Land TirolInnsbruckTED
L 330 Brandbergstraße, Brandbergtunnel, Betriebs- und Sicherheitstechnik, Planung
Die Sanierung der Betriebs- und Sicherheitstechnik soll ausschreibungsreif geplant werden unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen und der bautechnischen Notwendigkeiten.
Elektroplanung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Land Tirol
- Veröffentlicht:
- 25. August 2026
- Frist:
- 02. Oktober 2026
- Thema:
- Elektroplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Sanierung der Betriebs- und Sicherheitstechnik soll ausschreibungsreif geplant werden unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen und der bautechnischen Notwendigkeiten.
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Auftraggeber
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Lose
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Ausführungsorte
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Stadt LuckauLuckauFrist: 31. Aug.Die Stadt Luckau beabsichtigt folgende freiberuflichen Planungs- und Ingenieurleistungen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben: Ausstattung Oberschule Luckau mit Sonnenschutz, Nachhaltigkeit, Sicherheitstechnik Leistungen: Objekt- und Fachplanungsleistungen gemäß HOAI 2021 mit folgenden Leistungsbildern: - Objektplanung sowie Fachplanung LP 1 - 8 o Sommerlicher Wärmeschutz - Gesteuerte Raffstoreanlagen - Beschattung mit Sonnensegeln - Herrichtung Außenanlagen o Lernumgebung und Digitalisierung - Austausch Beleuchtung - Einrichtung akustischer Verbesserungen - bauliche Begleitung Fachraumeinrichtung o Geschützte Lernorte - bauliche Begleitung Alarmierungs- und Warnsystem Beschreibung: Das bestehende Schulgebäude aus den 1970ern wurde umfassend Anfang der 1990er auf einen zeitgemäßen Stand modernisiert und mit sicherheitstechnischen Systemen des Einbruchs-, Gefahrenmelde- und Brandschutz ausgestattet. In den Jahren 2008 / 2009 wurde der Zwischenbau auf den derzeitigen Stand mit Kantine und Sonnenschutz gebracht. SOMMERLICHER WÄRMESCHUTZ: as Schulensemble besteht aus zwei parallel stehenden Dreigeschossern mit Unterkellerung und einem verbindenden Eingeschosser als Zwischenbau mit den Eingangsbereichen. Momentan ist die ScDhule (bis auf die Südseite des Zwischenbaus) ohne baulichen Sonnenschutz. Für den sommerlichen Wärmeschutz sind gebäudeseitig die Beschattung der Ostseite des Ostflügels und der Westseite des Westflügels zu planen und zu begleiten. Auf diesen Seiten befinden sich die Klassenräume. Als Behänge werden außenliegende Raffstoreanlagen mit automatischer Steuerung bevorzugt. LERNUMGEBUNG + DIGITALISIERUNG: Die Ausstattung der Fachräume für den Chemie- und Physikunterricht ist in einem veralteten und reparaturbedürftigen Zustand. Dies trifft ebenso auf die Lehr- und Schülerküche zu. Die technische Infrastruktur sowie die Küchengeräte müssen dringend an die aktuellen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und modernen Hygienestandards angepasst werden, um ein sicheres und verletzungsfreies Lernen zu garantieren. Eine effiziente und lernunterstützende Beleuchtung in Verbindung mit Maßnahmen für eine angenehme Akustik an Decken und Wänden. Des Weiteren soll die digitale Infrastruktur durch zeitgemäße Lehr- und Lernmittel verbessert werden. Für die Vermittlung digitaler Schlüssel-kompetenzen, Vorbereitung auf die Anforderungen einer modernen Arbeitswelt und dem sicheren Umgang mit Cyberkriminalität sollen zeitgemäße Endgeräte, zentrale Laufwerke nach den Anforderungen des Brandenburgischen Schulgesetzes und den Vorgaben des BSI sowie weitere interaktive Tafeln bereitgestellt werden. Für die Unterstützung des Lehrpersonals in der Unterrichtsdurchführung wird jeder Lehrertisch mit einem Monitor ausgestattet. GESCHÜTZTE LERNORTE: Neue Beschläge an Hauptzugangstüranlagen und zu Klassenräumen und Fachräumen schaffen geschützte Lernorte, in denen sich Lernende und Lehrende + Videoanlage für Zugangssicherheit Die Modernisierung der schulischen Infrastruktur durch ein vernetztes System aus Lautsprechern, Kommunikationsmodulen, Notfallknöpfen sowie der Einbindung digitaler Endgeräte (smarte Tafeln, Tablets, WebUnits) ist weit mehr als eine rein technische oder organisatorische Maßnahme. Durch die synchrone Alarmierung über Audio (Lautsprecher) und Video (Sperrbildschirme von Tablets, Pop-ups auf digitalen Tafeln) wird das im Bau- und Inklusionsrecht verankerte "Zwei-Sinne-Prinzip" umgesetzt.Planung, Errichtung und Betrieb eines geförderten Gigabitnetzes in der Gemeinde Überherrn
Gemeinde ÜberherrnÜberherrnFrist: 28. Aug.Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung von "Grauen Flecken" mit Diensten eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession sind im Wesentlichen die Planung, die Errichtung und der Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Hierzu erfolgt die beabsichtigte Konzessionsvergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Das Gigabit-Netz soll vom Konzessionsnehmer geplant, errichtet und anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Konzessionsgebiet genutzt werden. Es sollen nach dem Ausbau insgesamt 97 Adressen im Konzessionsgebiet mit gigabitfähigen Anschlüssen erschlossen sein. Die Konzessionierung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (Gigabit-RR). Die Gemeinde Überherrn hat auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0) vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 durch den vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes vom 14.11.2024 sowie auf Grundlage der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland den vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes vom 15.05.2025 erhalten. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der BMVI Förderrichtlinie i.V.m § 3 Abs. 1 lit. a der Gigabit-Rahmenregelung.BvA: Angebotsphase Markt Hahnbach, Windpark "Laubberg" und "Ochsenschlag", IÖPP zur Planung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen
Public Contracts Review BoardLuqaDer Markt Hahnbach (im Folgenden "Auftraggeber" oder "Markt") suchte im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens geeignete, zuverlässige und fachkundige Unternehmer (im Folgenden "Kooperationspartner") für eine gemeinsame Kooperation im Wege einer institutionalisierten öffentlich-privaten Partnerschaft (im Folgenden "iÖPP") zur Projektierung, Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (im Folgenden "WEA") sowie erforderlicher dazugehöriger Infrastruktur, wie bspw. Kabeltrassen. Die Kooperation ist auf 25 Jahre angelegt. Sie verfolgt die Erreichung eines gemeinsamen Ausbauziels von 28 Megawatt (im Folgenden "Megawatt") installierter Leistung mit Windenergie. Der Markt Hahnbach und der Kooperationspartner werden zur Errichtung und zum Betrieb der Windparks "Laubberg" und "Ochsenschlag" im Gebiet des Markts Hahnbach, bestehend aus vier Windenergieanlagen (im Folgenden "WEA" bzw. Windpark") zusammenarbeiten (im Folgenden auch "Kooperation"). Die Projektentwicklung soll durch die Parteien erfolgen. Zum Zwecke der weiteren Finanzierung der Errichtung des Windparks sowie zur weiteren Akzeptanzsteigerung soll eine regionale Bürgerbeteiligung ermöglicht werden. Ferner sollen Kommunen an vergünstigtem Strom partizipieren können. Die Errichtung und der Betrieb des Windparks wird in einer gemeinsamen noch zu gründenden Kommanditgesellschaft (im Folgenden: "Projektgesellschaft") erfolgen, deren Gesellschafter der Kooperationspartner, das Regionalwerk Amberg-Sulzbach gKU sowie Bürger im Projektgebiet sein werden. Für den Netzanschluss des Windparks ist die Errichtung und der Betrieb eines Umspannwerks, in einer separaten Gesellschaft (in einem gesonderten Projekt) durch die Stadt Hirschau bzw. das Regionalwerk Amberg-Sulzbach geplant. Die Errichtung eines Umspannwerks ist daher nicht Bestandteil der Maßnahme/Ausschreibung. Die wesentlichen Detailregelungen für die Errichtung und den Betrieb der WEA im Gebiet des Marktes Hahnbach ergeben sich aus den Muster-Gesellschafts- und Konsortialverträgen zu dieser Ausschreibung. Hinsichtlich der Leistungsbeschreibung werden die Vergabeunterlagen, insb. das Term Sheet, die Leistungs- und Schnittstellenbeschreibung sow. die Flächenübersicht in Bezug genommen.Stadt Fellbach. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fellbach - Konzeption, Planung, Umsetzung und Betrieb in Form eines Energie- und Wärmecontracting-Modells im Rahmen eines energetischen Gesamtkonzepts
Theater Kiel AöRNeuensteinDas Konzept soll unter Berücksichtigung der EU-Kommunalabwasser-Richtlinie (RL 2024/3019) erarbeitet werden und insbesondere folgende Elemente umfassen: - Verstromung des anfallenden Klärgases (z. B. durch Installation eines oder mehrerer Blockheizkraftwerke, einschließlich der Prüfung einer möglichen netzautarken Betriebsweise). - Installation eines Erdgaskessels zur Abdeckung von Spitzenlasten im Wärmebedarf bzw. als Redundanzsystem bei einem Ausfall der Hauptwärmeerzeugung. - Direkte Nutzung des erzeugten Stroms innerhalb der technischen Anlagen der Kläranlage. - Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung einer weiteren Photovoltaikanlage. - Evaluierung und mögliche Integration eines Batteriespeichers zur Erhöhung des Autarkiegrads. Die SEF verfolgt das Ziel eines technisch und wirtschaftlich optimierten Versorgungskonzepts, das insbesondere der Reduktion von Emissionen dient und die Versorgungssicherheit erhöht. Die SEF legt großen Wert auf ein hohes Maß an Autarkie sowie eine stabile Versorgung. Im Rahmen des Betriebskonzepts sind daher insbesondere auch Maßnahmen zur Ausfallsicherheit sowie die Vor-Ort-Verfügbarkeit des Personals für den Anlagenbetrieb darzustellen. Es ist eine Betriebszeit von 15 Jahren, ggf. mit Verlängerungsoption, vorgesehen. Die Bieter haben im Vergabeverfahren ein umfassendes technischen und wirtschaftliches Konzept zu erarbeiten, das die vorstehenden Rahmenbedingungen berücksichtigt. Für das Projekt ist folgender Zeitplan vorgesehen: - ab Dezember 2026: Vertiefung des Konzepts, Planung und Ausführungsbeginn (mind. Bestellung Komponenten); eine Herstellung der Voraussetzungen nach § 6 I Nr. 1 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist möglich - ab Januar 2027: bauliche Umsetzung - spätestens zum Juli 2027: Inbetriebnahme. Status quo: Die Kläranlage Erbach hat in der Vergangenheit zwei Klärgas-BHKW betrieben, die seit November 2024 außer Betrieb sind. Übergangsweise wird derzeit ein gemietetes Klärgas-BHKW mit einer elektrischen Leistung von 100 kW eingesA44, VKE D061, Ratingen - Velbert im Abschnitt A 3 - L 156 - Planung Verkehrsanlagen Lph. 3 und 5
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinFrist: 11. Sept.Übersicht Projekt A 44 Ratingen - Velbert im Abschnitt A 3 - L 156 Das Projekt "A 44 Ratingen - Velbert im Abschnitt A 3 - L 156" umfasst den Neubau eines Teilstückes der A 44. Der planfestgestellte und für die Bauaufgabe gegenständliche Streckenabschnitt der A 44 beginnt westlich des Autobahndreiecks Ratingen-Ost (A 3 / A 44) bei Bau km 13+130,000 (Südseite) bzw. 13+640,000 (Nordseite) und endet im Bereich der Anschlussstelle Heiligenhaus (A 44 / B 227) bei circa Bau km 19+500. Der Neubauabschnitt verbindet das westliche Teilstück der A 44 einschließlich des Flughafen- und Messeanschlusses Düsseldorf mit dem bestehenden Teilstück der A 44 im Osten, der so genannten Nordumgehung Velbert. Das im Streckenabschnitt befindliche Autobahndreick (AD) Ratingen-Ost wird in ein Autobahnkreuz (AK) umgebaut. Die Anschlussstelle (AS) Heiligenhaus, welche zu Teilen für den bereits fertiggestellten östlichen Abschnitt der A 44 provisorisch hergestellt und bauzetilich in Bertrieb genommenen wurde, ist zudem als Anschlussstelle fertig auszubauen. Durch den Lückenschluss der A 44 wird eine durchgehende Ost-West-Verbindung für den überörtlichen Verkehr zwischen Essen und Mönchengladbach geschaffen. Planungsaufgabe (1) Die Ausführungsplanung für die Verkehrsanlage A 44 zwischen dem Baubeginn westlich des AK Ratingen-Ost und Bau-km 18+500 ist fertiggestellt. Die A 44 ist ab circa Bau km 19+500 in Betrieb. Die Aufgabe umfasst die Planung der Verkehrsanlage zwischen Bau-km 18+500 und circa Bau km 19+500. Im Planungsabschnitt zwischen Bau-km 18+500 und circa Bau km 19+500 ist neben der Verkehrsanlage A 44 auch die Verkehrsanlage AS Heiligenhaus zu planen. Die L 156 ist für die Anbindung an die AS Heiligenhaus integraler Bestandteil der Planungsaufgabe. Zu planen sind gemäß HOAI, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, die Entwurfsplanung (Lph. 3) und die Ausführungsplanung (Lph. 5). (2) Es liegt bereits eine Ausführungsplanung der Verkehrsanlage A 44 sowie der Verkehrsanlage AS Heiligenhaus mit dem Status "Vorabzug" aus dem Jahr 2017 vor. Digital liegen diese Planunterlagen ausschließlich im PDF- sowie PLT-Format vor. Die vorliegenden Pläne können als grobe Orientierung genutzt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der AN seine Pläne selbstständig und eigenverantworlich zu erstellen hat. Die im Vorabzug vorliegenden Ausführungspläne sind keine Kopievorlage für den AN. (3) Integraler Bestandteil der Planungsaufgabe ist zudem der verkehrsphasenweise Umbau und Rückbau sowie die endgültige Herstellung der derzeit provisorisch ausgebauten und in Betrieb befindlichen AS Heiligenhaus. Der Umbau erfolgt in mehreren vom AN zu planenden Bauabschnitten und unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der bestehenden Anschlussstelle. Im Rahmen der Planung sind alle erforderlichen verkehrsphasenbezogenen Maßnahmen zur Sicherstellung eines durchgehenden Verkehrsflusses - einschließlich provisorischer Fahrbahnführungen, Umverlegungen sowie notwendiger Provisorien für Knotenpunkte, Abbiege- und Einfädelungsbereiche - detailliert zu entwickeln. Dabei sind insbesondere die Anforderungen an Verkehrsführung und Verkehrssicherheit während der Bauzeit, die technisch-baulichen Übergänge zwischen Provisorien und Endzustand sowie die baubetrieblichen Abläufe zur Minimierung der Verkehrsbeeinträchtigungen zu berücksichtigen. (4) Der AN plant den Rückbau der asphaltierten Baustelleneinrichtungsfläche im Bereich der AS Heiligenhaus. Der Rückbau kann in einem Arbeitsgang, ohne zusätzliche verkehrssichernde Maßnahmen, erfolgen. Für weitere Details siehe Anlage C_02, Leistungsbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 02. Oktober 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Land Tirol.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.