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Fachplanung Technische Ausrüstung HLS LPH 1-9 gem. Par 53
Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium einschließlich Abbruch bestehender Gebäude auf dem Schulgelände - FP TA HLS LPH 1 - 9 Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts. Aufgrund steigender Sch...
TGA-Planung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Freising
- Veröffentlicht:
- 05. August 2026
- Frist:
- 08. September 2026
- Thema:
- TGA-Planung
Ausschreibungsbeschreibung
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Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium einschließlich Abbruch bestehender Gebäude auf dem Schulgelände - FP TA HLS LPH 1 - 9 Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts. Aufgrund steigender Schülerzahlen (Prognose bis ca. 1.180–1.257 Schüler bis 2038) besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Die Stilllegung der Leitungen als vorbereitende Maßnahmen zur Schadstoffsanierung und Abbruch ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Technische Ausrüstung bereits berücksichtigt. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Energieversorgungskonzepts für den Neubau, die Sporthalle sowie die Bestandsgebäude. In diesem Zusammenhang ist eine maximale Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung und Integration einer Dachbegrünung zu untersuchen. Darüber hinaus ist ein wirtschaftlich optimiertes Gebäudetechnikkonzept zu entwickeln, das sowohl die Investitions- als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Bei der Planung sind die unterschiedlichen Nutzungseinheiten des Gebäudes zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Dreifachsporthalle mit den zugehörigen Sportnutzungen, Unterrichts- und Fachunterrichtsräume, naturwissenschaftliche Fachbereiche einschließlich der zugehörigen Vorbereitungs- und Sammlungsräume, Verwaltungs- und Lehrerbereiche sowie die erforderlichen Erschließungs-, Aufenthalts- und Außenflächen. Die Fachraumplanung einschließlich der Ausstattung und Einrichtungsgegenstände (z. B. Digestorien, Labor- und Medienausstattung sowie sonstige nutzungsspezifische Festeinbauten) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Fachplanung Technische Ausrüstung. Gegenstand der Planung sind ausschließlich die hierfür erforderlichen technischen Anschlüsse und Schnittstellen, insbesondere die Ver- und Entsorgungsleitungen, Medienanschlüsse sowie die notwendigen elektrotechnischen und versorgungstechnischen Anschlusspunkte. Auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten des Schulstandorts, insbesondere die ausgeprägte Topografie und Hanglage, wird ausdrücklich hingewiesen. Das Entwässerungs-, Retentions- und Dränagekonzept ist im Rahmen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS eigenverantwortlich zu entwickeln und mit den übrigen Fachplanungen sowie den planerischen Randbedingungen des Gesamtprojekts abzustimmen. Der Abbruch der Bestandsgebäude sowie die Errichtung des Neubaus erfolgen bei laufendem Schulbetrieb. Die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind sämtliche erforderlichen Interims-und Provisoriumsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs planerisch zu berücksichtigen. Die Planung ist so zu entwickeln, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung der Maßnahme berücksichtigt werden. Das Planungskonzept hat den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Planung geltenden gesetzlichen, normativen und förderrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 - 9. Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 1. Quartal 2029 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 2. Quartal 2031 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Landkreis FreisingFreisingNeubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium einschließlich Abbruch bestehender Gebäude auf dem Schulgelände - FP TA ELT LPH 1 - 9 Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts.Aufgrund steigender Schülerzahlen (Prognose bis ca. 1.180–1.257 Schüler bis 2038) besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Die Stilllegung der Leitungen als vorbereitende Maßnahmen zur Schadstoffsanierung und Abbruch ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Technische Ausrüstung bereits berücksichtigt. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Energieversorgungskonzepts für den Neubau, die Sporthalle sowie die Bestandsgebäude. In diesem ZusammFachplanung Technische Ausrüstung ELT LPH 1-9 gem. Par 53 HOAI
Landkreis FreisingFreisingFrist: 08. Sept.Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium einschließlich Abbruch bestehender Gebäude auf dem Schulgelände - FP TA ELT LPH 1 - 9 Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts.Aufgrund steigender Schülerzahlen (Prognose bis ca. 1.180–1.257 Schüler bis 2038) besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Die Stilllegung der Leitungen als vorbereitende Maßnahmen zur Schadstoffsanierung und Abbruch ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Technische Ausrüstung bereits berücksichtigt. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Energieversorgungskonzepts für den Neubau, die Sporthalle sowie die Bestandsgebäude. In diesem Zusammenhang ist eine maximale Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung und Integration einer Dachbegrünung zu untersuchen. Darüber hinaus ist ein wirtschaftlich optimiertes Gebäudetechnikkonzept zu entwickeln, das sowohl die Investitions- als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Bei der Planung sind die unterschiedlichen Nutzungseinheiten des Gebäudes zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Dreifachsporthalle mit den zugehörigen Sportnutzungen, Unterrichts- und Fachunterrichtsräume, naturwissenschaftliche Fachbereiche einschließlich der zugehörigen Vorbereitungs- und Sammlungsräume, Verwaltungs- und Lehrerbereiche sowie die erforderlichen Erschließungs-, Aufenthalts- und Außenflächen. Die Fachraumplanung einschließlich der Ausstattung und Einrichtungsgegenstände (z. B. Digestorien, Labor- und Medienausstattung sowie sonstige nutzungsspezifische Festeinbauten) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Fachplanung Technische Ausrüstung. Gegenstand der Planung sind ausschließlich die hierfür erforderlichen technischen Anschlüsse und Schnittstellen, insbesondere die Ver- und Entsorgungsleitungen, Medienanschlüsse sowie die notwendigen elektrotechnischen und versorgungstechnischen Anschlusspunkte. Auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten des Schulstandorts, insbesondere die ausgeprägte Topografie und Hanglage, wird ausdrücklich hingewiesen. Der Abbruch der Bestandsgebäude sowie die Errichtung des Neubaus erfolgen bei laufendem Schulbetrieb. Die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind sämtliche erforderlichen Interims-und Provisoriumsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs planerisch zu berücksichtigen. Die Planung ist so zu entwickeln, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung der Maßnahme berücksichtigt werden. Das Planungskonzept hat den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Planung geltenden gesetzlichen, normativen und förderrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT der Leistungsphasen 1 - 9. Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 1. Quartal 2029 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 2. Quartal 2031 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Fachplanung Technische Ausrüstung HLS LPH 1-9 gem. Par 53 HOAI
Landratsamt FreisingFrist: 06. Okt.Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium einschließlich Abbruch bestehender Gebäude auf dem Schulgelände - FP TA HLS LPH 1 - 9Fachplanung Technische Ausrüstung ELT LPH 1-9 gem. Par 53 HOAI
Landratsamt FreisingFrist: 06. Okt.Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium einschließlich Abbruch bestehender Gebäude auf dem Schulgelände - FP TA ELT LPH 1 - 9Fachplanung Tragwerksplanung LPH 1-6 gem. Par. 49
Landratsamt FreisingFrist: 24. Sept.Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium einschließlich Abbruch bestehender Gebäude auf dem Schulgelände - FP TWP LPH 1 - 6Fachplanung Tragwerksplanung LPH 1-6 gem. Par. 49 für den Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium, Freising einschließlich des Abbruchs bestehender Gebäude auf dem Schulgelände
Landkreis FreisingFreisingFrist: 18. Aug.Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts. Aufgrund steigender Schülerzahlen besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. -- Im Rahmen der im Jahr 2024/2025 erstellten Machbarkeitsstudie wurden vier mögliche Varianten der Umsetzung dieses Projekts betrachtet. Der AG hat sich bereits entschieden, dass die Sporthalle (wie bei den betrachteten Variante C/D) in den Erweiterungsbau integriert werden soll. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen -- Die Planungsziele basieren auf der Variante D der Machbarkeitsstudie. Diese sieht eine kompakte, integrierte Lösung mit Minimierung des Flächenverbrauchs vor, bei der Schulerweiterung und Sporthalle in einem Baukörper zusammengeführt werden. Wesentlichen Merkmale: • Terrassierter Baukörper quer zum Bestand, in den Hang eingebettet • Integration der Sporthalle ab Erdgeschossniveau in die Topografie • oberirdisch 3- bis 4-geschossige Höhenentwicklung angepasst an den Bestand • Mehrfache funktionale Verknüpfung mit dem Bestand (Verbindungsbau / Brü- cke) Für das Gebiet ist ein Bebauungsplan vorhanden. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss noch erstellt werden. Das Verfahren zur Erstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird von der Stadt Freising geführt. Diese Leistungen werden von der Stadt Freising ausgeschrieben und vergeben. Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Der Abbruch sowie der Neubau sind bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Die Abbruchstatik ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Tragwerksplanung bereits berücksichtigt. Der Auftragnehmer hat die Planung des Verbaus der Baugrube § 41 HOAI 2021 Ingenieurbauwerke zu erbringen. Diese wird als gesondertes Objekt betrachtet. Die Bauarbeiten finden beim laufenden Schulbetrieb statt. Die Minimierung der Beeinträchtigung des Schulbetriebes durch die Baustelle ist somit in der Planung zu berücksichtigen. Aus der Variante D ergeben sich insbesondere folgende Herausforderungen für die Tragwerksplanung: • Teilabbruch zum Anschluss an vorhandene Gebäudestrukturen • Hanglage mit komplexer Topografie und Höhenversprüngen • Integration der Sporthalle in das Gelände (teilweise eingegraben / überbaut) • Erforderlichkeit von Spezialtiefbau / tiefer Gründung • Tragwerksplanung für kombinierte Nutzung (Schule + Sporthalle) • Berücksichtigung von: o großen Spannweiten über 25m (Sporthalle) o differenzierten Lastannahmen o wirtschaftlicher und nachhaltiger Konstruktion -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 - 6 sowie die besondere Leistung Ingenieurtechnische Kontrolle der LPH 8 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 3. Quartal 2028 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 1. Quartal 2030 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Fachplanung Tragwerksplanung LPH 1-6 gem. Par. 49 für den Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium, Freising einschließlich des Abbruchs bestehender Gebäude auf dem Schulgelände
Landkreis FreisingFreisingDer Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts. Aufgrund steigender Schülerzahlen besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. -- Im Rahmen der im Jahr 2024/2025 erstellten Machbarkeitsstudie wurden vier mögliche Varianten der Umsetzung dieses Projekts betrachtet. Der AG hat sich bereits entschieden, dass die Sporthalle (wie bei den betrachteten Variante C/D) in den Erweiterungsbau integriert werden soll. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen -- Die Planungsziele basieren auf der Variante D der Machbarkeitsstudie. Diese sieht eine kompakte, integrierte Lösung mit Minimierung des Flächenverbrauchs vor, bei der Schulerweiterung und Sporthalle in einem Baukörper zusammengeführt werden. Wesentlichen Merkmale: • Terrassierter Baukörper quer zum Bestand, in den Hang eingebettet • Integration der Sporthalle ab Erdgeschossniveau in die Topografie • oberirdisch 3- bis 4-geschossige Höhenentwicklung angepasst an den Bestand • Mehrfache funktionale Verknüpfung mit dem Bestand (Verbindungsbau / Brü- cke) Für das Gebiet ist ein Bebauungsplan vorhanden. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss noch erstellt werden. Das Verfahren zur Erstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird von der Stadt Freising geführt. Diese Leistungen werden von der Stadt Freising ausgeschrieben und vergeben. Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Der Abbruch sowie der Neubau sind bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Die Abbruchstatik ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Tragwerksplanung bereits berücksichtigt. Der Auftragnehmer hat die Planung des Verbaus der Baugrube § 41 HOAI 2021 Ingenieurbauwerke zu erbringen. Diese wird als gesondertes Objekt betrachtet. Die Bauarbeiten finden beim laufenden Schulbetrieb statt. Die Minimierung der Beeinträchtigung des Schulbetriebes durch die Baustelle ist somit in der Planung zu berücksichtigen. Aus der Variante D ergeben sich insbesondere folgende Herausforderungen für die Tragwerksplanung: • Teilabbruch zum Anschluss an vorhandene Gebäudestrukturen • Hanglage mit komplexer Topografie und Höhenversprüngen • Integration der Sporthalle in das Gelände (teilweise eingegraben / überbaut) • Erforderlichkeit von Spezialtiefbau / tiefer Gründung • Tragwerksplanung für kombinierte Nutzung (Schule + Sporthalle) • Berücksichtigung von: o großen Spannweiten über 25m (Sporthalle) o differenzierten Lastannahmen o wirtschaftlicher und nachhaltiger Konstruktion -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 - 6 sowie die besondere Leistung Ingenieurtechnische Kontrolle der LPH 8 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 3. Quartal 2028 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 1. Quartal 2030 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Fachplanung Technische Ausrüstung TGA-HLS, LPh 1-9
Landeshauptstadt München vertreten durch MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbHMünchenDie ausgeschriebene Maßnahme betrifft den Neubau einer Grundschule im 5. BA Wohnen in der Messestadt Riem. Der Planungsumgriff erstreckt sich auf das im Vorentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1728n dargestellte Grundstück für den Schulneubau südlich des Rappenwegs und nördlich der Bahnlinie. Die Gesamtfläche des Planungsgebietes beläuft sich auf etwa 21.750 m². Es handelt sich um eine sechszügige Grundschule in Holz- oder Holzhybridbauweise einschließlich Dreifach-Sporthalle, Freisportanlagen und Außenbereichen. Gegenstand des vergebenen Auftrags ist die Fachplanung Technische Ausrüstung TGA-HLS, LPh 1-9. Nähere Angaben siehe Ziffer 5.1.Fachplanung Technische Ausrüstung TGA-HLS, LPh 1-9
Landeshauptstadt München vertreten durch MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbHMünchenFolgender Auftrag wurde vergeben: Der Auftrag umfasst die Fachplanung der Technischen Ausrüstung TGA-HLS (Fachplanung Teil 4, Abschnitt 2 n. §§ 53 ff. i.V.m. Anlage 15 HOAI). Auftragsbestandteil sind Grundleistungen sowie besondere Leistungen aus den HOAI-Leistungsphasen 1-9 für die Anlagengruppen 1 "Wasser-, Abwasser- und Gasanlagen", Anlagengruppe 2 "Wärmeversorgungsanlagen", Anlagengruppe 3 "Lufttechnische Anlagen" und Anlagengruppe 8 "Gebäudeautomation". Es erfolgt stufenweise Beauftragung. Die vorläufigen anrechenbaren Kosten der KG 400 (Anlagengruppe 1-3+8) betragen nach Schätzung ca. 4,9 Mio. € netto.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Freising.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.