Amt Recknitz-Trebeltal
Bekanntmachung der Gemeinde Lindholz über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom
Bekanntmachung der Gemeinde Lindholz über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Gemeinde Lindholz gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Lindholz über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung u...
Energy Supply
No credit card · Instant access
Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Amt Recknitz-Trebeltal
- Published:
- August 11, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Energy Supply
Tender description
Show full descriptionCollapse description
Bekanntmachung der Gemeinde Lindholz über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Gemeinde Lindholz gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Lindholz über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom/Gas im Gemeindegebiet dienen, zum 22.12.2028 endet. Die Gemeinde Lindholz beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für den Zeitraum ab dem 23.12.2028 zu schließen. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich bei der Gemeinde Lindholz, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18 18461 Tribsees zu bekunden. Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Die gemäß § 46a EnWG durch E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach erfolgter Interessenbekundung nach Ende der Interessenbekundungsfrist bei der Gemeinde Lindholz, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18, 18461 Tribsees oder digital über [email protected] verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten, die sich gegenüber der Gemeinde zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichten. Gemeinde Lindholz H. Kolschewski Bürgermeister
Further details
With free access, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
30 days free · no credit card · cancel anytime
All procurement details
Buyer, lots, participants, locations, documents, and procedure data have already been captured. Open any area to see the complete information in your workspace.
3 data areas available
30 days free · no credit card · cancel anytime
Related tenders
10Bekanntmachung der Gemeinde Grammendorf über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom
Amt Recknitz-TrebeltalBekanntmachung der Gemeinde Grammendorf über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Gemeinde Grammendorf gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Grammendorf über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom/Gas im Gemeindegebiet dienen, zum 22.12.2028 endet. Die Gemeinde Grammendorf beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für den Zeitraum ab dem 23.12.2028 zu schließen. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich bei der Gemeinde Grammendorf, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18 18461 Tribsees zu bekunden. Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Die gemäß § 46a EnWG durch E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach erfolgter Interessenbekundung nach Ende der Interessenbekundungsfrist bei der Gemeinde Grammendorf, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18, 18461 Tribsees oder digital über [email protected] verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten, die sich gegenüber der Gemeinde zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichten. Gemeinde Grammendorf U. Peters BürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Drechow über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom
Amt Recknitz-TrebeltalBekanntmachung der Gemeinde Drechow über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Gemeinde Drechow gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Drechow über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom/Gas im Gemeindegebiet dienen, zum 22.12.2028 endet. Die Gemeinde Drechow beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für den Zeitraum ab dem 23.12.2028 zu schließen. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich bei der Gemeinde Drechow, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18 18461 Tribsees zu bekunden. Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Die gemäß § 46a EnWG durch E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach erfolgter Interessenbekundung nach Ende der Interessenbekundungsfrist bei der Gemeinde Drechow, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18, 18461 Tribsees oder digital über [email protected] verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten, die sich gegenüber der Gemeinde zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichten. Gemeinde Drechow A. Kert BürgermeisterinBekanntmachung der Gemeinde Hugoldsdorf über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom
Amt Recknitz-TrebeltalBekanntmachung der Gemeinde Hugoldsdorf über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Gemeinde Hugoldsdorf gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Hugoldsdorf über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom/Gas im Gemeindegebiet dienen, zum 22.12.2028 endet. Die Gemeinde Hugoldsdorf beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für den Zeitraum ab dem 23.12.2028 zu schließen. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich bei der Gemeinde Hugoldsdorf, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18 18461 Tribsees zu bekunden. Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Die gemäß § 46a EnWG durch E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach erfolgter Interessenbekundung nach Ende der Interessenbekundungsfrist bei der Gemeinde Hugoldsdorf, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18, 18461 Tribsees oder digital über [email protected] verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten, die sich gegenüber der Gemeinde zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichten. Gemeinde Hugoldsdorf W. Bathelt BürgermeisterBekanntmachung der Stadt Bad Sülze über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom
Amt Recknitz-TrebeltalBekanntmachung der Stadt Bad Sülze über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom Die Stadt Bad Sülze gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der E.DIS Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Stadt Bad Sülze über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom/Gas im Gemeindegebiet dienen, zum 22.12.2028 endet. Die Stadt Bad Sülze beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für den Zeitraum ab dem 23.12.2028 zu schließen. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich bei der Stadt Bad Sülze, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18 18461 Tribsees zu bekunden. Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Die gemäß § 46a EnWG durch E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach erfolgter Interessenbekundung nach Ende der Interessenbekundungsfrist bei der Stadt Bad Sülze, über das Amt Recknitz-Trebeltal, Karl-Marx-Straße 18, 18461 Tribsees oder digital über [email protected] verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten, die sich gegenüber der Stadt zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichten. Stadt Bad Sülze Dr. D. Schmutzer BürgermeisterinBekanntmachung der Gemeinde Rukieten über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Gemeinde Rukieten gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde RukietenRukietenBekanntmachung der Gemeinde Rukieten über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Gemeinde Rukieten gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Rukieten macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für Strom zwischen der Gemeinde Rukieten und der WEMAG AG für das Gebiet der Gemeinde Rukieten am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Rukieten beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Dem Versorgungsgebiet liegen folgende Strukturdaten zugrunde: Versorgte Einwohnerzahl: 349 (stand 11.03.2026) Versorgte Fläche: 0,55 km2 Gesamtfläche: 12,3 km2 Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 30.11.2026 10.00 Uhr beim Amt Schwaan Pferdemarkt 2 18258 Schwaan einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Gemeinde Rukieten wird allen Interessenten nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten zur Verfügung stellen. Schwaan, den 17.08.2026 Frank Holzapfel Bürgermeister Gemeinde RukietenBekanntmachung der Ortsgemeinde Rodenbach nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Ortsgemeinde RodenbachRodenbachBekanntmachung der Ortsgemeinde Rodenbach nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Ortsgemeinde Rodenbach macht gem. § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG bekannt, dass der mit der Pfalzgas GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für das Gasverteilungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Ortsgemeinde am 31.12.2027 endet. Die Ortsgemeinde beabsichtigt, einem hierzu befähigten Unternehmen erneut qualifizierte Wegenutzungsrechte im Rahmen eines neuen Gaskonzessionsvertrages mit einer Laufzeit von max. 20 Jahren einzuräumen. Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse am Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages mit der Ortsgemeinde Rodenbach haben, werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Erscheinen dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Rodenbach vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, diese vertreten durch den Bürgermeister Ralf Schwarm Rummelstr. 15, 67685 Weilerbach ihr Interesse zu bekunden. Es handelt sich hierbei um die Bekanntmachung des Vertragsendes und die Aufforderung zur Interessenbekundung. Ein Kriterienkatalog oder finale Vergabeunterlagen werden mit dieser Bekanntmachung noch nicht zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist erhalten alle Unternehmen, die frist- und formgerecht ihr Interesse bekundet haben, zeitgleich die weiteren Verfahrensbriefe und Unterlagen zur Angebotsabgabe. Verspätet eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation gemäß § 46a EnWG, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, wurden vom bisherigen Netzbetreiber zur Verfügung gestellt (Stand: 31.12.2025). Die Daten können von den Interessenten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, Herrn Matthias Bachmann Rummelstr. 15 67685 Weilerbach E-Mail: matthias.bachmann@Bekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Riedhausen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde RiedhausenKirchstraße 1, 88377 RiedhausenBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Riedhausen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Riedhausen, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, mit rd. 800 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Riedhausen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Riedhausen Kirchstr. 1 88377 Riedhausen zu bekunden. Letzter Abgabetermin für die Interessensbekundung ist der 30.11.2026, 12.00 Uhr. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Riedhausen auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Riedhausen, Datum 19.08.2026 Yvonne Heine BürgermeisterinBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrags „Strom“ für ein Teilgebiet des Marktes Velden
Markt VeldenVeldenBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrags „Strom“ für ein Teilgebiet des Marktes Velden Der Markt Velden, Landkreis Landshut, Bayern, gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit der Firma Bauer Elektrounternehmen GmbH & Co.KG für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung für ein Teilgebiet der Gemeinde (eine Karte mit Gebietsgrenzen kann schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] angefordert werden) am 30.11.2028 endet. Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages für das genannte Gebiet interessiert sind, werden gebeten, ihre Interessensbekundung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] einzureichen. Die dem Markt Velden vom bisherigen Konzessionsnehmer gemäß § 46a EnWG vorgelegten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die der Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages dienen, können schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] angefordert werden.Bekanntmachung über die Vergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Todtenweis gem. § 46 Abs. 5 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Gemeinde TodtenweisBekanntmachung über die Vergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Todtenweis gem. § 46 Abs. 5 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Die Gemeinde Todtenweis, St.-Afra-Straße 18, 86447 Todtenweis, Landkreis Aichach-Friedberg, Bayern, macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass mit der LEW Verteilnetz GmbH am 11. August 2026 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Der neue Stromkonzessionsvertrag tritt am 09. Dezember 2028 in Kraft und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Auf die Bekanntmachung der Gemeinde Todtenweis im Bundesanzeiger gem. § 46 Abs. 3 EnWG vom 28. Juli 2025 hat innerhalb der gesetzten Frist nur ein Unternehmen sein Interesse bekundet. Die LEW Verteilnetz GmbH war der einzige Bewerber und hat durch Angebot des bayerischen Musterkonzessionsvertrages die Anforderungen der Gemeinde Todtenweis erfüllt. Das Angebot der LEW Verteilnetz GmbH gewährleistet einen den Zielen des § 1 EnWG entsprechenden Stromnetzbetrieb und nimmt auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht. Todtenweis, den 17.08.2026 Gemeinde Todtenweis Konrad Carl Erster BürgermeisterBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Leingarten
Stadt LeingartenLeingartenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Erdgasversorgung in der Stadt Leingarten Die Stadt Leingarten, Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Erdgasverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Erdgaskonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Stadtgebiet am 31.12.2028 endet. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Stadt Leingarten Heilbronner Straße 38 74211 Leingarten E-Mail: [email protected] einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der Stadt Leingarten. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46 a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Erdgaskonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Stadt Leingarten unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Stadt vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Erdgasnetzes bekunden, wird die Stadt zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessenbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die Auswahlkriterien für die Konzessionierung informieren. Stadt Leingarten Bürgermeister Ralf Steinbrenner
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Amt Recknitz-Trebeltal.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.