Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenTED
Objektplanung gem. Par. 34 HOAI Lph 1-9
Die Landeshauptstadt München plant den Neubau einer Mobilen Raumeinheit (MRE) als Ausweichquartier für verschiedene Schulen auf den Außensportflächen der Grundschule Hirschbergstraße 33. Das Schulgebäude soll in Holz-Systembauweise durch einen Generalunternehmer (GU) errichtet werden. Ein BPlan liegt nicht vor. Aufgrund der geplanten Nutz...
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Inhalt auf einen Blick
Die Landeshauptstadt München plant den Neubau einer Mobilen Raumeinheit (MRE) als Ausweichquartier für verschiedene Schulen auf den Außensportflächen der Grundschule Hirschbergstraße 33. Das Schulgebäude soll in Holz-Systembauweise durch einen Generalunternehmer (GU) errichtet werden. Ein BPlan liegt nicht vor. Aufgrund der geplanten N...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, Submissionsbüro
- Veröffentlicht:
- 27. Juli 2026
- Frist:
- 02. September 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Landeshauptstadt München plant den Neubau einer Mobilen Raumeinheit (MRE) als Ausweichquartier für verschiedene Schulen auf den Außensportflächen der Grundschule Hirschbergstraße 33. Das Schulgebäude soll in Holz-Systembauweise durch einen Generalunternehmer (GU) errichtet werden. Ein BPlan liegt nicht vor. Aufgrund der geplanten Nutzungsdauer ist ein unbefristeter baurechtlicher Antrag erforderlich. Die Anforderungen zum klimagerechten Bauen sind zu beachten. Der Neubau ist für zwei Schulformen mit unterschiedlichen Nutzungsanforderungen zu konzipieren. Zunächst soll die ortsansässige Grundschule für die Dauer der Generalinstandsetzung mit Erweiterungsbau in das Ausweichquartier ausgelagert werden. Im Anschluss daran ist die temporäre Teil-Auslagerung eines benachbarten Gymnasiums vorgesehen. Nach Möglichkeit sollen Freiflächen der Bestandsschule, z.B. Pausenhof und Parkplatz auch von der MRE genutzt werden. Das Ziel ist es, beim Wechsel der Schulausrichtung nach Möglichkeit ohne Umbaubauerfordernis auszukommen. In Abhängigkeit der Rahmenbedingungen ist die finale Dimensionierung der MRE abzustimmen. Es wird eine Gestaltung nach Flurschulprinzip angestrebt, ohne Lernhauskonzept. Durch die innerstädtische Lage und Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm ist von besonderen Anforderungen an den Lärmschutz auszugehen. Das Ausweichquartier soll auf dem südlichen Teil des Gesamtgrundstückes entstehen. Dort befinden sich derzeit Außensport- und Rasenspielflächen sowie eine davon abgetrennte, öffentlich zugängliche Grün- und Spielfläche. Der für die MRE vorgesehene Grundstücksbereich ist weitgehend eben und von geschützten Bäumen und Sträuchern umgeben. Die nördlich angrenzende Fläche mit Schulpausenhof und Parkplatz liegt etwas tiefer und ist mittels denkmalgeschützter Einfriedung (Mauer) bzw. Zäunen abgetrennt. Gemäß einer im Jahr 2024 durchgeführten Flächenstudie ist von einem drei-geschossigen Baukörper mit einer BGF von ca. 4.050 m² auszugehen. Die vorgesehene Grundstücksfläche der MRE beträgt ca. 3.550 m² zzgl. ca. 600 m² öffentliche Grün- und Spielfläche. Das Gesamtgrundstück inklusive Gebäude ist ca. 12.870 m² groß.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Dokumente und Anhänge
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10- Landeshauptstadt München, BaureferatMünchen
Objektplanung gem. Par. 34 HOAI, Leistungsphasen 2-9
Objektplanung gem. Par. 34 HOAI, Leistungsphasen 2-9 für den Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Allach. Auf dem unbebauten Teil des Grundstücks Eversbuschstraße 134, soll auf dem insgesamt ca. 3.000 m2 großen Gelände ein Ersatzstandort mit Hausmeisterwohnung für die Freiwillige Feuerwehr München, Abteilung Allach, entstehen. Die vom Nutzer, in einem genehmigten Raumprogramm, geforderten Flächen weisen eine Nutzfläche von ca. 900 m2 (inkl. Hausmeisterwohnung) aus. Grundstück und städtebauliche Ziele: Das zu bebauende Grundstück liegt in Allach an der Kreuzung Eversbusch- und Höcherstraße. Es liegt im Geltungsbereich eines einfachen B-Plans. Der Bauraum wird durch eine rückwertige Baugrenze und durch eine vordere Baulinie begrenzt. Es handelt sich nach Flächennutzungsplan um eine Gemeinbedarfsfläche Sicherheit, angrenzend an eine Gemeinbedarfsfläche Erziehung, Religion, sowie Wohngebiete. Die nähere Umgebung zeichnet sich überwiegend mit Gebäude der Gebäudeklasse 1, 2 und 3 aus. Das Grundstück ist Eigentum der Landeshauptstadt München. Die Untere Naturschutzbehörde weist auf einen besonders schützenswerten Baumbestand, Richtung Eversbuschstraße, hin. Außerdem wurde die Sonnenuhr, an der östlichen Giebelfassade als denkmalgeschützt eingestuft. Weiterer Denkmalschutz besteht nicht. Ziel ist es, die Bedarfe und Funktionen eines Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Allach nach den gesetzlichen Vorschriften und städtischen Vorgaben zu planen und zu errichten. Dabei soll eine gestalterisch ansprechende Gebäudekubatur unter der Berücksichtigung des Raumprogramms (Nutzerbedarf) entwickelt und auf dem zur Verfügung stehenden Grundstücksteil untergebracht werden. Der Neubau erfolgt bei laufendem Betrieb der Nutzungen des auf demselben Grundstück liegenden Bestandstandgebäudes. In dem Bestandsgebäude ist derzeit die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Allach, Fahrzeuge des Rettungsdienstes, sowie Wohnen untergebracht. Die Grundlagenermittlung in Form einer Machbarkeitsstudie liegt als Anlage zum Verfahren bei. Herausforderungen bei dem Vorhaben sind u.a. die Platzverhältnisse auf dem Grundstück, die Höhenversprünge, der schützenswerte Baumbestand, die Verkehrssituation, Lärmemissionen durch den Betrieb der Feuerwehr, die denkmalgeschützte Sonnenuhr, die wirtschaftliche Berücksichtigung von Klima- und Nachhaltigkeitszielen, zwingend einzuhaltende Vorgaben an die Ablaufwege und Raumanordnungen eines Gerätehauses, ein hoher Technikanteil, sowie baurechtliche Themen. Die wirtschaftliche und dabei nachhaltige Umsetzbarkeit eines schlüssigen Gesamtkonzepts, unter Berücksichtigung der beengten Grundstücksverhältnisse sind wesentliche Anforderung. Die Umsetzbarkeit der Maßnahme erfordert eine mit den vorhandenen Nutzern abgestimmte Planung für ein Realisierungskonzept (Interimsmaßnahmen). - Landeshauptstadt München, BaureferatMünchenFrist: 22. Juli
Objektplanung Freianlagen gem. Par. 39 HOAI, Lph 1-9, Lion-Feuchtwanger-Gymnasium
Objektplanung Freianlagen für Erweiterung des Lion-Feuchtwanger-Gymnasiums: Wiederaufbau bestehender Schulcontainer auf Grundstück (Fl.Nr. 293/5) in Freiligrathstr. 71. Fläche 2.554 m². Planung umfasst Lph 1-9 gem. §39 HOAI. Zu beachten: Anschlüsse, Zugänge, Parkplätze unter Bauwerk, Feuerwehrflächen, Fahrradstellplätze. Standort mit Bestandsgehölzen. - Gemeinde LenggriesGemeinde Lenggries
Mittagsbetreuung und Grundschulerweiterung Lenggries - Leistungen gem. §§33 ff HOAI-LPH 1-9
Objektplanung für Gebäude und Innenräume (HOAI LPH 1-9) zur Schaffung von Kapazitäten für Mittags- und Ganztagsbetreuung (bis zu 200 Schüler) sowie einen weiteren Grundschulzug in Lenggries. Geplant ist ein Erweiterungsbau entlang der Geiersteinstraße, der die Lücke zwischen Grundschule und Mittelschulgebäude II schließt und beide verbindet. Das Dach des kurzen Mittelschulschenkels wird rückgebaut, der Neubau liegt mit Teilen des 1. und 2. OG darauf auf. Am Grundschulgebäude ist eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge vorgesehen. Eine Machbarkeitsstudie (Ideenvorschlag 3) liegt bei. - Gemeinde EdemissenEdemissen
Um- und Anbau der Grundschule Drachenstark Edemissen - Planungsleistungen LPH 5-9 gem. HOAI §§ 34, 39, 51, 55 und Anl. 1/1.2.3
Die Grundschule Edemissen (Drachenstark) soll als Ganztagsschule ausgebaut werden. Zusätzlich soll die Schule um weitere Klassenräume und Gruppenräume erweitert werden. Die heutige Mensa ist zwar ausreichend groß, jedoch entspricht die Küchensituation nicht mehr dem heutigen Standard für den zukünftigen Ganztagsbetrieb. Außerdem ist das jetzige Lehrerzimmer schon jetzt viel zu klein und soll erweitert werden. Insgesamt soll die Grundschule an drei Stellen vergrößert werden. Auch muss das Bestandgebäude brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Im Bestand erfolgen Anpassungen im bestehenden Treppenhaus und die in die Jahre gekommenen Sanitäranlagen werden saniert. Das Bestandsgebäude ist nicht unterkellert. Die neuen Anbauten werden es auch nicht. Im Detail sind folgende Anbauten geplant: Erweiterung der Klassenräume: An der südöstlichen Seite wird die Grundschule um einen ca. 18 m x 19,5 m großen, zweigeschossigen Anbau, für weitere Klassenräume erweitert. Hier werden vier Allgemeine Unterrichtsräume sowie vier Gruppenräume inklusive einer Außenfluchttreppe angeordnet. Die Flure erhalten Garderobennischen und die Klassenräume erhalten Wasseranschlüsse. Erweiterung der Schulküche: Die innenliegende Bestandsküche entspricht nicht mehr dem zukünftigen Bedarf und den Anforderungen zur Bereitstellung der benötigten Mittagessen. Die Küche wird direkt angrenzend an die Aula, die jetzt schon als Mensa genutzt wird, südwestlich neu angebaut. Der neue Anbau wird als eingeschossiger Anbau mit den Maßen von ca. 8 m x 16 m vorgesehen. In dem Zusammenhang ist ein Teil des Bestandsgebäudes abzubrechen. Die ehemalige Küche wird zum Stuhllager. Erweiterung des Lehrerzimmers: Eine eingeschossige Erweiterung, mit den Maßen von ca. 10 m x 7,5 m, dockt im nordöstlichen Bereich direkt an das bestehende Lehrerzimmer an. Vor dem neuen Anbau wird eine Außenterrasse vorgesehen. Das Dach des Anbaus kann als Werkterrasse am Bestandswerkraum im 1. OG direkt darüber genutzt werden. Außenanlagen: Die Außenanlagen werden an die neuen Gebäudeteile angepasst. Größtenteils ist die Schulaußenfläche nicht befestigt. Im Vorfeld ist eine Nahwärmeleitung die das Baufeld des Klassenanbaus kreuzt, zu verlegen. Erscheinungsbild der neuen Anbauten: Alle neuen Anbauten werden mit einer sogenannten verglasten Fuge an die Altbauten gebaut. Das Erdgeschoss erhält eine Klinkerfassade und die Bereiche darüber werden verputzt und in Klinkerfarbe gestrichen. Die Fensterformate werden dem Altbau angepasst allerdings neu interpretiert. Die Leistungsphasen 1 - 4 wurden bereits durch das vorbefasste Büro hsv Architekten PartGmbB erbracht. Die Unterlagen des Bauantrags sind den Vergabeunterlagen im Ordner unter "Sonstiges" beigefügt. - Markt Glonn
MG_SH OP Geb LPH 1-9
Neubau Sporthalle und Hort in Markt Glonn - Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 1 - 9 -- Die Gemeinde plant die Errichtung einer Zweifachturnhalle mit integrierter Kinderbetreuung auf dem südlichen Teil des bestehenden Sportgeländes an der GeschwisterScholl-Straße. Grundlage hierfür ist ein Gemeinderatsbeschluss aus dem Februar 2025, wonach die generelle Machbarkeit des Vorhabens untersucht werden sollte. Im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung wurde unter Berücksichtigung grundsätzlicher brandschutztechnischer und statischer Anforderungen ein Konzept mit Visualisierungen erstellt und dem Gemeinderat vorgestellt. Vorgesehen ist eine Kombination aus schulischer und sportlicher Nutzung sowie einer Kinderbetreuung innerhalb eines gemeinsamen Gebäudes. Die sportliche Nutzung soll im Erd- und Obergeschoss angeordnet werden, während die Räume der Kinderbetreuung im Dachgeschoss vorgesehen sind. Die Erschließung der Sporthalle ist über die Geschwister-Scholl-Straße vorgesehen. Die Kinderbetreuung soll unmittelbar vom Schulgelände aus erreichbar sein, ohne Querung öffentlicher Verkehrsflächen. Die Abholung der Kinder ist ebenfalls über die Geschwister-Scholl-Straße geplant. Der barrierefreie Zugang sowie die Anlieferung sollen über die Wiesmühlstraße erfolgen. Geplant ist eine überwiegend massive Holzbauweise mit großzügigen Verglasungsflächen. Das Projekt weist erhöhte technische und planerische Anforderungen auf. Das Grundstück befindet sich innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Im Zuge der weiteren Planung sind daher umfangreiche wasserrechtliche und hochwasserschutztechnische Belange zu berücksichtigen. Die Gebäudezugänge wurden in derbisherigen Planung ca. 70 cm über Geländeniveau vorgesehen. Durch das Vorhaben entfallende Retentionsflächen sind innerhalb des Überschwemmungsgebietes zu kompensieren. Bei den wasserrechtlichen Themen wird sich die Gemeinde ebenfalls einschalten. Zusätzlich bestehen anspruchsvolle geotechnische Randbedingungen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist kein unmittelbar tragfähiger Untergrund vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass Maßnahmen zur Bodenverbesserung oder Tiefgründung erforderlich werden, wobei tragfähige Bodenschichten voraussichtlich erst in einer Tiefe von etwa 8 m erreicht werden können. Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet ist ferner davon auszugehen, dass Gebäudeteile im unteren Bereich entsprechend hergestellt werden müssen. Besondere Bedeutung kommt zudem der Beteiligung und Abstimmung unterschiedlicher Nutzer- und Interessensgruppen zu, u.a. der örtliche Sportverein sowie ein weiterer Sportverein, die Schule, der Träger der geplanten Kinderbetreuungseinrichtung sowie die umliegende Wohnbebauung. Die verschiedenen Interessengruppen sollen in Zuge von Workshops vor allem in den „unteren Leistungsphasen“ in die Planungen einbezogen werden. Die gesetzlichen Vorgaben v.a. jedoch das GEG sollen eingehalten werden. Damit der Markt Glonn das Bauvorhaben entsprechend finanziell realisieren kann ist eine Förderung nach FAG oberste Priorität. -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 1 - 9 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach § 34 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 9.1 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im August 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 3. Quartal 2027 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für September 2029. – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er - GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbHHamburg
Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Neubau Stadtteilschule Fischbeker Reethen - Leistungen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI und Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
Die GMH wurde mit der Durchführung eines hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb und Umsetzung der Planung für den Neubau der neuen Stadtteilschule Fischbeker Reethen beauftragt. Die Stadtteilschule Fischbeker Reethen ist eine von 44 Schulneugründungen, die im Hamburger Schulentwicklungsplan 2019 definiert wurden. In der Region ist durch die umfangreiche Entwicklung von Neubaugebieten das Wachstum der Schülerzahlen so hoch, dass außer der Stadtteilschule auch eine Grundschule und ein Gymnasium neu gegründet werden. Bestehende Stadtteilschulen in der Region sind die Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg (zwei Stadtorte) sowie die Stadtteilschule Süderelbe. Die Stadtteilschule Fischbeker Reethen wird als Schwerpunktschule geplant und ist somit besonders ausgestattet - für Schüler/-innen, die einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen oder Autismus haben. Das Schulgrundstück befindet sich im Neubaugebiet Fischbeker Reethen, das mit ca. 2.300 Wohneinheiten und Gewerbeflächen auf insgesamt 10 ha unter dem Motto „naturverbunden wohnen“ und „naturverbunden wirtschaften“ unmittelbar an der Landesgrenze zu Niedersachen durch die IBA Hamburg entwickelt wird. Das geplante Schulgrundstück befindet sich am südöstlichen Rande des Neubaugebietes Fischbeker Reethen. Das Grundstück wird zukünftig über die Straße „Parkway am Moor“ im Osten sowie den „Neuwulmstorfer Schulweg“ im Süden erschlossen, grenzt im Norden an den übergeordneten Freiraum „Blau-Grünes Band“ und westlich an die sogenannte „Panzerrampe“. Die IBA Hamburg entwickelt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Naturschutzgebiet Moorgürtel ein neues Quartier: Mit den Fischbeker Reethen entsteht bis ca. Mitte der 2030er Jahre ein lebendiges, urbanes und grünes Quartier, in dem naturverbundenes Wohnen und innovative Arbeitswelten möglich sind. In dem rund 70 ha großen Quartier soll neben verschiedenen sozialen Einrichtungen wie Kindertagesstätten auch eine neue Stadtteilschule mit gymnasialer Oberstufe entstehen, deren Entwurf Aufgabe dieses Verfahrens ist. Das 13.850 m² große Wettbewerbsgebiet liegt im südöstlichen Bereich des neuen Quartiers. Die Stadtteilschule soll 4-zügig im Sekundarbereich I und 3-zügig im Sekundarbereich II realisiert werden. Insgesamt ist die Erstellung von ca. 8.173,20 m² Hauptnutzfläche vorgesehen. Davon sind etwa 5.880 m² pädagogische Flächen, mit Räumen für den allgemeinen Unterricht, Fachräumen, Verwaltungs-, Lehrer- und Gemeinschaftsflächen und einer Mensa. In Ergänzung hierzu ist eine 3-Feld-Sporthalle mit einer Fläche von ca. 1.750 m² vorgesehen. Weiterhin sollen Flächen für eine schulische Erweiterung, um einen weiteren Zug im Sekundarbereich I, vorgesehen werden. Dieser Baukörper mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 1.568 m² soll im Wettbewerb städtebaulich berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll auf dem Grundstück bzw. einem davon abzutrennenden eigenen Grundstück der Bau eines Hauses der Jugend entstehen. Das eigenständige Gebäude ist städtebaulich zu integrieren aber nicht weiter durchzuplanen. Die Ausloberin plant die Fertigstellung für das Jahr 2028. Das geplante Baubudget, brutto beträgt insgesamt 35.290.364 Euro. Das Einzelbudget für die 3-Feld-Sporthalle beträgt 5.329.753 Euro und für die Gebäudeflächen 27.592.318 Euro.Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Hamburgischen Architektenkammer unter der Nummer NO-16-24-HLRW registriert. Vertreter der zukünftigen Nutzer und aus behördlichem Kontext können neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers ggf. in beratender Funktion an dem Vergabeverfahren teilnehmen. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten. - GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbHHamburg
Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Neubau Stadtteilschule Fischbeker Reethen - Leistungen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI und Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
Die GMH wurde mit der Durchführung eines hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb und Umsetzung der Planung für den Neubau der neuen Stadtteilschule Fischbeker Reethen beauftragt. Die Stadtteilschule Fischbeker Reethen ist eine von 44 Schulneugründungen, die im Hamburger Schulentwicklungsplan 2019 definiert wurden. In der Region ist durch die umfangreiche Entwicklung von Neubaugebieten das Wachstum der Schülerzahlen so hoch, dass außer der Stadtteilschule auch eine Grundschule und ein Gymnasium neu gegründet werden. Bestehende Stadtteilschulen in der Region sind die Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg (zwei Stadtorte) sowie die Stadtteilschule Süderelbe. Die Stadtteilschule Fischbeker Reethen wird als Schwerpunktschule geplant und ist somit besonders ausgestattet - für Schüler/-innen, die einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen oder Autismus haben. Das Schulgrundstück befindet sich im Neubaugebiet Fischbeker Reethen, das mit ca. 2.300 Wohneinheiten und Gewerbeflächen auf insgesamt 10 ha unter dem Motto „naturverbunden wohnen“ und „naturverbunden wirtschaften“ unmittelbar an der Landesgrenze zu Niedersachen durch die IBA Hamburg entwickelt wird. Das geplante Schulgrundstück befindet sich am südöstlichen Rande des Neubaugebietes Fischbeker Reethen. Das Grundstück wird zukünftig über die Straße „Parkway am Moor“ im Osten sowie den „Neuwulmstorfer Schulweg“ im Süden erschlossen, grenzt im Norden an den übergeordneten Freiraum „Blau-Grünes Band“ und westlich an die sogenannte „Panzerrampe“. Die IBA Hamburg entwickelt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Naturschutzgebiet Moorgürtel ein neues Quartier: Mit den Fischbeker Reethen entsteht bis ca. Mitte der 2030er Jahre ein lebendiges, urbanes und grünes Quartier, in dem naturverbundenes Wohnen und innovative Arbeitswelten möglich sind. In dem rund 70 ha großen Quartier soll neben verschiedenen sozialen Einrichtungen wie Kindertagesstätten auch eine neue Stadtteilschule mit gymnasialer Oberstufe entstehen, deren Entwurf Aufgabe dieses Verfahrens ist. Das 13.850 m² große Wettbewerbsgebiet liegt im südöstlichen Bereich des neuen Quartiers. Die Stadtteilschule soll 4-zügig im Sekundarbereich I und 3-zügig im Sekundarbereich II realisiert werden. Insgesamt ist die Erstellung von ca. 8.173,20 m² Hauptnutzfläche vorgesehen. Davon sind etwa 5.880 m² pädagogische Flächen, mit Räumen für den allgemeinen Unterricht, Fachräumen, Verwaltungs-, Lehrer- und Gemeinschaftsflächen und einer Mensa. In Ergänzung hierzu ist eine 3-Feld-Sporthalle mit einer Fläche von ca. 1.750 m² vorgesehen. Weiterhin sollen Flächen für eine schulische Erweiterung, um einen weiteren Zug im Sekundarbereich I, vorgesehen werden. Dieser Baukörper mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 1.568 m² soll im Wettbewerb städtebaulich berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll auf dem Grundstück bzw. einem davon abzutrennenden eigenen Grundstück der Bau eines Hauses der Jugend entstehen. Das eigenständige Gebäude ist städtebaulich zu integrieren aber nicht weiter durchzuplanen. Die Ausloberin plant die Fertigstellung für das Jahr 2028. Das geplante Baubudget, brutto beträgt insgesamt 35.290.364 Euro. Das Einzelbudget für die 3-Feld-Sporthalle beträgt 5.329.753 Euro und für die Gebäudeflächen 27.592.318 Euro.Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Hamburgischen Architektenkammer unter der Nummer NO-16-24-HLRW registriert. Vertreter der zukünftigen Nutzer und aus behördlichem Kontext können neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers ggf. in beratender Funktion an dem Vergabeverfahren teilnehmen. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten. - Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.Eichstätt
Ersatzneubau und Sanierung Kindergarten Eschlkam - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Der bestehende Kindergarten in Eschlkam befindet sich in einem insgesamt sanierungsbedürftigen Zustand. Das sogenannte Marienheim, ursprünglich ein ehemaliges Wirtshaus aus den 1930er Jahren, wurde über die Jahrzehnte mehrfach umgebaut, ist jedoch aufgrund seiner kleinteiligen Raumstruktur für eine weitere Nutzung als Kindergarten ungeeignet. Auch das Hauptgebäude des Kindergartens, das 1968 errichtet wurde, weist deutliche Renovierungsbedarfe auf. Der Eingangsbereich ist nur über eine Freitreppe zugänglich, wodurch ein barrierefreier Zugang derzeit nicht gegeben ist. Eine Erweiterung aus dem Jahr 1988, die ursprünglich als Gymnastik- und Schlafraum sowie für Lagerräume gedacht war, wird aktuell provisorisch als Gruppenraum genutzt, befindet sich jedoch ebenfalls in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Das Nebengebäude ist baulich stark überaltert, weshalb ein Abbruch zur Bereinigung des Grundstücks angedacht ist. Das Grundstück selbst bietet nur sehr begrenzte Stellplatzmöglichkeiten (2–3 Parkplätze) und weist ein leicht erhöhtes Geländeniveau auf. Drei große, erhaltenswerte Bäume prägen den Gartenbereich. Das bestehende Raumangebot umfasst derzeit rund 690 m². Das angestrebte Raumprogramm sieht eine Fläche von 735 m² für vier Gruppen mit insgesamt 100 Betreuungsplätzen vor. Zur Vorbereitung des Projekts hat die Gemeinde Eschlkam eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die als Grundlage für die weitere Planung dient. Geplant ist eine Umsetzung in drei Schritten: Zunächst wird der Altbau abgebrochen, um Platz für die neuen Bauflächen zu schaffen. Danach entsteht ein Neubau, der den aktuellen Anforderungen gerecht werden soll. Abschließend soll ein Teil des bestehenden Gebäudes saniert und in das Gesamtkonzept eingebunden werden. Wie genau die einzelnen Bauabschnitte gestaltet werden, soll im weiteren Planungsprozess entschieden werden. Dabei sollen sowohl funktionale und wirtschaftliche Aspekte als auch die Möglichkeit einer späteren Aufstockung berücksichtigt w - Gemeinde GeorgensmündGeorgensmünd
Sanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule, Neubau einesFeuerwehrhauses, sowie Errichtung einer BRK-Rettungswache in Georgensgmünd -Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Lph 1 bis 9
Die Gemeinde Georgensgmünd plant die Erweiterung und Sanierung derbestehenden Grund- und Mittelschule, den Neubau eines Feuerwehrhauses, sowie den Neubau einer BRK-Rettungswache. Es ist beabsichtigt, diese Projekte auf Grundstücksflächen entlang der Wiesenstraße bzw. der Petersgmünder Straße umzusetzen, die alle in direkter räumlicher Verbindung bzw. direkter räumlicher Nähe zueinanderstehen, wobei voraussichtlich eine Anpassung der bestehenden Straßenverläufe angestrebt wird. Die Errichtung des Feuerwehrhauses soll auf einer der Schule gegenüberliegenden Grundstücksfläche erfolgen. Wegen der Hanglage bietet sich eine 2-Geschossigkeit des Feuerwehrgebäudes an. Die Erweiterung der Schule soll auf den bisherigen Grundstücksflächen der Schule umgesetzt werden. Ziel bei der Umsetzung der beiden Projekte ist es, durch eine gemeinsame Planung und eine gut durchdachte Realisierung möglichst viele Synergieeffekte und dadurch Optimierungen im Hinblick auf Kosten und Termine zu erzielen. So sollen beispielsweise die Raumprogramme der beiden Gebäude teilweise überlagert werden, um die neu zu bauenden Flächen zu minimieren und die zeitliche Taktung der beiden Projekte soll so erfolgen, dass Interimsflächen in Containern vermieden werden. Die Projekte werden mit unterschiedlichen öffentlichen Mitteln gefördert. Eine Abstimmung der beabsichtigten gemeinsamen Vergabe der beiden Projekte wurde mit den Fördermittelgebern vorgenommen. . Die Errichtung der BRKRettungswache soll untersucht und lagemäßig mitberücksichtigt werden. Es ist davon auszugehen, dass in Lph 2 für das Schulgebäude Varianten zu entwickeln bzw. zu untersuchen sind, die einerseits eine Sanierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes, sowie andererseits einen Ersatzneubau auf dem gleichen Grundstück betrachten. Diese Varianten sind im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit gegenüberzustellen und deren Förderfähigkeit zu klären. Mögliche Interimsmaßnahmen sind Teil des Gesamtprojektes und durch den Objektplaner zu planen und zu betreuen.Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021 der Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Vergabe vorgesehen ist. - IHK zu CoburgCoburg
Sanierung, Umbau und Erweiterung zu einem Weiterbildungscampus IHK zu Coburg - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI - LPH 1-9
Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg (IHK) beabsichtigt die Erweiterung und Weiterentwicklung ihres bestehenden Weiterbildungszentrums zu einem zukunftsfähigen Weiterbildungscampus. Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der regionalen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur sowie die Schaffung moderner, flexibel nutzbarer Lern- und Veranstaltungsräume für unterschiedliche Qualifizierungsformate der beruflichen Bildung. Die IHK zu Coburg nimmt als Einrichtung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung eine zentrale Rolle bei der Qualifizierung von Fachkräften und der Förderung lebenslangen Lernens ein. Entsprechend besteht ein kontinuierlicher Bedarf an qualitätsgesicherten, praxisnahen Weiterbildungsangeboten, die räumlich und technisch zeitgemäß abgebildet werden müssen. Projektgegenstand und Bauaufgabe Die Kernsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, dessen Umbau und funktionale Anpassung an die Anforderungen eines modernen Weiterbildungszentrums, sowie die bauliche und funktionale Verbindung mit dem bestehenden Weiterbildungszentrum (ober- und unterirdisch). Weiterhin ist Ziel der Maßnahme die funktionale und bauliche Anbindung des bestehenden Weiterbildungszentrums an das neu zu errichtende Gebäude herzustellen, um einen zusammenhängenden „Weiterbildungscampus“ zu schaffen. Hierzu ist im Bestandsgebäude – vorbehaltlich der erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigung – ein Wanddurchbruch vorgesehen, über den die direkte Verbindung hergestellt wird. Die äußere Erschließung zwischen den Gebäuden erfolgt über neu herzustellende Wegeanlagen inklusive Pflasterarbeiten sowie der erforderlichen Beleuchtung und Beschilderung. Darüber hinaus ist eine umfassende Sanierung des bestehenden Sanitärbereichs erforderlich. Aufgrund des Alters und des baulichen Zustands sind sämtliche wasserführenden Leitungen sowie die kompletten Sanitäranlagen zu erneuern, um den aktuellen technischen und hygienischen Anforderungen zu entsprechen In der Stadt Coburg besteht aufgrund des umfangreichen historischen Baubestands ein besonderer Fokus auf die Wahrung baukultureller und denkmalpflegerischer Belange, die in Planung und Umsetzung entsprechend zu berücksichtigen sind. Die ausschreibungsgegenständliche Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des Denkmalschutzes. Das Vorhaben wird durch öffentliche Fördermittel (u. a. BAFA und Freistaat Bayern) unterstützt. Das Raumprogramm für das Projekt wurde bereits abgestimmt und bestätigt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Okt 2026 - Baubeginn: 3. Quartal 2027 - Abhängig von der Fördermittelzusage - Fertigstellung: 2. Quartal 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,08 Mio € Brutto prognostiziert, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 38.000€ - KG 300 ca. 1.171.000€ - KG 400 ca. 605.000€ - KG 500 ca. 169.000€ - KG 600 ca. 90.000€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI LPH 1-9 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+2 gemäß § 33 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 02. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, Submissionsbüro.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.