Gemeinde RiedhausenKirchstraße 1, 88377 Riedhausen
Bekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Riedhausen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Bekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Riedhausen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Riedhausen, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, mit rd. 800 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH ...
Grid Infrastructure
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- Gemeinde Riedhausen
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- August 19, 2026
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- Not specified
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- Grid Infrastructure
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Bekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Riedhausen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Riedhausen, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, mit rd. 800 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Riedhausen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Riedhausen Kirchstr. 1 88377 Riedhausen zu bekunden. Letzter Abgabetermin für die Interessensbekundung ist der 30.11.2026, 12.00 Uhr. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Riedhausen auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Riedhausen, Datum 19.08.2026 Yvonne Heine Bürgermeisterin
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10Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in der Stadt Pulsnitz
Stadtverwaltung PulsnitzBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in der Stadt Pulsnitz Die Stadt Pulsnitz macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt Pulsnitz und der SachsenEnergie AG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung der eingemeindeten ehemaligen Gemeinde Oberlichtenau („Stromkonzessionsvertrag“) mit Ablauf des 31.03.2029 endet. Zudem endet der Stromkonzessionsvertrag der Stadt Pulsnitz am 30.11.2029, welcher vorfristig zum 31.03.2029 aufgehoben worden ist. Die Stadt Pulsnitz beabsichtigt, einen neuen Stromkonzessionsvertrag für das gesamte Stadtgebiet mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines solchen Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Pulsnitz interessiert sind, sind aufgefordert, bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Bekanntmachung ihr Interesse bei der Kontaktstelle der Stadt zu bekunden. Nach Ablauf des genannten Termins eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Kontaktstelle: Stadtverwaltung Pulsnitz An die Bürgermeisterin Frau Barbara Lüke Am Markt 1 01896 Pulsnitz Telefon: +49 35955 8610 E-Mail: [email protected] Fax: +49 35955 861109 Die Stadt Pulsnitz liegt im Landkreis Bautzen des Bundeslands Sachsen und das Konzessionsgebiet hat ca. 7.200 Einwohner auf einer geographischen Fläche von rd. 26,7 km2. Gegenstand der Stromkonzession ist ein Stromleitungsnetz. Die kalkulatorischen Netzdaten und weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die Vorlage der Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden. Pulsnitz, den 04.08.2026 (Datum der Beauftragung im Bundesanzeiger) Barbara Lüke BBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession auf dem Gebiet der Stadt Buchen (Odenwald)
Stadtverwaltung BuchenBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession auf dem Gebiet der Stadt Buchen (Odenwald) gemäß § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Buchen (Odenwald), Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg gibt hiermit gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Elektrizitätsversorgung in der Kernstadt Buchen, sowie den Ortsteilen, Hettingen und Hainstadt mit der Stadtwerke Buchen GmbH & Co.KG am 31.08.29 enden. Die Stadt Buchen (Odenwald) beabsichtigt, den zum vorgenannten Termin auslaufenden Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet durch einen neuen Konzessionsvertrag mit 20-jähriger Laufzeit zu ersetzen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich beim Stadt Buchen (Odenwald), Wimpinaplatz 3, 74722 Buchen zu bekunden. Verspätet eingehende Interessenbeurkundungen können nicht berücksichtigt werden. Informationen gemäß § 46a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes können bei der Stadtverwaltung angefordert werden. Die Daten werden nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Stadt Buchen (Odenwald), den 11.08.26 Roland Burger, BürgermeisterBekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages im Stadtgebiet der Stadt Homberg (Ohm) gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Magistrat der Stadt Homberg (Ohm)Homberg (Ohm)Bekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages im Stadtgebiet der Stadt Homberg (Ohm) gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Stadt Homberg (Ohm) mit ca. 7.424 Einwohnern liegt in Hessen. Eigentümerin des Stromversorgungsnetzes und derzeitige Inhaberin der Wegenutzungsrechte nach § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Stadtgebiet ist die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG - OVAG. Die Stadt Homberg (Ohm) gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt und der OVAG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Stadt Homberg (Ohm) gehören - mit Ausnahme des Stadtteils Deckenbach - am 29.08.2028 endet. Die Stadt Homberg (Ohm) vergibt nunmehr mit diesem Verfahren einen neuen Konzessionsvertrag für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Homberg (Ohm) - mit Ausnahme des Stadtteils Deckenbach - mit einer Laufzeit von zwanzig Jahren. Interessierte Unternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Homberg (Ohm) interessiert sind, werden aufgefordert, ihr Interesse unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zum 21.11.2026, 23:59 Uhr bei der Kontaktstelle der Stadt Homberg (Ohm) zu bekunden. Kontaktstelle: Magistrat der Stadt Homberg (Ohm) Frau Felicitas Grün Markstraße 26 35315 Homberg (Ohm) E-Mail: [email protected] Nach Ablauf der genannten Frist eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Stromkonzessionsvertrags mit der Stadt Homberg (Ohm) verpflichtet, das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Homberg (Ohm) während der Vertragslaufzeit zu betreiben. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Vorlage einer vom Bewerber unterzeichneteBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim
Verbandsgemeinde GöllheimGöllheimBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim Die Gemeinde Bubenheim hat den am 31.08.2026 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 13.08.2024 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Gemeinde Bubenheim bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Gemeinde Bubenheim hat daher in seiner Sitzung am 10.08.2026 dem Abschluss des Konzessionsvertrags mit der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen, zugestimmt. Die Entscheidung der Gemeinde Bubenheim über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Pfalzwerke Netz AG wird hiermit bekanntgegeben. Bubenheim, 13.08.2026 Thomas Lebkücher, OrtsbürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Böhmenkirch nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschuss eines neuen Stromkonzessionsvertrages
Gemeinde BöhmenkirchBekanntmachung der Gemeinde Böhmenkirch nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschuss eines neuen Stromkonzessionsvertrages Die Gemeinde Böhmenkirch hat am 28.11.2024 durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Gemeindegebiet am 11.12.2026 endet. Nach Abschluss des Verfahrens gibt die Gemeinde Böhmenkirch bekannt, dass mit Beschluss des Gemeinderats vom 04.03.2026 der Zuschlag auf das Angebot der Albwerk GmbH & Co. KG, Geislingen an der Steige, gefallen ist, weil keine andere Interessensbekundung vorlag. Der neue Stromkonzessionsvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Der Vertrag wurde am 11.08.2026 unterzeichnet. Gemeinde Böhmenkirch Matthias Nägele BürgermeisterBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG - Stromversorgung
Gemeinde LenzkirchLenzkirchBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG Die Gemeinde Lenzkirch macht bekannt, dass der mit der naturenergie netze GmbH abgeschlossene Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet mit Ausnahme des Ortsteils Saig (Stromkonzessionsvertrag) zum Ablauf des 31.12.2028 endet. Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Gemeinde Lenzkirch für das Gemeindegebiet mit Ausnahme des Ortsteils Saig interessiert sind, werden aufgefordert, ihr Interesse bis zum 11. Dezember 2026 (Interessenbekundungsfrist) bei der verfahrensleitenden Stelle GERSEMANN Rechtsanwälte Rechtsanwalt Gregor Czernek, LL.M. Bismarckallee 15 79098 Freiburg i. Br. E-Mail: [email protected] Tel.: 0761/7699073-0 Fax: 0761/7699073-9 durch Einreichung einer entsprechenden Erklärung (Interessenbekundung) zu bekunden. Maßgeblich für die Wahrung der Interessenbekundungsfrist ist der Eingang der Interessenbekundung bei der verfahrensleitenden Stelle. Die Übermittlung der Interessenbekundung per Fax oder per E-Mail ist zugelassen und für die Fristwahrung ausreichend. Nach Fristablauf eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung und Ablauf der Interessenbekundungsfrist werden den Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die Auswahlkriterien ergeben. Die der Gemeinde von dem bisherigen Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Elektrizitätsverteilernetzes im Sinne von § 46a EnWG (Netzdaten) können bei der verfahrensleitenden Stelle abgefragt werden. Die Zurverfügungstellung der Netzdaten setzt die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung voraus. Diese kann unter oben angegebenen Kontaktdaten bei der verfahrensleitenden Stelle angefoBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrags „Strom“ für ein Teilgebiet des Marktes Velden
Markt VeldenVeldenBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrags „Strom“ für ein Teilgebiet des Marktes Velden Der Markt Velden, Landkreis Landshut, Bayern, gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit der Firma Bauer Elektrounternehmen GmbH & Co.KG für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung für ein Teilgebiet der Gemeinde (eine Karte mit Gebietsgrenzen kann schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] angefordert werden) am 30.11.2028 endet. Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages für das genannte Gebiet interessiert sind, werden gebeten, ihre Interessensbekundung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] einzureichen. Die dem Markt Velden vom bisherigen Konzessionsnehmer gemäß § 46a EnWG vorgelegten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die der Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages dienen, können schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] angefordert werden.Bekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG
Gemeinde KümmersbruckKümmersbruckBekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG Die Gemeinde Kümmersbruck, Schulstr. 37, 92245 Kümmersbruck, macht gemäß § 46 Abs. 5 EnWG bekannt, dass nach Durchführung eines Angebotsverfahrens die Bayernwerk Netz GmbH als der beste Bieter ausgewählt wurde und am 13.07.2026 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Kümmersbruck, den 05. August 2026 Elisabeth Gruber, Erste BürgermeisterinBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern
Stadt WiddernWiddernBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern Die Stadt Widdern hat den am 31.12.2028 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren vom 01.01.2029 bis zum 31.12.2048 neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 28.02.2025 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Stadt Widdern bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat daher in seiner Sitzung am 17.12.2025 dem Abschluss des Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH zugestimmt. Die Entscheidung der Stadt Widdern über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH wird hiermit bekanntgegeben. Widdern, den 04.08.2026 Stadt Widdern Günter Vogel stellvertretender BürgermeisterBekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Stadt Ingelfingen – Aufforderung zur Interessenbekundung
Stadt IngelfingenIngelfingenBekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Stadt Ingelfingen - Aufforderung zur Interessenbekundung Die Stadt Ingelfingen, Schloßstraße 12, 74653 Ingelfingen, (Landkreis Hohenlohekreis) mit rd. 5.400 Einwohnern, gibt nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hiermit bekannt, dass der am 23.11.2023 zwischen der Stadt Ingelfingen und der Netze BW GmbH abgeschlossene Konzessionsvertrag für die Elektrizitätsversorgung für das Stadtgebiet am 31.12.2028 endet. Die Stadt Ingelfingen beabsichtigt einen neuen Stromkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet mit einer Höchstlaufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen mit Interesse am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Ingelfingen werden dazu aufgefordert, ihr Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen, die zu dem Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet gehören, in Text- oder Schriftform gegenüber der Stadtverwaltung Ingelfingen Bürgermeister Michael Bauer Schloßstraße 12 74653 Ingelfingen Tel.: 07940/1309-32 E-Mail: [email protected] zu bekunden. Die Interessenbekundungsfrist endet innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Interessenbekundungen, die nach dem Ende der vorgenannten Frist eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Interessenbekundung bei der Stadt Ingelfingen maßgeblich. Die vom derzeitigen Konzessionär der Stadt überlassenen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die gemäß § 46a EnWG erforderlich sind, können bei der Stadtverwaltung Ingelfingen in Text- oder Schriftform angefordert werden. Die Informationen werden gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, die von der Stadt
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