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Planung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt“ Hier: Planungsleistungen Gebäude und Tragwerksplanung
Im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 von Senne nach Sennestadt ist die bestehende Wendeschleife einschließlich der Haltestellendächer an der Endhaltestelle Senne zurückzubauen und zu einer Abstellanlage mit Abstellhalle für Stadtbahnfahrzeuge umzubauen. Das Planungsgebiet umfasst dabei eine Fläche von ca. 5.924 m². Mit dem Neubau...
Architektur, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung, Umweltgutachten
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- moBiel GmbH
- Veröffentlicht:
- 11. August 2026
- Frist:
- 15. September 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 von Senne nach Sennestadt ist die bestehende Wendeschleife einschließlich der Haltestellendächer an der Endhaltestelle Senne zurückzubauen und zu einer Abstellanlage mit Abstellhalle für Stadtbahnfahrzeuge umzubauen. Das Planungsgebiet umfasst dabei eine Fläche von ca. 5.924 m². Mit dem Neubau der Abstellhalle soll eine betrieblich, baulich und brandschutztechnisch geeignete Abstellmöglichkeit für die Stadtbahnfahrzeuge errichtet werden. Das Planungsgebiet schließt in unmittelbarer Nähe ein FFH- Gebiet, dessen Schutzbelange im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sind. Die heutige Wendeschleife wird durch die neue Gleisanlage der Stadtbahnverlängerung nach Sennestadt sowie durch einen neu zu herstellenden Geh- und Radweg begrenzt. Südöstlich des Plangebiets befindet sich zudem ein bestehendes Pumpenwerk einer Zubringerwasserleitung, das dauerhaft zu erhalten ist. Die Planung der Abstellhalle hat innerhalb der festgelegten Baugrenzen zu erfolgen und ist so auszurichten, dass Eingriffe in Natur und Landschaft auf das notwendige Maß beschränkt bleiben.
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moBiel GmbHBielefeldFrist: 15. Sept.Die Abstellhalle ist als geschlossenes Gebäude auszuführen, um sowohl eine Beheizbarkeit als auch einen ausreichenden Schutz der Fahrzeuge sicherzustellen. Innerhalb der Halle ist eine feste, befahrbare Fahrbahn vorzusehen. Die Arbeitswege sind mit einer lichten Breite von 1,00 m herzustellen. Für die Ein- und Aus-fahrt der Fahrzeuge sind geeignete Toranlagen, beispielsweise als Falt- oder Sektionaltore, vorzusehen. Ergänzend zur Halle sind betriebsnotwendige Nebenräume einzuplanen. Hierzu zählen zwei WC Anlagen, ein Aufenthalts und Pausenraum sowie Lagerräume für Betriebsmittel, Reini-gungsmittel und Werkzeuge. Diese Räume sind funktional, wirtschaftlich und betrieblich sinnvoll anzuordnen und an die Abstellhalle anzubinden.Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt Hier: Baugrundgutachten
In der Entwurfs- und Genehmigungsphase ist zunächst eine Baugrunduntersuchung sowie ein geotechnisches Gutachten mit begleitender geotechnischer Beratung vorzusehen. Die Maß-nahme berührt Verkehrsflächen folgender Baulastträger: Straßen.NRW (L 756) sowie die Stadt Bielefeld mit den Straßen Ramsbrockring, Sennestadt Ring, Senner Hellweg, Elbeallee und Württemberger Allee. Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen technischen Regelwerke, Normen und gesetzlichen Vorgaben auszuführen.Planung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt hier: Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
moBiel GmbHBielefeldFrist: 31. Aug.Teil A – Rückbau der Fußgängerquerung Hans‑Christian‑Andersen‑Schule Teil B – Rückbau der Fußgängerquerung Kreuzkirche Teil C – Rückbau des Brückenbauwerks Ramsbrockring Teil D – Unterführung der Brücke „Am Schießstand“ Teil E – Unterführung der Brücke BAB A2 Teil F – Stützwände entlang der Neubaustrecke Teil G – LärmschutzwändePlanungsleistungen - Sportpark des MTV 1879 in München – Sanierung und Erweiterung - Los 1 Freianlagen; Los 2 Gebäude
MTV München von 1879 e. V. Landeshauptstadt München Geschäftsführung – Herrn Veit HesseMünchenFrist: 10. Sept.Der AN erarbeitet solche auf den vorliegenden Planungen aufbauende Lösungen und Ausschreibungen für die Sanierung und Instandsetzung der Sportflächen des BV, bestehend aus Freianlagen (FA). Dem AN obliegt zudem auch die dazu erforderlichen Leistungen der Tragwerkplanungen (TW) als Nebenleistung. Die Leistungen des AN umfassen – neben den erforderlichen Basisleistungen für diese Fachplanungen – ggf. auch die Koordination und Integration der etw. Elektro- und Lichtanlagen, Be- und Entwässerung sowie der gesamten erforderlichen TA des Objektes in die Gesamtplanung. Im Zuge der Implementierung verantwortet der AN die Planung und Ausschreibung dieser Objekte als FA und stellt die baulichen Voraussetzungen wie Anschlüsse etc. sicher. Demnach sind mindestens folgende weitere zusätzliche Leistungen (ZL) als erforderliche Leistungen zu erbringen: • Kontrollprüfung nach DIN 18035 und Dokumentation • Sicherheits- und Rettungswegekonzept • Brandschutznachweis Im Zusammenhang mit den o. g. Objektplanungen erarbeitet der Bieter / AN u. a. auch die erforderlichen und offenkundig im Zusammenhang mit den Zielstellungen stehenden Leistungen der Tragwerksplanung einschl. der erforderlichen Standsicherheitsnachweise. Sportplatzbauarbeiten mit Sporteinrichtungen, dabei … - Neubau Großspielfeld 2 aus Naturrasen (Fußball) inkl. Ausstattung - Neubau Großspielfeld 3 aus Kunststoffrasen (Fußball) inkl. Ausstattung - Neubau Großspielfeld 4 aus Kunststoffrasen (Hockey) inkl. Ausstattung - Anlegen einer Weit- und Dreisprunganlage inkl. Ausstattung - Anlegen neuer Freizeitbereiche bestehend aus o 4 Beachvolleyballfeldern o 3 Padel-Court-Anlagen inkl. Ausstattung Sonstige Anlagen (nicht genehmigungspflichtig), dabei … - Errichten von Sitzmöglichkeiten und Papierkörben - Neubau von Stützwinkeln - Neubau von Barrieren - Neubau von Umgangs- und Erschließungswegen (begeh- und befahrbar) einschl. Treppe - Anlegen von Grünflächen / Vegetationsflächen - Einfriedungen, partielle Sanierung Außenzaun, Neubau Einfahrtstore Technische Anlagen, dabei … - Errichten von Flutlichtanlagen (Bauwerk 2.1–2.12) (genehmigungspflichtige Bauwerke gem. Lageplan FG_002_LA_00) - Errichten einer neuen Wegebeleuchtung - Erneuerung des Entwässerungssystems nach DIN 18035-3 - BeregnungsanlageAus- und Erweiterungsbau Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen; hier: Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (Los 1)
Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDie geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück der Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen vorgesehen. Die bestehende Schulgebäudeanlage wurde ca. 1960 errichtet und umfasst einen mehrgeschossigen Gebäudekomplex, welcher sich in die Gebäudeteile A-F gliedert. Diese Gebäudeteile sind baulich, teils mit Höhenunterschieden miteinander verbunden. Das Gebäudeteil C wurde im Jahr 1998 als Erweiterungsbau ergänzt. Die Gebäudeteile A und B verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 5.300 m². Der bauliche Zustand der Bestandgebäude entspricht im Wesentlichen dem Baujahr sowie dem Stand der jeweiligen Erweiterungen. 1998 ist der Erweiterungsbau C entstanden. Gebäudeteil A und B wurde ca. 2014 auf der Vor-/ und Rückseite mit WDVS versehen. Ebenfalls hat in diesem Zuge eine Erneuerung der Fenster stattgefunden. Die Schulgebäude wurden fortlaufend instandgehalten; punktuelle Modernisierungen und Sanierungsmaßnahmen sind im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung als reine Ganztagsschule jedoch erforderlich. Derzeit wird an der Schule sowohl Halbtagsschulbetrieb als auch Ganztagsschulbetrieb angeboten. Gemäß aktueller Planung soll ab dem Schuljahr 2025/2026 mit dem Eintritt der neuen 5. Klassen schrittweise eine Umstellung auf einen durchgängigen Ganztagsschulbetrieb erfolgen. Ebenfalls im Besitz des Regionalverbandes befindet sich das Grundstück „Ismertstraße 2“, Dieses ist derzeit mit einem sanierungsbedürftigen Wohngebäude bebaut, welches bauseits abgebrochen wird. Diese Fläche soll in Zukunft als Parkplatz zur Verfügung stehen. Planungsaufgabe (allgemein): Raumplanerisches Konzept zur Erweiterung und funktionalen Umstrukturierung einer schulischen Bildungseinrichtung im Rahmen der Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs. Der Umbau kann voraussichtlich parallel zum Unterrichtsbetrieb der Schule durchgeführt werden. Diese Umstrukturierung startete bereits mit einer 5er-Klasse und soll auf eine 3-zügige Struktur im gebundeneST 25048 Ausschreibung von Planungsleistungen für das Projekt „Umbau und Erweiterung der Michael-Ende-Schule in Neuss“, Aurinstraße 59-63, 41466 Neuss, Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume
Rhein-Kreis Neuss - Der Landrat - Zentrales VergabemanagementGrevenbroichDer Rhein-Kreis-Neuss beabsichtigt den Umbau und die energetische Sanierung sowie die Erweiterung der Michael-Ende-Schule in Neuss. Hierzu liegt eine Machbarkeitsstudie vor. Zur Übernahme der erforderlichen Architektur- und Ingenieurleistungen sucht der Rhein-Kreis-Neuss geeignete Auftragnehmer. Die erforderlichen Leistungen werden, in folgende Lose getrennt, voneinander ausgeschrieben: Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung Los 4: Objektplanung Freianlagen Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch einen externen Projektsteuerer begleitet. Mit diesem Verfahren werden zunächst die Leistungen zum Los 1 ausgeschrieben: Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume Die Michael-Ende-Schule ist eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache und dient derzeit als Lernort für 195 Schüler*innen. Die Grundschule besteht aus drei Abschnitten, welche von der Maßnahmenumsetzung betroffen sind: einem Neubau, der die offene Ganztagsschule (OGS) und die Mensa beherbergt, einem älteren Schulgebäude mit Klassenräumen sowie einem Verwaltungstrakt. Ab dem Schuljahr 2025/26 wird es einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geben. Für das Jahr 2029 wird eine Schüler*innenanzahl von 212 prognostiziert, verteilt auf 17 Klassen. Die Baumaßnahme verfolgt das Ziel, nicht nur genügend Klassenräume vorzusehen, sondern auch die zurzeit räumlich beengte Situation der Schulverwaltung zu verbessern. Dafür wird der bestehende Verwaltungsbau abgebrochen und durch einen neuen Baukörper ersetzt. Der Neubau nimmt die bestehende Struktur des Rundgangs auf und erweitert sie um daran angrenzende Räume. Die BGF beträgt etwa 3.400 m². Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Schulbetrieb auf ein anderes Schulgebäude verlegt. Die Planung der Interimslösung und des Umzugs übernimmt der Auftraggeber und ist demnach nicht Teil des Leistungsumfangs des Auftragnehmers. Die Gesamtmaßnahme ist bis zum 30.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 15. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist moBiel GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.