Stadt Bad SchwartauBad SchwartauTED
Vergabebekanntmachung: Erweiterung und Sanierung der Grundschule Cleverbrück - Generalplanung LP 5 ff.
Bad Schwartau ist mit über 20.000 Einwohner/innen die größte Stadt im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein. Die Stadt liegt am Fluss Schwartau, unmittelbar nordwestlich angrenzend an die Hansestadt Lübeck und ca. 13 km entfernt von der Ostsee. Im Raumordnungsplan für das Land Schleswig-Holstein ist die Stadt Bad Schwartau als Stadtrand...
Architektur, Tragwerksplanung, Elektroplanung, TGA-Planung, Brandschutzplanung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Bad Schwartau
- Veröffentlicht:
- 21. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Bad Schwartau ist mit über 20.000 Einwohner/innen die größte Stadt im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein. Die Stadt liegt am Fluss Schwartau, unmittelbar nordwestlich angrenzend an die Hansestadt Lübeck und ca. 13 km entfernt von der Ostsee. Im Raumordnungsplan für das Land Schleswig-Holstein ist die Stadt Bad Schwartau als Stadtrandkern I. Ordnung ausgewiesen. Die Grundschule Cleverbrück liegt am Standort Cleverhofer Weg 118, 23611 Bad Schwartau und wurde als Gesamtkomplex in den 1950er Jahren errichtet. Die Stadt Bad Schwartau beabsichtigt eine umfassende bauliche Erweiterung und Sanierung der Grundschule. Ziel der Maßnahme ist es, die Schule baulich, funktional und pädagogisch für die dauerhaft steigenden Anforderungen der Ganztagsbetreuung herzurichten und zugleich einen zeitgemäßen, inklusiven Lern- und Lebensort für Kinder zu schaffen. Die Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) wurden bereits vollständig durch ein Planungsbüro erbracht und abgeschlossen. Der entsprechende Bauantrag für die Gesamtmaßnahme wurde gestellt. Für den Neubau des Mitteltraktes wurde ein Förderantrag gestellt und positiv beschieden. Für die Sanierung des Ost- und Westflügels wurde ein weiterer Förderantrag gestellt; eine Förderentscheidung steht derzeit noch aus. Der Auftragnehmer hat die vorhandenen Planungsunterlagen zu übernehmen, fachlich zu prüfen, fortzuschreiben und in die weiteren Leistungsphasen 5 ff. zu integrieren. Ein Anspruch auf Wiederholung der Leistungsphasen 1-4 besteht nicht. Näheres zum Leistungsumfang ergibt sich aus den zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen.
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Stadt WegbergWegbergGegenstand der zu vergebenden Generalplanungsleistungen sind sämtliche Grundleistungen nach HOAI, umfassend die Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1-9), die Objektplanung Freianlagen (§§ 38-40 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 1-9), die Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53-56 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1-9) sowie die Fachplanung Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau (§§ 49-52 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 1-6). Darüber hinaus umfasst der Auftrag besondere Leistungen, darunter den Nachweis des baulichen Schall- und Wärmeschutzes einschließlich Akustikplanung sowie die Erstellung eines Barrierefrei-Konzepts für das Baugenehmigungsverfahren. Die Planungsleistungen sollen auf der durch die Stadt Wegberg erstellten Maßnahmenbeschreibung und Vorentwurfsplanung des Ende April 2026 eingereichten Förderantrags aufbauen. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung (LPH 2) sind zwei konzeptionelle Alternativen für den Erweiterungsbau zu entwickeln: die weitere Ausarbeitung des im Förderantrag eingereichten Entwurfs sowie ein Alternativentwurf an gleicher Stelle des Gebäudekomplexes. Der neue Erweiterungsbau soll nachhaltig und energieeffizient in Bau, Betrieb und Rückbau errichtet werden; eine geringe technische Ausrüstung im Sinne einer "Low-Tech"-Ausrichtung mit dezentraler Energiegewinnung sowie die Verwendung nachwachsender und ressourcenschonender Baustoffe - etwa im Holzbau - werden angestrebt. Die Schule soll dem Inklusionsgedanken folgen und weitgehend barrierefrei gestaltet werden. Vorrangige Projektziele sind die Einhaltung des Fertigstellungstermins, die Einhaltung des Budgets (festgelegt mit Abschluss der LPH 3), die möglichst störungsfreie Fortführung des Unterrichts- und Ganztagsbetriebs während der Bauausführung sowie die Umsetzung der gestalterischen Vorgaben. Die Förderbedingungen des Programms "Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier - Revier.gestalten" des Landes NRW sind bei der Umsetzung zu beachten; alle zugehörigen Fördernachweise sind unterschriftsreif vorzubereiten und dem Bauherrn zu übergeben. Eine hohe Präsenz vor Ort wird verlangt. Die Beauftragung des Generalplaners erfolgt stufenweise: Stufe 1 umfasst die LPH 1-4, Stufe 2 die LPH 5-9. Die Fertigstellung einschließlich Abrechnung der Maßnahmen ist aufgrund der Förderbedingungen zwingend bis zum 31. Dezember 2029 erforderlich; als konkretes Zieldatum für die Eröffnung ist das Ende der Sommerferien 2029 - der 10. August 2029 - festgelegt. Weitergehende Informationen können der Vorhabenbeschreibung entnommen werden, die mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt wurde.Erweiterung und Umbau der Grundschule Fischen im Allgäu - Ofterschwang, Generalplanung
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Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -GießenDie Grundschule Wettenberg-Wißmar liegt nördlich der Stadt Gießen. Die Schule unterrichtet aktuell insgesamt ca. 200 Schüler bis zu 10 Klassen von der 1. bis zur 4. Klasse. Die Schule ist überwiegend 2-zügig. Mit einer Tendenz zur 3-Zügigkeit. Die reguläre Unterrichtszeit/Betreuungszeit liegt zwischen 07:30 bis 13:15 Uhr. Zusätzlich findet ein Ganztagesangebot bis 17:00 Uhr statt. Die Grundschule Wettenberg-Wißmar wurde 1955/56 auf dem Grundstück Hainerweg 9 in 35435 Wettenberg-Wißmar erbaut. Der Landkreis Gießen plant als Träger der Schule den zusätzlichen Raumbedarf für die Grundschule in Wettenberg-Wißmar in Form eines Holzbaugebäudes zu schaffen. Das Gebäude umfasst das folgende Raumprogramm: - 4 Multifunktionale Räume zur Nutzung für Klassenunterricht und Ganztag mit je ca. 65 m2 - 1 Differenzierungsraum mit ca. 30 m2 - Zuzüglich der erforderlichen Technik, Konstruktions- und Verkehrsflächen Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme soll eine ökonomische, ökologische und energieeffiziente Bauweise berücksichtigt werden. Generell sollen die Grundsätze des nachhaltigen Bauens in der Planung Anwendung finden. Es ist ein Energie-Effizienzhaus gemäß KfW Klimafreundiches Nichtwohngebäude - ggf. mit QNG und der Passivhausstandard geplant. Die Planungen haben bezüglich der Nachhaltigkeit Variantenvergleiche zu berücksichtigen. Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Vergabeunterlagen. Der vorläufige Kostenrahmen der Maßnahme liegt derzeit bei ca. 2,5 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 300, 400, 500 und 700. Anrechenbare Kosten: Die anrechenbaren Kosten netto liegen gemäß Kostenschätzung bei: KG 300 1.070.272,27 EUR KG 400 452.210,92 EURStadt Wegberg, Vergabe Generalplanung "OGS-Erweiterung 2026", Grundschulen Arsbeck & Beeck
Stadt WegbergWegbergFrist: 17. Aug.Gegenstand der zu vergebenden Generalplanungsleistungen sind sämtliche Grundleistungen nach HOAI, umfassend die Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1-9), die Objektplanung Freianlagen (§§ 38-40 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 1-9), die Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53-56 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1-9) sowie die Fachplanung Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau (§§ 49-52 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 1-6). Darüber hinaus umfasst der Auftrag besondere Leistungen, darunter den Nachweis des baulichen Schall- und Wärmeschutzes einschließlich Akustikplanung sowie die Erstellung eines Barrierefrei-Konzepts für das Baugenehmigungsverfahren. Die Planungsleistungen sollen auf der durch die Stadt Wegberg erstellten Maßnahmenbeschreibung und Vorentwurfsplanung des Ende April 2026 eingereichten Förderantrags aufbauen. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung (LPH 2) sind zwei konzeptionelle Alternativen für den Erweiterungsbau zu entwickeln: die weitere Ausarbeitung des im Förderantrag eingereichten Entwurfs sowie ein Alternativentwurf an gleicher Stelle des Gebäudekomplexes. Der neue Erweiterungsbau soll nachhaltig und energieeffizient in Bau, Betrieb und Rückbau errichtet werden; eine geringe technische Ausrüstung im Sinne einer "Low-Tech"-Ausrichtung mit dezentraler Energiegewinnung sowie die Verwendung nachwachsender und ressourcenschonender Baustoffe - etwa im Holzbau - werden angestrebt. Die Schule soll dem Inklusionsgedanken folgen und weitgehend barrierefrei gestaltet werden. Vorrangige Projektziele sind die Einhaltung des Fertigstellungstermins, die Einhaltung des Budgets (festgelegt mit Abschluss der LPH 3), die möglichst störungsfreie Fortführung des Unterrichts- und Ganztagsbetriebs während der Bauausführung sowie die Umsetzung der gestalterischen Vorgaben. Die Förderbedingungen des Programms "Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier - Revier.gestalten" des Landes NRW sind bei der Umsetzung zu beachten; alle zugehörigen Fördernachweise sind unterschriftsreif vorzubereiten und dem Bauherrn zu übergeben. Eine hohe Präsenz vor Ort wird verlangt. Die Beauftragung des Generalplaners erfolgt stufenweise: Stufe 1 umfasst die LPH 1-4, Stufe 2 die LPH 5-9. Die Fertigstellung einschließlich Abrechnung der Maßnahmen ist aufgrund der Förderbedingungen zwingend bis zum 31. Dezember 2029 erforderlich; als konkretes Zieldatum für die Eröffnung ist das Ende der Sommerferien 2029 - der 10. August 2029 - festgelegt. Weitergehende Informationen können der Vorhabenbeschreibung entnommen werden, die mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt wurde.Erweiterung / Sanierung Grundschule Friesenheim-Schuttern
Gemeinde FriesenheimFriesenheimDie Gemeinde Friesenheim liegt in der Rheinebene am Rande des Schwarzwalds südlich von Offenburg. Friesenheim hat mit Heiligenzell, Oberweier, Oberschopfheim und Schuttern vier Ortsteile auf insgesamt rund 4.700 ha Fläche. Jeder Ortsteil hat seine eigene Grundschule, wobei die Grundschule in Schuttern organisatorisch zur Grundschule Friesenheim gehört. Durch die Einführung des Ganztagesförderungsgesetzes – GaFöG vom 12.10.2021 und die steigenden Schülerzahlen besteht größerer Raumbedarf. Zur besseren Abschätzung des Bedarfs hat die Gemeinde im März 2024 eine Bedarfsplanung nach DIN 18205 (Bedarfsplanung im Bauwesen) in Auftrag gegeben, die seit August 2025 vorliegt. Es besteht Bedarf für 1 – 2 Betreuungsräume, die sich im jetzigen Gebäude nicht realisieren lassen. Bei der Bedarfsplanung wurden für die Grundschule Schuttern zwei Lösungsvarianten ausgearbeitet. Man hat sich für die Variante 1 entschieden, dem Anbau eines kompakten Baukörpers als Ersatz für den bestehenden schmalen Anbau. Die Kosten für diese Variante werden mit rund 670.000.- € brutto angenommen. Zusätzlich soll das Gebäude energetisch und technisch saniert werden. Die dafür erforderlichen Maßnahmen werden auf 1,9 Mio. € geschätzt. Die für die Realisierung der Maßnahme erforderlichen Planungsleistungen sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Es werden folgende Fachlose vergeben: Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume Los 2: Technische Ausrüstung Los 3: Tragwerksplanung Eine Fertigstellung der Erweiterung und Sanierung wird zum Schuljahr 2028/29 angestrebt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Bad Schwartau.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.