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Stadt Bernau bei BerlinBernau bei Berlin

Freianlagenplanung - Sankt-Georgen-Park

Veranlassung Die Stadt Bernau bei Berlin, Bauamt SG Tiefbau/Grünflächen, beabsichtigt die Freifläche zwischen der Mühlenstraße und den angrenzenden Krankenhausflächen in Bernau bei Berlin im Sankt-Georgen-Park zu entwickeln. Das Vorhaben ist Teil der Konzeption "Grünes Band Bernau" und wird durch eine städtebauliche Studie aus dem Jahr 20...

Angebotsfrist: 28. September 2026Typ: Ausschreibung

Baugrundgutachten, Vermessung, Landschaftsarchitektur, Verkehrsplanung

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Inhalt auf einen Blick

Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Stadt Bernau bei Berlin
Veröffentlicht:
03. September 2026
Frist:
28. September 2026
Thema:
Baugrundgutachten

Ausschreibungsbeschreibung

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Veranlassung Die Stadt Bernau bei Berlin, Bauamt SG Tiefbau/Grünflächen, beabsichtigt die Freifläche zwischen der Mühlenstraße und den angrenzenden Krankenhausflächen in Bernau bei Berlin im Sankt-Georgen-Park zu entwickeln. Das Vorhaben ist Teil der Konzeption "Grünes Band Bernau" und wird durch eine städtebauliche Studie aus dem Jahr 2014 fachlich unterlegt. Das Projekt ist als prioritäre Maßnahme der Gebietskulisse "Erweiterte Innenstadt" eingestuft. Darüber hinaus ist die Schaffung einer Querverbindung für den Radverkehr zwischen Ladeburger Straße und Alte Lohmühlenstraßen einschl. einer attraktiven Querungsmöglichkeit über die Mühlenstraße Teil des Mobilitätskonzeptes Bernau bei Berlin 2030+ (Maßnahme R 31.9). Bestand Die Grünfläche an der Mühlenstraße grenzt unmittelbar an das Gelände des Immanuel Krankenhaus sowie an den neu entwickelten Standort Ladeburger Dreieck. Sie ist geprägt durch ein zentral gelegenes Standgewässer (Lehmpfuhl) und einen dichten Gehölzbestand. Derzeit besteht eine unbefestigte Wegeverbindung zwischen Mühlenstraße und Klinikum. Der aktuelle Zustand erschwert die Wahrnehmung und Nutzung der Fläche als Teil des öffentlichen Raums. Zwischen Mühlenstraße und Ladeburger Straße fehlt derzeit eine durchgehende, öffentlich nutzbare Wegeverbindung. Der unbefestigte Weg durch die Freifläche ist schlecht einsehbar und nicht barrierearm. Die Freifläche bietet bislang wenig Aufenthaltsqualität und wirkt aufgrund des dichten Bewuchses ungeordnet und wenig einladend. Es gibt derzeit lediglich einen öffentlichen Zugang, der sowohl als Ein- als auch als Ausgang fungiert und zudem schlecht erkannt wird. Wasserschutzgebiete Das Vorhaben liegt in der Zone III B des Wasserwerkes Schönow. Die entsprechenden Restriktionen der Schutzgebietsverordnung in der aktuellen Fassung sind zu beachten. Insbesondere müssen eingesetzte Materialien und Hilfsstoffe wasserunschädlich sein. Naturschutzgebiete Im Vorhabenbereich sind keine weiteren Schutzgebiete ausgewiesen (LfU). Denkmalschutzbereiche Das Vorhaben liegt nicht in einem Denkmalschutzbereich. Es liegt ggf. im Umgebungsschutz des Einzeldenkmal St. Georgen-Kapelle/ St. Georgen-Hospital und grenzt an das Bodendenkmal 40518 Friedhof/Hospital. Eigentümerin des in Anspruch genommenen FlSt. 314 (Flur 35) ist die Stadt Bernau bei Berlin. Aufgabenstellung für den Planer Ziel des Vorhabens ist es, die Freifläche an der Mühlenstraße als Biotop zu stärken sowie als öffentlich zugänglichen Naherholungsraum zu entwickeln. Hierzu sind die Vegetation sowie der zentral gelegene Lehmpfuhl ökologisch und gestalterisch aufzuwerten. Der Beitrag der Fläche zur Verbesserung des innerstädtischen Klimas ist hierbei weiter zu sichern, indem die grundlegende Struktur mit waldartigem Charakter erhalten bleibt. Es sind Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Aufenthaltsqualität vorgesehen. Zwischen dem Immanuel Klinikum Bernau, Ladeburger Straße und Mühlenstraße ist eine attraktive, barrierefreie Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen. Zur Weiterführung des Weges in Richtung Lohmühlenstraße ist zudem eine barrierefreie Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer über die Mühlenstraße notwendig. Um eine auf die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten aufbauende und abgestimmte Planungsunterlage erstellen zu können, sind eine qualifizierte Baugrunduntersuchung und die Entwurfsvermessung durch das Ingenieurbüro zu beauftragen. Es sind mindestens drei Angebote von Unternehmen aus der Region einzuholen, der Zuschlag ist mit dem Bauamt der Stadt Bernau bei Berlin abzustimmen. Als Grundlage der durchzuführenden Maßnahmen wurden im Vorfeld eine Studie zur Entwicklung der Freifläche (aus 2014) sowie eine Potentialabschätzung (aus 2025) durchgeführt. Es ist zu untersuchen, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen dieser Voruntersuchungen umgesetzt werden können. I. Ermittlung, wie der Wasserhaushalt des Lehmpfuhls stabilisiert werden könnte II. Entfernung Restbestände (Fundamente, Zaunfelder, Müll) III. Gehölzauslichtungen, Neuanpflanzungen IV. Wegeneubau (Zugang und Erschließung verbessern) V. Beobachtungsplattform bzw. Steganlage VI. Hinweisschilder zu verschiedenen Aspekten (Artengruppen, Habitate) VII. Querungshilfe Einteilung in Abschnitte: - In einem 1. BA ist das Gelände begehbar zu gestalten, Gefahrenstellen, alte Gebäudereste und Müllablagerungen sind zu beseitigen sowie der Lehmpfuhl ökologisch aufzuwerten - In einem 2. BA wird der Sankt-Georgen-Park insgesamt gestalterisch aufgewertet Seitens des Immanuel Krankenhaus Bernau finden auf den angrenzenden Flurstücken derzeit bereits Baumaßnahmen statt und es sind weitere Maßnahmen angedacht. Die Planung zur Entwicklung des Sankt-Georgen-Park hat in enger Abstimmung mit dem Immanuel Krankenhaus Bernau zu erfolgen, um ein stimmiges Gesamtbild zu erhalten. Es ist mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 600.000,00 EUR zu kalkulieren. Die Planung hat nach dem Prinzip der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln zu erfolgen. Für Ausschuss- und SVV-Vorlagen sind die Planungsunterlagen in Kurzform nach Abstimmung mit dem AG gesondert aufzubereiten und in ausreichender Anzahl bereit zu stellen. Leistungsumfang 1. Erbringung der Lph 1 - Lph 9. 2. Gefordert wird die Vorlage ausführungsreifer Planunterlagen in 3-facher Ausfertigung und digital (*.dwg und *.pdf) sowie die Zuarbeit der für eine Ausschreibung und Vergabe notwendigen Dokumente. 3. Die Einholung von Leitungsbeständen ist erforderlich. 4. Das Projekt wird der Honorarzone III nach HOAI zugeordnet. 5. Es ist zusätzlich ein Nachweis über mindestens ein Referenzobjekt zu erbringen, welches mit den Planungsanforderungen vergleichbar ist. Termine Die Planung soll aufgrund bereitgestellter Haushaltsmittel sofort beginnen. Der Bau erfolgt direkt im Anschluss. Grundlagen für die Planung - Technische Regelwerke und amtliche Bestimmungen für das Straßenwesen, z.B. - Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) - Richtlinie für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsgrundlagen im Straßenbau (RE) - Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) - Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) - Technische Regelwerke für Grünflächen, z.B. FLL-Regelwerke - digitale Stadtgrundkarte - Aufgabenstellung zur Planung - Die "Allgemeinen Hinweise des Infrastrukturamtes..." (s. Anlage 1) sind zu berücksichtigen. - Die Vorgaben des Tiefbaukatalogs sind zu berücksichtigen. - Auszug aus dem Mobilitätskonzept Bernau bei Berlin 2030+ - "Studie zur Entwicklung der Freifläche an der Mühlenstraße 28 in Bernau bei Berlin" aus März 2014 - "Potentialabschätzung Lehmpfuhl" des NABU aus 2025 Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

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