Handwerkskammer SüdwestfalenArnsbergTED
Freianlagenplanung für: Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg
Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen. Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereiche in erster Linie f...
Landschaftsarchitektur
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Handwerkskammer Südwestfalen
- Veröffentlicht:
- 05. August 2026
- Frist:
- 07. September 2026
- Thema:
- Landschaftsarchitektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen. Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereiche in erster Linie für die Überbetriebliche Ausbildung und die Meistervorbereitung. Die Gebäude sind größtenteils auf dem baulichen Stand des jeweiligen Errichtungsjahres. Die meisten Gebäude entsprechen aufgrund des Baualters technisch sowie energetisch nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Modernisierung ist erforderlich. Bestandteil der Maßnahmen ist neben dem Neubau eines Technikums mit ca. 4.000 qm BGF ebenfalls der Ersatzneubau des Gebäudes G und die Modernisierung der Bestandsflächen. Das Vorhaben soll in verschiedenen Maßnahmenpaketen entsprechend der Priorisierung der Maßnahmen, d.h. bauabschnittsweise umgesetzt werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Planung sollte im Vorfeld, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, übergreifend erfolgen. Zudem sind die Förderantragsunterlagen (Z-Bau) nach Abschluss der Leistungsphase 3 gemeinsam für alle Maßnahmen einzureichen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ist hierzu im Vorfeld bereits zu klären. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb. Weitere förderfähige Maßnahmen (z.B. Rückbau, Stellplätze, etc.) sind entsprechend des jeweiligen Leistungsbildes Bestandteil der Beauftragung. Es wird erwartet, dass die gesamte Planung in 3D-Modellen erfolgt, unter anderem um eine höhere Genauigkeit bei der Massenermittlung und Kollisionsprüfung zu erreichen. Die Anwendung von BIM ist jedoch nicht vorgesehen. Die Vorgaben des GEG sind für die Neubauten und Modernisierungen einzuhalten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Maßnahmen inkl. Rückbau, wurde mit ca. 45,7 Mio. EUR brutto ermittelt (BKI Stand 2023). Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel sowie einen Anteil an Eigenmitteln finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln, Landesmitteln und GRW-Mitteln. Es ist gemeinsames Ziel die Förderunterlagen im Jahr 2027 einzureichen. Hierzu ist es erforderlich, dass die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers bis zum April 2027 vorliegen. Es ist von einer Inbetriebnahme der letzten hochbaulichen Maßnahmen bis Dezember 2036 auszugehen. Daran anschließend erfolgt der Rückbau der als Interim genutzten Bestandsgebäude und daran anschließend die finale Fertigstellung und Inbenutzungnahme der Freianlagen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.
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Stiftung Bildung & HandwerkN/ADie Stiftung Bildung und Handwerk, beabsichtigt am Standort des Technologie- und Berufsbildungszentrum (tbz) Paderborn eine Modernisierung der Gebäude B, D und E sowie den Neubau des Gebäudes C als Ersatz für das bestehende und abgängige Gebäude C. Die Maßnahmen der Modernisierung sollen die funktionalen, energetischen und technischen Mängel der Bestandsgebäude beheben und zudem eine barrierefreie Erschließung aller Gebäude ermöglichen. Auf Grund ausreichender zur Verfügung stehender Ausweichflächen für den Interim im Paderborner Stadtgebiet, soll die Maßnahme ohne Bauabschnitte in einem Zuge erfolgen. Durch das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik an der Leibnitz Universität Hannover (HPI) wurde bereits ein Idealraumprogramm erarbeitet, auf dessen Basis eine Machbarkeitsstudie erstellt und eine Vorzugsvariante ermittelt wurde. Das mit den Fördermittelgebern abgestimmte und freigegebene Ideal-Raum-Programm (IRP) stellt die Planungsgrundlage für das gesamte Vorhaben dar. Die Fläche der Modernisierung der Gebäude B, D und E beträgt in Summe ca. 10.300 qm BGF. Für den Neubau des Gebäude C ist eine Fläche von ca. 1.954 qm BGF angesetzt. Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Baumaßnahme, wurde im Rahmen der Variantenuntersuchung mit ca. 26.000.000,00 EUR brutto ermittelt (Stand 2023) und hochgerechnet auf das Jahr 2028 mit 33.550.000,00 EUR brutto. Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. Die o.g. Kosten der Kostengruppen 300 und 400 teilen sich anteilig auf in ca. 30 % für den Neubau und ca. 70 % für die Modernisierungen. Die Vorgaben des GEG sind für den Neubau und die Modernisierung einzuhalten. Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel (90%) sowie einen Anteil an Eigenmitteln (10 %) finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln (60 %), Landesmitteln (20 %) und GRW-Mitteln (10 %). Die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers sind bis 01.04.27 vorzulegen. Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.Planungsleistungen Gebäude und Innenräume für: Modernisierung und Umstrukturierung des tbz Paderborn
Stiftung Bildung & HandwerkN/ADie Stiftung Bildung und Handwerk, beabsichtigt am Standort des Technologie- und Berufsbildungszentrum (tbz) Paderborn eine Modernisierung der Gebäude B, D und E sowie den Neubau des Gebäudes C als Ersatz für das bestehende und abgängige Gebäude C. Die Maßnahmen der Modernisierung sollen die funktionalen, energetischen und technischen Mängel der Bestandsgebäude beheben und zudem eine barrierefreie Erschließung aller Gebäude ermöglichen. Auf Grund ausreichender zur Verfügung stehender Ausweichflächen für den Interim im Paderborner Stadtgebiet, soll die Maßnahme ohne Bauabschnitte in einem Zuge erfolgen. Durch das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik an der Leibnitz Universität Hannover (HPI) wurde bereits ein Idealraumprogramm erarbeitet, auf dessen Basis eine Machbarkeitsstudie erstellt und eine Vorzugsvariante ermittelt wurde. Das mit den Fördermittelgebern abgestimmte und freigegebene Ideal-Raum-Programm (IRP) stellt die Planungsgrundlage für das gesamte Vorhaben dar. Die Fläche der Modernisierung der Gebäude B, D und E beträgt in Summe ca. 10.300 qm BGF. Für den Neubau des Gebäude C ist eine Fläche von ca. 1.954 qm BGF angesetzt. Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Baumaßnahme, wurde im Rahmen der Variantenuntersuchung mit ca. 26.000.000,00 EUR brutto ermittelt (Stand 2023) und hochgerechnet auf das Jahr 2028 mit 33.550.000,00 EUR brutto. Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. Die o.g. Kosten der Kostengruppen 300 und 400 teilen sich anteilig auf in ca. 30 % für den Neubau und ca. 70 % für die Modernisierungen. Die Vorgaben des GEG sind für den Neubau und die Modernisierung einzuhalten. Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel (90%) sowie einen Anteil an Eigenmitteln (10 %) finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln (60 %), Landesmitteln (20 %) und GRW-Mitteln (10 %). Die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers sind bis 01.04.27 vorzulegen. Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.Planungsleistungen Brandschutz für: Modernisierung und Umstrukturierung des tbz Paderborn
Stiftung Bildung & HandwerkN/ADie Stiftung Bildung und Handwerk, beabsichtigt am Standort des Technologie- und Berufsbildungszentrum (tbz) Paderborn eine Modernisierung der Gebäude B, D und E sowie den Neubau des Gebäudes C als Ersatz für das bestehende und abgängige Gebäude C. Die Maßnahmen der Modernisierung sollen die funktionalen, energetischen und technischen Mängel der Bestandsgebäude beheben und zudem eine barrierefreie Erschließung aller Gebäude ermöglichen. Auf Grund ausreichender zur Verfügung stehender Ausweichflächen für den Interim im Paderborner Stadtgebiet, soll die Maßnahme ohne Bauabschnitte in einem Zuge erfolgen. Durch das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik an der Leibnitz Universität Hannover (HPI) wurde bereits ein Idealraumprogramm erarbeitet, auf dessen Basis eine Machbarkeitsstudie erstellt und eine Vorzugsvariante ermittelt wurde. Das mit den Fördermittelgebern abgestimmte und freigegebene Ideal-Raum-Programm (IRP) stellt die Planungsgrundlage für das gesamte Vorhaben dar. Die Fläche der Modernisierung der Gebäude B, D und E beträgt in Summe ca. 10.300 qm BGF. Für den Neubau des Gebäude C ist eine Fläche von ca. 1.954 qm BGF angesetzt. Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Baumaßnahme, wurde im Rahmen der Variantenuntersuchung mit ca. 26.000.000,00 EUR brutto ermittelt (Stand 2023) und hochgerechnet auf das Jahr 2028 mit 33.550.000,00 EUR brutto. Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. Die o.g. Kosten der Kostengruppen 300 und 400 teilen sich anteilig auf in ca. 30 % für den Neubau und ca. 70 % für die Modernisierungen. Die Vorgaben des GEG sind für den Neubau und die Modernisierung einzuhalten. Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel (90%) sowie einen Anteil an Eigenmitteln (10 %) finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln (60 %), Landesmitteln (20 %) und GRW-Mitteln (10 %). Die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers sind bis 01.04.27 vorzulegen. Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.Planungsleistungen Technische Ausrüstung für: Modernisierung und Umstrukturierung des tbz Paderborn
Stiftung Bildung & HandwerkN/ADie Stiftung Bildung und Handwerk, beabsichtigt am Standort des Technologie- und Berufsbildungszentrum (tbz) Paderborn eine Modernisierung der Gebäude B, D und E sowie den Neubau des Gebäudes C als Ersatz für das bestehende und abgängige Gebäude C. Die Maßnahmen der Modernisierung sollen die funktionalen, energetischen und technischen Mängel der Bestandsgebäude beheben und zudem eine barrierefreie Erschließung aller Gebäude ermöglichen. Auf Grund ausreichender zur Verfügung stehender Ausweichflächen für den Interim im Paderborner Stadtgebiet, soll die Maßnahme ohne Bauabschnitte in einem Zuge erfolgen. Durch das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik an der Leibnitz Universität Hannover (HPI) wurde bereits ein Idealraumprogramm erarbeitet, auf dessen Basis eine Machbarkeitsstudie erstellt und eine Vorzugsvariante ermittelt wurde. Das mit den Fördermittelgebern abgestimmte und freigegebene Ideal-Raum-Programm (IRP) stellt die Planungsgrundlage für das gesamte Vorhaben dar. Die Fläche der Modernisierung der Gebäude B, D und E beträgt in Summe ca. 10.300 qm BGF. Für den Neubau des Gebäude C ist eine Fläche von ca. 1.954 qm BGF angesetzt. Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Baumaßnahme, wurde im Rahmen der Variantenuntersuchung mit ca. 26.000.000,00 EUR brutto ermittelt (Stand 2023) und hochgerechnet auf das Jahr 2028 mit 33.550.000,00 EUR brutto. Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. Die o.g. Kosten der Kostengruppen 300 und 400 teilen sich anteilig auf in ca. 30 % für den Neubau und ca. 70 % für die Modernisierungen. Die Vorgaben des GEG sind für den Neubau und die Modernisierung einzuhalten. Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel (90%) sowie einen Anteil an Eigenmitteln (10 %) finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln (60 %), Landesmitteln (20 %) und GRW-Mitteln (10 %). Die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des AuftFreianlagenplanung für die Modernisierung der Bildungsakademie der HWK
HWK UlmUlmFrist: 07. Sept.Die Handwerkskammer Ulm beabsichtigt, ihre Bildungsakademie am Standort Köllestraße 55 in 89077 Ulm umfassend zu modernisieren und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Das Gesamtvorhaben umfasst den teilweisen Abbruch bestehender Gebäude, die Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie die Errichtung eines Neubaus. Ziel ist die Schaffung eines modernen Bildungsstandortes für die berufliche Aus- und Weiterbildung, der den zukünftigen Anforderungen des Handwerks in funktionaler, gestalterischer und wirtschaftlicher Hinsicht gerecht wird. Grundlage der weiteren Planung ist die Projektskizze des Architekturbüros Wolf Planung, Heidenheim, das im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens mit den Leistungen der Objektplanung Gebäude beauftragt wurde. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI 2021. Die Freianlagen bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtkonzepts und sollen sowohl die funktionalen Anforderungen des Campus als auch eine hohe Aufenthalts- und Gestaltungsqualität erfüllen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Entwicklung eines schlüssigen Freiraumkonzepts zu. Hierzu gehören insbesondere: • die funktionale und gestalterische Einbindung des Neubaus in den Gebäudebestand, • die Neuordnung der inneren Erschließung für Fußgänger-, Fahrrad-, Liefer- und Individualverkehr, • die Planung attraktiver Aufenthalts- und Kommunikationsbereiche, • die barrierefreie Gestaltung sämtlicher Außenanlagen, • die Berücksichtigung klimaresilienter und nachhaltiger Freiraumlösungen (z. B. Regenwassermanagement, Entsiegelung, Begrünung und Erhalt wertvoller Vegetationsstrukturen), • die Planung und Umsetzung der Maßnahmen unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs der Bildungsakademie sowie einer abschnittsweisen Realisierung. Die Freianlagenplanung ist von Beginn an eng mit der Objektplanung sowie den weiteren Fachplanungen zu koordinieren. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb des Planungsteams wird vorausgesetzt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt optional und steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel sowie der weiteren Projektentwicklung. Für das Vorhaben sollen Fördermittel des Bundes und des Landes Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden. Der Auftragnehmer hat daher die Anforderungen der Fördermittelgeber zu berücksichtigen und förderfähige sowie nicht förderfähige Maßnahmen eindeutig voneinander abzugrenzen. Erfahrungen bei der Planung öffentlich geförderter Baumaßnahmen sind hierbei von Vorteil. Der Projektzeitplan (siehe auch Kap 1.7) stellt sich wie folgt dar: • Planungsbeginn: Oktober 2026 • Abschluss Entwurfsplanung (LPH 3): JAugust 2027 • Förderantrag auf Basis Kostenberechnung (DIN 276) • Zuwendungsbescheid: voraussichtlich Anfang 2028 • Baubeginn: Ende 2028 • Fertigstellung: 2032/2033 Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines zukunftsfähigen Bildungsstandorts für die handwerkliche Aus- und Weiterbildung.ST 26029 Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Umbau und Modernisierung des Berufsbildungszentrums Dormagen, Willy-Brandt-Platz 5, 41539 Dormagen
Rhein-Kreis Neuss - Der Landrat - Zentrales VergabemanagementGrevenbroichFrist: 25. Aug.Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt den Umbau und die Modernisierung des Berufsbildungszentrums Dormagen (BBZ DO). Hierzu liegen zwei Machbarkeitsstudien vor. Zur Übernahme der erforderlichen Architektur- und Ingenieurleistungen sucht der Rhein-Kreis-Neuss geeignete Auftragnehmer. Die erforderlichen Leistungen werden, in folgende Lose getrennt, voneinander ausgeschrieben: Los 1: Objektplanung Gebäude und Freianlagen Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch einen externen Projektsteuerer begleitet. Mit diesem Verfahren werden die Leistungen zum Los 3 ausgeschrieben: Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung Das Gebäude stammt aus den siebziger Jahren und ist hinsichtlich seiner technischen Ausstattung, der Bausubstanz aber auch aufgrund der nicht mehr zeitgemäßen Zuschnitte der Räumlichkeiten sanierungsbedürftig. Es wird daher vollständig kernsaniert und bis auf das Beton-Skelett und das tragende Mauerwerk rückgebaut. Anschließend werden Fassade, Dächer und Innenräume saniert; Gleiches gilt für den Schulhof. Projekt- und Planungsziele: Alle Planungen sollen grundsätzlich die in der Projektbeschreibung genannten Ziele verfolgen. Außerdem gelten insbesondere folgende Planungsziele: 1. Der Kostenrahmen ist zwingend einzuhalten. 2. Einhaltung der in dem Förderantrag und dessen Zuwendungsbescheid formulierten Aufgaben und Ziele. 3. Die oben genannten Termine zur Umsetzung der Maßnahmen sind einzuhalten. 4. Die Ziele zum nachhaltigen Bauen sind einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Orientierung an den Anforderungen des BNB-Systems. 5. Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz bei einer Sanierung sowie die Erzielung der höchsten Energieeffizienzklasse. Leistungen: Identifikation von Nachhaltigkeitszielen. Fachplanung der Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: Die Leistung beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 der Anlagengruppe 1 nach § 53 ff bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau und der Modernisierung des BBZ Dormagen einschließlich der Außenbereiche. Darüber hinaus sind besondere Leistungen zu erbringen, siehe Leistungsbeschreibung. Fachplanung der Wärmeversorgungsanlagen: Die Leistung beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 der Anlagengruppe 2 nach § 53 ff bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau und der Modernisierung des BBZ Dormagen. Darüber hinaus sind besondere Leistungen zu erbringen, siehe Leistungsbeschreibung. Fachplanung der Raumlufttechnischen Anlagen: Die Leistung beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 der Anlagengruppe 3 nach § 53 ff bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau und der Modernisierung des BBZ Dormagen. Darüber hinaus sind besondere Leistungen zu erbringen, siehe Leistungsbeschreibung. Fachplanung der Starkstromanlagen: Die Leistung beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 der Anlagengruppe 4 nach § 53 ff bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 a) für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau und der Modernisierung des BBZ Dormagen einschließlich der Außenbereiche b) für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der PV-Anlage. Darüber hinaus sind besondere Leistungen zu erbringen, siehe Leistungsbeschreibung. Fachplanung der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen: Die Leistung beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 der Anlagengruppe 5 nach § 53 ff bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau und der Modernisierung des BBZ Dormagen einschließlich der Außenbereiche. Darüber hinaus sind besondere Leistungen zu erbringen, siehe Leistungsbeschreibung. Fachplanung der Förderanlagen: Die Leistung beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 der Anlagengruppe 6 nach § 53 ff bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau und der Modernisierung des BBZ Dormagen. Darüber hinaus sind besondere Leistungen zu erbringen, siehe Leistungsbeschreibung. Fachplanung der nutzungsspezifischen Anlagen: Die Leistung beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 der Anlagengruppe 7 nach § 53 ff bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau und der Modernisierung des BBZ Dormagen einschließlich der Außenbereiche. Darüber hinaus sind besondere Leistungen zu erbringen, siehe Leistungsbeschreibung. Fachplanung der Gebäudeautomation: Die Leistung beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 der Anlagengruppe 8 nach § 53 ff bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau und der Modernisierung des BBZ Dormagen einschließlich der Außenbereiche sowie der Schließanlage am gesamten Schulstandort. Darüber hinaus sind besondere Leistungen zu erbringen, siehe Leistungsbeschreibung. Des Weiteren Erstellung einer fachübergreifenden Betriebsanleitung, Geotechnik, Fördermittelmanagement.ST 26029 Ausschreibung von Planungsleistungen: „Umbau und Modernisierung des Berufsbildungszentrums Dormagen, Willy-Brandt-Platz 5, 41539 Dormagen“ – Los 3: Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Handwerkskammer Südwestfalen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.