Stadt Eberbach
Bekanntmachung der Stadt Eberbach über den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für ein Stromverteilernetz gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Bekanntmachung der Stadt Eberbach über den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für ein Stromverteilernetz gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Eberbach macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass sie entsprechend ihres, unter Beachtung der §§ 107, 108...
Grid Infrastructure
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- Stadt Eberbach
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- August 24, 2026
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Bekanntmachung der Stadt Eberbach über den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für ein Stromverteilernetz gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Eberbach macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass sie entsprechend ihres, unter Beachtung der §§ 107, 108 und § 121 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg gefassten, Gemeinderatsbeschlusses mit der Stadtwerke Eberbach GmbH einen neuen Wegenutzungsvertrag für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für ein Stromverteilernetz (sogenannter Stromkonzessionsvertrag) abgeschlossen hat. Dem Abschluss des Vertrages ging ein Auswahlverfahren nach §§ 46 ff. Energiewirtschaftsgesetz voraus, welches durch die Bekanntmachung des Endes des bisherigen Stromkonzessionsvertrages im Bundesanzeiger eingeleitet wurde. Da die übrigen Interessenten ihre Interessensbekundung zurückgezogen haben, war folglich mit der Stadtwerke Eberbach GmbH als einzig verbleibende Interessentin über den Stromkonzessionsvertragsinhalt zu verhandeln. Eberbach, den 21.08.2026 Peter Reichert Bürgermeister
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Stadt EberbachBekanntmachung der Stadt Eberbach über den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für ein Gasverteilernetz gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Eberbach macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass sie entsprechend ihres, unter Beachtung der §§ 107, 108 und § 121 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg gefassten, Gemeinderatsbeschlusses mit der Stadtwerke Eberbach GmbH einen neuen Wegenutzungsvertrag für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für ein Gasverteilernetz (sogenannter Gaskonzessionsvertrag) abgeschlossen hat. Dem Abschluss des Vertrages ging ein Auswahlverfahren nach §§ 46 ff. Energiewirtschaftsgesetz voraus, welches durch die Bekanntmachung des Endes des bisherigen Gaskonzessionsvertrages im Bundesanzeiger eingeleitet wurde. Da die übrigen Interessenten ihre Interessensbekundung zurückgezogen haben, war folglich mit der Stadtwerke Eberbach GmbH als einzig verbleibende Interessentin über den Gaskonzessionsvertragsinhalt zu verhandeln. 69412 Eberbach, den 21.08.2026 Peter Reichert BürgermeisterBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern
Stadt WiddernWiddernBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern Die Stadt Widdern hat den am 31.12.2028 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren vom 01.01.2029 bis zum 31.12.2048 neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 28.02.2025 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Stadt Widdern bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat daher in seiner Sitzung am 17.12.2025 dem Abschluss des Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH zugestimmt. Die Entscheidung der Stadt Widdern über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH wird hiermit bekanntgegeben. Widdern, den 04.08.2026 Stadt Widdern Günter Vogel stellvertretender BürgermeisterBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim
Verbandsgemeinde GöllheimGöllheimBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim Die Gemeinde Bubenheim hat den am 31.08.2026 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 13.08.2024 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Gemeinde Bubenheim bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Gemeinde Bubenheim hat daher in seiner Sitzung am 10.08.2026 dem Abschluss des Konzessionsvertrags mit der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen, zugestimmt. Die Entscheidung der Gemeinde Bubenheim über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Pfalzwerke Netz AG wird hiermit bekanntgegeben. Bubenheim, 13.08.2026 Thomas Lebkücher, OrtsbürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Westhausen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe der Strom-Konzession im Gemeindegebiet
Gemeinde WesthausenWesthausenBekanntmachung der Gemeinde Westhausen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe der Strom-Konzession im Gemeindegebiet zum 01.01.2029 Die Gemeinde Westhausen, Landkreis Ostalbkreis, macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (ENWG) bekannt, dass der Gemeinderat am 20.05.2026 den Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet Westhausen ab dem 01.01.2029 für die Dauer von 20 Jahren bis 31.12.2048 an die Netze ODR GmbH, Ellwangen vergeben hat Die wesentlichen Gründe für die Vergabe an die Netze ODR GmbH, Ellwangen waren zum einen, dass es nur einen Bewerber für die Konzession gab und zum anderen, dass die Regelungen des angebotenen Strom-Konzessionsvertrages ausgewogen und die Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner angemessen berücksichtigt sind. Westhausen, den 24.08.2026 Bürgermeister Markus KnoblauchBekanntmachung der Gemeinde Böhmenkirch nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschuss eines neuen Stromkonzessionsvertrages
Gemeinde BöhmenkirchBekanntmachung der Gemeinde Böhmenkirch nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschuss eines neuen Stromkonzessionsvertrages Die Gemeinde Böhmenkirch hat am 28.11.2024 durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Gemeindegebiet am 11.12.2026 endet. Nach Abschluss des Verfahrens gibt die Gemeinde Böhmenkirch bekannt, dass mit Beschluss des Gemeinderats vom 04.03.2026 der Zuschlag auf das Angebot der Albwerk GmbH & Co. KG, Geislingen an der Steige, gefallen ist, weil keine andere Interessensbekundung vorlag. Der neue Stromkonzessionsvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Der Vertrag wurde am 11.08.2026 unterzeichnet. Gemeinde Böhmenkirch Matthias Nägele BürgermeisterBekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Stadt Ingelfingen – Aufforderung zur Interessenbekundung
Stadt IngelfingenIngelfingenBekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Stadt Ingelfingen - Aufforderung zur Interessenbekundung Die Stadt Ingelfingen, Schloßstraße 12, 74653 Ingelfingen, (Landkreis Hohenlohekreis) mit rd. 5.400 Einwohnern, gibt nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hiermit bekannt, dass der am 23.11.2023 zwischen der Stadt Ingelfingen und der Netze BW GmbH abgeschlossene Konzessionsvertrag für die Elektrizitätsversorgung für das Stadtgebiet am 31.12.2028 endet. Die Stadt Ingelfingen beabsichtigt einen neuen Stromkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet mit einer Höchstlaufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen mit Interesse am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Ingelfingen werden dazu aufgefordert, ihr Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen, die zu dem Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet gehören, in Text- oder Schriftform gegenüber der Stadtverwaltung Ingelfingen Bürgermeister Michael Bauer Schloßstraße 12 74653 Ingelfingen Tel.: 07940/1309-32 E-Mail: [email protected] zu bekunden. Die Interessenbekundungsfrist endet innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Interessenbekundungen, die nach dem Ende der vorgenannten Frist eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Interessenbekundung bei der Stadt Ingelfingen maßgeblich. Die vom derzeitigen Konzessionär der Stadt überlassenen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die gemäß § 46a EnWG erforderlich sind, können bei der Stadtverwaltung Ingelfingen in Text- oder Schriftform angefordert werden. Die Informationen werden gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, die von der StadtBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in der Stadt Pulsnitz
Stadtverwaltung PulsnitzBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in der Stadt Pulsnitz Die Stadt Pulsnitz macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt Pulsnitz und der SachsenEnergie AG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung der eingemeindeten ehemaligen Gemeinde Oberlichtenau („Stromkonzessionsvertrag“) mit Ablauf des 31.03.2029 endet. Zudem endet der Stromkonzessionsvertrag der Stadt Pulsnitz am 30.11.2029, welcher vorfristig zum 31.03.2029 aufgehoben worden ist. Die Stadt Pulsnitz beabsichtigt, einen neuen Stromkonzessionsvertrag für das gesamte Stadtgebiet mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines solchen Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Pulsnitz interessiert sind, sind aufgefordert, bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Bekanntmachung ihr Interesse bei der Kontaktstelle der Stadt zu bekunden. Nach Ablauf des genannten Termins eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Kontaktstelle: Stadtverwaltung Pulsnitz An die Bürgermeisterin Frau Barbara Lüke Am Markt 1 01896 Pulsnitz Telefon: +49 35955 8610 E-Mail: [email protected] Fax: +49 35955 861109 Die Stadt Pulsnitz liegt im Landkreis Bautzen des Bundeslands Sachsen und das Konzessionsgebiet hat ca. 7.200 Einwohner auf einer geographischen Fläche von rd. 26,7 km2. Gegenstand der Stromkonzession ist ein Stromleitungsnetz. Die kalkulatorischen Netzdaten und weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die Vorlage der Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden. Pulsnitz, den 04.08.2026 (Datum der Beauftragung im Bundesanzeiger) Barbara Lüke BBekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG
Gemeinde KümmersbruckKümmersbruckBekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG Die Gemeinde Kümmersbruck, Schulstr. 37, 92245 Kümmersbruck, macht gemäß § 46 Abs. 5 EnWG bekannt, dass nach Durchführung eines Angebotsverfahrens die Bayernwerk Netz GmbH als der beste Bieter ausgewählt wurde und am 13.07.2026 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Kümmersbruck, den 05. August 2026 Elisabeth Gruber, Erste BürgermeisterinBekanntmachung der Marktgemeinde Buchenberg gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe des Konzessionsvertrages (Strom)
Markt BuchenbergBuchenbergBekanntmachung der Marktgemeinde Buchenberg gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe des Konzessionsvertrages (Strom) Die Marktgemeinde Buchenberg gibt gemäß § 46 Abs. 5 EnWG bekannt, dass mit dem Netzbetreiber Allgäuer Überlandwerk GmbH ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Die Marktgemeinde Buchenberg hatte die Absicht zum Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages im Bundesanzeiger am 18.11.2025 öffentlich bekannt gemacht und ein wettbewerbliches Konzessionsvergabeverfahren durchgeführt. Die Allgäuer Überlandwerk GmbH hat ihre Eignung als bisherige Konzessionsnehmerin hinreichend hinterlegt. Eine Auswahlentscheidung war nicht erforderlich, da nur ein Bewerber das Interesse bekundet hat. Das Angebot des Netzbetreibers Allgäuer Überlandwerk GmbH erfüllt die Anforderungen der Marktgemeinde Buchenberg im vollen Umfang. Maßgebliche Gründe für die Entscheidung der Marktgemeinde Buchenberg waren auch, dass ein den Zielen des § 1 EnWG entsprechender Netzbetrieb gewährleistet ist und auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht genommen wird. Buchenberg, den 19.08.2026 Toni Barth, Erster BürgermeisterBekanntmachung über die Vergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Todtenweis gem. § 46 Abs. 5 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Gemeinde TodtenweisBekanntmachung über die Vergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Todtenweis gem. § 46 Abs. 5 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Die Gemeinde Todtenweis, St.-Afra-Straße 18, 86447 Todtenweis, Landkreis Aichach-Friedberg, Bayern, macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass mit der LEW Verteilnetz GmbH am 11. August 2026 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Der neue Stromkonzessionsvertrag tritt am 09. Dezember 2028 in Kraft und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Auf die Bekanntmachung der Gemeinde Todtenweis im Bundesanzeiger gem. § 46 Abs. 3 EnWG vom 28. Juli 2025 hat innerhalb der gesetzten Frist nur ein Unternehmen sein Interesse bekundet. Die LEW Verteilnetz GmbH war der einzige Bewerber und hat durch Angebot des bayerischen Musterkonzessionsvertrages die Anforderungen der Gemeinde Todtenweis erfüllt. Das Angebot der LEW Verteilnetz GmbH gewährleistet einen den Zielen des § 1 EnWG entsprechenden Stromnetzbetrieb und nimmt auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht. Todtenweis, den 17.08.2026 Gemeinde Todtenweis Konrad Carl Erster Bürgermeister
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