Stadt Bernau bei BerlinBernau bei Berlin
Freianlagenplanung - Sanierung eines Kunstrasenplatzes
Veranlassung Die Stadt Bernau bei Berlin, Bauamt SG Tiefbau/Grünflächen, beabsichtigt den Kunstrasenplatz des Sportplatzes am Wasserturm zu sanieren. Das Vorhaben verfolgt das Ziel, die sportliche Infrastruktur nachhaltig zu verbessern und um die Funktionalität, Sicherheit und Attraktivität des Sportplatzes dauerhaft zu gewährleisten. Bes...
Baugrundgutachten, Landschaftsarchitektur
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Bernau bei Berlin
- Veröffentlicht:
- 03. September 2026
- Frist:
- 28. September 2026
- Thema:
- Baugrundgutachten
Ausschreibungsbeschreibung
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Veranlassung Die Stadt Bernau bei Berlin, Bauamt SG Tiefbau/Grünflächen, beabsichtigt den Kunstrasenplatz des Sportplatzes am Wasserturm zu sanieren. Das Vorhaben verfolgt das Ziel, die sportliche Infrastruktur nachhaltig zu verbessern und um die Funktionalität, Sicherheit und Attraktivität des Sportplatzes dauerhaft zu gewährleisten. Bestand Der Sportplatz am Wasserturm wurde im Jahr 1998 erstmalig hergestellt. Im Jahr 2007 wurde das Kunstrasenspielfeld saniert, 2019 wurde die Laufbahn saniert und mit Beleuchtung ausgestattet. Seit jeher wird der Sportplatz als Allwetterplatz intensiv durch den Schul- und Vereinssport genutzt. Die Sportplatzfläche aus Kunstrasen ist ca. 5.800 m² groß und wird von einer Kunststoff-Laufbahnfläche umschlossen. Die Spielfeldmarkierung besteht aus einem Fußball-Großfeld mit Elfmeterpunkten sowie zwei Fußball-Kleinfeldern mit Neunmeterpunkten (für den Nachwuchsbereich von G- bis D-Junioren). Wasserschutzgebiete Das Vorhaben liegt in der Zone III B des Wasserwerkes Schönow. Die entsprechenden Restriktionen der Schutzgebietsverordnung in der aktuellen Fassung sind zu beachten. Insbesondere müssen eingesetzte Materialien und Hilfsstoffe wasserunschädlich sein. Naturschutzgebiete Im Vorhabenbereich sind keine weiteren Schutzgebiete ausgewiesen (LfU). Denkmalschutzbereiche Das Vorhaben liegt nicht in einem Denkmalschutzbereich.Eigentümerin des in Anspruch genommenen FlSt. 277 (Flur 34) ist die Stadt Bernau bei Berlin. Aufgabenstellung für den Planer Der bestehende Kunstrasenplatz ist grundhaft zu erneuern. Ziel des Vorhabens ist es, einen modernen, regelkonformen und langlebigen Sportbelag unter Berücksichtigung aktueller technischer Standards sowie sportfunktionaler Anforderungen herzustellen. Im Zuge der Maßnahme ist der vorhandene Unterbau, insbesondere die Entwässerungseinrichtungen (Rigolen und Rinnen) zu erneuern. Da die Kunstrasenfläche an die Laufbahnflächen angrenzen, ist hierdurch teilweise auch die Laufbahn zu sanieren. Der Umfang dafür muss durch die Planung festgestellt und dokumentiert werden. Die Spielfeldmarkierung ist nach Abschluss der Maßnahme analog zum derzeitigen Bestand wiederherzustellen. Die vorhandene Ausstattung (Tore, Eckfahnen, etc.) sind möglichst wieder zu verwenden. Um eine auf die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten aufbauende und abgestimmte Planungsunterlage erstellen zu können, sind optional eine qualifizierte Baugrunduntersuchung und die Entwurfsvermessung durch das Ingenieurbüro zu beauftragen. Es sind mindestens drei Angebote von Unternehmen aus der Region einzuholen, der Zuschlag ist mit dem Bauamt der Stadt Bernau bei Berlin abzustimmen. Es ist mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 540.500,00 EUR zu kalkulieren. Die Planung hat nach dem Prinzip der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln zu erfolgen. Für Ausschuss- und SVV-Vorlagen sind die Planungsunterlagen in Kurzform nach Abstimmung mit dem AG gesondert aufzubereiten und in ausreichender Anzahl bereit zu stellen. Leistungsumfang 1. Erbringung der Lph 3 sowie Lph 5 - Lph 9 gemäß HOAI § 39 Freianlagen. 2. Gefordert wird die Vorlage ausführungsreifer Planunterlagen in 3-facher Ausfertigung und digital (*.dwg und *.pdf) sowie die Zuarbeit der für eine Ausschreibung und Vergabe notwendigen Dokumente. 3. Die Einholung von Leitungsbeständen ist erforderlich. 4. Das Projekt wird der Honorarzone III nach HOAI zugeordnet. Termine Die Planung soll aufgrund bereitgestellter Haushaltsmittel sofort beginnen. Aufgrund der hohen Nutzungszeit (Schulsport und Vereine) und Ausstattung gibt es keine alternativen Sportplätze für die Bauzeit. Die Umsetzung der Maßnahme ist für die Sommerferien 2027 (01.07. - 14.08.2027) einzutakten Grundlagen für die Planung - Technische Regelwerke für Sport- und Spielplätze, z.B. - DIN 18034 - DIN 18035 - digitale Stadtgrundkarte - Aufgabenstellung zur Planung - Die "Allgemeinen Hinweise des Infrastrukturamtes..." (s. Anlage 1) sind zu berücksichtigen. - Die Vorgaben des Tiefbaukatalogs sind zu berücksichtigen. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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8Freianlagenplanung - Sankt-Georgen-Park
Stadt Bernau bei BerlinBernau bei BerlinFrist: 28. Sept.Veranlassung Die Stadt Bernau bei Berlin, Bauamt SG Tiefbau/Grünflächen, beabsichtigt die Freifläche zwischen der Mühlenstraße und den angrenzenden Krankenhausflächen in Bernau bei Berlin im Sankt-Georgen-Park zu entwickeln. Das Vorhaben ist Teil der Konzeption "Grünes Band Bernau" und wird durch eine städtebauliche Studie aus dem Jahr 2014 fachlich unterlegt. Das Projekt ist als prioritäre Maßnahme der Gebietskulisse "Erweiterte Innenstadt" eingestuft. Darüber hinaus ist die Schaffung einer Querverbindung für den Radverkehr zwischen Ladeburger Straße und Alte Lohmühlenstraßen einschl. einer attraktiven Querungsmöglichkeit über die Mühlenstraße Teil des Mobilitätskonzeptes Bernau bei Berlin 2030+ (Maßnahme R 31.9). Bestand Die Grünfläche an der Mühlenstraße grenzt unmittelbar an das Gelände des Immanuel Krankenhaus sowie an den neu entwickelten Standort Ladeburger Dreieck. Sie ist geprägt durch ein zentral gelegenes Standgewässer (Lehmpfuhl) und einen dichten Gehölzbestand. Derzeit besteht eine unbefestigte Wegeverbindung zwischen Mühlenstraße und Klinikum. Der aktuelle Zustand erschwert die Wahrnehmung und Nutzung der Fläche als Teil des öffentlichen Raums. Zwischen Mühlenstraße und Ladeburger Straße fehlt derzeit eine durchgehende, öffentlich nutzbare Wegeverbindung. Der unbefestigte Weg durch die Freifläche ist schlecht einsehbar und nicht barrierearm. Die Freifläche bietet bislang wenig Aufenthaltsqualität und wirkt aufgrund des dichten Bewuchses ungeordnet und wenig einladend. Es gibt derzeit lediglich einen öffentlichen Zugang, der sowohl als Ein- als auch als Ausgang fungiert und zudem schlecht erkannt wird. Wasserschutzgebiete Das Vorhaben liegt in der Zone III B des Wasserwerkes Schönow. Die entsprechenden Restriktionen der Schutzgebietsverordnung in der aktuellen Fassung sind zu beachten. Insbesondere müssen eingesetzte Materialien und Hilfsstoffe wasserunschädlich sein. Naturschutzgebiete Im Vorhabenbereich sind keine weiteren Schutzgebiete ausgewiesen (LfU). Denkmalschutzbereiche Das Vorhaben liegt nicht in einem Denkmalschutzbereich. Es liegt ggf. im Umgebungsschutz des Einzeldenkmal St. Georgen-Kapelle/ St. Georgen-Hospital und grenzt an das Bodendenkmal 40518 Friedhof/Hospital. Eigentümerin des in Anspruch genommenen FlSt. 314 (Flur 35) ist die Stadt Bernau bei Berlin. Aufgabenstellung für den Planer Ziel des Vorhabens ist es, die Freifläche an der Mühlenstraße als Biotop zu stärken sowie als öffentlich zugänglichen Naherholungsraum zu entwickeln. Hierzu sind die Vegetation sowie der zentral gelegene Lehmpfuhl ökologisch und gestalterisch aufzuwerten. Der Beitrag der Fläche zur Verbesserung des innerstädtischen Klimas ist hierbei weiter zu sichern, indem die grundlegende Struktur mit waldartigem Charakter erhalten bleibt. Es sind Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Aufenthaltsqualität vorgesehen. Zwischen dem Immanuel Klinikum Bernau, Ladeburger Straße und Mühlenstraße ist eine attraktive, barrierefreie Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen. Zur Weiterführung des Weges in Richtung Lohmühlenstraße ist zudem eine barrierefreie Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer über die Mühlenstraße notwendig. Um eine auf die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten aufbauende und abgestimmte Planungsunterlage erstellen zu können, sind eine qualifizierte Baugrunduntersuchung und die Entwurfsvermessung durch das Ingenieurbüro zu beauftragen. Es sind mindestens drei Angebote von Unternehmen aus der Region einzuholen, der Zuschlag ist mit dem Bauamt der Stadt Bernau bei Berlin abzustimmen. Als Grundlage der durchzuführenden Maßnahmen wurden im Vorfeld eine Studie zur Entwicklung der Freifläche (aus 2014) sowie eine Potentialabschätzung (aus 2025) durchgeführt. Es ist zu untersuchen, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen dieser Voruntersuchungen umgesetzt werden können. I. Ermittlung, wie der Wasserhaushalt des Lehmpfuhls stabilisiert werden könnte II. Entfernung Restbestände (Fundamente, Zaunfelder, Müll) III. Gehölzauslichtungen, Neuanpflanzungen IV. Wegeneubau (Zugang und Erschließung verbessern) V. Beobachtungsplattform bzw. Steganlage VI. Hinweisschilder zu verschiedenen Aspekten (Artengruppen, Habitate) VII. Querungshilfe Einteilung in Abschnitte: - In einem 1. BA ist das Gelände begehbar zu gestalten, Gefahrenstellen, alte Gebäudereste und Müllablagerungen sind zu beseitigen sowie der Lehmpfuhl ökologisch aufzuwerten - In einem 2. BA wird der Sankt-Georgen-Park insgesamt gestalterisch aufgewertet Seitens des Immanuel Krankenhaus Bernau finden auf den angrenzenden Flurstücken derzeit bereits Baumaßnahmen statt und es sind weitere Maßnahmen angedacht. Die Planung zur Entwicklung des Sankt-Georgen-Park hat in enger Abstimmung mit dem Immanuel Krankenhaus Bernau zu erfolgen, um ein stimmiges Gesamtbild zu erhalten. Es ist mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 600.000,00 EUR zu kalkulieren. Die Planung hat nach dem Prinzip der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln zu erfolgen. Für Ausschuss- und SVV-Vorlagen sind die Planungsunterlagen in Kurzform nach Abstimmung mit dem AG gesondert aufzubereiten und in ausreichender Anzahl bereit zu stellen. Leistungsumfang 1. Erbringung der Lph 1 - Lph 9. 2. Gefordert wird die Vorlage ausführungsreifer Planunterlagen in 3-facher Ausfertigung und digital (*.dwg und *.pdf) sowie die Zuarbeit der für eine Ausschreibung und Vergabe notwendigen Dokumente. 3. Die Einholung von Leitungsbeständen ist erforderlich. 4. Das Projekt wird der Honorarzone III nach HOAI zugeordnet. 5. Es ist zusätzlich ein Nachweis über mindestens ein Referenzobjekt zu erbringen, welches mit den Planungsanforderungen vergleichbar ist. Termine Die Planung soll aufgrund bereitgestellter Haushaltsmittel sofort beginnen. Der Bau erfolgt direkt im Anschluss. Grundlagen für die Planung - Technische Regelwerke und amtliche Bestimmungen für das Straßenwesen, z.B. - Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) - Richtlinie für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsgrundlagen im Straßenbau (RE) - Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) - Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) - Technische Regelwerke für Grünflächen, z.B. FLL-Regelwerke - digitale Stadtgrundkarte - Aufgabenstellung zur Planung - Die "Allgemeinen Hinweise des Infrastrukturamtes..." (s. Anlage 1) sind zu berücksichtigen. - Die Vorgaben des Tiefbaukatalogs sind zu berücksichtigen. - Auszug aus dem Mobilitätskonzept Bernau bei Berlin 2030+ - "Studie zur Entwicklung der Freifläche an der Mühlenstraße 28 in Bernau bei Berlin" aus März 2014 - "Potentialabschätzung Lehmpfuhl" des NABU aus 2025 Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf VollständigkeitFreianlagenplanung - Umgestaltung des westlichen Schulhofes der GS "Am Blumenhag"
Stadt Bernau bei BerlinBernau bei BerlinFrist: 28. Sept.Veranlassung Die Stadt Bernau bei Berlin, Bauamt SG Tiefbau/Grünflächen, beabsichtigt, den westlichen Schulhof der Grundschule Blumenhag umzugestalten. Das Vorhaben verfolgt das Ziel, die vorhandenen sicherheitstechnischen Mängel, hervorgerufen durch freigespülte Wurzeln und Fundamente der Spielgeräte in Hanglage, abzustellen und die Attraktivität und Funktionalität des Schulhofes dauerhaft zu gewährleisten. Bestand Der westliche Schulhof besteht aus einer Holzspielanlage in Hanglage, einem Amphitheater und befestigter Schulhoffläche (insgesamt ca. 1.700 m²). Auf dem Schulgelände bestehen im Bereich der Spielanlage und des Amphitheaters erhebliche sicherheitstechnische Mängel. Durch Erosion und Abtragung des Fallschutzmaterials sind Fundamente freigelegt sowie Wurzelbereiche freigespült worden. Hierdurch ergeben sich Gefahrenstellen für die Nutzerinnen und Nutzer der Schulhoffläche. Darüber hinaus bestehen Defizite in der Oberflächenentwässerung. Insbesondere ist sicherzustellen, dass der Diebesweg auch bei Regenereignissen als Schulweg genutzt werden kann und nicht durch Oberflächenwasser beeinträchtigt wird. Vor diesem Hintergrund soll die westliche Schulhoffläche funktional, sicherheitstechnisch und entwässerungstechnisch neu geordnet werden. Eigentümerin des in Anspruch genommenen FlSt. 415 (Flur 42) ist die Stadt Bernau bei Berlin. Aufgabenstellung für den Planer Ziel der Planung ist die Entwicklung eines gesamtheitlichen Konzepts zur Umgestaltung der westlichen Schulhoffläche unter Berücksichtigung folgender Aspekte: - Sicherung und Neuordnung der Funktionsbereiche, eventuell kann der Spielbereich an Stelle des Amphitheaters rücken. - Prüfung der Notwendigkeit eines Amphitheaters - Herstellung einer dauerhaft funktionierenden Oberflächenentwässerung - Sicherstellung der Nutzbarkeit des Diebesweg auf dem Schulgelände - Berücksichtigung wirtschaftlicher, nachhaltiger und wartungsarmer Lösungen Die Planung ist in enger Abstimmung mit der Schulleitung und unter Beteiligung der Schülerschaft zu entwickeln. Als Grundlage wird ein aktueller Vermessungsplan zur Verfügung gestellt. Es ist mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 500.000,00 EUR zu kalkulieren. Die Planung hat nach dem Prinzip der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln zu erfolgen. Leistungsumfang 1. Erbringung der Lph 1 - Lph 9 gemäß HOAI § 39 Freianlagen. 2. Gefordert wird die Vorlage ausführungsreifer Planunterlagen in 3-facher Ausfertigung und digital (*.dwg und *.pdf) sowie die Zuarbeit der für eine Ausschreibung und Vergabe notwendigen Dokumente. 3. Die Einholung von Leitungsbeständen ist erforderlich. 4. Das Projekt wird der Honorarzone III nach HOAI zugeordnet. Termine Die Planung soll aufgrund bereitgestellter Haushaltsmittel sofort beginnen. Grundlagen für die Planung - Technische Regelwerke für Sport- und Spielplätze, z.B. - DIN 18034 - DIN 18035 - digitale Stadtgrundkarte - Aufgabenstellung zur Planung - Die "Allgemeinen Hinweise des Infrastrukturamtes..." (s. Anlage 1) sind zu berücksichtigen. - Die Vorgaben des Tiefbaukatalogs sind zu berücksichtigen. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.Freianlagenplanung für die Modernisierung der Bildungsakademie der HWK
HWK UlmUlmFrist: 07. Sept.Die Handwerkskammer Ulm beabsichtigt, ihre Bildungsakademie am Standort Köllestraße 55 in 89077 Ulm umfassend zu modernisieren und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Das Gesamtvorhaben umfasst den teilweisen Abbruch bestehender Gebäude, die Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie die Errichtung eines Neubaus. Ziel ist die Schaffung eines modernen Bildungsstandortes für die berufliche Aus- und Weiterbildung, der den zukünftigen Anforderungen des Handwerks in funktionaler, gestalterischer und wirtschaftlicher Hinsicht gerecht wird. Grundlage der weiteren Planung ist die Projektskizze des Architekturbüros Wolf Planung, Heidenheim, das im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens mit den Leistungen der Objektplanung Gebäude beauftragt wurde. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI 2021. Die Freianlagen bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtkonzepts und sollen sowohl die funktionalen Anforderungen des Campus als auch eine hohe Aufenthalts- und Gestaltungsqualität erfüllen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Entwicklung eines schlüssigen Freiraumkonzepts zu. Hierzu gehören insbesondere: • die funktionale und gestalterische Einbindung des Neubaus in den Gebäudebestand, • die Neuordnung der inneren Erschließung für Fußgänger-, Fahrrad-, Liefer- und Individualverkehr, • die Planung attraktiver Aufenthalts- und Kommunikationsbereiche, • die barrierefreie Gestaltung sämtlicher Außenanlagen, • die Berücksichtigung klimaresilienter und nachhaltiger Freiraumlösungen (z. B. Regenwassermanagement, Entsiegelung, Begrünung und Erhalt wertvoller Vegetationsstrukturen), • die Planung und Umsetzung der Maßnahmen unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs der Bildungsakademie sowie einer abschnittsweisen Realisierung. Die Freianlagenplanung ist von Beginn an eng mit der Objektplanung sowie den weiteren Fachplanungen zu koordinieren. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb des Planungsteams wird vorausgesetzt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt optional und steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel sowie der weiteren Projektentwicklung. Für das Vorhaben sollen Fördermittel des Bundes und des Landes Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden. Der Auftragnehmer hat daher die Anforderungen der Fördermittelgeber zu berücksichtigen und förderfähige sowie nicht förderfähige Maßnahmen eindeutig voneinander abzugrenzen. Erfahrungen bei der Planung öffentlich geförderter Baumaßnahmen sind hierbei von Vorteil. Der Projektzeitplan (siehe auch Kap 1.7) stellt sich wie folgt dar: • Planungsbeginn: Oktober 2026 • Abschluss Entwurfsplanung (LPH 3): JAugust 2027 • Förderantrag auf Basis Kostenberechnung (DIN 276) • Zuwendungsbescheid: voraussichtlich Anfang 2028 • Baubeginn: Ende 2028 • Fertigstellung: 2032/2033 Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines zukunftsfähigen Bildungsstandorts für die handwerkliche Aus- und Weiterbildung.Ersatzneubau Multifunktionsgebäude Nordanlage Sportforum - Freianlagenplanung
LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbHLeipzigFrist: 31. Aug.Freianlagenplanung und Medienplanung LPH 1-9 Ersatzneubau Multifunktionsgebäude auf der Nordanlage am Sportforum in Leipzig 04105 Leipzig Anlass: Mit dem Abriss der nicht mehr funktionstüchtigen Laufhalle und dem Bau einer Multifunktionshalle auf der Nordanlage des Sportforums wird ein bedeutendes Vorhaben aus dem "Sportprogramm 2024" (VI-DS-02503-NF-06) umgesetzt. Der Standort Nordanlage dient dem Hochleistungs- und Nachwuchsleistungssport in den Sportarten Leichtathletik und Judo als Trainingsstätte. Die Projektverwirklichung stellt den Abschluss der mehrjährigen Entwicklung der Nordanlage des Sportforums zu einer Leichtathletik-Trainingsstätte für den Leistungssport und zu einer Leichtathletik-Wettkampfstätte für den Nachwuchsleistungssport dar. Der Auf- und Ausbau der Leichtathletikanlage auf der Nordanlage wurde eingeleitet mit dem Beschluss, das ehemalige Zentralstadion in eine Fußball-Arena umzubauen und die enthaltenen Leichtathletikanlagen auszulagern (1999). Seit 2007 besitzt Leipzig die Anerkennung als Bundesstützpunkt Leichtathletik. Um diesen nachhaltig in Leipzig zu sichern, ist der Forderung des Deutschen Leichtathletik-Verbandes nach Errichtung einer anforderungsgerechten, modernen Multifunktionshalle zu entsprechen Maßnahmebeschreibung: Der Hallenkörper des neuen Multifunktionsgebäudes sollte rechtwinklig zur alten Laufhalle an der Südseite des Leichtathletik-Stadions entstehen. Diese Fläche ist momentan nur mit Containern für das Personal und die Pflegegeräte des Amtes für Sport bebaut. Die alte Laufhalle wird zum Großteil abgerissen, der Boden teilentsiegelt. Beide Kopfbauten an den jeweiligen Gebäudeenden sollen eingeschossig errichtet werden. Des Weiteren sieht die Studie für den eingeschossigen Mittelteil der Halle ein vorgezogenes Dach im Außenbereich vor. Dieser langgestreckte Baukörper ist für den Lauf- und Sprungbereich vorgesehen. Die lichte Höhe des Laufbereiches soll mit 4 m angenommen werden. In der neuen Multifunktionshalle sollen neben den Sprintbahnen und Sprungteststrecke Funktionsbereiche in den Kopfbauten entstehen, z. B. Umkleide- und Sanitärbereiche, Geräteraum, Lager, Garagen für Traktoren und Kleintransporter, Technikraum, Trainerbüro/ Mehrzweckraum sowie ein Foyer. Leistungsbereiche siehe Auslobung Eine Planung von Sportfreiflächen ist nicht vorgesehen.Freianlagenplanung für: Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg
Handwerkskammer SüdwestfalenArnsbergFrist: 07. Sept.Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen. Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereiche in erster Linie für die Überbetriebliche Ausbildung und die Meistervorbereitung. Die Gebäude sind größtenteils auf dem baulichen Stand des jeweiligen Errichtungsjahres. Die meisten Gebäude entsprechen aufgrund des Baualters technisch sowie energetisch nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Modernisierung ist erforderlich. Bestandteil der Maßnahmen ist neben dem Neubau eines Technikums mit ca. 4.000 qm BGF ebenfalls der Ersatzneubau des Gebäudes G und die Modernisierung der Bestandsflächen. Das Vorhaben soll in verschiedenen Maßnahmenpaketen entsprechend der Priorisierung der Maßnahmen, d.h. bauabschnittsweise umgesetzt werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Planung sollte im Vorfeld, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, übergreifend erfolgen. Zudem sind die Förderantragsunterlagen (Z-Bau) nach Abschluss der Leistungsphase 3 gemeinsam für alle Maßnahmen einzureichen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ist hierzu im Vorfeld bereits zu klären. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb. Weitere förderfähige Maßnahmen (z.B. Rückbau, Stellplätze, etc.) sind entsprechend des jeweiligen Leistungsbildes Bestandteil der Beauftragung. Es wird erwartet, dass die gesamte Planung in 3D-Modellen erfolgt, unter anderem um eine höhere Genauigkeit bei der Massenermittlung und Kollisionsprüfung zu erreichen. Die Anwendung von BIM ist jedoch nicht vorgesehen. Die Vorgaben des GEG sind für die Neubauten und Modernisierungen einzuhalten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Maßnahmen inkl. Rückbau, wurde mit ca. 45,7 Mio. EUR brutto ermittelt (BKI Stand 2023). Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel sowie einen Anteil an Eigenmitteln finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln, Landesmitteln und GRW-Mitteln. Es ist gemeinsames Ziel die Förderunterlagen im Jahr 2027 einzureichen. Hierzu ist es erforderlich, dass die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers bis zum April 2027 vorliegen. Es ist von einer Inbetriebnahme der letzten hochbaulichen Maßnahmen bis Dezember 2036 auszugehen. Daran anschließend erfolgt der Rückbau der als Interim genutzten Bestandsgebäude und daran anschließend die finale Fertigstellung und Inbenutzungnahme der Freianlagen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.Ortsgemeinde Arzbach - Kindertagesstätte Arzbach: Um- und Anbau sowie energetische Sanierung, Los 1 - Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagenplanung
Ortsgemeinde ArzbachArzbachFrist: 01. Okt.Die Ortsgemeinde Arzbach vergibt die Planungsleistungen für den Um- und Anbau sowie die energetische Sanierung der Kindertagesstätte Arzbach, Kirchstraße 21, 56337 Arzbach. Das Bestandsgebäude der KiTa wurde 1994 errichtet und ist baulich in einem dem Baujahr entsprechend guten Unterhaltungszustand, weist jedoch bauphysikalisch und energetisch deutliche Defizite auf. Es verfügt über drei nebeneinanderliegende Gruppenräume von je ca. 45 m² mit zugehörigen Sanitärbereichen, zwei Funktionsräume, einen Mehrzweckraum sowie Personal- und Nebenräume entlang eines zentralen Multifunktionsflurs. Der gut strukturierte Grundriss ist zukunftsfähig und bietet an den offenen Flurenden gute Erweiterungsmöglichkeiten. Eine Kapazitätserweiterung ist nicht vorgesehen; die Einrichtung bleibt auf maximal 65 Kinder ausgelegt. Da die bestehende KiTa jedoch weder über eine Mensa noch über einen Schlafraum verfügt und ein Defizit an weiteren Nebenräumen aufweist, ist auch ohne Kapazitätserweiterung eine räumliche Vergrößerung erforderlich. Die im Vorfeld eingeholte Machbarkeitsstudie geht von einem erforderlichen Anbau von rund 175 m² BGF aus, und zwar verbunden mit einer Umstrukturierung des Bestands und einer energetischen Sanierung des Bestandsgebäudes. Das Raumprogramm ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Machbarkeitsstudie ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Das Bestandsgrundstück liegt im Bereich eines ehemaligen Römerkastells, das als archäologisches Bodendenkmal eingestuft ist. Die eingetragene Vereinigungsbaulast soll aufgehoben und die Parzellierung abweichend von der Machbarkeitsstudie neu vorgenommen werden; die geänderte Parzellierung ist hinsichtlich der Abstandsflächen, der Erschließung und des Stellplatznachweises zu berücksichtigen. Die Planung soll zügig erfolgen. Der Auftrag wird voraussichtlich im Dezember 2026 erteilt. Die Genehmigungsplanung ist so frühzeitig zu erstellen, dass die Beantragung der Fördermittel aus dem Investitionsstock zum 13.08.2027 erfolgen kann. Mit der Bauausführung soll 2028 begonnen und diese bis spätestens Mitte/Ende 2029 abgeschlossen werden. Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.Erweiterung und Sanierung der Astrid-Lindgren-Grundschule in Waldalgesheim, Los 1 - Objektplanungsleistungen für Gebäude und in einem untergeordneten Umfang die Freianlagenplanung
Ortsgemeinde Münster-SarmsheimSarmsheimGegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI i.V.m Anlage 10 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 für das Schulgebäude und in einem untergeordneten Umfang die Freianlagenplanung des Schulgebäudes nach § 39 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Baukosten (netto) für die Erweiterung und Sanierung werden erwartet: KG 300 - Bauwerk - Baukonstruktion - 2.348.000 EUR; KG 400 - Bauwerk - Technische Anlagen - 511.115 EUR; KG 410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen - 102.250 EUR; KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen - 134.500 EUR; KG 430 - Raumlufttechnische Anlagen - 29.860 EUR; KG 440 - Elektrische Anlagen - 161.640 EUR; KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen - 22.865 EUR; KG 460 - Förderanlagen - 60.000 EUR; KG 500 - Außenanlagen und Freiflächen - 300.000 EUR. Gesamt: 3.159.115 EUR. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der dafür erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9, hinsichtlich der Tragwerksplanung 5-6. Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen werden losweise ausgeschrieben wie folgt: Los 1 - Objektplanungsleistungen für Gebäude nach § 34 HOAI in LP 1-9 und in einem untergeordneten Umfang die Freianlagenplanung nach § 39 HOAI in LP 1-9 Los 2 - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro nach § 55 HOAI in LP 1-9 Los 3 - Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI in LP 1-6 Leistungszeit: Fertigstellung der Genehmigungsplanung bis Oktober 2026 Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibungen: Ende 2026 - Anfang 2027 Baubeginn bis spätestens Mitte 2027 Fertigstellung / Inbetriebnahme: bis Ende 2028 Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten.Freianlagenplanung Sanierung Festungsanlage Schlossberg Homburg
GESSNER Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft mbBSaarbrückenFrist: 10. Sept.Freianlagenplanung Wege, Brücken, Mauerwerkssanierung, Visualisierungen, Bearbeitung begrünter Flächen und Baumbestand für die touristische Neuerschliessung Schlossberg Homburg
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- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Bernau bei Berlin.
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