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Freigestellter Schülerverkehr zu Grund- und Förderschulen im Landkreis GER
Gegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Germersheim. | Derzeit sind 39 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern mit s...
Schülerbeförderung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Germersheim. | Derzeit sind 39 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern mi...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreisverwaltung Germersheim
- Veröffentlicht:
- 18. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Schülerbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Germersheim. | Derzeit sind 39 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt von den Wohnorten der Kinder muss so festgelegt werden, dass sie rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind, wobei darauf zu achten ist, dass die Ankunft zwischen 07:45 Uhr und 07:55 Uhr erfolgt. Eine Abholung ist montags bis donnerstags ab 15:45 Uhr sowie freitags ab 11:15 Uhr vorgesehen. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Grundlage für die Durchführung der Beförderungsleistungen ist die Tourenplanung. Diese erfolgt durch den Auftragnehmer. Es ist dabei zwingend darauf zu achten, dass die Fahrzeit für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist und 80 Minuten pro Tour, gerechnet ab dem ersten Fahrgast, nicht überschreitet. | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Gegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim. | Derzeit sind 121 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt muss so festgelegt werden, dass die Kinder rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Der Auftraggeber gibt die Tourenplanung vor | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen. - Kreisverwaltung GermersheimFrist: 19. Mai
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SBF Hin- und Rückfahrten Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) in 57627 Hachenburg, Lohmühle (17 Lose)
Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr): 08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do): 15:15 Uhr Unterrichtsende (freitags): 12:45 Uhr Erster Fahrtag in allen Losen: Montag, 10.08.2026 Die Beförderung ist in 17 Strecken/Losen vorgesehen. Es können entweder Angebote für einzelne Lose oder aber ein Gesamtangebot, das alle 17 Lose umfasst, abgegeben werden Bei einem Gesamtangebot muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nachricht-lich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtung auszuweisen. Die in den einzelnen Losen aufgeführte Streckenführung ist als Vorschlag, die Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Bei der Hinfahrt soll die Streckenführung grundsätzlich immer vom weitest entfernt liegenden Ort zum Schulstandort erfolgen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, eine losübergreifende Veränderung jedoch ausgeschlossen. Da es sich um die Beförderung von Förderschülerinnen und -schülern handelt, muss in Einzelfällen davon ausgegangen werden, dass sich, bei kurzfristiger Zuweisung durch die ADD, die Fahrtrouten durch das Hinzukommen dieser Schülerinnen und Schüler geringfügig ändern können. In allen Losen kann von 190 Fahrtagen pro Jahr ausgegangen werden. In den Wohnorten sind die angeordneten ÖPNV-Haltestellen, in Hachenburg ist die ÖPNV- und Schulbushaltestelle in der Kantstraße (vor der Schule am Rothenberg) anzufahren. Es ist darauf zu achten, dass für das Erreichen des Schulgebäudes vor Unterrichtsbeginn sowie das Erreichen des Transportfahrzeuges nach Unterrichtsende ein ausreichender Zeitpuffer eingeplant wird. Da freitags zur Unterrichtsendzeit der Schule am Rothenberg auch die Schülerinnen und Schüler der anderen Hachenburger Schulen vom Busplatz "Kantstraße" abfahren und die dann dort abfahrenden Linienbusse Vorrang haben, ist die frühestmögliche Abfahrzeit für die hier ausgeschriebenen Fahrten freitags um 12:50 Uhr. Der Unternehmer hat die erforderlichen Sitzerhöhungen für die in den Fahrzeugen zu befördernden Schülerinnen und Schüler vorzuhalten. Diese müssen nach den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben erlaubt sein. Sollte für die Durchführung einzelner Fahrten ein Fahrzeug mit 6 Fahrgastsitzplätzen angeboten werden, ist sicherzustellen, dass im Fahrzeug ein ausreichender Stauraum für die Ranzen der Schüler/innen vorhanden ist! Wir machen nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die besonderen Bestimmungen des Anforderungskatalogs für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die in der Schülerbeförderung eingesetzt werden, zu beachten sind. Insbesondere weisen wir hier bei Kleinbussen auf die zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeiger oben am Fahrzeug und die maximale Trittstufenhöhe hin. Im Übrigen wird auf die beigefügten Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
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Schülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten für Schüler*innen der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus in 56412 Nentershausen
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- und Rückfahrten von Schülern/innen aus Dörnberg, Charlottenberg, Scheidt und Langenscheid zur bzw. von der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus, Rheinstr. 12-14, 56412 Nentershausen. Unterrichtsbeginn: 07:40 Uhr Unterrichtsende 6. Std.: 12:50 Uhr Nach Angabe der Freiherr-vom-Sein RS plus, Nentershausen müssen ab dem Schuljahr 2026/2027 insgesamt 12 SchülerInnen aus den o.g. Wohnorten zur Schule und wieder zurück, befördert werden. Ausgeschriebene Fahrten: Von/nach Ortsgemeinde: Dörnberg - 3 Schüler*in Charlottenberg - 2 Schüler*in Scheidt - 2 Schüler*in Langenscheidt - 5 Schüler*in Im Angebot ist der Fahrplan bis/ab Standort der Freiherr-vom-Stein-RS plus auszuweisen. Erster Fahrtag ist Montag, 10.08.2026. Es ist von 190 Fahrtagen im Schuljahr 2026/2027 auszugehen. In den Wohnorten sind die angeordneten ÖPNV-Haltestellen, in Nentershausen die Haltestelle an der Realschule plus anzufahren. Es ist darauf zu achten, dass für das Erreichen der Schule vor Unterrichtsbeginn und für das Erreichen des Transportfahrzeuges nach Unterrichtsende ein ausreichender Zeitpuffer eingeplant wird. Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge ist zulässig. Je nach angebotenem Fahrzeug sind, soweit gesetzlich gefordert, vom Unternehmer geeignete Rückhaltevorrichtungen (Sitzerhöhungen/Kindersitze) vorzuhalten. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Franziskuswerk Schönbrunn gGmbHSchönbrunnFrist: 28. Juli
Franziskuswerk Schönbrunn Schülerbeförderung - Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule
Die Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule befindet sich in der Freisinger Str. 18 in 85241 Hebertshausen. Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Kindern, wohnhaft im Stadtgebiet München, Stadtgebiet Oberschleißheim/ Unterschleißheim, Landkreis Dachau, Landkreis München, Landkreis Fürstenfeldbruck, Landkreis Freising, in Kraftfahrzeugen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mindestens 6, jedoch nicht mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrzeugführers geeignet sind (Kleinbusse) vom jeweiligen Wohnort zum Schulstandort und zurück für die Schuljahre 2026/2027 – 2029/30 (4 Schuljahre), sowie insbesondere die Erstellung der jeweiligen Fahrpläne (Linienplanung, Linienoptimierung, Zeitbedarf). Es handelt sich um derzeit 9 Buslinien mit Frühfahrt, Mittags- und Nachmittagsfahrten. Die Beförderung ist an allen Schultagen durchzuführen. Weiter ist eine Beförderung, an bis zu 10 unterrichtsfreien Tagen im Jahr notwendig. Unterrichtsbeginn in der Schule ist morgens um 8:00 Uhr. Alle Schüler müssen daher in einem Zeitfenster von 7:45 bis 7:50 Uhr an der Schule eintreffen. Das Unterrichtsende für die Schüler der Schule variiert in Abhängigkeit von der Schulstufe und auch werktäglich. Die Rückfahrten erfolgen daher täglich um 11:15 Uhr, 12:15 Uhr und 13:00 Uhr sowie zusätzlich Mo./Mi./Do. um 15:30 Uhr und Di./Fr. um 15:00 Uhr, wobei alle Busse spätestens fünf Minuten vor der jeweiligen Rückfahrt an der Schule bereitstehen müssen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreisverwaltung Germersheim.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.