Gemeinde Nuthe-UrstromtalNuthe-Urstromtal
Planung Verkehrsanlagen, Neugestaltung des Dorfplatzes im OT Hennickendorf, Gemeinde Nuthe-Urstromtal
Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal beabsichtigt im Bereich der Hennickendorfer Hauptstraße (Kirchplatz) den Straßenbereich nebst Zufahrten, Zuwegungen der Anlieger, sowie deren Straßennebenbereichen zu erneuern. Die grob anrechenbaren Kosten betragen nach grober erster Schätzung: 3.100 m² Fahrbahnrückbau und Fahrbahnneubau ca. 775.000,- EUR Ge...
Tiefbauplanung, Elektroplanung, TGA-Planung, Landschaftsarchitektur
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Nuthe-Urstromtal
- Veröffentlicht:
- 16. Juli 2026
- Frist:
- 16. August 2026
- Thema:
- Tiefbauplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal beabsichtigt im Bereich der Hennickendorfer Hauptstraße (Kirchplatz) den Straßenbereich nebst Zufahrten, Zuwegungen der Anlieger, sowie deren Straßennebenbereichen zu erneuern. Die grob anrechenbaren Kosten betragen nach grober erster Schätzung: 3.100 m² Fahrbahnrückbau und Fahrbahnneubau ca. 775.000,- EUR Gehwege, Zufahrten, Ausstattung ca. 125.000,- EUR Gesamt: ca. 900.000,- EUR Honorarzone II
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Ausführungsorte
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich HannoverHannoverFrist: 13. Aug.Im Rahmen des Neubau eines Radweges an der L 460 zwischen Schulenburg und der B 3 ist eine umfassende faunistische Kartierung durchzuführen. Zusätzlich sind die Biotoptypen im Untersuchungsgebiet zu erfassen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zusammenzustellen und fachlich zu erläutern. Die Biotoptypenkartierung ist flächendeckend nach dem niedersächsischen Kartierschlüssel (DRACHENFELS 2021) im Maßstab 1:1.000 durchzuführen. Die Biotoptypen sind bis auf die Ebene der Untereinheiten zu bestimmen. Bei Bedarf sind Nebencodes sowie bedeutsame Zusatzmerkmale zu erfassen. Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach DRACHENFELS (2018). Die erfassten Biotoptypen sind in Text und Karte darzustellen. Darüber hinaus sind geschützte Biotope sowie Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie (LRT) zu erfassen. Der Bereich des geplanten Baufeldes ist auf gefährdete Farn- und Blütenpflanzen gemäß Roter Liste einschließlich Arten der Vorwarnliste sowie auf Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie zu untersuchen. Entsprechende Vorkommen sind in Text und Karte darzustellen. Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen sind insbesondere Brut- und Rastvögel, potenzielle Fledermausquartiere sowie Amphibienlaichgewässer aufgrund potenzieller Wanderbeziehungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist das Untersuchungsgebiet auf Vorkommen des Feldhamsters zu untersuchen. Das Gutachten "Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag", Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB, Hrsg. BMVI), ist als fachliche Grundlage für die faunistischen Leistungen heranzuziehen. Der Begriff "Methodenblätter" bezieht sich auf die in diesem Gutachten enthaltenen Methodenblätter. Da der finale Verlauf des Radweges noch nicht abschließend festgelegt ist, wird der Planungsraum vorsorglich erweitert gefasst. Das Untersuchungsgebiet umfasst einen beidseitigen Korridor entlang der Landesstraße 460 mit einer Breite von ca. 50 m.Objektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren
Stadt BürenDie L 549 Bahnhofstraße in Büren wird täglich von rund 14.500 Kfz befahren, davon 3,5 % Schwerlastverkehr. Auch die Knotenpunkte mit Landes- und Stadtstraßen sind stark belastet. Entlang der Ortsdurchfahrt liegen mehrere Schulen, wodurch täglich über tausend Schüler*innen auf teils nur 1,20 m schmalen Gehwegen unterwegs sind. Sichere Querungen fehlen weitgehend, Barrierefreiheit ist nicht gegeben, was besonders mobilitätseingeschränkte Menschen beeinträchtigt. An der L 747/Eickhoffer Straße sind die zentralen Bushaltestellen zu wenige, nicht barrierefrei und teilweise ohne Wetterschutz. Die Stadt Büren hat eine Konzeptplanung mit Verkehrsgutachten für den Umbau der Ortsdurchfahrt erstellt und in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Straßen NRW, dem NPH und der Bezirksregierung Detmold ergänzt. Mit den vorliegenden Unterlagen ist nun der Einstieg in die Entwurfs- und Ausführungsplanung möglich. Auf Basis der Konzeptplanung wurde ein Bebauungsplan erstellt und der erforderliche Grunderwerb vorbereitet. Die baurechtlichen und eigentumsrechtlichen Voraussetzungen sollen bis zum Start der weiteren Planungen vorliegen. Eine entsprechende Ausbauvereinbarung mit dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW liegt mittlerweile vor. Dieser Vereinbarung entsprechend sind folgende Maßnahmen - beginnend im Abschnitt 17 der L 549 bei ca. Station 36 und endend im Abschnitt 19 bei ca. Station 65 - umzusetzen: Im Zuge der Baustrecke werden die Knotenpunkte: • A L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg- (NK 4417016), • B L 549 Bahnhofstraße / L 637 Lindenstraße / L 549 Königstraße (NK 4417017) zu Kreisverkehrsanlagen umgebaut und • der Knotenpunkt C L 549 Bahnhofstraße bzw. Bertholdstraße / L 637 Königstraße / Bertholdstraße- (NK 4417029) leistungsfähig für den Begegnungsverkehr beim Abbiegen von Bussen und Schwerverkehr geändert. Zwischen den Knotenpunkten A und B wird die Strecke der Ortsdurchfahrt im Zuge der L 549 (Abschnitt D) umgebaut. Im Bereich des Knotenpunktes A (L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg (NK 4417016)) wird auf der südwestlichen Seite der L 549 eine Zentrale Omnibus-Haltestelle (ZOH) (Abschnitt E) angelegt. Vorhandene Bushaltestellen im Zuge der L 549 werden den geänderten Verhältnissen in der Ortsdurchfahrt angepasst. Nachfolgend werden die wesentlichen Maßnahmen der Konzeptplanung vorgestellt: 1. Umbau des Knotenpunktes Bahnhofstraße / Bertholdstraße: Am Knotenpunkt wurde das Gebäude Bertholdstraße 3 abgerissen und zu einer provisorischen Grünfläche umgewandelt. Der Flächengewinn ermöglicht eine geometrische Aufweitung, sodass etwa gleichzeitiges Linkssein- und abbiegen von Ost nach Nord und umgekehrt möglich wird. Dadurch verkürzen sich die Wartezeiten, Gehwegbreiten und Aufstellflächen an Querungen der Signalanlagen können vergrößert werden. Zusätzlich entsteht im nördlichen Ast eine neue signalgesteuerte Querungsstelle für Fußgänger. Für die Aufweitung wird eine Teilfläche von ca. 120 qm des Haus Büren’scherFonds benötigt (Anlage LA3). 2. Neubau Kreisverkehr Bahnhofstraße / Lindenstraße: Nördlich angrenzend an o.g. Maßnahme errichten der Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Stadt Büren einen Kreisverkehr, der im Regionalratsprogramm mit Rang 3 priorisiert ist. Dieser soll die Verkehrssituation aus Königstraße, Lindenstraße und Bahnhofstraße deutlich verbessern. Fahrbahnteiler als Querungshilfen i.V.m. Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) sollen die die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Schüler*innen, ermöglichen. Die vorhandenen Natursteinmauern und Toranlagen an der Südseite der Landesstraße werden von der Stadt Büren und anschließend wieder aufgebaut; ein Denkmalschutz der Mauern besteht nicht. 3. Kreisverkehr Bahnhofstraße / Eickhoffer Straße einschl. Erweiterung des ZOH: Morgens wie mittags nutzen Hunderte von Schüler*innen den Busbahnhof „Alte Post“ als Ein- und Ausstiegspunkt. Der gegenwärtige Zustand der gesamten Anlagen ist kritisch zu sehen. Die Wege sind zu eng, der Ein- und Ausstieg ist nicht barrierefrei, die Busspur für alle einfahrenden Busse ist zu kurz – es kommt zum Rückstau auf der Bahnhofstraße. Auch hier sollen durch einen Umbau entsprechend dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ sichere Fußwege für mehr Sicherheit sorgen. Die Gehwege sollen vom ZOH (Zentrale Omnibushaltestelle) in Richtung Innenstadt auf beiden Seiten auf Breiten von mindestens 2,50 m (ohne Engstellen) aufgeweitet werden. Sämtliche Flächen für diese Maßnahme befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Büren. Das städtische Gebäude Bahnhofstraße 25 wird für den barrierefreien Ausbau in Verbindung mit dem Bau eines „Mobilitätshafens“ abgerissen. Möglich wird der Umbau des ZOH darüber hinaus nur durch den Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz, da über die bisherige Linksabbiegespur auf der Bahnhofstraße die neuen Haltestellen aufgrund der großen Schleppkurven der Busse nicht angefahren werden können. Die Stadt Büren führt die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen mit der Straßenbauverwaltung des Landes NRW durch. Die Stadt Büren ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Die Teile der Baumaßnahme, die eindeutig abtrennbar sind, werden durch die Stadt Büren im Auftrag und für Rechnung der Straßenbauverwaltung des Landes NRW vergeben. Hierzu gehören: - Herstellung der Fahrbahn außerhalb der Knotenpunkte inklusive der Rinnenflussbahnen - Anpassung der Busbuchten (Fahrbahn) für den Linienverkehr. Weitere Teile der Gesamtbaumaßnahme werden gemäß der getroffenen Vereinbarung durch den Landesbetrieb Straßen NRW geplant und ausgeführt. Diese Leistungen sind daher nicht Teil dieses Vergabeverfahrens. Hierzu gehören: - Planung der Lichtsignalanlage des Knotenpunktes C - Planung und Durchführung der Instandsetzung der vorhandenen Brücke über die Alme.Planungsleistungen: Barrierefreie Bushaltestellen 2028 in Lüdenscheid
Stadt LüdenscheidLüdenscheidFrist: 09. JuliPlanungsleistungen für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen Harlingerstraße und Bergstadt Gymnasium in Lüdenscheid. Vorgesehen sind der Einbau von Niederflurbusbordsteinen (spaltfreier Einstieg) sowie taktile Leitelemente für sehbehinderte Menschen.Los 6 Umwelt
DB Netz AG (Bukr 16)Frankfurt am MainNeubaustrecke Gelnhausen – SFS Fulda/Würzburg, BIM Planungsleistungen LPH 1-2 (Option 3-4, 6-7) Los 1 KIB Abschnitt Gelnhausen (Km 3,3) bis einschl. Kreuzungsbauwerk (Km 8,130) Los 2 KIB Abschnitt Kreuzungsbauwerk (Km 8,130) bis Einbindung SFS 1733 sowie Bf Fulda Los 3 Verkehrsanlagen Los 4 Technische Ausrüstungsgewerke u. technische Gebäude Ausrüstungsgewerke Los 5 Bahntechnische Ausrüstungsgewerke (LST,OL,TK) Los 6 Umwelt Los 7 Schall- u. Erschütterungsschutz In Fortführung des viergleisigen Ausbaus zwischen Hanau Hbf und Gelnhausen sind nördlich von Gelnhausen die beiden mittleren Gleise für den schnellen Personenfernverkehr (Strecke 3677) und die beiden äußeren Gleise für den Regionalverkehr (Strecke 3600) im Richtungsbetrieb zu planen. Bei Kaltenborn, westlich von Wirtheim trennen sich die beiden Strecken. Im weiteren Verlauf ist die Neubaustrecke 3677 bis zur Einbindung in die SFS 1733 zu planen, aus Kapazitätsgründen ergänzend im Bf Fulda verschiedene kleinere Maßnahmen zu planen. Aufgrund der geringen Kontrastierung soll in der Vorplanung, zusätzlich zur Antragsvariante des Raumordnungsverfahrens (ROV-Variante IV), auch die ROV-Variante VII in hinreichender Tiefe untersucht und beplant werden. Beide Varianten beginnen im Bf Gelnhausen. Die Neubaustrecke bindet in Kalbach (ROV-Variante lV) bzw. Hartberg (ROV-Variante Vll) in die bestehende Schnellfahrstrecke 1733 ein.Neuaufschluss Straße Stresow
Stadt BurgBurgFrist: 21. JuliDie Ortslage Stresow soll infrastrukturell erschlossen werden. 4 Auftraggeber (Landkreis Jerichower Land, Stadt Möckern, Heidewasser Magdeburg GmbH, Wasserverband Burg) beteiligt. Planung an ein Planungsbüro/ARGE zu vergeben. Für Abwasserableitung liegt bereits Entwurfsplanung vor (Leistungsphasen 3-9, Phase 3 zu überarbeiten). Für Verkehrsanlagen (Landkreis, Stadt Möckern) und Trinkwasser (Heidewasser) Planung der Leistungsphasen 2-9. Örtliche Bauüberwachung enthalten.Rahmenvertrag über Leistungen zur Überprüfung und Planung der Entwässerung 2026-2030 (Entwässerung)
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeFrist: 11. Aug.Mit diesem Vergabeverfahren werden auf Abruf Leistungen zur Überprüfung und Planung der Entwässerung bei Maßnahmen der Erhaltung sowie zum Neu-, Um- und Ausbau an Bundesautobahnen innerhalb des Streckennetzes der Niederlassung Ost der Autobahn GmbH des Bundes, Magdeburger Straße 51, 06112 Halle (Saale) ausgeschrieben. Die Mengensätze wurden für 48 örtlich getrennte Vorhaben und eine Vertragslaufzeit von vier Jahren ermittelt. Die tatsächlichen Abrechnungsmengen je Vorhaben ergeben sich auf Grundlage des Angebotes, welches im Rahmen des Einzelabrufes mit konkretem Projektbezug abgegeben werden muss. Der jeweilige Einheitspreis gilt unabhängig von der Abrechnungsmenge. Ein Anspruch auf den Abruf einer garantierten Menge an einzelnen Leistungen besteht seitens des Auftragnehmers nicht
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 16. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Nuthe-Urstromtal.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.