Bäderland Hamburg GmbHHamburgTED
Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen im Schwimmbadbau, -ausbau bzw. -umbau
Die Hamburger Stadtentwässerung wurde mit der Durchführung der Ausschreibung nachfolgender Leistung beauftragt. Die Bäderland Hamburg GmbH (BLH) benötigt für Planungsleistungen (gem. HOAI) im Bereich Schwimmbadbau, - ausbau bzw. -umbau, fallweise Architekten- bzw. Ingenieurleistungen nach HOAI, Lph. 1-9. Über die Rahmenvereinbarung werden...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bäderland Hamburg GmbH
- Veröffentlicht:
- 19. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
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Die Hamburger Stadtentwässerung wurde mit der Durchführung der Ausschreibung nachfolgender Leistung beauftragt. Die Bäderland Hamburg GmbH (BLH) benötigt für Planungsleistungen (gem. HOAI) im Bereich Schwimmbadbau, - ausbau bzw. -umbau, fallweise Architekten- bzw. Ingenieurleistungen nach HOAI, Lph. 1-9. Über die Rahmenvereinbarung werden Planungsleistungen in den Themenbereichen Badneubau und -sanierungen, Betonsanierungen, energetischen Sanierungen, Kurshallenanbauten, Saunaerweiterungen und -umbauten abgefragt. Dies betrifft beispielsweise Schwimmbadneubauten mit einer Wasserfläche von mindestens 500m² oder den Umbau und die Modernisierung von Schwimmbädern ggf. mit hohen baulichen Ansprüchen, beispielsweise unter Berücksichtigung von Denkmalschutz bzw. durch denkmal-pflegerisch wertvolle Bausubstanz gekennzeichnete Gebäude. Insgesamt liegt der Fokus, der über die Rahmenvereinbarung abgefragten Maßnahmen, auf den großen, umfangreichen Bauprojekten der Bäderland Hamburg GmbH. In der Regel werden projektbezogen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI abgefragt, wobei eine teilweise Abfrage von Leistungsphasen projektbezogen vorbehalten bleibt. Insbesondere handelt es sich um Objekt- und Fachplanungen bzgl. Gebäuden und Innenräumen, Freianlagen, Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung. Planungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen werden nicht benötigt. Ca. 95% des im Zeitraum zu erwartenden Honorars wird über die projektbezogenen anrechenbaren Kosten gemäß HOAI ermittelt und abgerechnet, ca. 5% des Honorars wird über entsprechend vereinbarte Stundensätze ermittelt und abgerechnet (insb. Besondere Leistungen gemäß HOAI). Auf Basis der Erfahrung aus den letzten Jahren und umgesetzten Bauvorhaben können nachfolgende potenzielle Bauvorhaben beispielhaft als Orientierungswerte für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung herangezogen werden: Beispielhafte Bauvorhaben mit erwarteten Baukosten (KG 200-600): Bauvorhaben 1: Neubau eines Bades: 30.000.000,00 EUR Bauvorhaben 2: Betonsanierung und Anbau Kurshalle: 14.000.000,00 EUR Bauvorhaben 3: Betonsanierung und energetische Optimierung: 15.000.000,00 EUR Bauvorhaben 4: Revision und Attraktivierung des Bades: 4.000.000,00 EUR Es wird darauf hingewiesen, dass sich hieraus keine Ansprüche auf die Abnahme einer bestimmten Menge oder eines bestimmten Leistungsumfanges ergeben. Gesetzliche Regelungen sind hiervon nicht betroffen. Ablauf "Mini-Submission": Abfrage per Mail bei allen Vertragspartnern mit Skizzierung des jeweiligen Vorhabens und seines Umfangs, sowie der Ausführungstermine. Unter Berücksichtigung der Komplexität eines jeden Einzelauftrages erfolgt die Angebotsabgabe mit Angabe, ob die terminlichen Vorgaben erfüllt werden können oder ein Ersatzterminplan eingereicht werden muss. Eine gleichmäßige Verteilung der Aufträge auf alle Vertragspartner wird angestrebt, sofern keine kapazitären Gründe des AN entgegen sprechen.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Alle Vergabedetails
Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
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Unterlagen
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Auftraggeber
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Lose
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Verfahrensdaten
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Ausführungsorte
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Bieter und Auftragnehmer
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Veröffentlichungsstelle
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9Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen im Schwimmbadbau, -ausbau bzw. -umbau
Bäderland Hamburg GmbHHamburgDie Hamburger Stadtentwässerung wurde mit der Durchführung der Ausschreibung nachfolgender Leistung beauftragt. Die Bäderland Hamburg GmbH (BLH) benötigt für Planungsleistungen (gem. HOAI) im Bereich Schwimmbadbau, - ausbau bzw. -umbau, fallweise Architekten- bzw. Ingenieurleistungen nach HOAI, Lph. 1-9. Über die Rahmenvereinbarung werden Planungsleistungen in den Themenbereichen Badneubau und -sanierungen, Betonsanierungen, energetischen Sanierungen, Kurshallenanbauten, Saunaerweiterungen und -umbauten abgefragt. Dies betrifft beispielsweise Schwimmbadneubauten mit einer Wasserfläche von mindestens 500m² oder den Umbau und die Modernisierung von Schwimmbädern ggf. mit hohen baulichen Ansprüchen, beispielsweise unter Berücksichtigung von Denkmalschutz bzw. durch denkmal-pflegerisch wertvolle Bausubstanz gekennzeichnete Gebäude. Insgesamt liegt der Fokus, der über die Rahmenvereinbarung abgefragten Maßnahmen, auf den großen, umfangreichen Bauprojekten der Bäderland Hamburg GmbH. In der Regel werden projektbezogen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI abgefragt, wobei eine teilweise Abfrage von Leistungsphasen projektbezogen vorbehalten bleibt. Insbesondere handelt es sich um Objekt- und Fachplanungen bzgl. Gebäuden und Innenräumen, Freianlagen, Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung. Planungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen werden nicht benötigt. Ca. 95% des im Zeitraum zu erwartenden Honorars wird über die projektbezogenen anrechenbaren Kosten gemäß HOAI ermittelt und abgerechnet, ca. 5% des Honorars wird über entsprechend vereinbarte Stundensätze ermittelt und abgerechnet (insb. Besondere Leistungen gemäß HOAI). Auf Basis der Erfahrung aus den letzten Jahren und umgesetzten Bauvorhaben können nachfolgende potenzielle Bauvorhaben beispielhaft als Orientierungswerte für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung herangezogen werden: Beispielhafte Bauvorhaben mit erwarteten Baukosten (KG 200-600): Bauvorhaben 1: Neubau eines Bades: 30.0Rahmenvereinbarung Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI, zur Schaffung/Sanierung von Infrastruktur
Staatl. Hochbauamt UlmUlmFrist: 22. JuniDas Staatliche Hochbauamt Ulm ist für die Bauaufgaben des Bundesbaus, unter anderem für Bauaufgaben in den aufgeführten Liegenschaften, zuständig: Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Rommelkaserne Dornstadt, Standortübungsplatz Ulm/Lerchenfeld, Wilhelmsburgkaserne Ulm, Flugplatz Laupheim, Technisches Hilfswerk (THW), OV Ulm, Technisches Hilfswerk (THW), OV Biberach, Technisches Hilfswerk (THW), OV Heidenheim. In diesen Liegenschaften sind in den kommenden Jahren mehrere Baumaßnahmen geplant. Hierbei kann es sich um Neubau-, Um- oder Erweiterungsmaßnahmen sowie um sogenannte Bauunterhaltungsmaßnahmen handeln. Hierfür sollen die Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen gemäß HOAI über eine Rahmenvereinbarung (Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung) vergeben werden. Es ist beabsichtigt die Rahmenvereinbarung mit 3 Vertragspartnern zu schließen. Die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Der Abruf der Einzelaufträge erfolgt durch das Staatliche Hochbauamt Ulm im rollierenden System. Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an denjenigen Rahmenvertragspartner erteilt, der unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Die Zeitpunkte der Abrufe der Einzelaufträge sind von der jeweiligen Beauftragung der Baumaßnahme selbst durch den Maßnahmenträger abhängig. Hier können durch Priorisierung Baumaßnahmen wegfallen bzw. andere mit entsprechendem Leistungsumfang hinzukommen. Die Honorarsumme der Rahmenvereinbarung wurde mit ca. 540.000 € brutto über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren und mit voraussichtlich ca. 8 bis 10 Einzelaufträgen ermittelt. Die anrechenbaren Kosten der Rahmenvereinbarung werden hierbei auf ca. 4.000.000 € brutto geschätzt (Anteile KG 200 + 500). Für die Dauer des Zeitraums der Jahre 1 und 2 ist mit einem Auftragsvolumen in Höhe von ca. 270.000 € brutto zu rechnen. Für den darüber hinaus gehenden Verlängerungszeitraum bis zum Ende der maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren ist mit einem Auftragsvolumen bis zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung zu rechnen. Innerhalb dieser Rahmenvereinbarung sind für entsprechende Liegenschaften der Bundeswehr verteidigungs- und sicherheitsrelevante Maßnahmen vorgesehen. Das Vergabeverfahren wird unter Berücksichtigung gemäß VSVgV eingeleitet. Nähere Informationen können Sie der Zip-Datei "26-21053_02 ANGEBOTSPHASE_01 Angebotsunterlagen zunächst nur informativ.zip" entnehmen.Rahmenvereinbarung Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI, zur Schaffung/Sanierung von Infrastruktur
Staatl. Hochbauamt UlmUlmFrist: 22. JuniDas Staatliche Hochbauamt Ulm ist für die Bauaufgaben des Bundesbaus, unter anderem für Bauaufgaben in den aufgeführten Liegenschaften, zuständig: Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Rommelkaserne Dornstadt, Standortübungsplatz Ulm/Lerchenfeld, Wilhelmsburgkaserne Ulm, Flugplatz Laupheim, Technisches Hilfswerk (THW), OV Ulm, Technisches Hilfswerk (THW), OV Biberach, Technisches Hilfswerk (THW), OV Heidenheim. In diesen Liegenschaften sind in den kommenden Jahren mehrere Baumaßnahmen geplant. Hierbei kann es sich um Neubau-, Um- oder Erweiterungsmaßnahmen sowie um sogenannte Bauunterhaltungsmaßnahmen handeln. Hierfür sollen die Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke gemäß HOAI über eine Rahmenvereinbarung (Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung) vergeben werden. Es ist beabsichtigt die Rahmenvereinbarung mit 3 Vertragspartnern zu schließen. Die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Der Abruf der Einzelaufträge erfolgt durch das Staatliche Hochbauamt Ulm im rollierenden System. Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an denjenigen Rahmenvertragspartner erteilt, der unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Die Zeitpunkte der Abrufe der Einzelaufträge sind von der jeweiligen Beauftragung der Baumaßnahme selbst durch den Maßnahmenträger abhängig. Hier können durch Priorisierung Baumaßnahmen wegfallen bzw. andere mit entsprechendem Leistungsumfang hinzukommen. Die Honorarsumme der Rahmenvereinbarung wurde mit ca. 640.000 € brutto über eine maximale Gesamtlaufzeit von 4 Jahren und mit voraussichtlich ca. 8 bis 10 Einzelaufträgen ermittelt. Die anrechenbaren Kosten der Rahmenvereinbarung werden hierbei auf ca. 3.900.000 € brutto geschätzt (Anteile KG 200 + 500). Für die Dauer des Zeitraums der Jahre 1 und 2 ist mit einem Auftragsvolumen in Höhe von ca. 320.000 € brutto zu rechnen. Für den darüber hinaus gehenden VerlängerungszeitraRahmenvereinbarung für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung von Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in der Freien und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerHamburgObjektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis Beschreibung: Der Auftraggeber ist in Hamburg u. a. zuständig für die Planung und den Bau der innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. In den kommenden Jahren möchte der Auftraggeber zahlreiche Straßen und Straßenabschnitte überplanen und umbauen lassen. Ziel der Planungen ist die Überprüfung und Optimierung der Straßeneigenschaften, die Errichtung von regelkonformen Radverkehrsanlagen und Gehwegen unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes sowie die Sanierung von Nebenflächen und Fahrbahnen. Diese Baumaßnahmen beziehen sich auf das Innere der Stadtgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur Vergabe der hierfür erforderlichen Objektplanungsleistungen (Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis: preislichen Prüfung von Nachtragsforderungen der Bauunternehmen und die Erarbeitung von Vergabevermerken zu Nachtragsvereinbarungen, die Mitarbeit beim Erstellen und Verteilen von Informationsmaterialien, Anlieger- und Presse-mitteilungen, die Mitarbeit bei Antworten zu politischen bzw. parlamentarischen Anfragen und Eingaben, Überwachen von Mängelbeseitigungen innerhalb der Verjährungsfrist aufgetretener Mängel, für Leistungen, die über die Grundleistungen hinaus gehen und sonstige vom AG geforderte besondere Leistungen) schließt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung mit mehreren (max. 15) Dienstleistern ab (Mehrparteien-Rahmenvereinbarung). Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate. In dem hier ausgeschriebenen Vergabeverfahren sind in der Angebotsphase keine Honorarangebote zu unterbreiten. Die Zuschlagskriterien setzen sich ausschließlich aus Qualitätskriterien zusammen. Erst nach Abschluss der Rahmenvereinbarung werden projektbezogene Einzelverträge auf Basis der Ergebnisse von Einzelabrufen geschlossen. Alle Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung erhalten für die anstehenden Einzelmaßnahmen, welche oberhalb des jeweils geltenden Schwellenwertes für ein europaweites Vergabeverfahren für die Leistungsphasen 1 bis 9 sowie der besonderen Leistungen liegen, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Preiswettbewerb), der ggfls. in eine Einzelbeauftragung mündet. Ein Anspruch auf Abschluss eines Einzelvertrages besteht nicht. Der LSBG geht davon aus, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwischen 15 und 40 Einzelverträge abzuschließen sind. Es werden maximal 45 Einzelverträge vergeben. Es ist eine Loslimitierung vorgesehen (max. 3 Einzelaufträge je Teilnehmer der Rahmenvereinbarung pro Jahr (Stichtag: Datum der Absendung der Angebotsaufforderung). Als Jahr im Sinne dieser Rahmenvereinbarung werden die Zeiträume voraussichtlich wie folgt definiert: 1. Jahr: 07/2026 bis 06/2027 2. Jahr: 07/2027 bis 06/2028 3. Jahr: 07/2028 bis 06/2029. Bei einer zu geringen Anzahl an Teilnehmenden oder wenn kein zuschlagsfähiges Angebot bei einer Einzelauftragsvergabe vorliegt, kann sich dieser Wert entsprechend erhöhen.Rahmenvereinbarung für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung von Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in der Freien und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerHamburgObjektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis Beschreibung: Der Auftraggeber ist in Hamburg u. a. zuständig für die Planung und den Bau der innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. In den kommenden Jahren möchte der Auftraggeber zahlreiche Straßen und Straßenabschnitte überplanen und umbauen lassen. Ziel der Planungen ist die Überprüfung und Optimierung der Straßeneigenschaften, die Errichtung von regelkonformen Radverkehrsanlagen und Gehwegen unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes sowie die Sanierung von Nebenflächen und Fahrbahnen. Diese Baumaßnahmen beziehen sich auf das Innere der Stadtgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur Vergabe der hierfür erforderlichen Objektplanungsleistungen (Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis: preislichen Prüfung von Nachtragsforderungen der Bauunternehmen und die Erarbeitung von Vergabevermerken zu Nachtragsvereinbarungen, die Mitarbeit beim Erstellen und Verteilen von Informationsmaterialien, Anlieger- und Presse-mitteilungen, die Mitarbeit bei Antworten zu politischen bzw. parlamentarischen Anfragen und Eingaben, Überwachen von Mängelbeseitigungen innerhalb der Verjährungsfrist aufgetretener Mängel, für Leistungen, die über die Grundleistungen hinaus gehen und sonstige vom AG geforderte besondere Leistungen) schließt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung mit mehreren (max. 15) Dienstleistern ab (Mehrparteien-Rahmenvereinbarung). Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate. In dem hier ausgeschriebenen Vergabeverfahren sind in der Angebotsphase keine Honorarangebote zu unterbreiten. Die Zuschlagskriterien setzen sich ausschließlich aus Qualitätskriterien zusammen. Erst nach Abschluss der Rahmenvereinbarung werden projektbezogene Einzelverträge auf Basis der Ergebnisse von Einzelabrufen geschlossen. Alle Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung erhalten für die anstehenden Einzelmaßnahmen, welche oberhalb des jeweils geltenden Schwellenwertes für ein europaweites Vergabeverfahren für die Leistungsphasen 1 bis 9 sowie der besonderen Leistungen liegen, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Preiswettbewerb), der ggfls. in eine Einzelbeauftragung mündet. Ein Anspruch auf Abschluss eines Einzelvertrages besteht nicht. Der LSBG geht davon aus, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwischen 15 und 40 Einzelverträge abzuschließen sind. Es werden maximal 45 Einzelverträge vergeben. Es ist eine Loslimitierung vorgesehen (max. 3 Einzelaufträge je Teilnehmer der Rahmenvereinbarung pro Jahr (Stichtag: Datum der Absendung der Angebotsaufforderung). Als Jahr im Sinne dieser Rahmenvereinbarung werden die Zeiträume voraussichtlich wie folgt definiert: 1. Jahr: 07/2026 bis 06/2027 2. Jahr: 07/2027 bis 06/2028 3. Jahr: 07/2028 bis 06/2029. Bei einer zu geringen Anzahl an Teilnehmenden oder wenn kein zuschlagsfähiges Angebot bei einer Einzelauftragsvergabe vorliegt, kann sich dieser Wert entsprechend erhöhen.2. Stufe (Angebotsphase) Ausschreibung Vertrag gemäß § 140a SGB V "Videosprechstunde in den digitalen Versicherten-Services der Auftraggeberin"
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtGegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens war die Bereitstellung eines Zugangs zur ambulanten ärztlichen Versorgung via Videosprechstunde innerhalb der digitalen Anwendung der Auftraggeberin. Hierfür sollte ein Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V geschlossen werden. Im Rahmen seines Angebotes bietet der Auftragnehmer eine technische Gesamtlösung zur Vorbereitung und technischen Durchführung einer Videosprechstunde für die nutzungsberechtigten Versicherten an. Das Angebot des Auftragnehmers besteht aus einer vorgelagerten Abfrage zur Bedarfsgerechtigkeit mittels einer Software, einer digitalen Terminvereinbarung sowie der Organisation und technischen Durchführung der Videosprechstunde (nachfolgend "Videosprechstundenprozess"). Die Organisation und Einbindung von Vertragsärzten, welche die Nutzer im Rahmen der Videosprechstunde fernbehandeln, ist des Weiteren Gegenstand des Angebotes. Der Auftragnehmer hat hierfür eine ausreichende Anzahl von Vertragsärzten für die Durchführung von Videosprechstunden gemäß der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) vertraglich zu binden. Die Videosprechstunde wird im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und auf Basis der dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt. Die medizinische Behandlung, insbesondere die ärztliche Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde, ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen des besonderen Versorgungsangebotes dieser Ausschreibung. Die ärztliche Behandlung wird von den Vertragsärzten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet. Unabhängig davon, hat der gesamte "Videosprechstundenprozess" des Auftragnehmers während der gesamten Vertragslaufzeit den aktuellen rechtlichen Anforderungen für die Sicherung der Versorgungsqualität von telemedizinischen Leistungen, die sich insbesondere aus § 87 2o und § 365 Abs. 1 SGB V sowie den Vorgaben aus Anlage 31b und 31c zum BMV-Ä ergeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zu entsprechen. Der Auftragnehmer übernimmt als Vertragspartner nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 8 SGB V den Versorgungsauftrag und insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Leistungserbringer die Funktion einer Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Die Teilnahme des Versicherten an der besonderen Versorgung ist freiwillig. Das Angebot schließt nicht aus, dass die Versicherten Vertragsärzte persönlich konsultieren oder andere Videodienstanbieter, insbesondere der vertragsärztlichen Versorgung, nutzen. Bei Bedarf der Auftraggeberin muss insbesondere die Möglichkeit bestehen, zur Erweiterung des Versorgungsangebotes und der bedarfsgerechten Steuerung in Versorgungspfade den Videosprechstundenprozess des Auftragnehmers zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Die weiteren Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind der Allgemeinen Leistungsbeschreibung sowie der Technischen Leistungsbeschreibung, welche den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase als Anhänge 1 und 2 zu Anlage 1 beigefügt sind, zu entnehmen. Die AOK NordWest, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund (nachfolgend: "Abrufberechtigte") ist berechtigt, die Leistung, die Gegenstand des Vergabeverfahrens ist, ab Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer abzurufen. Die Bedingungen der Rahmenvereinbarung nebst aller Anhänge (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase nebst Anhängen und Annexen) gelten, sofern die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrechts Gebrauch macht, für die Abrufberechtigte entsprechend, wobei im erforderlichen Rahmen in dem eigenständigen Vertrag zwischen der Abrufberechtigten und dem Auftragnehmer kassenspezifische Abweichungen einzelvertraglich geregelt werden können. Die Abrufberechtigte ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dem Rahmenvertrag dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Eine Mindestabnahmemenge wird für die Abrufrufberechtigte ebenfalls nicht vereinbart. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen sowie Punkt 1.2 der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 6 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt. V. 17.06.2021, C - 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 4,2 Mio. EUR netto. Für den Fall, dass die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrecht Gebrauch macht, beträgt die Höchstmenge für diese insgesamt max. 3,6 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Die Auftraggeberin geht mit dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Abnahmeverpflichtung ein. Gleiches gilt für die Abrufrufberechtigte im Falle des Abrufs. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Regelungen (Anlage 1 und Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen.2. Stufe (Angebotsphase) Ausschreibung Vertrag gemäß § 140a SGB V "Videosprechstunde in den digitalen Versicherten-Services der Auftraggeberin"
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtGegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens war die Bereitstellung eines Zugangs zur ambulanten ärztlichen Versorgung via Videosprechstunde innerhalb der digitalen Anwendung der Auftraggeberin. Hierfür sollte ein Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V geschlossen werden. Im Rahmen seines Angebotes bietet der Auftragnehmer eine technische Gesamtlösung zur Vorbereitung und technischen Durchführung einer Videosprechstunde für die nutzungsberechtigten Versicherten an. Das Angebot des Auftragnehmers besteht aus einer vorgelagerten Abfrage zur Bedarfsgerechtigkeit mittels einer Software, einer digitalen Terminvereinbarung sowie der Organisation und technischen Durchführung der Videosprechstunde (nachfolgend "Videosprechstundenprozess"). Die Organisation und Einbindung von Vertragsärzten, welche die Nutzer im Rahmen der Videosprechstunde fernbehandeln, ist des Weiteren Gegenstand des Angebotes. Der Auftragnehmer hat hierfür eine ausreichende Anzahl von Vertragsärzten für die Durchführung von Videosprechstunden gemäß der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) vertraglich zu binden. Die Videosprechstunde wird im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und auf Basis der dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt. Die medizinische Behandlung, insbesondere die ärztliche Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde, ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen des besonderen Versorgungsangebotes dieser Ausschreibung. Die ärztliche Behandlung wird von den Vertragsärzten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet. Unabhängig davon, hat der gesamte "Videosprechstundenprozess" des Auftragnehmers während der gesamten Vertragslaufzeit den aktuellen rechtlichen Anforderungen für die Sicherung der Versorgungsqualität von telemedizinischen Leistungen, die sich insbesondere aus § 87 2o und § 365 Abs. 1 SGB V sowie den Vorgaben aus Anlage 31b und 31c zum BMV-Ä ergeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zu entsprechen. Der Auftragnehmer übernimmt als Vertragspartner nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 8 SGB V den Versorgungsauftrag und insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Leistungserbringer die Funktion einer Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Die Teilnahme des Versicherten an der besonderen Versorgung ist freiwillig. Das Angebot schließt nicht aus, dass die Versicherten Vertragsärzte persönlich konsultieren oder andere Videodienstanbieter, insbesondere der vertragsärztlichen Versorgung, nutzen. Bei Bedarf der Auftraggeberin muss insbesondere die Möglichkeit bestehen, zur Erweiterung des Versorgungsangebotes und der bedarfsgerechten Steuerung in Versorgungspfade den Videosprechstundenprozess des Auftragnehmers zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Die weiteren Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind der Allgemeinen Leistungsbeschreibung sowie der Technischen Leistungsbeschreibung, welche den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase als Anhänge 1 und 2 zu Anlage 1 beigefügt sind, zu entnehmen. Die AOK NordWest, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund (nachfolgend: "Abrufberechtigte") ist berechtigt, die Leistung, die Gegenstand des Vergabeverfahrens ist, ab Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer abzurufen. Die Bedingungen der Rahmenvereinbarung nebst aller Anhänge (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase nebst Anhängen und Annexen) gelten, sofern die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrechts Gebrauch macht, für die Abrufberechtigte entsprechend, wobei im erforderlichen Rahmen in dem eigenständigen Vertrag zwischen der Abrufberechtigten und dem Auftragnehmer kassenspezifische Abweichungen einzelvertraglich geregelt werden können. Die Abrufberechtigte ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dem Rahmenvertrag dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Eine Mindestabnahmemenge wird für die Abrufrufberechtigte ebenfalls nicht vereinbart. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen sowie Punkt 1.2 der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 6 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt. V. 17.06.2021, C - 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 4,2 Mio. EUR netto. Für den Fall, dass die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrecht Gebrauch macht, beträgt die Höchstmenge für diese insgesamt max. 3,6 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Die Auftraggeberin geht mit dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Abnahmeverpflichtung ein. Gleiches gilt für die Abrufrufberechtigte im Falle des Abrufs. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Regelungen (Anlage 1 und Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen.Samtgemeinde Grafschaft Hoya - Neubau Brücken in Eystrup-Doenhausen und Gandesbergen - Vergabe der Planungsleistungen
Samtgemeinde Grafschaft HoyaHoya/WeserFrist: 03. Sept.Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau zweier Brücken. Bis zum Jahr 2022 führte sowohl in Gandesbergen als auch in Eystrup-Doenhausen eine Brücke über die Bahnstrecke Wunstorf-Bremen. Die Brücke in Eystrup-Doenhausen wurde aufgrund massiver Schäden im Jahr 2022 abgerissen. Der Rat der Gemeinde Eystrup hat beantragt, die Brücke in Eystrup-Doenhausen wieder aufzubauen und sich bereit erklärt, die nicht gedeckten Investitionskosten mit 50 % zu bezuschussen. Am 14.12.2022 hat der Samtgemeinderat auf Grundlage dieses Antrages den Beschluss gefasst, die Brücke zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Gemeinde Eystrup mit einem Anteil von 60 % an den entstehenden Kosten beteiligt und nach Fertigstellung die Baulast an der Brücke und an der Gemeindeverbindungsstraße 39 übernimmt. Als Ersatzneubau ist vorgesehen, ein grundrissgleiches Brückenbauwerk zu erstellen. Es handelt sich dabei um ein Brückenbauwerk mit einer Fahrbahnbreite von 5,00 m bei seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,9 m Breite. Die Brücke spannt über die zweigleisige elektrifizierte Strecke 1740 Wunstorf-Bremen. Im Bestand wies die Brücke eine Gesamtlänge von 32,50 m auf. Beidseitig der Bahnstrecke waren Stützen angeordnet. Die Besonderheit bei diesem Brückenbauwerk ist die bereits erwähnte Überführung der Bahn, die, neben den normalen Planungs- u. Bauleistungen einer Straßenbrücke, intensive Abstimmungen und Beteiligung der Deutschen Bahn erfordert. Zur Brücke in Gandesbergen wurde aufgrund des Schadensbildes 2021 angeraten, die Brücke ebenfalls zeitnah abzureißen oder eine Grundsanierung durchzuführen, wodurch sich die Standzeit bis zu einem Ersatzneubau um ca. 6-8 Jahr verlängert. Der Samtgemeinderat hat am 28.10.2021 beschlossen, die Brücke zu sanieren und mittelfristig zu ersetzen. Die Sanierung erfolgte im Jahre 2022. Es ist auch hier vorgesehen, einen grundrissgleichen Ersatzneubau zu erstellen. Auch diese Brücke verfügt über eine Fahrbahnbreite von 5,00 m mit seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,85 m Breite. Auch diese Brücke verfügt über zwei Stützen beidseitig der Bahn und weist eine Gesamtspannweite von etwa 35,0 m auf und überspannt ebenfalls die Strecke 1740. Neubaumaßnahmen an einer Bahnstrecke können nur unter Vollsperrung des Bahnverkehrs umgesetzt werden. Entsprechende Sperrpausen müssen rechtzeitig vorher bei der DB beantragt werden. Auf Nachfrage teilte die DB mit, dass an der Strecke Hannover-Bremen umfangreichere Sanierungsmaßnahmen anstehen, für die eine Vollsperrung von ca. 5 Monaten erforderlich ist. Im Generalsanierungsplan ist dies Projekt aktuell für die Jahre 2029 oder 2030 eingestellt. Insofern wurde angeraten, gemeindliche Planungen baldmöglichst anzumelden, damit diese in den Planungen Berücksichtigung finden. Zur Fristwahrung wurde bei der DB ein entsprechender formloser Antrag gestellt. Nach jetzigem Stand ist nicht davon auszugehen, dass vor dieser umfangreichen Sanierung an der Bahnstrecke weitere Sperrpausen genehmigt werden. Die Netto-Baukosten für die Brücke Eystrup-Doenhausen werden auf 1,89 Mio. EUR geschätzt. Für die Brücke in Gandesbergen ist mit Baukosten (inkl. Abriss) in Höhe von 2,92 Mio. EUR (netto) zu rechnen. Gegenstand des Auftrags je Los sind die Planungsleistungen für - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Teillose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig: Los Nr. Brücke 1 Brücke Eystrup-Doenhausen 2 Brücke Gandesbergen Der Auftraggeber beauftragt für beide Lose zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.Samtgemeinde Grafschaft Hoya - Neubau Brücken in Eystrup-Doenhausen und Gandesbergen - Vergabe der Planungsleistungen
Samtgemeinde Grafschaft HoyaHoya/WeserFrist: 03. Sept.Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau zweier Brücken. Bis zum Jahr 2022 führte sowohl in Gandesbergen als auch in Eystrup-Doenhausen eine Brücke über die Bahnstrecke Wunstorf-Bremen. Die Brücke in Eystrup-Doenhausen wurde aufgrund massiver Schäden im Jahr 2022 abgerissen. Der Rat der Gemeinde Eystrup hat beantragt, die Brücke in Eystrup-Doenhausen wieder aufzubauen und sich bereit erklärt, die nicht gedeckten Investitionskosten mit 50 % zu bezuschussen. Am 14.12.2022 hat der Samtgemeinderat auf Grundlage dieses Antrages den Beschluss gefasst, die Brücke zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Gemeinde Eystrup mit einem Anteil von 60 % an den entstehenden Kosten beteiligt und nach Fertigstellung die Baulast an der Brücke und an der Gemeindeverbindungsstraße 39 übernimmt. Als Ersatzneubau ist vorgesehen, ein grundrissgleiches Brückenbauwerk zu erstellen. Es handelt sich dabei um ein Brückenbauwerk mit einer Fahrbahnbreite von 5,00 m bei seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,9 m Breite. Die Brücke spannt über die zweigleisige elektrifizierte Strecke 1740 Wunstorf-Bremen. Im Bestand wies die Brücke eine Gesamtlänge von 32,50 m auf. Beidseitig der Bahnstrecke waren Stützen angeordnet. Die Besonderheit bei diesem Brückenbauwerk ist die bereits erwähnte Überführung der Bahn, die, neben den normalen Planungs- u. Bauleistungen einer Straßenbrücke, intensive Abstimmungen und Beteiligung der Deutschen Bahn erfordert. Zur Brücke in Gandesbergen wurde aufgrund des Schadensbildes 2021 angeraten, die Brücke ebenfalls zeitnah abzureißen oder eine Grundsanierung durchzuführen, wodurch sich die Standzeit bis zu einem Ersatzneubau um ca. 6-8 Jahr verlängert. Der Samtgemeinderat hat am 28.10.2021 beschlossen, die Brücke zu sanieren und mittelfristig zu ersetzen. Die Sanierung erfolgte im Jahre 2022. Es ist auch hier vorgesehen, einen grundrissgleichen Ersatzneubau zu erstellen. Auch diese Brücke verfügt über eine Fahrbahnbreite von 5,00 m mit seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,85 m Breite. Auch diese Brücke verfügt über zwei Stützen beidseitig der Bahn und weist eine Gesamtspannweite von etwa 35,0 m auf und überspannt ebenfalls die Strecke 1740. Neubaumaßnahmen an einer Bahnstrecke können nur unter Vollsperrung des Bahnverkehrs umgesetzt werden. Entsprechende Sperrpausen müssen rechtzeitig vorher bei der DB beantragt werden. Auf Nachfrage teilte die DB mit, dass an der Strecke Hannover-Bremen umfangreichere Sanierungsmaßnahmen anstehen, für die eine Vollsperrung von ca. 5 Monaten erforderlich ist. Im Generalsanierungsplan ist dies Projekt aktuell für die Jahre 2029 oder 2030 eingestellt. Insofern wurde angeraten, gemeindliche Planungen baldmöglichst anzumelden, damit diese in den Planungen Berücksichtigung finden. Zur Fristwahrung wurde bei der DB ein entsprechender formloser Antrag gestellt. Nach jetzigem Stand ist nicht davon auszugehen, dass vor dieser umfangreichen Sanierung an der Bahnstrecke weitere Sperrpausen genehmigt werden. Die Netto-Baukosten für die Brücke Eystrup-Doenhausen werden auf 1,89 Mio. EUR geschätzt. Für die Brücke in Gandesbergen ist mit Baukosten (inkl. Abriss) in Höhe von 2,92 Mio. EUR (netto) zu rechnen. Gegenstand des Auftrags je Los sind die Planungsleistungen für - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Teillose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig: Los Nr. Brücke 1 Brücke Eystrup-Doenhausen 2 Brücke Gandesbergen Der Auftraggeber beauftragt für beide Lose zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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