Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöRNeuwiedTED
Freigestellter Schülerverkehr im Landkreis Neuwied - 38 verschiedene Linien
Zu befördern sind ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 an ca. 220 Beförde-rungstagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorläufig 10 Kinder aus 53578 Windhagen-Rederscheid, 53578 Windhagen-Frohnen, 53578 Windhagen- Hüngsberg und 53578 Windhagen-Johannisberg Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich. Kiga-Standorte: Ka...
Schülerbeförderung
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Inhalt auf einen Blick
Zu befördern sind ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 an ca. 220 Beförde-rungstagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorläufig 10 Kinder aus 53578 Windhagen-Rederscheid, 53578 Windhagen-Frohnen, 53578 Windhagen- Hüngsberg und 53578 Windhagen-Johannisberg Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich. Kiga-Standorte:...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
- Veröffentlicht:
- 24. Juni 2026
- Frist:
- 08. Juli 2026
- Thema:
- Schülerbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Zu befördern sind ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 an ca. 220 Beförde-rungstagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorläufig 10 Kinder aus 53578 Windhagen-Rederscheid, 53578 Windhagen-Frohnen, 53578 Windhagen- Hüngsberg und 53578 Windhagen-Johannisberg Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich. Kiga-Standorte: Kath. Kindergarten St. Bartholomäus Windhagen Schulstraße 1 53578 Windhagen Kom. Kindertagesstätte Spatzennest Windhagen Schulstraße 3 53578 Windhagen
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Freigestellter Schülerverkehr im Landkreis Neuwied - 2 verschiedene Linien
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Freigestellter Schülerverkehr im Landkreis Neuwied - 22 verschiedene Linien
Freigestellter Schülerverkehr auf 22 Linien für ca. 5 Schüler von Oberlahnstein, Koblenz-Pfaffendorf, Urbar und Neuwied zur Landesschule für Blinde und Sehbehinderte in Neuwied. Start Schuljahr 2026/2027, ca. 190 Beförderungstage. Keine Begleitperson erforderlich. - Kreisverwaltung GermersheimGermersheim
Freigestellter Schülerverkehr zu Grund- und Förderschulen im Landkreis GER
Gegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Germersheim. | Derzeit sind 39 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt von den Wohnorten der Kinder muss so festgelegt werden, dass sie rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind, wobei darauf zu achten ist, dass die Ankunft zwischen 07:45 Uhr und 07:55 Uhr erfolgt. Eine Abholung ist montags bis donnerstags ab 15:45 Uhr sowie freitags ab 11:15 Uhr vorgesehen. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Grundlage für die Durchführung der Beförderungsleistungen ist die Tourenplanung. Diese erfolgt durch den Auftragnehmer. Es ist dabei zwingend darauf zu achten, dass die Fahrzeit für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist und 80 Minuten pro Tour, gerechnet ab dem ersten Fahrgast, nicht überschreitet. | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen. - Stadt Schneverdingen
Kita Wesseloh
Gegenstand des Auftrags ist Trägerschaft und Betrieb der beiden städtischen Kindertagesstätten an den Standorten Lünzen (Los 1) und Wesseloh (Los 2) im Stadtgebiet Schneverdingen: Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1 Kita Lünzen, Alte Landstraße 7 29640 Schneverdingen/Lünzen Anzahl Kinder: 40 Anzahl Gruppe: 2 (1x Krippe á 15 Plätzer; 1x KiGa á 25 Plätze) Los 2 Kita Wesseloh, Wesseloher Straße 34, 29640 Schneverdingen Anzahl Kinder: 20 Anzahl Gruppen: 1 (1x. altersgemischte Gruppe 5 Plätze U3; 15 Plätze Ü3) Vertragsbeginn ist der Betreuungsbeginn des Kindergartenjahres 2026/2027. Der Betriebsführungsvertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Es besteht eine dreifache Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 20 Jahre.Weitere Einzelheiten können den beiliegenden Betriebsführungsverträgen entnommen werden. Der Bieter hat sich zu verpflichten - unbeschadet des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen des § 613a BGB - allen am 31. Juli 2026 (Übergangsstichtag) in einem Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Trägern der Einrichtung stehenden Personen unverzüglich nach Erteilung des Zuschlags schriftlich ein Angebot auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zu den sich aus § 613a Abs. 1 BGB ergebenden Arbeitsbedingungen mit Wirkung zum 01. August 2026 zu unterbreiten. Die anonymisierten Personaldaten der betreffenden Personen für die jeweiligen Kindertagesstäten sind ebenfalls als Anlage beigefügt. Die Stadt Schneverdingen beabsichtigt die Vergabe der Trägerschaften für zwei städtische Kindertagesstätten, Kindertagesstätte Lünzen (Los 1) und Kindertagesstätte Wesseloh, (Los 2) ab dem Kindergartenjahr 2026/2027. Für den Betrieb der Kindertagesstätten sucht die Stadt Schneverdingen jeweils einen zuverlässigen und den qualitativen Anforderungen der Stadt entsprechenden freien Träger. Zwischen dem jeweiligen Träger und der Stadt Schneverdingen wird eine Betriebsführungsvertrag geschlossen. Die Gebäude und Grundstücke stehen im städtischen Eigentum. In der Kindertagesstätte Lünzen werden derzeit 40 Kinder, aufgeteilt in eine Krippengruppe mit 15 Plätzen und eine Kindergartengruppe mit 25 Plätzen, betreut. In der Kindertagesstätte Wesseloh werden in einer altersgemischten Gruppe derzeit 20 Kinder betreut. Derzeit besteht die Gruppe aus 5 Kindern im Alter zwischen 1 bis 3 Jahren und 15 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren bzw. bis zur Einschulungsreife. Sowohl die Grundstücke als auch die Gebäude der Kindertagestätten stehen im Eigentum der Stadt Schneverdingen. Die Stadt Schneverdingen strebt mit den jeweiligen Trägern eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Eine kindgerechte, wertschätzende Atmosphäre sollen im Mittelpunkt stehen und somit ein ausreichendes Betreuungsangebot in den jeweiligen Kinder-tagesstätten für Kinder zwischen 1 bis 6 Jahren bzw. zur Einschulungsreife garantiert werden. Die Betriebsführung soll jeweils auf der Grundlage eines Betriebsführungsvertrages erfolgen. Es wird ein Betriebsführungsvertrag über 5 Jahre mit dreifacher Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre geschlossen. Die maximale Laufzeit beträgt 20 Jahre. - Gemeinde PfatterPfatter
TNW Arch Gemeinde Pfatter Errichtung eines dreigruppigen Kinderhauses in Pfatter, Ortsteil Geisling
Die Gemeinde Pfatter plant den Neubau eines 3-gruppigen Kinderhauses für bis zu 62 Kinder im Ortsteils Geisling, der Gemeinde Pfatter. Standort ist Parzelle 16 im Baugebiet "Osterfeld". Das Raumprogramm, das sich am Summenraumprogramm für Tageseinrichtungen für Kinder des Freistaates Bayern orientiert, umfasst bei Kindergartengruppe (vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) sowie eine Kinderkrippengruppe (bis zum vollendeten 3. Lebensjahr). Das Raumprogramm wurde bereits gemeinsam mit der Regierung der Oberpfalz und dem Kreisjugendamt abgestimmt. Eine Kindergartengruppe soll als "altersgemischte Gruppe" für Kinder von 2 bis ca. 4 Jahren organisiert sein. Die Planung hierfür - Objektplanung Gebäude und Innenräume - ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits so weit gediehen, dass zum größten Teil die wichtigsten Leistungen der Leistungsphasen 1-3 des Leistungsbildes des §§ 33 i.V.m. Anl. 10 zu § 34 HOAI vorliegen. Es existiert der Entwurf einer Entwurfsplanung, sowie darauf aufbauend eine Kostenberechnung. Dieser Planentwurf wurde vom Gemeinderat als gut bewertet. Er sieht das Kinderhaus als eingeschossigen, U- förmigen Baukörper in Holz-Ständerbauweise mit Satteldach vor. Hierdurch wird ein geschützter Innenhof geschaffen, der die Freiflächen gegenüber den Immissionen der südlich verlaufenden Bundesstraße B8 abschirmt. Das Gebäude fügt sich nach diesen Planungsleistungen in die regionale Bautradition ein, insbesondere in die landwirtschaftlich geprägte Umgebung. Das Gebäude soll sämtliche Anforderungen an einem modernen, funktionalen und kindgerechten Betrieb erfüllen. Die Grundrissorganisation sieht eine klare Trennung von Gruppen- und Aufenthalts Bereich, Sanitär- und Garderobenbereichen sowie Verwaltung und Technikflächen vor. Die Gemeinde Pfatter liegt besonders Wert auf eine nachhaltige, wirtschaftliche und energieeffiziente Bauweise. Angedacht sind: - Holz-Ständerbauweise mit vorgehängte hinterlüftete Holzfassade - Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Wärmeversorgung - Fotovoltaikanlage auf den Dachflächen - Kontrollierte mechanische Lüftungsanlagen - Einhaltung der Anforderungen der vereinfachten KSN-Förderung bzw. des Effizienzstandards EG 40 - Barrierefrei Ausführung gemäß Art. 48 BayBO - Langlebige und robuste Materialien mit geringen Betriebs- und Unterhaltskosten Es sollen Fördermittel beantragt werden. Eine entsprechende Unterstützung und Mitwirkung durch den Architekten wird erwartet und beauftragt. Mit der weiteren Planung soll ab Oktober 2026 begonnen werden. Baubeginn soll im Frühjahr 2027 sein. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme dann im darauffolgenden Frühjahr 2028. Der geplante Nutzungsbeginn ist Mitte 2028 bzw. spätestens zu Beginn des Bildung- und Betreuungsjahres 2028/2029 im Juni/Juli. Die Kostenberechnung DIN 2 76 Stand 23. 4. 2026, basierend auf den derzeitigen Planungsentwürfen, beläuft sich (KG 200-700) auf netto 4.524.875 EUR. Hierbei sind 785.310 EUR Baunebenkosten. Die anrechenbaren Kosten der KG 300 und 400 ergeben rund 3.055.000 EUR. Die Fachplanung der technischen Ausrüstung wird gesondert vergeben. Die Kostengruppe 200 (rund 30.000 EUR netto) soll grundsätzlich Bestandteil des Leistungsbildes sein. Die Leistungen der Kostengruppe 600 sind vom Architekten nicht zu erbringen. Ziel der Gemeinde ist die Einhaltung dieses Kostenrahmens während der weiteren Planung und Ausführung, gegebenenfalls sogar eine Unterschreitung durch eine entsprechend optimierte Planung. Da die Leistungsphase 3 weitestgehend erbracht wurde und entsprechende Ergebnisse vorliegen, werden in dieser Leistungsphase nur noch ergänzend beauftragt, sozusagen als isolierte Leistung, die Überprüfung und gegebenenfalls Optimierung der bereits vorliegenden Planungsergebnisse im Hinblick auf Funktionen und Kosten, gegebenenfalls eine entsprechende Abänderung dieser Planungsleistungen mit entsprechend angepasster Kostenberechnung. Nach Freigabe durch den Auftraggeber dann beginnend ab der Leistungsphase 4, die Leistungsphasen 4-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI. 2021 i.V.m. Anl. 10. Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis), die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Des Weiteren eine Bestandsdokumentation und das Erstellen von Wartung - und Pflegeanweisungen. Die Beauftragung wird gemäß HAV-KOM stufenweise erfolgen: Stufe 1: Die isolierten/ergänzenden Leistungen zur Leistungsphase 3 (Überprüfung und Optimierung) und 4 Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7 Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9 zuzüglich der jeweils in den Stufen anfallenden Besonderen Leistungen. - Gemeinde PfatterPfatterFrist: 11. Aug.
TNW Arch Gemeinde Pfatter Errichtung eines dreigruppigen Kinderhauses in Pfatter, Ortsteil Geisling
Die Gemeinde Pfatter plant den Neubau eines 3-gruppigen Kinderhauses für bis zu 62 Kinder im Ortsteils Geisling, der Gemeinde Pfatter. Standort ist Parzelle 16 im Baugebiet "Osterfeld". Das Raumprogramm, das sich am Summenraumprogramm für Tageseinrichtungen für Kinder des Freistaates Bayern orientiert, umfasst bei Kindergartengruppe (vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) sowie eine Kinderkrippengruppe (bis zum vollendeten 3. Lebensjahr). Das Raumprogramm wurde bereits gemeinsam mit der Regierung der Oberpfalz und dem Kreisjugendamt abgestimmt. Eine Kindergartengruppe soll als "altersgemischte Gruppe" für Kinder von 2 bis ca. 4 Jahren organisiert sein. Die Planung hierfür - Objektplanung Gebäude und Innenräume - ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits so weit gediehen, dass zum größten Teil die wichtigsten Leistungen der Leistungsphasen 1-3 des Leistungsbildes des §§ 33 i.V.m. Anl. 10 zu § 34 HOAI vorliegen. Es existiert der Entwurf einer Entwurfsplanung, sowie darauf aufbauend eine Kostenberechnung. Dieser Planentwurf wurde vom Gemeinderat als gut bewertet. Er sieht das Kinderhaus als eingeschossigen, U- förmigen Baukörper in Holz-Ständerbauweise mit Satteldach vor. Hierdurch wird ein geschützter Innenhof geschaffen, der die Freiflächen gegenüber den Immissionen der südlich verlaufenden Bundesstraße B8 abschirmt. Das Gebäude fügt sich nach diesen Planungsleistungen in die regionale Bautradition ein, insbesondere in die landwirtschaftlich geprägte Umgebung. Das Gebäude soll sämtliche Anforderungen an einem modernen, funktionalen und kindgerechten Betrieb erfüllen. Die Grundrissorganisation sieht eine klare Trennung von Gruppen- und Aufenthalts Bereich, Sanitär- und Garderobenbereichen sowie Verwaltung und Technikflächen vor. Die Gemeinde Pfatter liegt besonders Wert auf eine nachhaltige, wirtschaftliche und energieeffiziente Bauweise. Angedacht sind: - Holz-Ständerbauweise mit vorgehängte hinterlüftete Holzfassade - Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Wärmeversorgung - Fotovoltaikanlage auf den Dachflächen - Kontrollierte mechanische Lüftungsanlagen - Einhaltung der Anforderungen der vereinfachten KSN-Förderung bzw. des Effizienzstandards EG 40 - Barrierefrei Ausführung gemäß Art. 48 BayBO - Langlebige und robuste Materialien mit geringen Betriebs- und Unterhaltskosten Es sollen Fördermittel beantragt werden. Eine entsprechende Unterstützung und Mitwirkung durch den Architekten wird erwartet und beauftragt. Mit der weiteren Planung soll ab Oktober 2026 begonnen werden. Baubeginn soll im Frühjahr 2027 sein. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme dann im darauffolgenden Frühjahr 2028. Der geplante Nutzungsbeginn ist Mitte 2028 bzw. spätestens zu Beginn des Bildung- und Betreuungsjahres 2028/2029 im Juni/Juli. Die Kostenberechnung DIN 2 76 Stand 23. 4. 2026, basierend auf den derzeitigen Planungsentwürfen, beläuft sich (KG 200-700) auf netto 4.524.875 EUR. Hierbei sind 785.310 EUR Baunebenkosten. Die anrechenbaren Kosten der KG 300 und 400 ergeben rund 3.055.000 EUR. Die Fachplanung der technischen Ausrüstung wird gesondert vergeben. Die Kostengruppe 200 (rund 30.000 EUR netto) soll grundsätzlich Bestandteil des Leistungsbildes sein. Die Leistungen der Kostengruppe 600 sind vom Architekten nicht zu erbringen. Ziel der Gemeinde ist die Einhaltung dieses Kostenrahmens während der weiteren Planung und Ausführung, gegebenenfalls sogar eine Unterschreitung durch eine entsprechend optimierte Planung. Da die Leistungsphase 3 weitestgehend erbracht wurde und entsprechende Ergebnisse vorliegen, werden in dieser Leistungsphase nur noch ergänzend beauftragt, sozusagen als isolierte Leistung, die Überprüfung und gegebenenfalls Optimierung der bereits vorliegenden Planungsergebnisse im Hinblick auf Funktionen und Kosten, gegebenenfalls eine entsprechende Abänderung dieser Planungsleistungen mit entsprechend angepasster Kostenberechnung. Nach Freigabe durch den Auftraggeber dann beginnend ab der Leistungsphase 4, die Leistungsphasen 4-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI. 2021 i.V.m. Anl. 10. Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis), die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Des Weiteren eine Bestandsdokumentation und das Erstellen von Wartung - und Pflegeanweisungen. Die Beauftragung wird gemäß HAV-KOM stufenweise erfolgen: Stufe 1: Die isolierten/ergänzenden Leistungen zur Leistungsphase 3 (Überprüfung und Optimierung) und 4 Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7 Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9 zuzüglich der jeweils in den Stufen anfallenden Besonderen Leistungen. - Bezirkskliniken MittelfrankenN/A
vergA BKA GAP HLS
Die Bezirkskliniken Mittelfranken sind eines der größten Klinikunternehmen der Region Mittelfranken im Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik sowie geriatrische Rehabilitation. Das Behandlungsangebot des Bezirksklinikums Ansbach umfasst die Bereiche Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Geriatrische Rehabilitation und Forensische Psychiatrie. Zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen Versorgungsspektrums beabsichtigen die Bezirkskliniken Mittelfranken am Standort Ansbach eine Generalausbauplanung durchzuführen. Die Gesamtbedarfsfeststellung für den Standort Ansbach ist mit 300 Betten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit Datum vom 09.11.2021 erfolgt. Der Antrag auf Vorwegfestlegung für die Gesamtmaßnahme muss im Oktober 2026 abgegeben werden. Die Einzelgebäude am Standort Ansbach sind dezentral an einem parkähnlichen Grundstück angeordnet (Pavillonstruktur). Der Großteil der Gebäude steht unter Denkmalschutz und stammt überwiegend aus den Jahren um 1902 bis 1912. Ergänzungs- und Erweiterungsbauten entstanden zwischen 1962 und 2011. Ziel der Generalausbauplanung wird es sein, mit Ersatzneubauten die Versorgung von Patienten therapiefördernd und heilungsunterstützend und für Mitarbeitende behandlungsfördernder und effizienter zu gestalten. Im Rahmen einer städtebaulichen Betrachtung von 11.2024 wurde ein mögliches "Baufeld Mitte" als Vorzugsstandort für die anstehende Generalausbauplanung herausgearbeitet. Das Feld hat eine Größe von ca. 24.000 m2, es könnten hier Nutzflächen von ca. 18.800m2 geschaffen werden. Zur Freimachung des Baufeldes sind Rückbaumaßnahmen erforderlich. Das abgestimmte medizinische Konzept von Prof. Dr. med. Mathias Zink, Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Bezirksklinikum Ansbach sieht folgende konzeptionelle Umsetzung vor: Bildung von 12 störungsspezifischen Stationen mit je 25 Plätzen. Diese Stationen teilen sich laut Konzept auf in - Fünf klassische Stationen und - Sieben Track-Stationen Im ersten Bauabschnitt sollen nach den Überlegungen des medizinischen Konzepts sechs Stationen, wovon drei als Track-Stationen ausgebildet werden, gebaut werden. Im zweiten Bauabschnitt werden dann voraussichtlich 150 stationäre Betten geschaffen. Die städtebauliche Betrachtung von 11.2024 gelangt -vorbehaltlich einer dem Projektstatus geschuldeten Kostenunschärfe von ca. +/- 20% - zu folgenden Grobkosten (Stand QIV/2025): - 1. BA (inklusive Medizintechnik, Ersteinrichtung): 185 Mio. EUR brutto. - Gesamtmaßnahme: 265 Mio. EUR brutto. Es gibt darüber hinaus ein Rahmenbetriebskonzept mit Kapazitätsermittlung vom Dezember 2025. In diesem Konzept werden die Merkmale der Funktionsstellen geschildert und die kapazitativen Erfordernisse sowie die betriebskonzeptionellen Grundsätze für die zukünftige Ausrichtung des Bezirksklinikums Ansbach ermittelt. Die zeitliche Umsetzung sieht folgendes vor: - Leistungsbeginn direkt im Anschluss an das Verfahren. - Antrag auf Vorwegfestlegung bis 10.2025; LP1-2 über das Gesamtprojekt aus BA 1+2, und zusätzlichen Flächen für Sporthalle, Küche, Logistik, etc. inkl. der dazugehörenden Flächen - Baubeginn BA 1 2028 - Fertigstellung BA 1 2032 Nicht Teil des vorliegenden Verfahrens ist die Planung des BA 2, Lph. 3-9. Projektabschluss ist wünschenswerterweise bis 2032. Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 sind von den Planern zunächst über das Gesamtprojekt zu bearbeiten und vom Projektsteuerer zu betreuen. Hintergrund ist der zwingend einzuhaltende Termin für den Antrag auf Vorwegfestlegung im Oktober 2026. Hier sind die Bestandteile: - Lph. 1+2 über alle Bauabschnitte - Ausgearbeitete Bauabschnitte, welche für die Vorwegfestlegung zwingend erforderlich sind . Die weitere Bearbeitung des Projekts ab Leistungsphase 3 erfolgt dann nur für den ersten Bauabschnitt, welcher sich aus den HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 ergeben wird. . Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Erläuterungen und Dokumente die aktuellen Überlegungen widerspiegeln. Ob diese tatsächlich so umgesetzt werden können, wird sich erst im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung durch die Planer und den Projektsteuerer ergeben. Angaben zu Flächen und Kosten sind daher als vorläufig zu betrachten. Insbesondere die im Zuge der Honorarabfrage genannten anrechenbaren Kosten sind nicht verbindlich, sondern dienen dazu vergleichbare Angebote zu erhalten. Möglicherweise wird auch die Umsetzung des BA1 in mehreren "Unterbauabschnitten" erfolgen. . Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, ggf. 7 (anteilig) und 8 nach HOAI/HAV-KOM vergeben. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufen- und gegebenenfalls auch bauabschnittsweise abgerufen und vergeben. . Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus. . Weitere Unterlagen werden nach Unterzeichnung und Übersendung einer Geheimhaltungserklärung über die Kommunikationsfunktion der Plattform zur Verfügung gestellt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.