Stadt Wernau (Neckar)Wernau (Neckar)
Bekanntmachung der Stadt Wernau (Neckar) nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages
Bekanntmachung der Stadt Wernau (Neckar) nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages Die Stadt Wernau (Neckar) hat am 23.12.2024 durch Veröffentlichung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgegeben, dass der mit der Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG abgeschl...
Energy Supply
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- Tender type:
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- Stadt Wernau (Neckar)
- Published:
- August 31, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Energy Supply
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Bekanntmachung der Stadt Wernau (Neckar) nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages Die Stadt Wernau (Neckar) hat am 23.12.2024 durch Veröffentlichung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgegeben, dass der mit der Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG abgeschlossene Konzessionsvertrag zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege und -flächen zur Errichtung und zum Betrieb von Leitungen, die zum Gasverteilnetz gehören, für das gesamte Gemeindegebiet am 31.12.2026 endet. Hierauf hat ausschließlich die Bestandskonzessionärin ihr Interesse bekundet. Der Konzessionsvertrag wurde am 26.08.2026 von den Vertragsparteien unterzeichnet. Zuvor hat der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) in seiner Sitzung vom 18.05.2026 den Beschluss gefasst, den Zuschlag zu Gunsten der Stadtwerke Esslingen GmbH & Co. KG zu erteilen. Die Gesetzmäßigkeit dieses Beschlusses wurde am 07.07.2027 nach § 108 GemO BW i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO BW vom Landratsamt Esslingen bestätigt. Der neue Gaskonzessionsvertrag hat eine Laufzeit von 18 Jahren. Er beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2044. Wernau (Neckar), den 28. August 2026 Michael Bauer Erster Beigeordneter der Stadt Wernau (Neckar)
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Verbandsgemeinde GöllheimGöllheimBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim Die Gemeinde Bubenheim hat den am 31.08.2026 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 13.08.2024 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Gemeinde Bubenheim bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Gemeinde Bubenheim hat daher in seiner Sitzung am 10.08.2026 dem Abschluss des Konzessionsvertrags mit der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen, zugestimmt. Die Entscheidung der Gemeinde Bubenheim über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Pfalzwerke Netz AG wird hiermit bekanntgegeben. Bubenheim, 13.08.2026 Thomas Lebkücher, OrtsbürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Böhmenkirch nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschuss eines neuen Stromkonzessionsvertrages
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Stadt EberbachBekanntmachung der Stadt Eberbach über den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für ein Stromverteilernetz gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Eberbach macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass sie entsprechend ihres, unter Beachtung der §§ 107, 108 und § 121 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg gefassten, Gemeinderatsbeschlusses mit der Stadtwerke Eberbach GmbH einen neuen Wegenutzungsvertrag für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für ein Stromverteilernetz (sogenannter Stromkonzessionsvertrag) abgeschlossen hat. Dem Abschluss des Vertrages ging ein Auswahlverfahren nach §§ 46 ff. Energiewirtschaftsgesetz voraus, welches durch die Bekanntmachung des Endes des bisherigen Stromkonzessionsvertrages im Bundesanzeiger eingeleitet wurde. Da die übrigen Interessenten ihre Interessensbekundung zurückgezogen haben, war folglich mit der Stadtwerke Eberbach GmbH als einzig verbleibende Interessentin über den Stromkonzessionsvertragsinhalt zu verhandeln. Eberbach, den 21.08.2026 Peter Reichert BürgermeisterBekanntmachung der Marktgemeinde Buchenberg gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe des Konzessionsvertrages (Strom)
Markt BuchenbergBuchenbergBekanntmachung der Marktgemeinde Buchenberg gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe des Konzessionsvertrages (Strom) Die Marktgemeinde Buchenberg gibt gemäß § 46 Abs. 5 EnWG bekannt, dass mit dem Netzbetreiber Allgäuer Überlandwerk GmbH ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Die Marktgemeinde Buchenberg hatte die Absicht zum Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages im Bundesanzeiger am 18.11.2025 öffentlich bekannt gemacht und ein wettbewerbliches Konzessionsvergabeverfahren durchgeführt. Die Allgäuer Überlandwerk GmbH hat ihre Eignung als bisherige Konzessionsnehmerin hinreichend hinterlegt. Eine Auswahlentscheidung war nicht erforderlich, da nur ein Bewerber das Interesse bekundet hat. Das Angebot des Netzbetreibers Allgäuer Überlandwerk GmbH erfüllt die Anforderungen der Marktgemeinde Buchenberg im vollen Umfang. Maßgebliche Gründe für die Entscheidung der Marktgemeinde Buchenberg waren auch, dass ein den Zielen des § 1 EnWG entsprechender Netzbetrieb gewährleistet ist und auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht genommen wird. Buchenberg, den 19.08.2026 Toni Barth, Erster Bürgermeister
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