Landkreis Donau-RiesDonauwörth
Freigestellter Schülerverkehr Abt-Ulrich-Schule Kaisheim
Beförderungsleistungen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 - 9 der Abt-Ulrich-Schule Kaisheim zum und vom schultäglichen, stundenplanmäßigen Unterricht an Schultagen ab dem Schuljahr 2026/2027.
Schülerbeförderung
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Inhalt auf einen Blick
Beförderungsleistungen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 - 9 der Abt-Ulrich-Schule Kaisheim zum und vom schultäglichen, stundenplanmäßigen Unterricht an Schultagen ab dem Schuljahr 2026/2027.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Donau-Ries
- Veröffentlicht:
- 08. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Schülerbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Beförderungsleistungen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 - 9 der Abt-Ulrich-Schule Kaisheim zum und vom schultäglichen, stundenplanmäßigen Unterricht an Schultagen ab dem Schuljahr 2026/2027.
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Dokumente und Anhänge
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10- Landratsamt Donau-RiesDonauwörth
Freigestellter Schülerverkehr Abt-Ulrich-Schule Kaisheim
Der Beförderungsauftrag umfasst die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 1 bis 9 der Abt-Ulrich-Schule Kaisheim zum und vom schultäglichen, stundenplanmäßigen Unterricht an Schultagen ab dem Schuljahr 2026/2027 (Erster Schultag: 15.09.2026). Die Beförderung ist an die Wohnorte der Schülerinnen und Schüler angepasst. Die nachfolgend genannten Orte inkl. Ortsteile liegen im Beförderungsgebiet und müssen je nach Bedarf angefahren werden. Wenn in einem Ort/an einer Haltestelle kein Kind zur Abt-Ulrich-Schule Kaisheim befördert werden muss, so wird dieser Ort/diese Haltestelle nicht angefahren. Außerdem variieren die anzufahrenden Haltestellen je nach Unterrichtsende und Wochentag. Folgende Wohnorte liegen im Beförderungsgebiet: Buchdorf Daiting Donauwörth (Stadtteile Schäfstall und Zirgesheim) Kaisheim Marxheim Monheim Otting Rögling Tagmersheim Wemding Wolferstadt Die Beförderung ist je nach Linie und Besetzung mit angepassten Fahrzeugen (Kleinbus, 16-Sitzer-Bus, Linienbus) durchzuführen. - Landratsamt Donau-RiesDonauwörth
Freigestellter Schülerverkehr St.-Georg-Schule Nördlingen
Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 1 bis 9 der St.-Georg-Schule Nördlingen sowie berechtigte Schüler weiterführender Schulen in Nördlingen zum und vom stundenplanmäßigen Unterricht ab Schuljahr 2026/2027 (Erster Schultag: 15.09.2026). Die Beförderung umfasst die Linien Fremdingen (Ehingen, Fremdingen, Marktoffingen, Maihingen, Wallerstein, Nördlingen) und Untermagerbein (Mönchsdeggingen, Möttingen, Nördlingen) inkl. Ortsteile, je nach Bedarf. Fahrzeuge: Kleinbus, 16-Sitzer-Bus oder Linienbus. - Landratsamt Donau-RiesDonauwörth
Los 2: Harburg-Tapfheim-Mertingen
Der Beförderungsauftrag umfasst die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 1 bis 9 der Abt-Ulrich-Schule Kaisheim zum und vom schultäglichen, stundenplanmäßigen Unterricht an Schultagen ab dem Schuljahr 2026/2027 (Erster Schultag: 15.09.2026). Die Beförderung ist an die Wohnorte der Schülerinnen und Schüler angepasst. Die nachfolgend genannten Orte inkl. Ortsteile liegen im Beförderungsgebiet und müssen je nach Bedarf angefahren werden. Wenn in einem Ort/an einer Haltestelle kein Kind zur Abt-Ulrich-Schule Kaisheim befördert werden muss, so wird dieser Ort/diese Haltestelle nicht angefahren. Außerdem variieren die anzufahrenden Haltestellen je nach Unterrichtsende und Wochentag. Folgende Wohnorte liegen im Beförderungsgebiet: Asbach-Bäumenheim Donauwörth (Ortsteile: Auchsesheim, Felsheim, Huttenbach, Nordheim, Osterweiler, Wörnitzstein, Zusum) Fünfstetten Harburg Huisheim Kaisheim Mertingen Tapfheim Die Beförderung ist je nach Linie und Besetzung mit angepassten Fahrzeugen (Kleinbus, 16-Sitzer-Bus, Linienbus) durchzuführen. - Stadt RosenheimRosenheimFrist: 07. Juli
Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr - Taxi
Schultägliche Beförderungsleistungen für ca. 100 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf sowie weiteren Anspruchsberechtigten, bei denen die Nutzung des ÖPNV ausscheidet, in ca. 34 Touren ab dem 1.Schultag des Schuljahres 2026/27 bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 im freigestellten Schülerverkehr mit Kleinbussen bzw. PKWs inklusive der Touren- und Einsatzplanung. Die Beförderung erfolgt an Schultagen zwischen Wohnorten bzw. Sammelpunkten und Schulen im Stadtgebiet. In Einzelfällen handelt es sich auch um Beförderungen von Schülerinnen und Schüler zu Zielen im umliegenden Landkreis Rosenheim. Transport ist ggf. in Einzelfällen auch im Rollstuhl erforderlich. Auf Veränderungen im Kreis der Beförderungsberechtigten und im Schulbetrieb muss kurzfristig und flexibel reagiert werden. Eine Vertragsverlängerung um die anschließenden weiteren zwei Schuljahre ist optional vorgesehen. - Stadt Rosenheim/VergabeverfahrensstelleFrist: 07. Juli
0830 Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr - Taxi
Schultägliche Beförderungsleistungen für ca. 100 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf und weiteren Anspruchsberechtigten, bei denen ÖPNV nicht nutzbar ist. Ca. 34 Touren ab 1. Schultag 2026/27 bis Ende 2027/28 im freigestellten Schülerverkehr mit Kleinbussen/PKWs inkl. Tour‑ und Einsatzplanung. Fahrten zwischen Wohnorten/Sammelpunkten und Schulen im Stadtgebiet, teilweise Ziele im Landkreis Rosenheim, ggf. Rollstuhltransport. Kurzfristige Anpassungen bei Änderungen der Beförderungsberechtigten oder des Schulbetriebs erforderlich. Optionale Vertragsverlängerung um weitere zwei Schuljahre. - Landratsamt Donau-RiesDonauwörth
Los 2: Ries Ost
Der Beförderungsauftrag umfasst die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 1 bis 9 der St.-Georg-Schule Nördlingen und berechtigte Schüler weiterführender Schulen in Nördlingen (Mittelschule Nördlingen) zum und vom schultäglichen, stundenplanmäßigen Unterricht an Schultagen ab dem Schuljahr 2026/2027 (Erster Schultag: 15.09.2026). Die Beförderung ist an die Wohnorte der Schülerinnen und Schüler angepasst. Die nachfolgend genannten Orte inkl. Ortsteile liegen im Beförderungsgebiet und müssen je nach Bedarf angefahren werden. Wenn in einem Ort/an einer Haltestelle kein Kind zur St.-Georg-Schule Nördlingen befördert werden muss, so wird dieser Ort/diese Haltestelle nicht angefahren. Außerdem variieren die anzufahrenden Haltestellen je nach Unterrichtsende und Wochentag. Linie Oettingen: Alerheim Auhausen Deiningen Hainsfarth Megesheim Munningen Oettingen Nördlingen Linie Wechingen: Wechingen Die Beförderung ist je nach Linie und Besetzung mit angepassten Fahrzeugen (Kleinbus,16-Sitzer-Bus, Linienbus) durchzuführen. - Landkreis Potsdam-MittelmarkBad Belzig
Freigestellter Schülerverkehr für Schülerinnen und Schüler des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Landkreises Potsdam-Mittelmark im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs für das Schuljahr 2026/2027 und 2027/2028 - Schulverband SchauensteinSchauensteinFrist: 30. Juni
Freigestellter Schülerverkehr für die Grundschule Schauenstein
Schülerbeförderung von Grundschülern im Ortsbereich Schauenstein und Leupoldsgrün zur Grundschule Schauenstein ab Schuljahr 2026/2027 bis 2029/2030 an Schultagen in Bayern auf zwei Routen sowie Sonderfahrten zum Schwimmunterricht. - Landkreis Lüchow-DannenbergFrist: 23. Juni
Leistungen im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Lüchow-Dannenberg, aufgeteilt in 12 Lose. Leistungszeitraum: ab erstem Schultag des Schuljahres 2026/2027 bis Ende des Schuljahres 2027/2028. Der Auftraggeber hat einmalig die Option auf Verlängerung um ein Schuljahr. - Stadt KaufbeurenKaufbeuren
Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von und zum Adolf-Weber-Gymnasium in München - ab Schuljahr 2026-2027
Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von und zum Adolf-Weber-Gymnasium in München ab Schuljahr 2026-2027, Einsatz von emissionsfreien Pkw (Elektro-Taxi oder Mietwagen). Ca. 31.635 Besetztkilometer pro Schuljahr (185 Schultage). Die Stadt Kaufbeuren ist Aufgabenträger, da die Schule für Schüler mit Hör-/Sehbeeinträchtigungen die nächstgelegene geeignete Schule ist. Vergabe als Gesamtlos. Kalkulation basiert auf Musterbeförderungsplänen. Vergütung nur für Besetztkilometer. Änderungen der Beförderungsleistung (z.B. Stundenplananpassungen) sind während der Vertragslaufzeit möglich.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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