Amt Recknitz-Trebeltal
Bekanntmachung der Stadt Bad Sülze über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom
Bekanntmachung der Stadt Bad Sülze über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Stadt Bad Sülze gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Stadt Bad Sülze über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den...
Grid Infrastructure
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- Amt Recknitz-Trebeltal
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- August 11, 2026
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- Grid Infrastructure
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Bekanntmachung der Stadt Bad Sülze über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Stadt Bad Sülze gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Stadt Bad Sülze über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom/Gas im Gemeindegebiet dienen, zum 22.12.2028 endet. Die Stadt Bad Sülze beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für den Zeitraum ab dem 23.12.2028 zu schließen. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich bei der Stadt Bad Sülze, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18 18461 Tribsees zu bekunden. Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Die gemäß § 46a EnWG durch E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach erfolgter Interessenbekundung nach Ende der Interessenbekundungsfrist bei der Stadt Bad Sülze, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18, 18461 Tribsees oder digital über [email protected] verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten, die sich gegenüber der Stadt zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichten. Stadt Bad Sülze Dr. D. Schmutzer Bürgermeisterin
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Amt Recknitz-TrebeltalBekanntmachung der Gemeinde Grammendorf über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Gemeinde Grammendorf gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Grammendorf über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom/Gas im Gemeindegebiet dienen, zum 22.12.2028 endet. Die Gemeinde Grammendorf beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für den Zeitraum ab dem 23.12.2028 zu schließen. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich bei der Gemeinde Grammendorf, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18 18461 Tribsees zu bekunden. Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Die gemäß § 46a EnWG durch E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach erfolgter Interessenbekundung nach Ende der Interessenbekundungsfrist bei der Gemeinde Grammendorf, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18, 18461 Tribsees oder digital über [email protected] verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten, die sich gegenüber der Gemeinde zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichten. Gemeinde Grammendorf U. Peters BürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Lindholz über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom
Amt Recknitz-TrebeltalBekanntmachung der Gemeinde Lindholz über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Gemeinde Lindholz gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Lindholz über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom/Gas im Gemeindegebiet dienen, zum 22.12.2028 endet. Die Gemeinde Lindholz beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für den Zeitraum ab dem 23.12.2028 zu schließen. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich bei der Gemeinde Lindholz, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18 18461 Tribsees zu bekunden. Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Die gemäß § 46a EnWG durch E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach erfolgter Interessenbekundung nach Ende der Interessenbekundungsfrist bei der Gemeinde Lindholz, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18, 18461 Tribsees oder digital über [email protected] verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten, die sich gegenüber der Gemeinde zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichten. Gemeinde Lindholz H. Kolschewski BürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Hugoldsdorf über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom
Amt Recknitz-TrebeltalBekanntmachung der Gemeinde Hugoldsdorf über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Gemeinde Hugoldsdorf gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Hugoldsdorf über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom/Gas im Gemeindegebiet dienen, zum 22.12.2028 endet. Die Gemeinde Hugoldsdorf beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für den Zeitraum ab dem 23.12.2028 zu schließen. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich bei der Gemeinde Hugoldsdorf, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18 18461 Tribsees zu bekunden. Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Die gemäß § 46a EnWG durch E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach erfolgter Interessenbekundung nach Ende der Interessenbekundungsfrist bei der Gemeinde Hugoldsdorf, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18, 18461 Tribsees oder digital über [email protected] verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten, die sich gegenüber der Gemeinde zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichten. Gemeinde Hugoldsdorf W. Bathelt BürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Drechow über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom
Amt Recknitz-TrebeltalBekanntmachung der Gemeinde Drechow über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Gemeinde Drechow gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Drechow über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom/Gas im Gemeindegebiet dienen, zum 22.12.2028 endet. Die Gemeinde Drechow beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für den Zeitraum ab dem 23.12.2028 zu schließen. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich bei der Gemeinde Drechow, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18 18461 Tribsees zu bekunden. Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Die gemäß § 46a EnWG durch E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach erfolgter Interessenbekundung nach Ende der Interessenbekundungsfrist bei der Gemeinde Drechow, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18, 18461 Tribsees oder digital über [email protected] verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten, die sich gegenüber der Gemeinde zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichten. Gemeinde Drechow A. Kert BürgermeisterinBekanntmachung der Stadt Eberbach über den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für ein Gasverteilernetz gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Stadt EberbachBekanntmachung der Stadt Eberbach über den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für ein Gasverteilernetz gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Eberbach macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass sie entsprechend ihres, unter Beachtung der §§ 107, 108 und § 121 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg gefassten, Gemeinderatsbeschlusses mit der Stadtwerke Eberbach GmbH einen neuen Wegenutzungsvertrag für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für ein Gasverteilernetz (sogenannter Gaskonzessionsvertrag) abgeschlossen hat. Dem Abschluss des Vertrages ging ein Auswahlverfahren nach §§ 46 ff. Energiewirtschaftsgesetz voraus, welches durch die Bekanntmachung des Endes des bisherigen Gaskonzessionsvertrages im Bundesanzeiger eingeleitet wurde. Da die übrigen Interessenten ihre Interessensbekundung zurückgezogen haben, war folglich mit der Stadtwerke Eberbach GmbH als einzig verbleibende Interessentin über den Gaskonzessionsvertragsinhalt zu verhandeln. 69412 Eberbach, den 21.08.2026 Peter Reichert BürgermeisterBekanntmachung der Stadt Eberbach über den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für ein Stromverteilernetz gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Stadt EberbachBekanntmachung der Stadt Eberbach über den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für ein Stromverteilernetz gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Eberbach macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass sie entsprechend ihres, unter Beachtung der §§ 107, 108 und § 121 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg gefassten, Gemeinderatsbeschlusses mit der Stadtwerke Eberbach GmbH einen neuen Wegenutzungsvertrag für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für ein Stromverteilernetz (sogenannter Stromkonzessionsvertrag) abgeschlossen hat. Dem Abschluss des Vertrages ging ein Auswahlverfahren nach §§ 46 ff. Energiewirtschaftsgesetz voraus, welches durch die Bekanntmachung des Endes des bisherigen Stromkonzessionsvertrages im Bundesanzeiger eingeleitet wurde. Da die übrigen Interessenten ihre Interessensbekundung zurückgezogen haben, war folglich mit der Stadtwerke Eberbach GmbH als einzig verbleibende Interessentin über den Stromkonzessionsvertragsinhalt zu verhandeln. Eberbach, den 21.08.2026 Peter Reichert BürgermeisterBekanntmachung der Ortsgemeinde Rodenbach nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Ortsgemeinde RodenbachRodenbachBekanntmachung der Ortsgemeinde Rodenbach nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Ortsgemeinde Rodenbach macht gem. § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG bekannt, dass der mit der Pfalzgas GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für das Gasverteilungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Ortsgemeinde am 31.12.2027 endet. Die Ortsgemeinde beabsichtigt, einem hierzu befähigten Unternehmen erneut qualifizierte Wegenutzungsrechte im Rahmen eines neuen Gaskonzessionsvertrages mit einer Laufzeit von max. 20 Jahren einzuräumen. Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse am Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages mit der Ortsgemeinde Rodenbach haben, werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Erscheinen dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Rodenbach vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, diese vertreten durch den Bürgermeister Ralf Schwarm Rummelstr. 15, 67685 Weilerbach ihr Interesse zu bekunden. Es handelt sich hierbei um die Bekanntmachung des Vertragsendes und die Aufforderung zur Interessenbekundung. Ein Kriterienkatalog oder finale Vergabeunterlagen werden mit dieser Bekanntmachung noch nicht zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist erhalten alle Unternehmen, die frist- und formgerecht ihr Interesse bekundet haben, zeitgleich die weiteren Verfahrensbriefe und Unterlagen zur Angebotsabgabe. Verspätet eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation gemäß § 46a EnWG, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, wurden vom bisherigen Netzbetreiber zur Verfügung gestellt (Stand: 31.12.2025). Die Daten können von den Interessenten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, Herrn Matthias Bachmann Rummelstr. 15 67685 Weilerbach E-Mail: matthias.bachmann@Bekanntmachung der Stadt Dülmen über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Stadt DülmenDülmenBekanntmachung der Stadt Dülmen über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Dülmen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Dülmen GmbH abgeschlossene Strom-Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet Dülmen am 31. Dezember 2028 endet. Die Stadt Dülmen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines Strom-Konzessionsvertrages für das Stadtgebiet Dülmen interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich einzureichen bei der Stadt Dülmen, persönlich/vertraulich z.Hd. Frau Meike Badur, Markt 1, 48249 Dülmen. Der Umschlag ist von außen sichtbar mit den Worten „Unterlagen im Stromkonzessionsverfahren - Nicht öffnen persönlich/vertraulich z.Hd. Frau Meike Badur“ zu kennzeichnen. Für das Einreichen der Interessenbekundung gilt eine Frist bis einschließlich zum 2. Dezember 2026, 11:00 Uhr. Verspätet eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes können - soweit diese der Stadt Dülmen vom Altkonzessionär mitgeteilt worden sind oder werden - bei der genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert werden. Stadt Dülmen BadurBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Leingarten
Stadt LeingartenLeingartenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Leingarten Die Stadt Leingarten, Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Erdgasverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Erdgaskonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Stadtgebiet am 31.12.2028 endet. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Stadt Leingarten Heilbronner Straße 38 74211 Leingarten E-Mail: [email protected] einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der Stadt Leingarten. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46 a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Erdgaskonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Stadt Leingarten unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Stadt vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Erdgasnetzes bekunden, wird die Stadt zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessenbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die Auswahlkriterien für die Konzessionierung informieren. Stadt Leingarten Bürgermeister Ralf SteinbrennerBerichtigung der Bekanntmachung der Stadt Bad Sooden-Allendorf vom 06. Juli 2026 über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrags für das Gebiet der Kernstadt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Stadt Bad Sooden-AllendorfBad Sooden-AllendorfBerichtigung der Bekanntmachung der Stadt Bad Sooden-Allendorf vom 06. Juli 2026 über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrags für das Gebiet der Kernstadt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die in der oben genannten Bekanntmachung vom 06. Juli 2026 enthaltene Frist zur Abgabe der Interessensbekundung zum Abschluss eines neuen Strom-Konzessionsvertrags für das Gebiet der Kernstadt der Stadt Bad Sooden-Allendorf wird wie folgt berichtigt: Unternehmen, die am Abschluss eines Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Kernstadt der Stadt Bad Sooden-Allendorf interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich einzureichen bei der Stadt Bad Sooden-Allendorf, persönlich/vertraulich z.Hd. Herrn Rainer Langefeld, Marktplatz 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf. Der Umschlag ist von außen sichtbar mit den Worten „Unterlagen im Stromkonzessionsverfahren - Nicht öffnen persönlich/vertraulich z.Hd. Herrn Langefeld“ zu kennzeichnen. Für das Einreichen der Interessenbekundung gilt eine Frist bis einschließlich zum 2. November 2026, 11:00 Uhr. Verspätet eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Stadt Bad Sooden-Allendorf Rainer Langefeld
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