Bäderland Hamburg GmbHHamburg
Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen im Schwimmbadbau, -ausbau bzw. -umbau
Die Hamburger Stadtentwässerung wurde mit der Durchführung der Ausschreibung nachfolgender Leistung beauftragt. Die Bäderland Hamburg GmbH (BLH) benötigt für Planungsleistungen (gem. HOAI) im Bereich Schwimmbadbau, - ausbau bzw. -umbau, fallweise Architekten- bzw. Ingenieurleistungen nach HOAI, Lph. 1-9. Über die Rahmenvereinbarung werden...
Architektur, Tragwerksplanung, TGA-Planung, Bauphysik
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bäderland Hamburg GmbH
- Veröffentlicht:
- 20. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Auftragswert:
- 1.699.997.500 €
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Die Hamburger Stadtentwässerung wurde mit der Durchführung der Ausschreibung nachfolgender Leistung beauftragt. Die Bäderland Hamburg GmbH (BLH) benötigt für Planungsleistungen (gem. HOAI) im Bereich Schwimmbadbau, - ausbau bzw. -umbau, fallweise Architekten- bzw. Ingenieurleistungen nach HOAI, Lph. 1-9. Über die Rahmenvereinbarung werden Planungsleistungen in den Themenbereichen Badneubau und -sanierungen, Betonsanierungen, energetischen Sanierungen, Kurshallenanbauten, Saunaerweiterungen und -umbauten abgefragt. Dies betrifft beispielsweise Schwimmbadneubauten mit einer Wasserfläche von mindestens 500m² oder den Umbau und die Modernisierung von Schwimmbädern ggf. mit hohen baulichen Ansprüchen, beispielsweise unter Berücksichtigung von Denkmalschutz bzw. durch denkmal-pflegerisch wertvolle Bausubstanz gekennzeichnete Gebäude. Insgesamt liegt der Fokus, der über die Rahmenvereinbarung abgefragten Maßnahmen, auf den großen, umfangreichen Bauprojekten der Bäderland Hamburg GmbH. In der Regel werden projektbezogen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI abgefragt, wobei eine teilweise Abfrage von Leistungsphasen projektbezogen vorbehalten bleibt. Insbesondere handelt es sich um Objekt- und Fachplanungen bzgl. Gebäuden und Innenräumen, Freianlagen, Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung. Planungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen werden nicht benötigt. Ca. 95% des im Zeitraum zu erwartenden Honorars wird über die projektbezogenen anrechenbaren Kosten gemäß HOAI ermittelt und abgerechnet, ca. 5% des Honorars wird über entsprechend vereinbarte Stundensätze ermittelt und abgerechnet (insb. Besondere Leistungen gemäß HOAI). Auf Basis der Erfahrung aus den letzten Jahren und umgesetzten Bauvorhaben können nachfolgende potenzielle Bauvorhaben beispielhaft als Orientierungswerte für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung herangezogen werden: Beispielhafte Bauvorhaben mit erwarteten Baukosten (KG 200-600): Bauvorhaben 1: Neubau eines Bades: 30.0
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Bäderland Hamburg GmbHHamburgDie Hamburger Stadtentwässerung wurde mit der Durchführung der Ausschreibung nachfolgender Leistung beauftragt. Die Bäderland Hamburg GmbH (BLH) benötigt für Planungsleistungen (gem. HOAI) im Bereich Schwimmbadbau, - ausbau bzw. -umbau, fallweise Architekten- bzw. Ingenieurleistungen nach HOAI, Lph. 1-9. Über die Rahmenvereinbarung werden Planungsleistungen in den Themenbereichen Badneubau und -sanierungen, Betonsanierungen, energetischen Sanierungen, Kurshallenanbauten, Saunaerweiterungen und -umbauten abgefragt. Dies betrifft beispielsweise Schwimmbadneubauten mit einer Wasserfläche von mindestens 500m² oder den Umbau und die Modernisierung von Schwimmbädern ggf. mit hohen baulichen Ansprüchen, beispielsweise unter Berücksichtigung von Denkmalschutz bzw. durch denkmal-pflegerisch wertvolle Bausubstanz gekennzeichnete Gebäude. Insgesamt liegt der Fokus, der über die Rahmenvereinbarung abgefragten Maßnahmen, auf den großen, umfangreichen Bauprojekten der Bäderland Hamburg GmbH. In der Regel werden projektbezogen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI abgefragt, wobei eine teilweise Abfrage von Leistungsphasen projektbezogen vorbehalten bleibt. Insbesondere handelt es sich um Objekt- und Fachplanungen bzgl. Gebäuden und Innenräumen, Freianlagen, Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung. Planungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen werden nicht benötigt. Ca. 95% des im Zeitraum zu erwartenden Honorars wird über die projektbezogenen anrechenbaren Kosten gemäß HOAI ermittelt und abgerechnet, ca. 5% des Honorars wird über entsprechend vereinbarte Stundensätze ermittelt und abgerechnet (insb. Besondere Leistungen gemäß HOAI). Auf Basis der Erfahrung aus den letzten Jahren und umgesetzten Bauvorhaben können nachfolgende potenzielle Bauvorhaben beispielhaft als Orientierungswerte für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung herangezogen werden: Beispielhafte Bauvorhaben mit erwarteten Baukosten (KG 200-600): Bauvorhaben 1: Neubau eines Bades: 30.000.000,00 EUR Bauvorhaben 2: Betonsanierung und Anbau Kurshalle: 14.000.000,00 EUR Bauvorhaben 3: Betonsanierung und energetische Optimierung: 15.000.000,00 EUR Bauvorhaben 4: Revision und Attraktivierung des Bades: 4.000.000,00 EUR Es wird darauf hingewiesen, dass sich hieraus keine Ansprüche auf die Abnahme einer bestimmten Menge oder eines bestimmten Leistungsumfanges ergeben. Gesetzliche Regelungen sind hiervon nicht betroffen. Ablauf "Mini-Submission": Abfrage per Mail bei allen Vertragspartnern mit Skizzierung des jeweiligen Vorhabens und seines Umfangs, sowie der Ausführungstermine. Unter Berücksichtigung der Komplexität eines jeden Einzelauftrages erfolgt die Angebotsabgabe mit Angabe, ob die terminlichen Vorgaben erfüllt werden können oder ein Ersatzterminplan eingereicht werden muss. Eine gleichmäßige Verteilung der Aufträge auf alle Vertragspartner wird angestrebt, sofern keine kapazitären Gründe des AN entgegen sprechen.Planungsleistung Kita Kelberg
Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelbergFrist: 20. Juli4.1.1 Leistungsumfang 4.1.1.1 LPH 0: Zielfindungsphase Vorgeschaltet vor der Planungsleistung nach HOAI 2021 ist die Zielfindungsphase, die sog. Leistungsphase 0 (§ 650p Abs. 2 BGB), welche der Erarbeitung und Erstel-lung einer abschließenden Planungsgrundlage inklusive Kostenschätzung dient. Ziel dieser Phase ist, Planungsziele zu ermitteln und zu erarbeiten, um eine Moderni-sierung sowie Erweiterung der Kita zu erreichen, dies insbesondere in folgenden Be-reichen: • Optimierung von bestehenden Gruppen- und Nebenräumen sowie räumliche Erweiterungen • Küche und Essensräume • Sanitärräume • Technik Darüber hinaus soll der Auftraggeber auf diese Weise eine belastbare Kostenschät-zung erhalten. 4.1.1.2 LPH 1-9 Der weitere zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Ob-jektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der be-nannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude LP 1-9 • Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Basishonorarsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundens-ätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. 4.1.2 Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Zielfindungsphase, sog. Leistungsphase 0 beauftragt, im Nachgang folgt zunächst die Beauftragung der Leis-tungsphasen 1-4. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn Zielfindungsphase: 10/2026 • Beginn der Planungsleistungen: 1. Halbjahr/2027 • Abschluss Leistungsphase 4: 1. Halbjahr/2028 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwi-schen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. 4.1.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten Eine vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten existiert nicht und ist Ziel der Zielfindungsphase (sog. LPH 0).Planungsleistung Kita Kelberg
Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelberg4.1.1 Leistungsumfang 4.1.1.1 LPH 0: Zielfindungsphase Vorgeschaltet vor der Planungsleistung nach HOAI 2021 ist die Zielfindungsphase, die sog. Leistungsphase 0 (§ 650p Abs. 2 BGB), welche der Erarbeitung und Erstel-lung einer abschließenden Planungsgrundlage inklusive Kostenschätzung dient. Ziel dieser Phase ist, Planungsziele zu ermitteln und zu erarbeiten, um eine Moderni-sierung sowie Erweiterung der Kita zu erreichen, dies insbesondere in folgenden Be-reichen: • Optimierung von bestehenden Gruppen- und Nebenräumen sowie räumliche Erweiterungen • Küche und Essensräume • Sanitärräume • Technik Darüber hinaus soll der Auftraggeber auf diese Weise eine belastbare Kostenschät-zung erhalten. 4.1.1.2 LPH 1-9 Der weitere zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Ob-jektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der be-nannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude LP 1-9 • Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Basishonorarsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundens-ätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. 4.1.2 Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Zielfindungsphase, sog. Leistungsphase 0 beauftragt, im Nachgang folgt zunächst die Beauftragung der Leis-tungsphasen 1-4. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn Zielfindungsphase: 10/2026 • Beginn der Planungsleistungen: 1. Halbjahr/2027 • Abschluss Leistungsphase 4: 1. Halbjahr/2028 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwi-schen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. 4.1.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten Eine vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten existiert nicht und ist Ziel der Zielfindungsphase (sog. LPH 0).Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen für den Umbau und Sanierung Rathaus Neuweiler
Gemeinde NeuweilerNeuweilerDie Gemeinde Neuweiler beabsichtigt das bestehende Rathaus zu sanieren und umzubauen. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Erbringung der Planungsleistungen, die Objektplanung sowie weiterer Fachplanungen zur Sanierung und dem Umbau des Rathauses Neuweiler. Der Gemeinde liegt bereits die Entwurfsplanung der Objektplanung vor gemäß Leistungsphase 3 der HOAI 2021. Diese wird zum aktuellen Planungsstand allen interessierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner, der die Entwurfsplanung hergestellt hat, auch um die weiteren Aufträge bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag angesammelten Know-how´s werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 4 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 4. Die Fachplanung Tragwerk für die LPh 1-4 sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 3 bis zur LPh 4. Zwischen der Gemeinde Neuweiler als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Sanierung des Rathauses erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm zur Zuwendung zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßname „Ortsmitte (LSP)“ im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP) gemäß Zuwendungsbescheid des Landes Baden-Württemberg – Regierungspräsidiums Karlsruhe – vom 19.05.2025 für die Gemeinde Neuweiler. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung des Rathauses der Gemeinde stehen dem Auftraggeber maximal 4,9 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens in der Jahnstraße, 86916 Kaufering
Markt KauferingKauferingDer Markt Kaufering beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Jahnstraße in 86916 Kaufering eine Kindertageseinrichtung "Kinderhaus an der Jahnstraße" zu errichten. Der Markt Kaufering beabsichtigt die gesamten Planungs- und Bauleistungen stufenweise für den Neubau der Kindertageseinrichtung "Kinderhaus an der Jahnstraße" an einen Totalunternehmer zu vergeben. Geplant ist eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung mit 36 Kinderkrippen-Plätzen und 75 Kindergarten-Plätzen. Geplant ist ein 2-geschossiges Gebäude mit dem Krippenbereich im 1. Obergeschoss. Es ist dem Totalunternehmer vorbehalten den Rohbau des Kindergartens in Holz-, Holz-Beton-Hybrid- oder Massivbauweise auszuführen. Ein systemorientiertes Bauen mit hohem Grad an Vorfertigung (Modulbauweise) und verstärkter Ausrichtung auf eine wirtschaftliche Bauweise ist anzustreben. Das Grundstück befindet sich im Umgriff des Bebauungsplans "Jahnstraße Teil 1", welcher am 27. August 2025 beschlossen wurde. Die öffentliche Erschließung des Grundstücks bis zur Grundstücksgrenze bzw. den Übergabepunkt erfolgt durch den Auftraggeber. Die Objektplanungsleistungen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume und Freianlagen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §§ 33 ff. und §§ 39 ff. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (im Folgenden nur "HOAI") wurden bereits erbracht sowie eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt. Diese Planungsleistungen sowie die funktionale Leistungsbeschreibung kann der Totalunternehmer seinen Leistungen zugrunde legen. Der Totalunternehmer wird mit allen weiteren erforderlichen Planungsleistungen, analog HOAI 2021, und alle Bauleistungen für die Kindertageseinrichtung einschließlich der Vollwartung für die Dauer der Verjährungsfrist für Mängelansprüche an den Auftragnehmer als Totalunternehmer stufenweise beauftragt. Ziel dieses Totalunternehmervertrags ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) der Kindertageseinrichtung. Hierfür sind alle weiteren für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Totalunternehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Objektplanung Freianlagen, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Totalunternehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Zudem wird der Totalunternehmer mit den Wartungsleistungen beauftragt. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes soll Ende 2027, die Fertigstellung einschließlich der Außenanlagen im Frühjahr 2028 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen. Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Totalunternehmer nicht verantwortlich. Für die Erbringung der Leistungen des Totalunternehmers sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: 1. Leistungsstufe 1: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphasen 1 bis 5 analog HOAI; 2. Leistungsstufe 2: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphase 8 analog HOAI sowie alle Bauleistungen einschließlich Vollwartung. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802a und b); - Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR), in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16. Januar 2015, Az. 62 - FV 6700 - 1/2/9, die zuletzt durch Bekanntmachung vom 12. Februar 2025 (BayMBl. Nr. 97) geändert wor-den ist (FMBl. S. 59) ("Zuwendungsrichtlinie - FAZR") (Anlage 807); - Vertrag (Anlage 907); - Projektunterlagen (Anlage 910).Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens in der Jahnstraße, 86916 Kaufering
Markt KauferingKauferingDer Markt Kaufering beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Jahnstraße in 86916 Kaufering eine Kindertageseinrichtung "Kinderhaus an der Jahnstraße" zu errichten. Der Markt Kaufering beabsichtigt die gesamten Planungs- und Bauleistungen stufenweise für den Neubau der Kindertageseinrichtung "Kinderhaus an der Jahnstraße" an einen Totalunternehmer zu vergeben. Geplant ist eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung mit 36 Kinderkrippen-Plätzen und 75 Kindergarten-Plätzen. Geplant ist ein 2-geschossiges Gebäude mit dem Krippenbereich im 1. Obergeschoss. Es ist dem Totalunternehmer vorbehalten den Rohbau des Kindergartens in Holz-, Holz-Beton-Hybrid- oder Massivbauweise auszuführen. Ein systemorientiertes Bauen mit hohem Grad an Vorfertigung (Modulbauweise) und verstärkter Ausrichtung auf eine wirtschaftliche Bauweise ist anzustreben. Das Grundstück befindet sich im Umgriff des Bebauungsplans "Jahnstraße Teil 1", welcher am 27. August 2025 beschlossen wurde. Die öffentliche Erschließung des Grundstücks bis zur Grundstücksgrenze bzw. den Übergabepunkt erfolgt durch den Auftraggeber. Die Objektplanungsleistungen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume und Freianlagen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §§ 33 ff. und §§ 39 ff. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (im Folgenden nur "HOAI") wurden bereits erbracht sowie eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt. Diese Planungsleistungen sowie die funktionale Leistungsbeschreibung kann der Totalunternehmer seinen Leistungen zugrunde legen. Der Totalunternehmer wird mit allen weiteren erforderlichen Planungsleistungen, analog HOAI 2021, und alle Bauleistungen für die Kindertageseinrichtung einschließlich der Vollwartung für die Dauer der Verjährungsfrist für Mängelansprüche an den Auftragnehmer als Totalunternehmer stufenweise beauftragt. Ziel dieses Totalunternehmervertrags ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) der Kindertageseinrichtung. Hierfür sind alle weiteren für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Totalunternehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Objektplanung Freianlagen, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Totalunternehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Zudem wird der Totalunternehmer mit den Wartungsleistungen beauftragt. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes soll Ende 2027, die Fertigstellung einschließlich der Außenanlagen im Frühjahr 2028 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen. Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Totalunternehmer nicht verantwortlich. Für die Erbringung der Leistungen des Totalunternehmers sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: 1. Leistungsstufe 1: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphasen 1 bis 5 analog HOAI; 2. Leistungsstufe 2: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphase 8 analog HOAI sowie alle Bauleistungen einschließlich Vollwartung. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802a und b); - Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR), in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16. Januar 2015, Az. 62 - FV 6700 - 1/2/9, die zuletzt durch Bekanntmachung vom 12. Februar 2025 (BayMBl. Nr. 97) geändert wor-den ist (FMBl. S. 59) ("Zuwendungsrichtlinie - FAZR") (Anlage 807); - Vertrag (Anlage 907); - Projektunterlagen (Anlage 910).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bäderland Hamburg GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.