Stadt OberlungwitzOberlungwitzTED
Neubau Feuerwehrgerähtehaus Oberlungwitz; Hier: Los 5
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehende...
Architektur, Elektroplanung, TGA-Planung, Brandschutzplanung, Landschaftsarchitektur
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Oberlungwitz
- Veröffentlicht:
- 14. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)- LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto): 344.840,34 Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto): entfällt (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben) Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den- Projektleiter- Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)- Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C5 zu entnehmen.
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Stadt OberlungwitzOberlungwitzBeauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) - LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto): 344.840,34 Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto): entfällt (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben) Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C5 zu entnehmen."Neubau Feuerwehrgerätehaus Oberlungwitz"
Stadt OberlungwitzOberlungwitzBeauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) - LPH 2: Aufstellen von Raumbüchern mit Angaben zur baulichen und technischen Ausstattung aller Räume und Übergabe nach Fertigstellung an den Bauherrn so wie ausgeführt. - LPH 3 bis 4: Fortschreiben von Raumbüchern 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 1 bis 4 - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4 - Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich), zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) - LPH 5: Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 5 bis 6 - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LPH 5 bis 7 - Fortführung des geschützten internetbasierten Projektraums als Plattform für den Datenaustausch, zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten, KG 300 (netto, gesamt): 1.468.339,50 Anrechenbare Kosten, KG 400 (netto, gesamt) : 668.424,37 Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto): entfällt (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben) Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C1 zu entnehmen.Neubau Faulungsanlage KA Müllekoven - Los 01 Ingenieurbau
Abwasserbetrieb Troisdorf, AöRTroisdorfGegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Leitungsphasen 1-9, sowie von in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 43 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 43 HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber diese schriftlich oder in Textform im Wege der Auftragserweiterung abruft. Auf die Beauftragung der über die Leistungsstufe 1 hinausgehenden Leistungen/Stufen besteht insofern kein Rechtsanspruch.Neubau Faulungsanlage KA Müllekoven - Los 02 Technische Ausrüstung
Abwasserbetrieb Troisdorf, AöRTroisdorfGegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-5, 7 und 8 Leitungsphasen 1-9, sowie von in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zu planenden maschinentechnischen Anlagen i.S.d § 42 Abs. 1 HOAI, die dem Hauptzweck des Ingenieurbauwerks dienen, durch den Objektplaner Ingenieurbauwerke geplant und bauüberwacht werden und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 55 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber diese schriftlich oder in Textform im Wege der Auftragserweiterung abruft. Auf die Beauftragung der über die Leistungsstufe 1 hinausgehenden Leistungen/Stufen besteht insofern kein Rechtsanspruch.Planungsleistungen LPH 5-9 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr OT Klein Kussewitz - Gemeinde Bentwisch
Gemeinde Bentwisch über Amt Rostocker HeideGelbensandeGegenstand der Vergabe sind Objektplanungsleistungen für Gebäude (§§ 33 ff. HOAI 2021) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im OT Klein Kussewitz, Gemeinde Bentwisch. Beauftragt werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 HOAI 2021.Neubau 2-Feldsporthalle Bad Belzig - Los 5 Planung Freianlagen u. Ingenieurbauwerke
Landkreis Potsdam-MittelmarkBad BelzigDer Landkreis Potsdam-Mittelmark beabsichtigt die nachfolgenden Planungsleistungen zu vergeben: Objektplanung Freianlagen LPh. 1-9 nach § 39 HOAI und Planung Ingenieurbauwerke LPh. 1-9 nach § 43 HOAI für den Neubau einer 2-Feldsporthalle in Bad Belzig. Die Vertragslaufzeit ist dabei von Dezember 2026 bis Juli 2029 vorgesehen. Die anrechenbaren Kosten betragen ca. 950.000 € (netto).Neubau Sozialgebäude in der Straßenmeisterei Langburkersdorf- Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 7-9
Landkreis Sächsische Schweiz-OsterzgebirgePirnaFrist: 31. Aug.Der Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge plant für die Straßenmeisterei Langburkersdorf die Errichtung eines Neubaus für ein Sozialgebäude mit einem Garagenkomplex. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Bauherrn und liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 9 „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ (Anlage 08). Der neue Gebäudekomplex soll alle Räume beinhalten, die für Verwaltung, Betrieb und Organisation der Straßenmeisterei Langburkersdorf entsprechend der Richtlinie für die Anlage von Straßenmeistereien – RAM 2025 (Anlage 09) erforderlich sind. Zusätzlich wird eine Garage mit 3 Stellplätzen an das Sozialgebäude angebaut bzw. errichtet. Die Kosten (KG 200-KG 500 und KG 700) sind mit 2,623 Mio. EUR brutto geschätzt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 7- 9 gem. §§ 54ff. HOAI 2021 Leistungsphasen (LPH) 2- 9, Grundleistungen und Besondere Leistungen: Prüfen und Werten von NebenangebotenLos 5 - Objektplanung Freianlagen
Gemeinde RömersteinRömersteinDie Gemeinde Römerstein beabsichtigt die Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter soll der Neubau bis Ende 2029 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen (LPH. 1 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Technische Ausrüstung HLS und Elektro (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Bislang waren die Grundschulstandorte dezentral auf die Teilorte Zainingen und Donnstetten verteilt. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen zweizügigen Grundschulgebäudes vor. Das Vorhaben soll in Bauabschnitten realisiert werden. Zunächst wird der Grundschulstandort im Teilort Donnstetten noch als Nebenstandort weiterbetrieben. Der Neubau soll am Standort des „Römersteiner Schulparks“ – Ortsteil Böhringen, östlich der bestehenden „Gemeinschaftsschule Vordere Alb“ (GMS) und südlich der bestehenden Turn- und Festhalle auf dem gemeindeeigenen Flst.-Nr. 462 integriert werden. Die bestehende Mensa der GMS kann mitgenutzt werden. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Gemeinde Römerstein als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. IM2-2242-34/4, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Kultus-, Finanz-, und Innenministeriums BW sowie Flächen- und Kubaturvor-gaben aus der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung – VwV SchulBau zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Oberlungwitz.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.