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Vergabe von ÖSPV-Leistungen im Kreis Nordfriesland
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Los Pellworm im Umfang von ca. 32.000 Jahresfahrplankilometern. Das Deutschlandticket ist unter Beachtung möglicher Ausgleichsleistungen anzuwenden. Im Übrigen sind die Beförderungsentgelte so festzusetzen, dass Kinder bis einsch...
Personenbeförderung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreis Nordfriesland
- Veröffentlicht:
- 26. August 2026
- Frist:
- 26. September 2026
- Thema:
- Personenbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
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Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Los Pellworm im Umfang von ca. 32.000 Jahresfahrplankilometern. Das Deutschlandticket ist unter Beachtung möglicher Ausgleichsleistungen anzuwenden. Im Übrigen sind die Beförderungsentgelte so festzusetzen, dass Kinder bis einschließlich 14 Jahren für Einzelfahrausweise einen Rabatt von mindestens 40 % und für Zeitfahrkarten einen Rabatt von mindestens 25 % gegenüber dem jeweiligen Erwachsenenfahrpreis erhalten. Linien im Los Pellworm: 1091 (Hafen – Kurzentrum – Kaydeich – Schmeerhörn – Tammwarftsweg – Alte Kirche – Gurde – Hooger Fähre – Westermühle – Schule – Schluthweg – Grüner Deich – Alte Post – Hafen – Tiefwasseranleger). Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die unter nachstehendem Link dargestellten Fahrpläne zu beachten: https://nahsh.sharefile.eu/share/view/s37e9669b52ac49f7aefec1829308cdac/fo2a388c-af07-496d-94c4-f7f6ce196942 Die Leistung ist mit Fahrzeugmaterial geeigneter Kapazität zu erbringen. Veränderungen der Fahrgastnachfrage sind zu berücksichtigen und die Kapazitäten daran anzupassen. Die Fahrzeuggrößen sind so ausreichend zu dimensionieren, dass eine regelmäßig wiederkehrende Auslastung von mehr als 80 % vermieden wird. Kurzfristige Auslastungen von mehr als 80 % der Platzkapazität auf kurzen Strecken in der Verkehrsspitze sind zulässig. Die zur Erbringung der Verkehrsleistung eingesetzten Fahrzeuge haben über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus mindestens nachstehende Kriterien zu erfüllen: -Die im Taktverkehr eingesetzten Busse dürfen im Durchschnitt nicht älter als 15 Jahre sein. Das Höchstalter einzelner Fahrzeuge darf maximal 18 Jahre betragen. Für Kleinbusse im Rufbusverkehr gilt ein Höchstalter von 10 Jahren. - Die im Taktverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen barrierefrei ausgestaltet sein. Sie müssen mindestens im vorderen Fahrzeugbereich bis zur zweiten Tür niederflurig sein und über mindestens sechs ohne Podest erreichbare Plätze verfügen. Zudem müssen ausgewiesene Sitzplätze für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste in Türnähe vorhanden und eindeutig gekennzeichnet sein. Die Fahrzeuge sind mit doppelbreiten Türen mit einer Mindesteinstiegsbreite von 850 mm auszustatten und müssen den einschlägigen rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Kleinbusse im Rufbusverkehr müssen die Mitnahme von Elektrorollstühlen, Kinderwagen und Gepäck jederzeit gewährleisten. - Die Fahrzeuge des Taktverkehrs müssen über eine Fahrgastinformation mit Haltestelleninformationen verfügen. Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge müssen zudem mit einer Kennzeichnung von Fahrziel und Linie an der Fahrzeugfront sowie an der rechten Fahrzeugseite ausgestattet sein. - Neufahrzeuge müssen mindestens die im Beschaffungsjahr geltenden Anforderungen an die Emissionsstandards erfüllen und die geltenden Geräuschgrenzwerte einhalten. - Die Vertriebstechnik in den Fahrzeugen muss den Verkauf von Fahrausweisen des jeweils gültigen Tarifs ermöglichen. - Eine Fensterbeklebung der Fahrzeuge, durch die der Blick der Fahrgäste nach außen wesentlich eingeschränkt wird, ist nicht zulässig. Werbung Dritter an den Außenflächen oder im Innenraum der Fahrzeuge ist ausgeschlossen. - Bei allen eingesetzten Fahrzeugen sind mindestens die Vorgaben des Design-Manual der NAH.SH GmbH Teil II-2 Nr. 02.7 umzusetzen.
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7Los Pellworm
Kreis NordfrieslandHusumGegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Los Pellworm im Umfang von ca. 32.000 Jahresfahrplankilometern. Das Deutschlandticket ist unter Beachtung möglicher Ausgleichsleistungen anzuwenden. Im Übrigen sind die Beförderungsentgelte so festzusetzen, dass Kinder bis einschließlich 14 Jahren für Einzelfahrausweise einen Rabatt von mindestens 40 % und für Zeitfahrkarten einen Rabatt von mindestens 25 % gegenüber dem jeweiligen Erwachsenenfahrpreis erhalten. Linien im Los Pellworm: 1091 (Hafen – Kurzentrum – Kaydeich – Schmeerhörn – Tammwarftsweg – Alte Kirche – Gurde – Hooger Fähre – Westermühle – Schule – Schluthweg – Grüner Deich – Alte Post – Hafen – Tiefwasseranleger). Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die unter nachstehendem Link dargestellten Fahrpläne zu beachten: https://nahsh.sharefile.eu/share/view/s37e9669b52ac49f7aefec1829308cdac/fo2a388c-af07-496d-94c4-f7f6ce196942 Die Leistung ist mit Fahrzeugmaterial geeigneter Kapazität zu erbringen. Veränderungen der Fahrgastnachfrage sind zu berücksichtigen und die Kapazitäten daran anzupassen. Die Fahrzeuggrößen sind so ausreichend zu dimensionieren, dass eine regelmäßig wiederkehrende Auslastung von mehr als 80 % vermieden wird. Kurzfristige Auslastungen von mehr als 80 % der Platzkapazität auf kurzen Strecken in der Verkehrsspitze sind zulässig. Die zur Erbringung der Verkehrsleistung eingesetzten Fahrzeuge haben über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus mindestens nachstehende Kriterien zu erfüllen: -Die im Taktverkehr eingesetzten Busse dürfen im Durchschnitt nicht älter als 15 Jahre sein. Das Höchstalter einzelner Fahrzeuge darf maximal 18 Jahre betragen. Für Kleinbusse im Rufbusverkehr gilt ein Höchstalter von 10 Jahren. - Die im Taktverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen barrierefrei ausgestaltet sein. Sie müssen mindestens im vorderen Fahrzeugbereich bis zur zweiten Tür niederflurig sein und über mindestens sechs ohne Podest erreichbare Plätze verfügen. Zudem müssen ausgewiesene Sitzplätze für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste in Türnähe vorhanden und eindeutig gekennzeichnet sein. Die Fahrzeuge sind mit doppelbreiten Türen mit einer Mindesteinstiegsbreite von 850 mm auszustatten und müssen den einschlägigen rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Kleinbusse im Rufbusverkehr müssen die Mitnahme von Elektrorollstühlen, Kinderwagen und Gepäck jederzeit gewährleisten. - Die Fahrzeuge des Taktverkehrs müssen über eine Fahrgastinformation mit Haltestelleninformationen verfügen. Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge müssen zudem mit einer Kennzeichnung von Fahrziel und Linie an der Fahrzeugfront sowie an der rechten Fahrzeugseite ausgestattet sein. - Neufahrzeuge müssen mindestens die im Beschaffungsjahr geltenden Anforderungen an die Emissionsstandards erfüllen und die geltenden Geräuschgrenzwerte einhalten. - Die Vertriebstechnik in den Fahrzeugen muss den Verkauf von Fahrausweisen des jeweils gültigen Tarifs ermöglichen. - Eine Fensterbeklebung der Fahrzeuge, durch die der Blick der Fahrgäste nach außen wesentlich eingeschränkt wird, ist nicht zulässig. Werbung Dritter an den Außenflächen oder im Innenraum der Fahrzeuge ist ausgeschlossen. - Bei allen eingesetzten Fahrzeugen sind mindestens die Vorgaben des Design-Manual der NAH.SH GmbH Teil II-2 Nr. 02.7 umzusetzen.Vergabe der Linienverkehrsleistungen „ALFA“ im Kreis Plön als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbHKielFrist: 09. Sept.Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht die VKP Subunternehmer, die die ALFA-Leistungen - Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - im Kreis Plön mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die Linienverkehrsleistungen „ALFA“ umfassen insgesamt rund 4.777.325 SOLL-Fahrplankilometer/Jahr (655.460 IST-Fahrplankilometer/Jahr) und werden aufgeteilt in vier Teillose vergeben. Die Vertragslaufzeit beginnt je Los am 11.12.2026 und endet am 10.12.2031 (zzgl. Verlängerungsoption). Die umfassten Linien sind den Angaben je Los sowie den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Mindestanforderung: Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 müssen mindestens 38,5 % der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen je Los eingesetzten Fahrzeuge emissionsfreie Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG sein. Die Mindestanforderung ist zwingend einzuhalten. Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen des SaubFahrzeugBeschG in der (Anlage B.13 - Formularvorlage 13) zu garantieren und anzugeben, wie viele der von ihm je Los zur Erbringung der Verkehrsleistungen insgesamt einzusetzenden Fahrzeuge emissionsfreie Fahrzeuge (0 g CO₂/km) sind.Los Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording
Kreis NordfrieslandHusumGegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Los Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording im Umfang von ca. 0,1 Mio. Fahrplankilometern. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Linien im Los Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording: 1, 2, 3. Für das Los Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording ist der Einsatz von Standard-, Midi- und Kleinbussen vorgesehen. Es ist das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Des Weiteren müssen alle einzusetzenden Standard-, Midi- und Kleinbusse vollständig niederflurig und barrierefrei sein, über eine Klimaanlage sowie Videoüberwachung verfügen und mit automatischen Haltestellenansagen sowie Haltestellen und Linienverlaufsanzeigen auf Monitoren ausgestattet sein. Ebenfalls sind die Fahrzeuge im jeweils gültigem NAH.SH Design gemäß NAH.SH Design Manual Teil II 2 Kapitel 2.1 bis 2.5 und 3.1 zu gestalten. Das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte darf höchstens zehn Jahre, das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge maximal zehn Jahre betragen. Alle Fahrzeuge müssen mit einem automatischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein. Für den zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist eine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 der VO (EG) 1370/2007 vorgesehen.Ausschreibung appbasierter On-Demand-Verkehr im Kreis Schleswig-Flensburg
ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-FlensburgSchleswigFrist: 26. Aug.Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen im appbasierten On-Demand-Verkehr mit PKW in Bedienzonen im Kreis Schleswig-Flensburg. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig Holstein Tarif (SH Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Der On-Demand-Verkehr mit appbasierter Anmeldeerfordernis ist in Bedienzonen des Kreises Schleswig-Flensburg mindestens zu folgenden Zeiten anzubieten: - montags bis freitags von 05:00 Uhr bis 11:59 Uhr sowie von 15:00 Uhr bis 19:59 Uhr, - samstags von 08:00 Uhr bis 19:59 Uhr sowie - sonntags von 09:00 Uhr bis 15:59 Uhr. Die Angebotsquote hat während der genannten Betriebszeiten mindestens 85 % zu betragen. Das Bediengebiet des appbasierten On-Demand-Verkehrs kann dem folgenden Link entnommen werden: https://nahsh.sharefile.eu/public/share/web-se40555d42a3945c4901bdd8a30a336c9 Die Fahrzeuge im On-Demand-Verkehr unterfallen dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge und sind ausschließlich in der Klasse M1 zuzulassen. Zudem dürfen die Fahrzeuge maximal 10 Jahre alt sein und müssen nach den Anforderungen des Kreises gestaltet sein. Der On-Demand-Verkehr muss für mobilitätseingeschränkte Personen nutzbar sein.Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Kreis Höxter - Linienbündel Kreis Höxter Nord
Kreisverwaltung PaderbornPaderbornFrist: 14. Sept.Der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) hat am 10.07.2025 im Supplement des EU-Amtsblattes (Nummer der Bekanntmachung: 453560-2025) die gemäß Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung 1370/2007 vorgeschriebene Vorabbekanntmachung veröffentlicht. In den 3-Monatszeiträumen nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung ist kein eigenwirtschaftlicher Antrag bei der Bezirksregierung Detmold eingegangen. Im Zuge der Auflösung des Zweckverbandes nph zum 01.02.2026, ist die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV in den Kreisgebieten auf die jeweiligen Kreise Paderborn und Höxter übergegangen. Die Kreise Paderborn und Höxter sind seither auf Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften des Landes NRW zuständige Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV in ihren jeweiligen Kreisgebieten. Vor diesem Hintergrund schreibt der Kreis Höxter (Auftraggeber) nunmehr die Verkehrsleistungen im Linienbündel Kreis Höxter Nord in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren aus. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die von den Kreisen Paderborn und Höxter gegründete Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH (NVH), die insoweit im Namen und im Auftrag der Kreise handelt. Die NVH nutzt für das Ausschreibungsverfahren die Dienstleistungen der zentralen Submissionsstelle des Kreises Paderborn, über die das gesamte Verfahren abgewickelt wird. Im Rahmen der späteren Leistungserbringung übernimmt die NVH koordinierende und operative Aufgaben gegenüber dem beauftragten Verkehrsunternehmen. Insoweit bleibt die NVH hier die erste Ansprechpartnerin für das Verkehrsunternehmen in allen Belangen. Die Auftraggeberstellung sowie die Aufgabenträgerschaft der Kreise bleiben hiervon unberührt. Linienbündel Kreis Höxter Nord: - R82 Regionalbus Brakel - Erwitzen - Holzhausen - Nieheim (vormals R71) - R72 Regionalbus Brakel - Rheder - Siddessen - Gehrden - Fölsen - Niesen - Peckelsheim - 525 Lokalbus Brakel - Erkeln - Rothe - Tietelsen - Drenke - Beverungen - 552 Schulverkehr Brakel - Frohnhausen - Borgholz - Dalhausen/Borgentreich - 553 Schulverkehr Bahnhof - Innenstadt - Krankenhaus - Hembser Berg - Schulzentrum - 554 Bürgerbus Brakel - 555 Lokalbus Brakel - Erkeln - Beller - Hembsen - Ottbergen - 557 Schulverkehr Bellersen - Hembsen - Bellersen - 570 Lokalbus Brakel - Riesel - Dringenberg - Herste - Bad Driburg - 585 Lokalbus Brakel - Bökendorf - Bellersen - Altenbergen - Vörden - 588 Schulverkehr Brakel - Ovenhausen - Lütmarsen - Brenkhausen - Fürstenau - Albaxen - Stahle - R75 Regionalbus Nieheim - Pömbsen - Schönenberg - Merlsheim - Erpentrup - Langeland - Reelsen - Alhausen - Bad Driburg - R76 Regionalbus Steinheim - Ottenhausen - Vinsebeck - Eichholz - Bergheim - Sandebeck - Himmighausen - Merlsheim- Erpentrup - Grevenhagen - Langeland - Reelsen - Alhausen - Bad Driburg - R83 Regionalbus Steinheim - Vinsebeck - Bergheim - Eichholz - Oeynhausen - Nieheim - R91 Regionalbus Höxter ? Lütmarsen ? Ovenhausen ? Marienmünster ? Sommersell - Steinheim - 571 Lokalbus Nieheim - Oeynhausen - Himmighausen - Erpentrup - Merlsheim - 572 Lokalbus Nieheim - Entrup - Eversen - Sommersell - Born - Hagedorn - Rolfzen - 578 Schulverkehr Alhausen - Reelsen - Langeland - Erpentrup - Merlsheim - Schönenberg -Pömbsem - 584 Lokalbus Vörden - Bredenborn - Nieheim - 586 Lokalbus Vörden - Großenbreden - Kollerbeck - Niese - Löwendorf - Hohehaus - 587 Schulverkehr Steinheim - Löwendorf - Papenhöfen - Kollerbeck - Born - Hagedorn - 589 Schulverkehr Vörden - Hohehaus - Bremerberg - Löwendorf - Fürstenau - Bödexen - 591 Vörden ? Marienmünster ? Sommersell ? Rolfzen ? Eversen ? Steinheim - Teilweise Durchführung des Verkehrs als Anruf-Linien-Fahrt bei den Linien o 552 o 571 o 572 o 584 o R72 o R82 (vormals R71) o R91 - Teilweise Durchführung des Verkehrs als Sektorenbetrieb bei den Linien o 555 o 591 o R76 o R83 - Durchführung des Verkehrs an Samstagen mit On-Demand-Verkehren (außer Linie R83 und R91) - Sonderverkehre: o Nieheimer Käsemarkt (alle zwei Jahre) o Rosenmontag in Steinheim o Sonderverkehre zum Annentag in Brakel (1. Wochenende im August) Nähere Informationen zur Erbringung der Dienstleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb Stadtreinigung: Vergabe von Leistungen zur maschinellen Straßenreinigung der öffentlichen Straßen
Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb StadtreinigungHerzberg am HarzGegenstand der Ausschreibung ist die ganzjährige maschinelle Straßenreinigung sämtlicher öffentlicher Straßen, Fahrbahnen, Wendeplätze, Parkbuchten und der Fußgängerzone im gesamten Stadtgebiet der Stadt Herzberg am Harz, einschließlich der Kernstadt und der vier Ortsteile Lonau, Pöhlde, Scharzfeld und Sieber. Die Reinigung erfolgt über ca. 40 Wochen pro Jahr in vier Reinigungsklassen mit unterschiedlichen Kehrrhythmen. Die Straßen der Reinigungsklasse I - hierzu zählen die Hauptstraße und der Marktplatz einschließlich der Parkplätze mit einer Kehrfläche von insgesamt ca. 10.233 m² - sind dreimal wöchentlich von Hauswand zu Hauswand zu reinigen. Straßen, Wendeplätze und Parkbuchten der Reinigungsklasse II sind wöchentlich zu kehren und umfassen eine Kehrlänge von ca. 40.068 m, Wendeplatzflächen von ca. 2.866 m² sowie Parkbuchtflächen von ca. 11.969 m². Die Reinigungsklasse III sieht eine 14-tägige Reinigung vor und erstreckt sich über eine Kehrlänge von ca. 63.148 m, ca. 5.338 m² Wendeplätze und ca. 3.008 m² Parkbuchten. Darüber hinaus sind Straßen und Wendeplätze der Reinigungsklasse IV (Sonderreinigung) einmal jährlich nach dem Winterdienst zu reinigen. Diese Sonderreinigung betrifft die Kernstadt mit ca. 4.290 m Kehrlänge sowie die Ortsteile Lonau (ca. 4.038 m), Pöhlde (ca. 24.560 m), Scharzfeld (ca. 20.954 m) und Sieber (ca. 8.686 m). Der Winterdienst selbst ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Sämtliche Straßen sind beidseitig in der jeweils vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu kehren. Das dabei anfallende Kehrgut - erfahrungsgemäß durchschnittlich ca. 170 Tonnen pro Jahr - geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist auf dessen Kosten durch einen Entsorgungsfachbetrieb ordnungsgemäß zu beseitigen. Die Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber monatlich mit Originalwiegekarten einer geeichten Wiegeanlage vorzulegen. Für die Zwischenlagerung des Straßenkehrichts steht auf dem städtischen Bauhof ein Lagerplatz gegen eine jährliche Pacht von 1.000 EUR zur Verfügung; der Kehricht ist in wasserdichten, mit Plane abgedeckten Containern zwischenzulagern. - Anforderungen an Fahrzeuge und Technik: Der Auftragnehmer hat für die Straßenreinigung moderne, geräuscharme und selbstaufnehmende Kehrmaschinen einzusetzen, die gegen Schall besonders gedämmt sind und im Kehrbetrieb eine maximale Lautstärke von 102 dB nicht überschreiten dürfen. Die Fahrzeuge müssen in den Zulassungspapieren mindestens die Abgasnorm Euro 5 erfüllen und über einen Staubpartikelfilter nach dem Standard PM 10 verfügen. An Tagen, an denen die Kehrflächen nicht feucht sind, ist die Fahrbahn vor der Aufnahme des Kehrguts durch eine Sprühvorrichtung zur Staubbindung zu befeuchten. Das hierfür benötigte Wasser kann über das Leitungsnetz des städtischen Bauhofes oder über ein Standrohr der Städtischen Betriebe Herzberg am Harz entnommen werden; die entstehenden Wasserkosten trägt der Auftragnehmer. In den Herbstmonaten ist bei starkem Laubaufkommen zusätzlich eine Kehrmaschine mit Saugschlauch einzusetzen, wobei die Kosten hierfür ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten sind. Sämtliche Kehrmaschinen müssen mit einem GPS-Telematiksystem ausgestattet sein, das die ordnungsgemäß erfolgte Reinigung der befahrenen Straßen einschließlich des Reinigungszeitpunkts und der Fahrgeschwindigkeit dokumentiert. Die so erfassten Daten sind dem Auftraggeber wöchentlich und unaufgefordert als Webdienst oder in anderer geeigneter digitaler Form kostenfrei zur Verfügung zu stellen. - Anforderungen an Personal und Organisation: Bereiche, die aufgrund von Absperrpfosten, Pollern, Pflanzkübeln, Außenbestuhlung, Bänken oder ähnlichen Hindernissen maschinell nicht erreichbar sind, sind bei Bedarf von Hand oder mit geeigneten technischen Hilfsmitteln auszufegen. Diese Handarbeiten werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem jeweiligen Einheitspreis abgegolten. Gleiches gilt für den Mehraufwand bei der Reinigung von Gossenanlagen, bei starkem Laub- oder Blütenaufkommen, bei der Beseitigung von Wildkrautauswüchsen aus Fahrbahnrinnen und Beeteinfassungen sowie bei der Reinigung von Verkehrsinseln, Überquerungshilfen und engen Kurven. Die Straßenreinigung ist montags bis freitags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Reinigung jeder Straße hat grundsätzlich am gleichen Wochentag zu erfolgen. Fällt ein Kehrtermin auf einen Feiertag, ist die Reinigung am nächsten Werktag nachzuholen.Die monatliche Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen, aufgeschlüsselt nach Kehrlängen, Kehrflächen und entsorgtem Kehrgut, und ist bis zum 15. des Folgemonats beim Auftraggeber einzureichen.Main-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft - Vergabe von Umschlag, Zwischenlagerung und Transport von Restmüll aus dem östlichen Main-Kinzig-Kreis zum MHKW Offenbach
Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb AbfallwirtschaftGelnhausenFrist: 28. Sept.Gegenstand der Ausschreibung sind der Umschlag und die kurzzeitige Zwischenlagerung des in den Kommunen Schlüchtern, Sinntal und Steinau eingesammelten Restmülls (AVV 20 03 01) auf einer vom Auftragnehmer bereitzustellenden, zugelassenen Umschlaganlage sowie der Transport zum MHKW Offenbach. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Zugriff auf eine für den Umschlag und die kurzzeitige Zwischenlagerung von Restmüll aus der kommunalen Sammlung genehmigte Anlage innerhalb der Gemeindegrenzen der drei östlichen Kommunen Schlüchtern, Sinntal bzw. Steinau. Im Einzelnen umfasst der Auftrag: - die Annahme des von den Sammelfahrzeugen angelieferten Restmülls auf der Umschlaganlage, - die Erfassung der Masse des angelieferten Restmülls über eine geeichte Fahrzeugwaage (mindestens Genauigkeitsklasse III), - die kurzfristige Zwischenlagerung des Restmülls auf der Umschlaganlage, getrennt von anderen Abfällen, - den Umschlag des Restmülls in größere Transporteinheiten, - den Transport des Restmülls zum MHKW Offenbach, Dietzenbacher Straße 189, 63069 Offenbach, - bei Revisions- oder Ausfallzeiten des MHKW Offenbach den Transport zum Zwischenlager auf dem Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen-Hailer, - die Bilanzierung und Dokumentation der Materialströme (u. a. digitale Schnittstelle zum Atlas-Wiegesystem der Fa. Qlar Europe GmbH). Voraussichtliche mittlere Jahresmenge: ca. 2.700 t/Jahr +/- 15 %. Die Vergabe der Leistungen erfolgt in einem Los. Die Grundlaufzeit des Vertrages beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.12.2028. Für die vom Bieter vorgesehene Umschlaganlage sind mit dem Angebot eine gültige Betriebsgenehmigung mit ausreichender Umschlag- und Zwischenlagerkapazität sowie eine gültige Transportgenehmigung für die Beförderung der beschriebenen Abfälle vorzulegen. Die Nutzung einer Anlage eines Dritten ist zulässig, wenn eine vertraglich abgesicherte Nutzungsmöglichkeit für die Vertragslaufzeit nachgewiesen wird. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 26. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreis Nordfriesland.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.