DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)BerlinTED
Frankfurt Hbf. Reisendeninformation_Planung TK Lph. 1-3 & 5-6, 50 Hz Lph. 1-6, Statik, Lph. 2-3 & 5
Planungsleistungen, TK, 50 Hz & KIB Erneuerung der Reisendeninformation in Frankfurt Hbf. und Frankfurt Hbf tief. Im Rahmen des Programmes ZIM-Rollout findet die Einführung des Soll-Standards statt. Ein Austausch der Endgeräte durch Neu-Technologie findet durch FIA zu ZIM statt. Der Neubau erfolgt ausschließlich durch ZIM-Geräte. Zum Eins...
Architektur, Tragwerksplanung, Elektroplanung, TGA-Planung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Planungsleistungen, TK, 50 Hz & KIB Erneuerung der Reisendeninformation in Frankfurt Hbf. und Frankfurt Hbf tief. Im Rahmen des Programmes ZIM-Rollout findet die Einführung des Soll-Standards statt. Ein Austausch der Endgeräte durch Neu-Technologie findet durch FIA zu ZIM statt. Der Neubau erfolgt ausschließlich durch ZIM-Geräte. Zum E...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
- Veröffentlicht:
- 24. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Planungsleistungen, TK, 50 Hz & KIB Erneuerung der Reisendeninformation in Frankfurt Hbf. und Frankfurt Hbf tief. Im Rahmen des Programmes ZIM-Rollout findet die Einführung des Soll-Standards statt. Ein Austausch der Endgeräte durch Neu-Technologie findet durch FIA zu ZIM statt. Der Neubau erfolgt ausschließlich durch ZIM-Geräte. Zum Einsatz kommt die neue Gerätegeneration ZIM auf Basis von LED-Technik in 2 unterschiedlichen Größen für die Bahnsteigausstattung sowie in 2 unterschiedlichen Größen als Ersatz bestehender Infotafeln in fast identischer Dimension. Darüber hinaus sind auf Basis gleicher Technik verschiedene Formate von Anzeigertypen als Voranzeiger z.B. in Zugangs- oder Übergangsbereichen vorgesehen. Im Rahmen der Festlegung von Soll-Standards zur Ausstattung von Bahnhöfen ist auch eine Verdichtung von Anzeigetechnik vorgesehen. Mit der Neuaustattung durch zusätzliche Reisendeninformation geht eine veränderte Positionierung der Endgeräte und/oder deren technischer Anforderungen einher, sowie eine komplette Neuerschließung hinsichtlich Daten- und 50Hz-Anbindung mit dazu notwendiger Verteilungen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
6- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)Berlin
Frankfurt Hbf. Reisendeninformation_Planung TK Lph. 1-3 & 5-6, 50 Hz Lph. 1-6, Statik, Lph. 2-3 & 5
Planungsleistungen, TK, 50 Hz & KIB Erneuerung der Reisendeninformation in Frankfurt Hbf. und Frankfurt Hbf tief. Im Rahmen des Programmes ZIM-Rollout findet die Einführung des Soll-Standards statt. Ein Austausch der Endgeräte durch Neu-Technologie findet durch FIA zu ZIM statt. Der Neubau erfolgt ausschließlich durch ZIM-Geräte. Zum Einsatz kommt die neue Gerätegeneration ZIM auf Basis von LED-Technik in 2 unterschiedlichen Größen für die Bahnsteigausstattung sowie in 2 unterschiedlichen Größen als Ersatz bestehender Infotafeln in fast identischer Dimension. Darüber hinaus sind auf Basis gleicher Technik verschiedene Formate von Anzeigertypen als Voranzeiger z.B. in Zugangs- oder Übergangsbereichen vorgesehen. Im Rahmen der Festlegung von Soll-Standards zur Ausstattung von Bahnhöfen ist auch eine Verdichtung von Anzeigetechnik vorgesehen. Mit der Neuaustattung durch zusätzliche Reisendeninformation geht eine veränderte Positionierung der Endgeräte und/oder deren technischer Anforderungen einher, sowie eine komplette Neuerschließung hinsichtlich Daten- und 50Hz-Anbindung mit dazu notwendiger Verteilungen. - Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.Eichstätt
Generalsanierung Jugendbildungsstätte Waldmünchen - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die Jugendbildungsstätte Waldmünchen ist seit 1988 vom BJR anerkannte Jugendbildungsstätte der Sozialverbände KAB und CAJ, seit 2013 anerkannte Bayerische Umweltstation und seit 2019 die Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz. Die Einrichtung führt jedes Jahr in ca. 200 eigenen Seminaren mehr als 17.000 Bildungstage mit 5.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch. Mit einer Ausstattung von mehr als 160 Betten in Einzel-, Zwei- und Mehr-Bett-Zimmern, dazu 15 Seminarräumen in unterschiedlicher Größe bietet die Jugendbildungsstätte vielfältige Möglichkeiten vor allem für Vereine, Verbände und Schulklassen. Dieses Angebot wird von über 4.000 Personen mit etwa 12.000 Übernachtungen pro Jahr wahrgenommen. Bereits seit der Gründung 1983 sind die Zuständigkeiten für Betrieb, Unterhalt der Gebäude auf mehrere Schultern verteilt: Betriebsträger ist die „Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz, der KAB und CAJ Waldmünchen gGmbH“. Eigentümer der Gebäude ist der Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen, mit den Mitgliedern Landkreis Cham und Stadt Waldmünchen. Der Zweckverband stellt die Gebäude dem Betriebsträger auf Dauer unentgeltlich zur Verfügung. Er ist für den großen Bauunterhalt zuständig. Der Landkreis Cham und die Stadt Waldmünchen finanzieren nach der Satzung jeweils 50% der anfallenden Verwaltungs- und Investitionskostenumlage. Die Jugendbildungsstätte befindet sich zum Großteil noch im gleichen Zustand wie zur damaligen Errichtung, daher ergibt sich ein dringender Sanierungsbedarf: Die Gebäude der Jugendbildungsstätte Waldmünchen erfüllen - mehr als 40 Jahre nach Errichtung - nicht mehr den aktuellen Standard in der Unterbringung von Jugendgruppen. Zwar sind die Gebäude durch Unterhaltsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen in technisch ordentlichem Zustand, jedoch sind vor allem die Zimmer für die aktuellen Bedürfnisse der Gäste nicht mehr attraktiv. Insbesondere die fehlenden Sanitäranlagen in den Zimmern und die hohe Anzahl an Mehr-Bett-Zimmern sind nicht mehr zeitgemäß und häufig genannte Kritikpunkte. Dies führt zu einem stetig wachsenden Standortnachteil, der nur durch einen grundlegenden Umbau zu beheben ist. Angesichts der Entwicklungen/Ansprüche der Besuchergruppen ist es dringend erforderlich den Standard der Bauteile (Bettentrakte 1, 1a, 2, 3 und 6) entsprechend anzupassen. In diesem Zusammenhang sollen Mehrbettzimmer größtenteils in Zweibettzimmer mit eigenen Nasszellen umgebaut und weitere erforderliche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Brandschutz) vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist eine umfassende Sanierung notwendig, die auch u. a. die Gewerke HLS, Elektro usw. umfasst und energetische Aspekte verbessern soll. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb erfolgen, hierzu müssen mehrere (wahrscheinlich bis zu fünf) Bauabschnitte über mehrere Jahre gebildet werden. Für das Projekt liegt derzeit eine Grobkostenschätzung nach BKI und Erfahrungswerten aus der Sanierung der Jugendherberge Furth im Wald vor. Hiernach belaufen sich die Gesamtbaukosten auf ca. 12 Mio. €. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist man zwingend auf Fördermittel angewiesen. Der Zweckverband hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsträger interne Abstimmungen mit möglichen Fördergebern vorgenommen. Da das Gebäude im Sanierungsgebiet der Stadt Waldmünchen liegt, hat sich herauskristallisiert, dass eine Städtebauförderung für das Vorhaben möglich erscheint. Mit der Regierung der Oberpfalz wurde diesbezüglich das Vorhaben besprochen. Es wurde mitgeteilt, dass falls das Gebäude ganzheitlich saniert und energetisch ertüchtigt wird, eine Städtebauförderung möglich ist. Eine Generalsanierung/Modernisierung in Bauabschnitten ist grundsätzlich förderfähig. Weiterhin ist die Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwands über das Landesamt für Denkmalpflege, die Landesstiftung und den Bezirk möglich. Es könnte auch eine Förderung durch die KfW oder die BAFA (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) in Frage kommen; dies kann jedoch erst abgeklärt werden, wenn detailliertere Planungen vorliegen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Förderung im Rahmen Städtebau noch in 2026 anbewilligt werden muss, um eine gesicherte und gleichbleibende Förderung zur Finanzierung des Vorhabens zu gewährleisten. Hierfür ist es zwingend erforderlich, einen bewilligungsreifen Zuwendungsantrag mindestens auf Grundlage des Vorentwurfs mit entsprechender Kostenschätzung bis spätestens 15.10.2026 bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen. Eine Vorlaufzeit bei der Stadt Waldmünchen bzw. dem Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen ist hier ebenfalls zu berücksichtigen (ca. 2 Wochen)! Die Jugendbildungsstätte befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Pflegerschlosses in Waldmünchen. Das Gelände ist als Bodendenkmal kartiert. Die meisten Gebäude sind ebenfalls als Denkmal gelistet. Lediglich die Bauteile 2 und 3 wurden 1983 im Zuge der Sanierung und Gründung neu gebaut und sind nicht als Denkmal eingetragen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn: 01.07.2026 - Abgabe Zuwendungsantrag auf Basis Lph. 2: 15.10.2026 - Ausschreibungen über Wintermonate 2027/28 - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2028 Die Reihenfolge und die Zusammensetzung der Bauabschnitte kann sich abhängig von den planerischen Entwicklungen und einer möglichen Förderlogik noch ändern; einzig die fristgerechte Einreichung des Zuwendungsantrags ist verbindlich. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß § 55 HOAI für die Gesamtmaßnahme beauftragt. Die Leistungsphasen 3 und 5-9 werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - Stadt StadtbergenStadtbergen
Ersatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. §§ 53 ff. HOAI 2021, LPH 1-3 und 5-9, stufenweise Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. §§ 53 . HOAI 2021, LPH 1 bis 3 und 5-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - - Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen) zu errichten. Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 160 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 1.141 m² NUF bzw. ca. 1.826 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Es müssen voraussichtlich weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden. - - - Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen: 4 Gruppenräume, 4 Hausaufgabenräume, 2 Mehrzweckräume, 1 Mensa + Spülküche, 1 Leitungsbüro, 1 Personlaraum, 1 Sportraum sowie Nebenräume (Reinigung, Lager, Sanitäranlagen Schüler und Betreuer). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Das Gebäude soll wartungsarm sein und die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Das Dach sollte für eine Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage geeignet sein. Laut Stellplatzsatzung sind mindestens 6 PKW-Stellplätze notwendig (je 30 Kinder ein Stellplatz) sowie 20 Fahrradstellplätze (5 Stellplätze je Gruppe). - - - Bei diesem Projekt werden Förderungen gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, Stand 23.08.2023, beantragt. - - - Die Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) beinhaltet u. a. folgende besondere Leistungen:- in LPH 1: ggf. Mitwirkung bei der Vorbereitung, Ausschreibung sowie Begleitung der Abbrucharbeiten - - -- in LPH 1: Containerbauten für Übergangsnutzung: Mitwirken beim Versetzen dreier bestehender Containerbauten mit einer Fläche von insgesamt 54m² sowie einer Erweiterung um zusätzliche Containerbauten, einschließlich Sanitärcontainer, mit einer Fläche von ca. 200 m² - - -- in LPH 2: ggf. Mitwirken bei einer vertieften, qualifizierten Kostenschätzung - - -- in LPH 2-3: ggf. Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils ALG 4, 5 und 6 eines Raumbuches - - -- in LPH 3: ggf. Mitwirken beim Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung - - -- in LPH 3-8: ggf. Zuarbeit für die Erstellung des Verwendungsnachweises - - - in LPH 9: ggf. Überwachen der Mängelbeseitigung - Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. Donau
Neubau Feuerwehrgerätehaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-9
Die Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit ca. 650 m² Grundfläche im OT Wagenhofen, auf einem ca. 40.000 m² großen Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) für die Objektplanung Gebäude wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik)Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus soll vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung des mit der MBS beauftragten Objektplaners Gebäude und Innenräume gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden. Die Unterstützung des Objektplaners Gebäude und weiterer Planungsbeteiligten, um die Projektziele zu erreichen wird vom Auftraggeber als im Honorar inbegriffene Leistung erwartet. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. Donau
Neubau Feuerwehr und Gemeinschaftshaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-8
Die Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehr- und Gemeinschaftshauses mit ca. 650 m² Grundfläche im OT Wagenhofen, auf einem ca. 40.000 m² großen Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-8, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) für die Objektplanung Gebäude wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik)Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus soll vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung des mit der MBS beauftragten Objektplaners Gebäude und Innenräume gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden. Die Unterstützung des Objektplaners Gebäude und weiterer Planungsbeteiligten, um die Projektziele zu erreichen wird vom Auftraggeber als im Honorar inbegriffene Leistung erwartet. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - Gemeinde Stockheim
Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Schule Stockheim - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß §§ 53 ff. HOAI - LPH 1-3+5-9
Die Gemeinde Stockheim plant die Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Schulgebäudes in Stockheim. Eine Sanierung des zweiten Schulgebäudes in Reitsch ist nicht wirtschaftlich. Ziel der Maßnahme ist die zukunftsfähige bauliche, funktionale und pädagogische Weiterentwicklung des bestehenden Schulensembles unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Schulgebäude, Ganztagsbetreuung sowie barrierefreie und wirtschaftliche Bauweise. Ausgangssituation und Projektziel: Die Grundschule Stockheim besteht aus einem gewachsenen Gebäudebestand, der den heutigen pädagogischen, räumlichen und funktionalen Anforderungen nur noch eingeschränkt entspricht. Insbesondere bestehen Defizite in den Bereichen: -räumliche Organisation und Flexibilität der Lernbereiche, -Zuordnung und Qualität der Gemeinschafts , Ganztags und Mensabereiche, -funktionale Strukturierung der Verwaltungs und Nebenräume, -Barrierefreiheit und Erschließung, -technische Ausstattung sowie energetischer Standard. Vor diesem Hintergrund wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die als planerische Grundlage der weiteren Entwicklung dient. Das Projekt verfolgt das Ziel, bestehende Gebäudestrukturen weiterzuentwickeln, zusätzliche Flächen durch Anbauten zu schaffen und den Schulstandort insgesamt funktional, pädagogisch und technisch neu zu ordnen. Pädagogisch funktionales Konzept: Das Raum und Funktionskonzept orientiert sich an einem zeitgemäßen pädagogischen Ansatz mit offenen und flexibel nutzbaren Lernlandschaften. Vorgesehen ist unter anderem: -Umsetzung eines Lernbüro Konzepts mit unterschiedlichen Formaten des offenen und individualisierten Lernens, -Gliederung der Lernbereiche in Jahrgangs bzw. Lerncluster, -Ausbildung zentraler gemeinschaftlicher Bereiche („Gemeinsame Mitte / Marktplatz“) als Begegnungs und Kommunikationszonen, -Integration von Differenzierungs , Rückzugs und Gruppenarbeitsräumen, -funktionale Zuordnung von Spezial und Fachräumen (z. B. Werken, Musizieren, Forschen). Die Planung hat dabei sowohl die pädagogischen Zielsetzungen als auch die wirtschaftliche, nachhaltige und langlebige Nutzung des Gebäudes zu berücksichtigen. Baulicher Umfang Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: -Anbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher pädagogischer und funktionaler Flächen, -Umbau und Modernisierungsmaßnahmen im bestehenden Schulgebäude, -Neuordnung und Erweiterung der Mensa und Ganztagsbereiche, -Anpassung der Verwaltungs und Servicebereiche, -barrierefreie Erschließung (u. a. vertikale Erschließung, WC Anlagen), -Einbindung und Anpassung der Außenanlagen, soweit sie funktional mit dem Gebäude in Zusammenhang stehen. Die Maßnahmen sind in einem sensiblen baulichen und funktionalen Kontext umzusetzen und erfordern eine sorgfältige Abstimmung zwischen Neubau und Bestandsstrukturen. Planerische und technische Anforderungen Im Rahmen der Planung sind insbesondere zu berücksichtigen: -hohe Anforderungen an Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit, -Integration moderner technischer Gebäudeausrüstung in den Bestand, -Berücksichtigung energetischer, konstruktiver und bauphysikalischer Anforderungen, -Einhaltung der Anforderungen an Barrierefreiheit, Brandschutz und Arbeitssicherheit, Die Planung soll eine robuste, flexible und langfristig geeignete bauliche Lösung für den Schulbetrieb ermöglichen. Einzelne Bauabschnitte können ggf. erforderlich werden. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Aug 2026 - FAG Antrag Dez 2026 - Baubeginn: Juli 2027 - Fertigstellung: April 2029 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 12,7 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 0,15 Mio€ - KG 300 ca. 6,32 Mio€ - KG 400 ca. 2,69 Mio€ - KG 500 ca. 0,82 Mio€ - KG 600 ca. 0,5 Mio€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6‚ gemäß §§ 53 ff. HOAI LPH 1-9 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß § 53 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.