem ein Bedarf an Gesprächsübersetzungen entstehen kann (Bereitschaftszeiten). Während den Bereitschaftszeiten hat der Auftragnehmer stets Dolmetscher entsprechend dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu halten. Die Übersetzungsleistungen müssen vom Auftragnehmer an den angegebenen Bereitschaftszeiten MO - FR, 08:00 bis 16:00 Uhr (gesetzliche Feiertage ausgenommen) bereitgestellt werden. Für welche Sprachen, Zeit und Dauer Dolmetscherleistungen benötigt werden, wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation, die jeweiligen Aufgabenstellungen und die nicht abschließend kalkulierbaren Gesprächskontakte bestimmt. Sie unterliegen erheblichen Schwankungen und können daher nicht verbindlich prognostiziert werden. Die jeweilige Gesprächsdauer bei einem Einzelgespräch wird sich nach den bisherigen Erfahrungen im Durchschnitt zwischen 30 und 60 Minuten bewegen. Die bisher am häufigsten nachgefragten Sprachen sind (nicht abschließend): • Albanisch, • Amharisch, • Arabisch, • Bosnisch, • Dari/Persisch, • Englisch, • Farsi/Persisch, • Französisch, • Kosovo-Albanisch, • Kroatisch, • Kurdisch - Kurmanci/Sorani, • Mazedonisch, • Montenegrinisch, • Panjabi, • Paschtu, • Portugiesisch, • Russisch, • Serbisch, • Somalisch, • Spanisch, • Tigrinja, • Türkisch, • Ukrainisch, • Urdu Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ständig eine ausreichende Anzahl von Dolmetschern zur Auftragsdurchführung zur Verfügung steht. Es kann sich ein Bedarf dahingehend ergeben, dass zeitgleich von mehreren Endstellen Dolmetscher der gleichen Sprachgruppe angefordert werden. Vereinzelt sind bislang auch Sprachen wie z. B. Armenisch, Chinesisch, Oromo, Tamil, Tschetschenisch und Vietnamesisch aufgetreten, die nach vorheriger Terminabsprache verfügbar sein sollen. Dies wird ebenso für selten vorkommende Dialekte, wie z. B. Romani, erwartet. Es ist auch nicht auszuschließen, dass vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Höchstabrufmenge liegt bei 10.000 Stunden. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn die Höchstabrufmenge erreicht worden ist.- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung von Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)
Los 2: Veranstaltungs-Catering Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung, die es dem Auftraggeber erlaubt, für Veranstaltungen (Empfänge, Besprechungen, Schulungen, Konferenzen o.ä.) Catering-Leistungen bei Bedarf abzurufen. Die Veranstaltungen finden ausschließlich in Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf am Emilie-Preyer-Platz 1 statt. Art, Umfang und Qualität des Caterings richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsart, ihrer voraussichtlichen Dauer und der Anzahl der Teilnehmenden. Unterschieden wird grundsätzlich nach Catering-Leistungen für halbtägige sowie ganztägige Veranstaltungen. Im Vorfeld der Catering-Leistungen sind durch die Auftragnehmerin kostenfrei zu erbringen: - eine Beratung jeweils nach einem ausführlichen Briefing - telefonisch und/oder per Mail - durch die Bedarfsabfragenden des Auftraggebers oder der vom Auftraggeber mit der Organisation von Veranstaltungen beauftragten Agentur (Kontakt wird bei Beauftragung bekannt gegeben), - die Erstellung eines Angebots basierend auf den im Preisblatt "Catering" aufgeführten Positionen und ggf. unter Hinzufügung von Zusatzleistungen. Zusatzleistungen sind jegliche Leistungen, die grundsätzlich zu den nachstehend aufgeführten Catering-Leistungen zählen, jedoch quantitäts- oder qualitätsmäßig über den im Preisblatt "Catering" beschriebenen Positionen hinausgehen und die Aufwände für deren Erbringung in der Angebotsphase nicht in die Kostenkalkulation eingeflossen sind. Die Catering-Leistungen umfassen grundsätzlich: o im Bedarfsfall eine über das übliche Maß (telefonisch bzw. per Mail) hinausgehende Beratung der jeweiligen Bedarfsabfragenden durch die Auftragnehmerin im Dienstgebäude des MUNV, o die Zubereitung von warmen Gerichten sowie warmen oder kalten Speisen als Teil eines Buffets oder als eigenständige Mahlzeit, o die Bereitstellung von Obst, Backwaren oder Eis, o die Bereitstellung von nicht-alkoholischen Kalt- und Warmgetränken (Kaffee und Tee, Mineralwasser, Säfte, Softgetränke); in Ausnahmefällen ggfs. alkoholische Getränke (Bier, Sekt und Wein), jedoch keine Spirituosen, o sofern erforderlich, die Bereitstellung von geeigneten und ausreichenden Kühl- und Warmhaltevorrichtungen für die im Einzelfall bestellten Speisen und Getränke, o die Bereitstellung von zu den Speisen und Getränken passenden Gläsern, Geschirr (Porzellan) und Besteck (Metall) sowie Plattmenagen und Servietten (neutral - ohne Werbung) in ausreichender Menge (falls von Seiten der Bedarfsträgerin gewünscht), o die rechtzeitige Anlieferung der vorgenannten Speisen, Waren und des Equipments; je nach Bedarf sind ggf. auch zwei oder mehr Anlieferungen einzuplanen, o den Aufbau von Ausgabestellen (Buffettische sind vor Ort vorhanden), ohne dass weitere Arbeiten durch den Auftraggeber erforderlich sind, o die Deklaration von Speisen sowie ihren Komponenten (in Deutsch und optional auf Anforderung zusätzlich in Englisch), einschl. Hinweisen auf vegetarisch bzw. vegane Speisen, Gluten- oder Laktosefreiheit, Allergenkennzeichnung sowie bei Fleisch- bzw. Fischgerichten Angabe der Tierart, o Gestellung von Cateringpersonal (Koch, Service) o die Aufräumarbeiten nach den Verpflegungszeiten (Abräumen und fachgerechte Abfallentsorgung) o den Abbau (Versetzen der Ausgabestellen in den Ursprungszustand, der vor dem Aufbau des Caterings vorgeherrscht hat). Die Anzahl von Veranstaltungen, für die Cateringleistungen erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: Catering-Leistungen für halbtägige Veranstaltungen: - 2026: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR) - 2027: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (77.600,00 EUR) - 2028: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (67.600,00 EUR) - 2029: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR). Catering-Leistungen für ganztägige Veranstaltungen: - 2026: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR) - 2027: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (201.000,00 EUR) - 2028: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (205.000,00 EUR) - 2029: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für halbtägige und für ganztägige Cateringleistungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmemengen können jedoch nicht garantiert werden. Bedarfsabrufe Die Kontaktaufnahme mit der Auftragnehmerin zur Erstellung eines Angebots erfolgt in der Regel spätestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung. Letzte kleinere Änderungen, wie z.B. die Mitteilung der endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 5 Werktage vorher, mitgeteilt werden. In Ausnahmefällen sind Cateringleistungen für kurzfristig angesetzte Veranstaltungen zu erbringen, wenn die Beauftragung spätestens 8 Werktage vorher erfolgt. Das jeweilige Angebot hat folgende Angaben zu enthalten: Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmenden, Räumlichkeit (im Gebäude des MUNV), Uhrzeit der Lieferung und Abholung, Aufstellung des konkreten Bedarfs und die Ansprechperson(en). Anmerkungen / Hinweise: ? Bezüglich der Durchführung des Caterings ist der Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des BMU und UBA zu beachten (dieser ist zu finden unter: https://www.bmuv.de/publikation/leitfaden-fuer-die-nachhaltige-organisation-von-veranstaltungen). ? Sollte die Auftragnehmerin auch den Zuschlag für Los 1 "Verpflegung der Beschäftigten" erhalten, soll die Nutzung der Küchen für externes Catering der Auftragnehmerin nach einer schriftlichen gesonderten Vereinbarung mit dem MUNV ermöglicht werden. Eine Nutzung der Produktionsküche am Wochenende ist zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr möglich. Der Dienstbetrieb des MUNV darf zu keiner Zeit durch ein evtl. externes Catering beeinträchtigt werden. Vertragsbedingungen wie z.B. über kostendeckende Regelungen entsprechend der Kantinenrichtlinien sind hierzu separat zu verhandeln und zu vereinbaren. - Stadt ChemnitzDeadline: May 04
Rahmenvertrag Gewerbliche Reinigungstechnik und Serviceleistungen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 10/26/0013 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Chemnitz Markt 1 09111 Chemnitz Deutschland Telefonnummer: +49 371488-3081 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.chemnitz.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvertrag Gewerbliche Reinigungstechnik und Serviceleistungen Menge und Umfang: Es soll ein Rahmenvertrag mit einem geeigneten Anbieter für die Lieferung gewerblicher Reinigungstechnik und Serviceleistungen abgeschlossen werden. Art und Umfang möglicher Auftragsgrößen sind abhängig vom tatsächlichen Bedarf und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Eine Verpflichtung der Stadt Chemnitz Einzelaufträge zu erteilen oder bestimmte Mengen abzunehmen, besteht nicht. Es besteht keine Bindung an die ausgeschriebenen Mengen. Diese dienen lediglich der Übersicht und sind nicht abschließend. Für zusätzlich benötigte Artikel können Angebote abgefordert werden. Der Einzelwert der angefragten Artikel darf 5.000 EUR netto nicht überschreiten. Der jährliche Bestellumfang wird auf Grundlage der vergangenen Jahre auf ca. 60.000 EUR netto geschätzt. Die zur Wertung angegebenen Positionen sind bei einem Zeitraum von 3 Jahren auf ca. 142.000 EUR netto angesetzt. Hinzu kommen hier noch Kosten für Ersatzteile im Rahmen von Reparaturen. Bei den gewünschten Artikeln handelt es sich um Produkte aus dem Fachhandelsbereich und aus neuester Herstellung, die dem gegenwärtigen Sicherheitsstandard entsprechen. Die Produkte erfüllen die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), die z.B. in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN- und EN-Normen oder anderen allgemeinen anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind. Diese Zertifizierung soll den Nutzer und Dritte bei der Verwendung vor Schaden im Sinne der europäischen Rechtsprechung sichern. Die im Leistungsverzeichnis unter Beschreibung angegebenen technischen Daten sind Mindestanforderungen. Die Bestellungen werden durch verschiedene Ämter der Stadt Chemnitz ausgelöst. Für jede Bestellung ist eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber per E-Mail zu senden. Bei den Einzelaufträgen kann es sich auch um Kleinstmengen handeln. Für diese Aufträge werden bei Lieferung ab 50 EUR netto keine Zuschläge gezahlt. Eine Abholung aufgrund von Dringlichkeit ist ebenfalls zu ermöglichen. Zwischen Auftrag und Lieferung liegen max. 6 Werktage. Eillieferungen sind in max. 3 Werktagen (in besonders dringlichen Fällen eher) zu realisieren. Zuschläge werden bei Eillieferungen nicht gewährt. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen. Auf dem Lieferschein sind die Einrichtung, die Auftragsnummer und der Empfänger (Blockschrift) und Unterschrift deutlich zu erkennen. Weiterhin sind anfallende Reparaturen aller Art (z. B. Überprüfung von Maschinen) Gegenstand der Ausschreibung. Der Service beinhaltet das Abholen und die Anlieferung der Gegenstände. Die Fachberatung an den Bedarfsstellen vor Ort muss absichert sein (z. B. über den Außendienst). Eine rein telefonische Beratung reicht in spezifischen Fällen nicht aus. Alle Preise umfassen die Beratung und Lieferung sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials durch den Lieferanten. Sollte eine Rückgabe z. B. durch fehlerhafte Ware in Chemnitz nicht möglich sein, so hat die Rücksendung dieser Artikel auf Kosten des Auftragnehmers zu erfolgen. Ort der Leistung: Stadt Chemnitz 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 15.06.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.05.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag läuft vom 15.06.2026 bis zum 31.05.2027 und verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht 5 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (31.05.2027/ 31.05.2028) durch den AG oder den AN gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.05.2029. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d8f9e5378-190db16be9cd2f1c 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 04.05.2026 09:30 Ablauf der Bindefrist: 08.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Auf Sicherheitsleistung wird verzichtet. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifi-kates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: mit den Vergabeunterlagen und beinhaltet Erklärungen über den Umsatz, die Ausführung vergleichbarer Leistungen, die erforderlichen Beschäftigten, die Eintragung in ein Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, das Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung, die Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaftsanmeldung und ist bei Bewerbergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied vorzulegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden gem. § 16 Abs. 2 VOL/A nachgefordert. Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch Öffnung der Angebote: Stadt Chemnitz, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Nachprüfung behaupteter Verstöße Landesdirektion Sachsen, Referat 39 Stauffenbergallee 2 01099 Dresden [email protected] Industrietechnische Anlagen/ Ausrüstung - Stadt ChemnitzDeadline: May 04
Rahmenvertrag Gewerbliche Reinigungstechnik und Serviceleistungen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 10/26/0013 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Chemnitz Markt 1 09111 Chemnitz Deutschland Telefonnummer: +49 371488-3081 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.chemnitz.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvertrag Gewerbliche Reinigungstechnik und Serviceleistungen Menge und Umfang: Es soll ein Rahmenvertrag mit einem geeigneten Anbieter für die Lieferung gewerblicher Reinigungstechnik und Serviceleistungen abgeschlossen werden. Art und Umfang möglicher Auftragsgrößen sind abhängig vom tatsächlichen Bedarf und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Eine Verpflichtung der Stadt Chemnitz Einzelaufträge zu erteilen oder bestimmte Mengen abzunehmen, besteht nicht. Es besteht keine Bindung an die ausgeschriebenen Mengen. Diese dienen lediglich der Übersicht und sind nicht abschließend. Für zusätzlich benötigte Artikel können Angebote abgefordert werden. Der Einzelwert der angefragten Artikel darf 5.000 EUR netto nicht überschreiten. Der jährliche Bestellumfang wird auf Grundlage der vergangenen Jahre auf ca. 60.000 EUR netto geschätzt. Die zur Wertung angegebenen Positionen sind bei einem Zeitraum von 3 Jahren auf ca. 142.000 EUR netto angesetzt. Hinzu kommen hier noch Kosten für Ersatzteile im Rahmen von Reparaturen. Bei den gewünschten Artikeln handelt es sich um Produkte aus dem Fachhandelsbereich und aus neuester Herstellung, die dem gegenwärtigen Sicherheitsstandard entsprechen. Die Produkte erfüllen die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), die z.B. in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN- und EN-Normen oder anderen allgemeinen anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind. Diese Zertifizierung soll den Nutzer und Dritte bei der Verwendung vor Schaden im Sinne der europäischen Rechtsprechung sichern. Die im Leistungsverzeichnis unter Beschreibung angegebenen technischen Daten sind Mindestanforderungen. Die Bestellungen werden durch verschiedene Ämter der Stadt Chemnitz ausgelöst. Für jede Bestellung ist eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber per E-Mail zu senden. Bei den Einzelaufträgen kann es sich auch um Kleinstmengen handeln. Für diese Aufträge werden bei Lieferung ab 50 EUR netto keine Zuschläge gezahlt. Eine Abholung aufgrund von Dringlichkeit ist ebenfalls zu ermöglichen. Zwischen Auftrag und Lieferung liegen max. 6 Werktage. Eillieferungen sind in max. 3 Werktagen (in besonders dringlichen Fällen eher) zu realisieren. Zuschläge werden bei Eillieferungen nicht gewährt. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen. Auf dem Lieferschein sind die Einrichtung, die Auftragsnummer und der Empfänger (Blockschrift) und Unterschrift deutlich zu erkennen. Weiterhin sind anfallende Reparaturen aller Art (z. B. Überprüfung von Maschinen) Gegenstand der Ausschreibung. Der Service beinhaltet das Abholen und die Anlieferung der Gegenstände. Die Fachberatung an den Bedarfsstellen vor Ort muss absichert sein (z. B. über den Außendienst). Eine rein telefonische Beratung reicht in spezifischen Fällen nicht aus. Alle Preise umfassen die Beratung und Lieferung sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials durch den Lieferanten. Sollte eine Rückgabe z. B. durch fehlerhafte Ware in Chemnitz nicht möglich sein, so hat die Rücksendung dieser Artikel auf Kosten des Auftragnehmers zu erfolgen. Ort der Leistung: Stadt Chemnitz 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 15.06.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.05.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag läuft vom 15.06.2026 bis zum 31.05.2027 und verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht 5 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (31.05.2027/ 31.05.2028) durch den AG oder den AN gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.05.2029. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d8f9e5378-190db16be9cd2f1c 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 04.05.2026 09:30 Ablauf der Bindefrist: 08.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Auf Sicherheitsleistung wird verzichtet. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifi-kates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: mit den Vergabeunterlagen und beinhaltet Erklärungen über den Umsatz, die Ausführung vergleichbarer Leistungen, die erforderlichen Beschäftigten, die Eintragung in ein Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, das Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung, die Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaftsanmeldung und ist bei Bewerbergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied vorzulegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden gem. § 16 Abs. 2 VOL/A nachgefordert. Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch Öffnung der Angebote: Stadt Chemnitz, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Nachprüfung behaupteter Verstöße Landesdirektion Sachsen, Referat 39 Stauffenbergallee 2 01099 Dresden [email protected] Industrietechnische Anlagen/ Ausrüstung
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