Staatliches Bauamt München 2MünchenTED
Objektplanung Freianlagen - LPH 1-9 Fachplanung Technische Ausrüstung – LPH 1-9 Anlagengruppe 480 Technische Projektsteuerung (TPS) / Inbetriebnahmemanagement (IBM) – LPH 2-9
Diese Vorinformation umfasst mehrere Gewerke bzw. Leistungen bzw. verschiedene Planungsleistungen ----- Errichtung eines Forschungsgebäudes für das TUM Center for Structural and Functional Connectomics (CSFC) auf dem Hochschul- und Forschungscampus Garching der Technischen Universität München (TUM), Erweiterungsfläche West. Das Grundstück...
Architektur, TGA-Planung, Landschaftsarchitektur, Projektsteuerung Bau
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Staatliches Bauamt München 2
- Veröffentlicht:
- 25. August 2026
- Frist:
- 25. September 2026
- Thema:
- Architektur
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Diese Vorinformation umfasst mehrere Gewerke bzw. Leistungen bzw. verschiedene Planungsleistungen ----- Errichtung eines Forschungsgebäudes für das TUM Center for Structural and Functional Connectomics (CSFC) auf dem Hochschul- und Forschungscampus Garching der Technischen Universität München (TUM), Erweiterungsfläche West. Das Grundstück ist Wasser- und Abwassertechnisch erschlossen. Das neue Forschungsgebäude umfasst neben Büros verschiedene Labore und Räume für medizinische bildgebende Verfahren / Geräte. Im Wesentlichen beinhaltete Flächen sind: - Experimentelle Arbeits- und Laborräume (Biologielabore bis S2 / Bio 2, Lichtmikroskopie / Laserlabore bis Laserschutzklasse 4, Kernspinresonanzlabor, CT-Labor, Rasterelektronenmikroskopie / Elektronenmikroskopie, Biomedizinische Experimentierräume bis S2 / Bio 2) - Lehrräume - Büro- und Diensträume - Nebenräume - Technikräume Das Raumprogramm umfasst ca. 2.055 m² Nutzfläche (NUF 1-6) und 5.255 m² Netto-Raumfläche (NUF 1-7 / TF / VF) Geschätzter Auftragswert netto: - Objektplanung Freianlagen: 179.000,- € - Fachplanung Technische Ausrüstung: 375.000,- € - Technische Projektsteuerung (TPS) / Inbetriebnahmemanagement (IBM): 435.000,- €
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Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Die Stilllegung der Leitungen als vorbereitende Maßnahmen zur Schadstoffsanierung und Abbruch ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Technische Ausrüstung bereits berücksichtigt. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Energieversorgungskonzepts für den Neubau, die Sporthalle sowie die Bestandsgebäude. In diesem Zusammenhang ist eine maximale Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung und Integration einer Dachbegrünung zu untersuchen. Darüber hinaus ist ein wirtschaftlich optimiertes Gebäudetechnikkonzept zu entwickeln, das sowohl die Investitions- als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Bei der Planung sind die unterschiedlichen Nutzungseinheiten des Gebäudes zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Dreifachsporthalle mit den zugehörigen Sportnutzungen, Unterrichts- und Fachunterrichtsräume, naturwissenschaftliche Fachbereiche einschließlich der zugehörigen Vorbereitungs- und Sammlungsräume, Verwaltungs- und Lehrerbereiche sowie die erforderlichen Erschließungs-, Aufenthalts- und Außenflächen. Die Fachraumplanung einschließlich der Ausstattung und Einrichtungsgegenstände (z. B. Digestorien, Labor- und Medienausstattung sowie sonstige nutzungsspezifische Festeinbauten) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Fachplanung Technische Ausrüstung. Gegenstand der Planung sind ausschließlich die hierfür erforderlichen technischen Anschlüsse und Schnittstellen, insbesondere die Ver- und Entsorgungsleitungen, Medienanschlüsse sowie die notwendigen elektrotechnischen und versorgungstechnischen Anschlusspunkte. Auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten des Schulstandorts, insbesondere die ausgeprägte Topografie und Hanglage, wird ausdrücklich hingewiesen. Das Entwässerungs-, Retentions- und Dränagekonzept ist im Rahmen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS eigenverantwortlich zu entwickeln und mit den übrigen Fachplanungen sowie den planerischen Randbedingungen des Gesamtprojekts abzustimmen. Der Abbruch der Bestandsgebäude sowie die Errichtung des Neubaus erfolgen bei laufendem Schulbetrieb. Die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind sämtliche erforderlichen Interims-und Provisoriumsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs planerisch zu berücksichtigen. Die Planung ist so zu entwickeln, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung der Maßnahme berücksichtigt werden. Das Planungskonzept hat den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Planung geltenden gesetzlichen, normativen und förderrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 - 9. Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 1. Quartal 2029 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 2. Quartal 2031 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 Anlagengruppen 1 - 3 + 8, LPH 1 - 3 (4) - 9
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Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Die Stilllegung der Leitungen als vorbereitende Maßnahmen zur Schadstoffsanierung und Abbruch ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Technische Ausrüstung bereits berücksichtigt. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Energieversorgungskonzepts für den Neubau, die Sporthalle sowie die Bestandsgebäude. In diesem Zusammenhang ist eine maximale Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung und Integration einer Dachbegrünung zu untersuchen. Darüber hinaus ist ein wirtschaftlich optimiertes Gebäudetechnikkonzept zu entwickeln, das sowohl die Investitions- als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Bei der Planung sind die unterschiedlichen Nutzungseinheiten des Gebäudes zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Dreifachsporthalle mit den zugehörigen Sportnutzungen, Unterrichts- und Fachunterrichtsräume, naturwissenschaftliche Fachbereiche einschließlich der zugehörigen Vorbereitungs- und Sammlungsräume, Verwaltungs- und Lehrerbereiche sowie die erforderlichen Erschließungs-, Aufenthalts- und Außenflächen. Die Fachraumplanung einschließlich der Ausstattung und Einrichtungsgegenstände (z. B. Digestorien, Labor- und Medienausstattung sowie sonstige nutzungsspezifische Festeinbauten) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Fachplanung Technische Ausrüstung. Gegenstand der Planung sind ausschließlich die hierfür erforderlichen technischen Anschlüsse und Schnittstellen, insbesondere die Ver- und Entsorgungsleitungen, Medienanschlüsse sowie die notwendigen elektrotechnischen und versorgungstechnischen Anschlusspunkte. Auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten des Schulstandorts, insbesondere die ausgeprägte Topografie und Hanglage, wird ausdrücklich hingewiesen. Der Abbruch der Bestandsgebäude sowie die Errichtung des Neubaus erfolgen bei laufendem Schulbetrieb. Die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind sämtliche erforderlichen Interims-und Provisoriumsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs planerisch zu berücksichtigen. Die Planung ist so zu entwickeln, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung der Maßnahme berücksichtigt werden. Das Planungskonzept hat den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Planung geltenden gesetzlichen, normativen und förderrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT der Leistungsphasen 1 - 9. Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 1. Quartal 2029 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 2. Quartal 2031 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 und 2: Abwasser-, Wasser-, Gas- und Wärmeversorgungsanlagen, LPH 5-8 HOAI)
Landkreis BayreuthBayreuthDie vergabegegenständliche Leistung umfasst TGA-Fachplanungsleistungen (LPH 5-8) der Anlagengruppen 1 und 2 (Abwasser-, Wasser-, Gas- und Wärmeversorgungsanlagen) für die Generalsanierung der Schwimmhalle der Gesamtschule Hollfeld in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den weiteren Planern. Mit den Planungsleistungen wurde bereits vor einiger Zeit ein Generalplanungsbüro beauftragt. Aus verschiedenen Gründen hat sich der Auftraggeber dazu entschlossen, mit dem beauftragten Generalplaner das Projekt nicht weiterzuführen und die restlichen Planungsleistungen, nach durchzuführenden Ausschreibungsverfahren, getrennt nach Planungsdisziplinen zu vergeben. Zu betonen ist auch, dass sich auch in die bereits vorhandene Planung einzuarbeiten und diese ggf. zu überarbeiten ist.Fachplanung Technische Ausrüstung ELT, Anlagengruppen 4 und 5 mit den Leistungsphasen 1-9, Paragraph 53ff HOAI 2021.
Stadt RosenheimRosenheimFrist: 26. Aug.Leistungen nach dem Leistungsbild Fachplanung Technische Anlagen ELT, Anlagengruppen 4 und 5, mit den Leistungsphasen 1-8 und Besondere Leistungen, §§53ff, HOAI 2021. Geplant ist ein Erweiterungsbau an die bestehende Grundschule Happing (Stadtteil von Rosenheim) mit Neubau einer Zweifeldsporthalle sowie die Sanierung bzw. Renovierung des Bestandes UG Süd (Umbau von Horträumen in Klassenzimmer). Der Rückbau der bestehenden Turnhalle aus den 1970er Jahren (nicht unterkellert) erfordert die Begleitung durch einen Fachplaner für elektrotechnische Anlage, da eine technische Verflechtung der Halle mit dem Schulgebäude besteht. Um den laufenden Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen, ist im Rahmen der Planung ein Konzept zur elektrotechnischen Trennung zu entwickeln.Atriumhaus - Umbau und Sanierung, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-4+8 / LPH 5-9 und Besonderen Leistungen
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenFrist: 17. Sept.Atriumhaus - Umbau und Sanierung, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-4+8 / LPH 5-9 und Besonderen Leistungen Atriumhaus - Umbau und Sanierung, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-4+8 / LPH 5-9 und Besonderen Leistungen Atriumhaus - Umbau und Sanierung, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-4+8 / LPH 5-9 und Besonderen Leistungen AUSGANGSSITUATION - GRUNDSTÜCK UND BESTANDSGEBÄUDE Das Bürogebäude Gustav-Stresemann-Ring 3 (das sogenannte Atrium-Haus) ist Eigentum der WVV Wiesbaden Holding GmbH. Seit 2010 sind sämtliche Büroflächen an die Juristische Fakultät der European Business School (EBS) vermietet. Für die Umnutzung zu Zwecken der Hochschule sind befristete Baugenehmigungen erteilt worden. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Umbauten vorgenommen. Das Mietverhältnis mit der EBS ist beendet. Die EBS ist Anfang 2025 ausgezogen. Das sogenannte "Atriumhaus" wurde in den Jahren 1993/94 als freistehendes Büro- und Verwaltungsgebäude in massiver Bauweise errichtet. Das Gebäude besitzt oberirdisch Abmessungen von ca. 55 m x 55 m und umfasst ein Garagengeschoss (Ebene 0) sowie drei Obergeschosse (Ebene 1-3). In den Jahren ab 2010 wurde das Gebäude im Rahmen einer befristeten Baugenehmigung teilweise als Hochschulstandort der European Business School genutzt. Diese Genehmigung ist inzwischen erloschen, sodass aktuell wieder die ursprüngliche Baugenehmigung für ein Bürogebäude aus dem Jahr 1994 maßgeblich ist. Im Rahmen eines Bauantrags ist nun eine Nutzungsänderung von einem Verwaltungsgebäude zu einem Bürogebäude mit Beratungscenter und Schulungsräumen vorgesehen. Während in den oberen Geschossen überwiegend Büroflächen vorgesehen sind, sollen im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss Beratungs- und Schulungsräume eingerichtet werden. Mit der geplanten Nutzungsstruktur sowie den brandschutzrelevanten Umbaumaßnahmen entstehen Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung, insbesondere an die Heizungs-, Lüftungs- und SaniErweiterung der Feuerwache Hof, BT II Neubau einer Fahrzeughalle - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1; 2; 3 und 7, LPH 3-9 gemäß HOAI
Stadt HofHofDer Anlass des Verfahrens ist die Suche nach einer geeigneten Auftragnehmerin / einem geeigneten Auftragnehmer für die in der Projektbeschreibung zu diesem Bauvorhaben genannten Planungsleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1; 2; 3 und 7 der Leistungsphasen 3-9 gem. HOAI.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Staatliches Bauamt München 2.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.