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Kreis NordfrieslandHusum

Los Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording

Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Los Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording im Umfang von ca. 0,1 Mio. Fahrplankilometern. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen un...

Typ: Ausschreibung

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Kreis Nordfriesland
Veröffentlicht:
03. August 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Personenbeförderung

Ausschreibungsbeschreibung

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Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Los Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording im Umfang von ca. 0,1 Mio. Fahrplankilometern. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Linien im Los Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording: 1, 2, 3. Für das Los Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording ist der Einsatz von Standard-, Midi- und Kleinbussen vorgesehen. Es ist das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Des Weiteren müssen alle einzusetzenden Standard-, Midi- und Kleinbusse vollständig niederflurig und barrierefrei sein, über eine Klimaanlage sowie Videoüberwachung verfügen und mit automatischen Haltestellenansagen sowie Haltestellen und Linienverlaufsanzeigen auf Monitoren ausgestattet sein. Ebenfalls sind die Fahrzeuge im jeweils gültigem NAH.SH Design gemäß NAH.SH Design Manual Teil II 2 Kapitel 2.1 bis 2.5 und 3.1 zu gestalten. Das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte darf höchstens zehn Jahre, das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge maximal zehn Jahre betragen. Alle Fahrzeuge müssen mit einem automatischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein. Für den zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist eine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 der VO (EG) 1370/2007 vorgesehen.

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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung

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Bis wann läuft die Angebotsfrist?
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Wer ist der Auftraggeber?
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