Universität zu Köln, Abteilung 64 - EinkaufKölnTED
UzK, Geb.304, Biozentrum, Fachplanung, TGA, KG 410-450, 470+480
Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen die Neuplanung bzw. Überarbeitung der technischen Gebäudeausrüstung für den Betrieb von Klimakammern. Die Klimakammern sind baulich bereits vorhanden. Die räumlichen Strukturen und Gegebenheiten inkl. isolierende Komponenten der Flächen (Decken, Wände) sind ebenfalls vorhanden. Bauliche Eingriffe besch...
TGA-Planung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf
- Veröffentlicht:
- 03. August 2026
- Frist:
- 10. September 2026
- Thema:
- TGA-Planung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen die Neuplanung bzw. Überarbeitung der technischen Gebäudeausrüstung für den Betrieb von Klimakammern. Die Klimakammern sind baulich bereits vorhanden. Die räumlichen Strukturen und Gegebenheiten inkl. isolierende Komponenten der Flächen (Decken, Wände) sind ebenfalls vorhanden. Bauliche Eingriffe beschränken sich voraussichtlich auf technisch notwendige Anpassungen im Zuge der TGA-Integration.
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Universität zu Köln, Abteilung 64 - EinkaufKölnFrist: 10. Sept.Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen die Neuplanung bzw. Überarbeitung der technischen Gebäudeausrüstung für den Betrieb von Klimakammern. Die Klimakammern sind baulich bereits vorhanden. Die räumlichen Strukturen und Gegebenheiten inkl. isolierende Komponenten der Flächen (Decken, Wände) sind ebenfalls vorhanden. Bauliche Eingriffe beschränken sich voraussichtlich auf technisch notwendige Anpassungen im Zuge der TGA-Integration.A 46 - Eisspeicher
Landratsamt Landshut Kreiseigener HochbauLandshutFrist: 03. Aug.A_46 - Eisspeicher Umfang: Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung eines Eisspeichers als Bestandteil der technischen Gebäudeausrüstung im Zuge des Neubaus der Realschule Vilsbiburg. Der Eisspeicher dient als saisonaler Energiespeicher zur Unterstützung der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes und wird innerhalb eines unterirdischen Stahlbetonbauwerks hergestellt. Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Wesentlichen die Herstellung der baulichen und funktionalen Komponenten des Eisspeichers einschließlich vorbereitender Arbeiten, Dämm- und Abdichtungsarbeiten sowie weiterer konstruktiver Einbauten. Dazu gehören insbesondere: • Baustelleneinrichtung für die Arbeiten im Eisspeicher einschließlich sicherheitstechnischer Einrichtungen, Belüftung und Zugangslösungen, • Vorbereitung der vorhandenen Stahlbetonoberflächen (Boden, Wände, Decke und Stützen) durch Reinigung, Aufrauen und Prüfung der Untergrundbeschaffenheit, • Lieferung und Einbau von Dämmungen, insbesondere Schaumglasdämmungen an Boden, Wänden und Stützen sowie XPS-Dämmungen im Deckenbereich, • Herstellung einer systemgerechten Abdichtung der Flächen gegen dauerhaft drückendes Wasser im Eisspeicher, • Ausbildung von Anschlüssen, Durchdringungen und Detailpunkten im Bereich haustechnischer Installationen, • Koordination mit haustechnischen Gewerken (insbesondere Wärmetauscheranlagen und Leitungsdurchführungen) sowie anderen parallel tätigen Baugewerken, • Erstellung der erforderlichen Werkstatt- und Montageplanung einschließlich statischer Nachweise, • Durchführung von Qualitätskontrollen und Dokumentation der ausgeführten Leistungen. Der Eisspeicher weist eine Grundfläche von ca. 669 m² und eine lichte Höhe von etwa 4,24 m auf und wird später mit einer Wasserschicht von rund 3,6 m betrieben, wodurch besondere Anforderungen an Abdichtung, Materialbeständigkeit und Ausführungsqualität bestehen. Die Arbeiten erfolgen innerhalb eines bereits errichteten Stahlbetonbauwerks und sind in enger Abstimmung mit der Bauleitung sowie den Fachplanern der technischen Gebäudeausrüstung auszuführen. Aufgrund der räumlichen Situation und der Einbringöffnung sind besondere logistische und sicherheitstechnische Maßnahmen während der Bauausführung erforderlich. Die Leistungen sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der einschlägigen DIN-Normen und der VOB/C auszuführen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine vollständige Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und sämtliche Materialien, Systemaufbauten und Ausführungsdetails vor Ausführung mit der Projektleitung abzustimmen. Die Ausführung erfolgt abschnittsweise entsprechend dem Bauablauf und unter Berücksichtigung paralleler Arbeiten anderer Gewerke auf der Baustelle.Fachplanung Technische Ausrüstung HLS LPH 1-9 gem. Par 53
Landkreis FreisingFreisingFrist: 08. Sept.Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium einschließlich Abbruch bestehender Gebäude auf dem Schulgelände - FP TA HLS LPH 1 - 9 Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts. Aufgrund steigender Schülerzahlen (Prognose bis ca. 1.180–1.257 Schüler bis 2038) besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Die Stilllegung der Leitungen als vorbereitende Maßnahmen zur Schadstoffsanierung und Abbruch ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Technische Ausrüstung bereits berücksichtigt. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Energieversorgungskonzepts für den Neubau, die Sporthalle sowie die Bestandsgebäude. In diesem Zusammenhang ist eine maximale Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung und Integration einer Dachbegrünung zu untersuchen. Darüber hinaus ist ein wirtschaftlich optimiertes Gebäudetechnikkonzept zu entwickeln, das sowohl die Investitions- als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Bei der Planung sind die unterschiedlichen Nutzungseinheiten des Gebäudes zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Dreifachsporthalle mit den zugehörigen Sportnutzungen, Unterrichts- und Fachunterrichtsräume, naturwissenschaftliche Fachbereiche einschließlich der zugehörigen Vorbereitungs- und Sammlungsräume, Verwaltungs- und Lehrerbereiche sowie die erforderlichen Erschließungs-, Aufenthalts- und Außenflächen. Die Fachraumplanung einschließlich der Ausstattung und Einrichtungsgegenstände (z. B. Digestorien, Labor- und Medienausstattung sowie sonstige nutzungsspezifische Festeinbauten) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Fachplanung Technische Ausrüstung. Gegenstand der Planung sind ausschließlich die hierfür erforderlichen technischen Anschlüsse und Schnittstellen, insbesondere die Ver- und Entsorgungsleitungen, Medienanschlüsse sowie die notwendigen elektrotechnischen und versorgungstechnischen Anschlusspunkte. Auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten des Schulstandorts, insbesondere die ausgeprägte Topografie und Hanglage, wird ausdrücklich hingewiesen. Das Entwässerungs-, Retentions- und Dränagekonzept ist im Rahmen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS eigenverantwortlich zu entwickeln und mit den übrigen Fachplanungen sowie den planerischen Randbedingungen des Gesamtprojekts abzustimmen. Der Abbruch der Bestandsgebäude sowie die Errichtung des Neubaus erfolgen bei laufendem Schulbetrieb. Die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind sämtliche erforderlichen Interims-und Provisoriumsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs planerisch zu berücksichtigen. Die Planung ist so zu entwickeln, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung der Maßnahme berücksichtigt werden. Das Planungskonzept hat den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Planung geltenden gesetzlichen, normativen und förderrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 - 9. Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 1. Quartal 2029 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 2. Quartal 2031 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Fachplanung Technische Ausrüstung ELT LPH 1-9 gem. Par 53 HOAI
Landkreis FreisingFreisingFrist: 08. Sept.Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium einschließlich Abbruch bestehender Gebäude auf dem Schulgelände - FP TA ELT LPH 1 - 9 Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts.Aufgrund steigender Schülerzahlen (Prognose bis ca. 1.180–1.257 Schüler bis 2038) besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Die Stilllegung der Leitungen als vorbereitende Maßnahmen zur Schadstoffsanierung und Abbruch ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Technische Ausrüstung bereits berücksichtigt. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Energieversorgungskonzepts für den Neubau, die Sporthalle sowie die Bestandsgebäude. In diesem Zusammenhang ist eine maximale Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung und Integration einer Dachbegrünung zu untersuchen. Darüber hinaus ist ein wirtschaftlich optimiertes Gebäudetechnikkonzept zu entwickeln, das sowohl die Investitions- als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Bei der Planung sind die unterschiedlichen Nutzungseinheiten des Gebäudes zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Dreifachsporthalle mit den zugehörigen Sportnutzungen, Unterrichts- und Fachunterrichtsräume, naturwissenschaftliche Fachbereiche einschließlich der zugehörigen Vorbereitungs- und Sammlungsräume, Verwaltungs- und Lehrerbereiche sowie die erforderlichen Erschließungs-, Aufenthalts- und Außenflächen. Die Fachraumplanung einschließlich der Ausstattung und Einrichtungsgegenstände (z. B. Digestorien, Labor- und Medienausstattung sowie sonstige nutzungsspezifische Festeinbauten) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Fachplanung Technische Ausrüstung. Gegenstand der Planung sind ausschließlich die hierfür erforderlichen technischen Anschlüsse und Schnittstellen, insbesondere die Ver- und Entsorgungsleitungen, Medienanschlüsse sowie die notwendigen elektrotechnischen und versorgungstechnischen Anschlusspunkte. Auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten des Schulstandorts, insbesondere die ausgeprägte Topografie und Hanglage, wird ausdrücklich hingewiesen. Der Abbruch der Bestandsgebäude sowie die Errichtung des Neubaus erfolgen bei laufendem Schulbetrieb. Die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind sämtliche erforderlichen Interims-und Provisoriumsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs planerisch zu berücksichtigen. Die Planung ist so zu entwickeln, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung der Maßnahme berücksichtigt werden. Das Planungskonzept hat den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Planung geltenden gesetzlichen, normativen und förderrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT der Leistungsphasen 1 - 9. Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 1. Quartal 2029 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 2. Quartal 2031 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Technische Ausrüstung Museum Ludwig und Philharmonie Bischofsgartenstr. 1 50667 Köln
Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnDie Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) des Museums Ludwig und der Philharmonie stammen aus der Zeit des Neubaus des Museums und der Philharmonie und sind mittlerweile dringend erneuerungsbedürftig. Sie sind seit bald 40 Jahren in Betrieb und haben damit ihren Lebenszyklus bereits wesentlich überschritten. Das Betriebsrisiko steigt trotz laufender Instandhaltungsmaßnahmen kontinuierlich. Der Gebäudekomplex verfügt über fünf große RLT-Zentralen. Drei große Zentralen (Zentralen 1, 2 und 4) liegen auf Ebene 40 ü. NN, unter dem Museumsbereich. Eine große Zentrale (Zentrale 3) und eine kleine Zentrale befinden sich auf Ebene 48 ü. NN, etwa auf Höhe des Erdgeschosses. Daneben gibt es die Entrauchung für den Konzertsaal auf der Ebene 54 ü. NN sowie verschiedene kleine Abluftgeräte für Aufzüge und so weiter sowie für die Küche des Restaurants. Insgesamt versorgen die im Rahmen dieser Aufgabenstellung zu bearbeitenden Zentralen circa 31 Einzelanlagen. Die fünfte große Zentrale (Zentrale 5) befindet sich auf Ebene 63 ü. NN im Dachgeschoss des Restaurierungsgebäudes und wird im Rahmen der derzeit dort laufenden Sanierung bereits erneuert. Ihre Erneuerung ist daher nicht Bestandteil dieses Auftrags. Die RLT-Anlagen sollen, wenn möglich, sukzessive im laufenden Betrieb der Häuser erneuert werden. Ob dies tatsächlich möglich ist, kann erst nach Erfüllung des Planungsauftrags beantwortet werden. Es soll untersucht werden, in welcher Priorisierung und unter welchen Voraussetzungen die Anlagen schrittweise erneuert werden können und welche Komponenten der haustechnischen Anlagen für einen zukünftigen Betrieb der Häuser im gleichen Zug ausgetauscht oder saniert werden müssen. Ebenfalls ist zu prüfen, welche Anlagen erst im Zusammenhang mit einer späteren Generalsanierung bei Schließung der Häuser erneuert werden können und welche Kompensationsmaßnahmen, Provisorien oder Teilmaßnahmen -wie der Austausch einzelner Komponenten- bis dahin zwecks Erhalt der Betriebsfähigkeit umsetzbar und vertretbar sind. Ein wesentlicher Bestandteil der hier zu vergebenden Planungsleistungen in der Lph 1 und 2 wird daher sein, die grundsätzliche Machbarkeit einer sukzessiven Erneuerung der Anlagen im laufenden Betrieb unter oben genannten Prämissen zu untersuchen. Diese Aufgabe soll im Rahmen von Besonderen Leistungen abgefragt und erbracht werden. Die Planung ist darauf auszurichten, dass mit Blick auf eine spätere Generalsanierung doppelte Planungen und Ausführungen weitgehend vermieden werden. Erfahrungsgemäß ist dies jedoch nicht vollständig möglich, auch weil mit dem Beginn einer umfassenden Generalsanierung bislang voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2034 zu rechnen ist. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI, siehe Bekanntmachung. Im Wesentlichen werden Planungsleistungen für die Anlagengruppe 3 zu erbringen sein, damit einhergehend auch der Anlagengruppen 4 und 8. Da ein Eingriff in die Bausubstanz im laufenden Betrieb nicht ohne Befassung mit weiterer vorhandener Technik vonstattengehen kann, ist auch davon auszugehen, dass die Anlagengruppen 1 und 2 mitbetrachtet werden müssen. Ein Brandschutzkonzept liegt derzeit nur für das Museum Ludwig vor. Für die Philharmonie gilt die Baugenehmigung aus der Errichtungszeit. Anlassbezogen werden brandschutztechnische Einzelthemen planerisch durch einen Brandschutzsachverständigen begleitet, der jeweils Stellungnahmen zur Beachtung im Gebäudebetrieb fertigt. Ein Schadstoffkataster liegt derzeit nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass bauzeittypische Schadstoffe auch in diesem Gebäudekomplex verbaut wurden. Bekannt ist dies beispielsweise für die Brandschutzklappen, die zurzeit bereits sukzessive ausgetauscht werden. Als Teilmaßnahmen wurden zurückliegend die ersten vier sanierungsbedürftigsten Anlagen teilerneuert (siehe Vorlage 1846/2014). Die hier zu beauftragende Planung soll ebenfalls untersuchen, ob nun ergänzende Maßnahmen notwendig sind, um den Betrieb dieser Anlagen dauerhaft und unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit sicherzustellen. In welchen Bauabschnitten die Weiterplanung und Umsetzung der hier zu planenden Maßnahmen räumlich und zeitlich erfolgen können, ist nach Möglichkeit der Planungstiefe bis zum Abschluss der Vorplanung zu klären. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrages werden die Leistungen der Leistungsphase 1 gemäß HOAI 2021 §55 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild vergeben. Die weiteren Stufen sind: Stufe 2: Leistungsphase 2; Stufe 3: Leistungsphase 3; Stufe 4: Leistungsphase 4; Stufe 5: Leistungsphase 5; Stufe 6: Leistungsphase 6; Stufe 7: Leistungsphase 7; Stufe 8: Leistungsphase 8; Stufe 9: Leistungsphase 9, Die Beauftragung über die Stufe 1 hinausgehender weiterer Stufen - einzeln [gegebenenfalls in Teilen] oder im Ganzen - ist von der Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahmen auf Grundlage der in Stufe 1 erbrachten Leistungen abhängig und erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung ist der Weiterplanungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Der Honorarvertragsentwurf mit detailliertem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt. Anlage 1 zu dieser Auftragsbekanntmachung mit Anhang beinhaltet die detaillierte Maßnahmen- und Aufgabenbeschreibung und ist zwingend zu beachten. Alle Anlagen sind zu beachten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 10. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.