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Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan

Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Rammelsbach über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Ortsgemeinde Rammelsbach gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Rammelsbach über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Ortsgemeinde Rammelsbach gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Ortsgemeinde Rammelsbach gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der Konzessionsvertrag mit der Pfalzgas GmbH, Frankenthal (Pfalz) für d...

Typ: Ausschreibung

Energielieferung

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan
Veröffentlicht:
02. September 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Energielieferung

Ausschreibungsbeschreibung

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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Rammelsbach über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Ortsgemeinde Rammelsbach gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Ortsgemeinde Rammelsbach gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der Konzessionsvertrag mit der Pfalzgas GmbH, Frankenthal (Pfalz) für das Gasversorgungsnetz im Gemeindegebiet zum 20.08.2028 endet. Der Neuabschluss des Konzessionsvertrages ist gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG, für die Dauer von maximal 20 Jahren vorgesehen. Die Frist zur Abgabe von Interessensbekundungen gemäß § 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG wird festgesetzt auf 3 Monate ab dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Nach dieser Frist eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Interessensbekundungen qualifizierter Unternehmen an einem neuen Gas-Konzessionsvertrag mit der Ortsgemeinde Rammelsbach müssen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan Verwaltungsstandort Altenglan Marktplatz 1 66869 Kusel in einem verschlossenen und mit „Interessensbekundung Gaskonzessionsvertrag Rammelsbach“ gekennzeichneten Umschlag, eingehen. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes im Gebiet der Ortsgemeinde Rammelsbach, gem. § 46 Abs.3 EnWG, liegen in der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, am Standort Altenglan, Zimmer A/OG-14 für potentielle Interessenten zur Einsichtnahme bereit. Die Einsichtnahme erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 06381-6080-310 oder unter der Durchwahl -325) innerhalb der Geschäftszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan (Montag - Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr, Mittwoch 08:30 - 12:00, Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr, und Freitag 08:30 - 12:00). Die Ortsgemeinde Rammelsbach weist darauf hin, dass die durch Einsicht zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zweck der Interessensbekundung an der Konzession verw

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