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Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Gießen - Förderschulen - Vergabe in 8 Losen
Die Beförderungsleistungen werden in 8 Losen ausgeschrieben, aufgeteilt nach Förderschulstandorten. Die Schülerinnen und Schüler sind morgens ab Hauseingang der Wohnung abzuholen und die Beförderung endet am Schuleingang. Mittags erfolgt die Abholung am Schuleingang und endet am Hauseingang der Wohnung der Schülerinnen und Schüler.
Schülerbeförderung
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Inhalt auf einen Blick
Die Beförderungsleistungen werden in 8 Losen ausgeschrieben, aufgeteilt nach Förderschulstandorten. Die Schülerinnen und Schüler sind morgens ab Hauseingang der Wohnung abzuholen und die Beförderung endet am Schuleingang. Mittags erfolgt die Abholung am Schuleingang und endet am Hauseingang der Wohnung der Schülerinnen und Schüler.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -
- Veröffentlicht:
- 28. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Schülerbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Beförderungsleistungen werden in 8 Losen ausgeschrieben, aufgeteilt nach Förderschulstandorten. Die Schülerinnen und Schüler sind morgens ab Hauseingang der Wohnung abzuholen und die Beförderung endet am Schuleingang. Mittags erfolgt die Abholung am Schuleingang und endet am Hauseingang der Wohnung der Schülerinnen und Schüler.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Freigestellter Schülerverkehr zu Grund- und Förderschulen im Landkreis GER
Gegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Germersheim. | Derzeit sind 39 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt von den Wohnorten der Kinder muss so festgelegt werden, dass sie rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind, wobei darauf zu achten ist, dass die Ankunft zwischen 07:45 Uhr und 07:55 Uhr erfolgt. Eine Abholung ist montags bis donnerstags ab 15:45 Uhr sowie freitags ab 11:15 Uhr vorgesehen. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Grundlage für die Durchführung der Beförderungsleistungen ist die Tourenplanung. Diese erfolgt durch den Auftragnehmer. Es ist dabei zwingend darauf zu achten, dass die Fahrzeit für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist und 80 Minuten pro Tour, gerechnet ab dem ersten Fahrgast, nicht überschreitet. | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen. - Stadtverwaltung Baden-Baden, ForstamtBaden-Baden
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr zur Stulz-von-Ortenbergschule
Die Stadt Baden-Baden vergibt europaweit die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr zur Stulz-von-Ortenbergschule. Die Leistung ist in 4 Lose unterteilt, Los 1 betrifft den Großraum Baden-Baden. Jedes Los umfasst Abholung am Abholort (Wohnung/Treffpunkt/Schule), Beförderung zum Zielort (Schule) sowie Rücktransport. - Kreisverwaltung GermersheimGermersheim
Freigestellter Schülerverkehr zu Grund- und Förderschulen im Landkreis GER
Gegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim. | Derzeit sind 100 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt muss so festgelegt werden, dass die Kinder rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Der Auftraggeber gibt die Tourenplanung vor | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen. - Landkreis Vorpommern-RügenStralsundFrist: 25. Aug.
SL 47-26O Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr und in der Sonderbeförderung für die Schuljahr 2026/2027 bis 2029/2030 mit der Option der Verlängerung um ein Schuljahr
Schultägliche Beförderung von 8 Schülerinnen und Schülern von der Wohnung bis zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Putbus (FreiStV), Schulstraße 6 in 18581 Putbus auf Rügen zum Unterrichtsbeginn um 8:00 Uhr (Betreuung ab 7:00 Uhr möglich) und nach Unterrichtsende 14:00 Uhr (nur Donnerstags 14:30 Uhr) zur Wohnung zurück. - Stadt RosenheimRosenheimFrist: 07. Juli
Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr - Taxi
Schultägliche Beförderungsleistungen für ca. 100 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf sowie weiteren Anspruchsberechtigten, bei denen die Nutzung des ÖPNV ausscheidet, in ca. 34 Touren ab dem 1.Schultag des Schuljahres 2026/27 bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 im freigestellten Schülerverkehr mit Kleinbussen bzw. PKWs inklusive der Touren- und Einsatzplanung. Die Beförderung erfolgt an Schultagen zwischen Wohnorten bzw. Sammelpunkten und Schulen im Stadtgebiet. In Einzelfällen handelt es sich auch um Beförderungen von Schülerinnen und Schüler zu Zielen im umliegenden Landkreis Rosenheim. Transport ist ggf. in Einzelfällen auch im Rollstuhl erforderlich. Auf Veränderungen im Kreis der Beförderungsberechtigten und im Schulbetrieb muss kurzfristig und flexibel reagiert werden. Eine Vertragsverlängerung um die anschließenden weiteren zwei Schuljahre ist optional vorgesehen. - Landkreis Rotenburg (Wümme)Rotenburg (Wümme)
Schülerbeförderung innerhalb des Kreisgebietes des Landkreises Rotenburg (Wümme) - freigestellte Personenbeförderung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu Schulen innerhalb des Kreisgebietes. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist nach § 114 Absatz 1 NSchG Träger der Schülerbeförderung. Die hier ausgeschriebenen Leistungen sind ab dem 13.08.2026 durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit gilt für das laufende Schuljahr und endet folglich zum 31.07.2027. Schülerbeförderung innerhalb des Kreisgebietes des Landkreises Rotenburg (Wümme) - freigestellte Personenbeförderung - Landkreis Rotenburg (Wümme)Rotenburg (Wümme)
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -.
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