Kreisverwaltung GermersheimGermersheimTED
Freigestellter Schülerverkehr zu Grund- und Förderschulen im Landkreis GER
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockrim. Derzeit 121 Schüler ohne Begleitpersonen zu befördern. Personal muss auf Belange von Kindern eingestellt sein. Pünktliche Beförderung zum Unterricht, Wartezeiten max. 10 Minuten. Tourenplanung wird vom Auftraggeber vorgegeben. Fahrzeuge mit geeign...
Schülerbeförderung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockrim. Derzeit 121 Schüler ohne Begleitpersonen zu befördern. Personal muss auf Belange von Kindern eingestellt sein. Pünktliche Beförderung zum Unterricht, Wartezeiten max. 10 Minuten. Tourenplanung wird vom Auftraggeber vorgegeben. Fahrzeuge mit gee...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreisverwaltung Germersheim
- Veröffentlicht:
- 21. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Schülerbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockrim. Derzeit 121 Schüler ohne Begleitpersonen zu befördern. Personal muss auf Belange von Kindern eingestellt sein. Pünktliche Beförderung zum Unterricht, Wartezeiten max. 10 Minuten. Tourenplanung wird vom Auftraggeber vorgegeben. Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
8- Kreisverwaltung GermersheimFrist: 19. Mai
Freigestellter Schülerverkehr zu Grund- und Förderschulen im Landkreis GER
Beförderung von 121 Schülern ohne Begleitpersonen zur Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim. Personal muss auf Kinderbelange eingehen. Pünktliche Beförderung, Wartezeiten max. 10 Minuten vor/nach Unterricht. Tourenplanung durch Auftraggeber. Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität. - Kreisverwaltung GermersheimGermersheim
Beförderung zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim
Gegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim. | Derzeit sind 121 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt muss so festgelegt werden, dass die Kinder rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Der Auftraggeber gibt die Tourenplanung vor | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen. - Kreisverwaltung Germersheim
Durchführung der Schülerbeförderung - Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim
Gegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim. | Derzeit sind 121 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt muss so festgelegt werden, dass die Kinder rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Der Auftraggeber gibt die Tourenplanung vor | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen. - Kreisverwaltung GermersheimGermersheim
Los 4 – Beförderung zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim
Gegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim. | Derzeit sind 121 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt muss so festgelegt werden, dass die Kinder rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Der Auftraggeber gibt die Tourenplanung vor | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen. - Kreisverwaltung GermersheimGermersheim
Freigestellter Schülerverkehr zu Grund- und Förderschulen im Landkreis GER
Gegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Germersheim. | Derzeit sind 39 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt von den Wohnorten der Kinder muss so festgelegt werden, dass sie rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind, wobei darauf zu achten ist, dass die Ankunft zwischen 07:45 Uhr und 07:55 Uhr erfolgt. Eine Abholung ist montags bis donnerstags ab 15:45 Uhr sowie freitags ab 11:15 Uhr vorgesehen. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Grundlage für die Durchführung der Beförderungsleistungen ist die Tourenplanung. Diese erfolgt durch den Auftragnehmer. Es ist dabei zwingend darauf zu achten, dass die Fahrzeit für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist und 80 Minuten pro Tour, gerechnet ab dem ersten Fahrgast, nicht überschreitet. | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen. - Kreisverwaltung GermersheimGermersheim
Durchführung der Schülerbeförderung - Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim
Gegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim. | Derzeit sind 100 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt muss so festgelegt werden, dass die Kinder rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Der Auftraggeber gibt die Tourenplanung vor | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen. - Kreisverwaltung Germersheim
Freigestellter Schülerverkehr zu Grund- und Förderschulen im Landkreis GER
Durchführung der Schülerbeförderung zu und von der Lina‑Sommer‑Grundschule in Jockgrim - Förderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.AugsburgFrist: 10. Juli
Schülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
Das Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, alle von der Einrichtung als „Beförderungsteilnehmer“ benannten Kinder der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg und ggf. eingeteilte Begleitpersonen an allen von der Einrichtung festgelegten Öffnungstagen mit Kraftfahrzeugen zu den ihrer jeweiligen Behinderung gerecht werdenden Bedingungen (dazu gehören ggf. auch Einzelbeförderungen) nach Maßgabe der nachfolgenden Kriterien zur und von der Einrichtung zu befördern. An- und Abfahrtsorte Rudolf-Steiner-Schule Augsburg Schäfflerbachstr. 26 86153 Augsburg jeweilige Wohnadressen der Beförderungsteilnehmer Ankunftszeit Einrichtung Rudolf Steiner Schule Augsburg: Schultäglich um 08:00 und um 08:15 Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache erfolgen zum Beginn eines jeden Schuljahres. Abfahrts- bzw. Einstiegszeit Einrichtung Montag bis Donnerstag: Bereitstellen der Busse um 12:45 Uhr (Mittagsfahrten) Abfahrt um 13:00 Uhr (Mittagsfahrten) Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 15:30 Uhr und Abfahrt um 15:45 Uhr (Nachmittagsfahrten) sowie bereitstellen Busse um 15:45 Uhr und Abfahrt um 16:00 Uhr (Nachmittagsfahrten). Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Freitag: Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 13:30 Uhr und Abfahrt um 13:45 Uhr (Mittagsfahrten) sowie bereitstellen der Busse um 13:45 und Abfahrt um 14:00 Uhr (Mittagsfahrten). Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Tourenpläne Die Tourenpläne sind vom Bieter zu erstellen. Ein Verzeichnis der Wohnadressen der derzeitigen Schüler liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Eine endgültige Listung kann erst zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 erfolgen, die Tourenpläne sind entsprechend anzupassen. Zu Beginn der Schuljahre in den Folgejahren und während der laufenden Schuljahre können sich Touren durch Zu- und Abgänge von Schülerinnen und Schülern verändern. Begleitpersonen und Dritte Falls das Beförderungsunternehmen oder dessen Fahrer/innen der Auffassung sind, dass eine Begleitperson notwendig erscheint, hat das Unternehmen sich umgehend mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen und mit diesem die Gründe zu besprechen. Der Auftraggeber entscheidet in Abstimmung und aufgrund der erforderlichen Genehmigung der Regierung von Schwaben über den Einsatz von Begleitpersonen. Die eingeteilte Begleitperson muss in der Lage sein, den Beförderungsteilnehmern entsprechend des Grades der Behinderung Hilfe zu leisten und bei Problemen, Streitigkeiten zwischen den Beförderungsteilnehmern und Notfällen, z.B. epileptischen Anfällen, angemessen zu reagieren. Sofern der Auftraggeber eine Informationsveranstaltung einmal im Jahr anbietet, ist die Teilnahme der Begleitperson verpflichtend. Begleitpersonen müssen o vor Einsatz ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als fünf Jahre ist und haben dieses zum Ablauf der fünf Jahre zu erneuern und vorzulegen, o ein aktueller Nachweis eines anerkannten Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als 2 Jahre) ist vorzulegen und bei Ablauf zu erneuern und vorzulegen, o es ist auf die Vertragsdauer die gesundheitliche Eignung der jeweiligen Begleitperson nachzuweisen durch Zeugnisse, welche jeweils nicht älter als drei Jahre sind, o geschult sein in Gewaltprävention/Schutz vor sexueller Gewalt in der Schülerbeförderung. Entstehende Kosten trägt gegenüber dem Auftraggeber jeweils das Beförderungsunternehmen. Auf Verlangen des Auftraggebers darf das Beförderungsunternehmen bestimmte Begleitpersonen nicht mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung oder Zuverlässigkeit sprechen. Wird vom Auftraggeber eine Begleitperson für eine Linie angefordert, so ist diese vom Auftragnehmer zu stellen. Der Kostenersatz richtet sich dabei nach den Vorgaben der Regierung von Schwaben inklusive 19 % MwSt. Zum Aufnehmen bzw. Absetzen der Begleitpersonen können keine zusätzlichen Umwege in Rechnung gestellt werden. Der Busunternehmer erstellt für die Begleitperson eine separate Rechnung und gibt Name, Anschrift und Nachweis der geleisteten Mitfahrten in Minuten an den Auftraggeber. Die Kosten für die Begleitpersonen sind nicht Gegenstand der Wertung des Angebotes. Die Mitnahme von dritten Personen ist nicht gestattet. Service Während des Fahrbetriebes muss eine geeignete, deutsch sprechende Person des Schulbusunternehmers jederzeit fernmündlich zu erreichen sein, um bei Pannen, Unfällen usw. sofort für Hilfe sorgen zu können. Aus gleichem Grund muss stets ein Ersatzfahrzeug einsatzbereit sein. Darüber hinaus müssen alle Fahrer der Busse während der Fahrten über Mobiltelefon oder ähnlicher Einrichtung erreichbar sein. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. Ein verantwortlicher und entsprechend entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Auftragnehmers (Fahrdienstleister) muss während der gesamten An- und Abfahrtszeiten am An- bzw. Abfahrtsort der Rudolf-Steiner-Schule persönlich präsent sein, um kurzfristige Änderungen zu organisieren und für Informationen und Fragen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung zu stehen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreisverwaltung Germersheim.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.