Abwasserbetriebe Weserbergland AöRHamelnTED
Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans der Stadt Hameln
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in Anlehnung an § 25 HOAI i. V. m. zu erbringen: - Leistungsphase 1: Klärung der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfanges - Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsunterlagen - Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung - Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung Sowie "Besondere / Zusätzliche L...
Landschaftsarchitektur
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Abwasserbetriebe Weserbergland AöR
- Veröffentlicht:
- 26. Juli 2026
- Frist:
- 25. August 2026
- Thema:
- Landschaftsarchitektur
Ausschreibungsbeschreibung
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in Anlehnung an § 25 HOAI i. V. m. zu erbringen: - Leistungsphase 1: Klärung der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfanges - Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsunterlagen - Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung - Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung Sowie "Besondere / Zusätzliche Leistungen": • Überarbeitung der Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene • Kommunikationskonzept (Öffentlichkeitsbeteiligung) • Umweltbericht • Datenaufbereitung im Standard XPlanung
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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7 Datenbereiche verfügbar
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Auftraggeber
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Verfahrensdaten
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5Stadt Geislingen an der Steige - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen Bauleitplanung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045
Stadt Geislingen an der SteigeGeislingen an der SteigeFrist: 21. Sept.Gegenstand der Gesamtmaßnahme: Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen beabsichtigt die Fortschreibung ihres gemeinsamen Flächennutzungsplans zum Zieljahr 2045 (vorbehaltlich der Abklärung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart). Hintergrund: Der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1995 mit einer 1. Fortschreibung aus dem Jahr 1999. Seit der Rechtskraft des Flächennutzungsplans wurden in den vergangenen Jahren mehrere Bebauungspläne genehmigt; teilweise wurden bzw. werden hierzu auch Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Daneben wurden Bebauungspläne nach §§ 13a und 13b BauGB aufgestellt, die Berichtigungen des Flächennutzungsplans erforderlich machen. Weitere Teiländerungsverfahren befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Die vorhandene genehmigte Fassung des Flächennutzungsplans liegt als Papierplan vor. Zur besseren Lesbarkeit wurde die rechtskräftige Papierfassung zwischenzeitlich digitalisiert. Die digitalisierten Daten einschließlich der zwischenzeitlich rechtsverbindlich gewordenen Bebauungspläne liegen als AutoCAD-Zeichnungsdatei vor. Nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart soll der derzeit gültige Flächennutzungsplan nicht lediglich fortgeführt, sondern fortgeschrieben werden. Dabei sollen insbesondere Bereiche mit Änderungsbedarf, neu auszuweisende Flächen sowie Belange, die seit der Rechtskraft des bisherigen Flächennutzungsplans neu hinzugekommen sind, vertieft behandelt werden. Der Umfang der Prüfung ist mit der Raumordnungsbehörde sowie dem Verband Region Stuttgart abzustimmen. Die Berechnung der künftigen Flächenbedarfe ist in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart sowie dem Verband Region Stuttgart auf das Basisjahr 2025 auszurichten. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 10.880 ha. Im Plangebiet leben nach dem Stand vom 30. September 2025 ca. 37.100 Einwohner. Die Mitgliedskommunen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft gehören zur Region Stuttgart und zum Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Stuttgart. Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Planungsleistungen der Flächennutzungsplanung gemäß § 18 HOAI für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen. Dies vorausgeschickt ist Gegenstand des vorliegenden Verfahrens die Vergabe von folgenden Planungsleistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden): - Grundleistungen des Leistungsbilds Flächennutzungsplan nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 2, LPH 1 bis 3 Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers (Optionen) Besondere Leistungen des Leistungsbilds Flächennutzungsplan nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 9 zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere folgende Besondere Leistungen: - Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB mit Fokus auf die auf Ebene der Flächennutzungsplanung voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen; - Prüfung, Fortschreibung und weitere Bearbeitung der vorhandenen digitalisierten Planunterlagen; - Überführung der Planunterlagen in das Format XPlanung unter Verwendung des UTM-Koordinatensystems; - Erstellung der Planzeichnung in digitaler Fassung in einem AutoCAD-kompatiblen Dateiformat sowie Zurverfügungstellung im Format XPlanung; Detaillierte artenschutzrechtliche Prüfungen, insbesondere spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen bezogen auf einzelne Vorhaben oder Bebauungsplanverfahren, sind nach derzeitigem Stand nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen, da diese erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erforderlich werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung der jeweiligen Leistungsphasen beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden), dem Vertrag (Anlage 3) sowie der digitalisierten Fassung des Flächennutzungsplans 1995/1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (Anlage 5).Stadt Cottbus - VHVmöTw 174/2025 - Sportbetonte Grundschule (Schule/Kita/Hort)/ Standortentwicklung "Kita Freundschaft", Objektplanung: Gebäude und Innenräume und Gutachten (Brandschutz und ggf. Weitere)
Stadtverwaltung CottbusCottbusAktuelle Situation Die gewählten städtischen Flächen zur Entwicklung eines Komplexes für die Bildung und Betreuung von Kindern bietet sich aufgrund seiner Nähe zum künftigen medizinischen Universitätsbereich sowie seiner bereits vorhandenen Infrastruktur bestens an. Auf dem zur Verfügung stehenden Gelände befindet sich bereits ein Schulgebäude mit einem temporären Containerbau, der die bereits knappen Raumkapazitäten aktuell er-weitert. Des Weiteren ergänzen zwei kleine Sporthallen sowie ein Sportplatz das Ange-bot zur Lehre an diesem Standort. Für die Erweiterung des Platzangebotes zur Unterbringung von Hort- und Schulplätzen stehen weitere Flächen, wie ein Verkehrsgarten, ein bereits bestehendes Kitagebäude mit ca. 200 Plätzen sowie das Hortgebäude Haus 2 zur Verfügung. Planungsziel Zur Entwicklung des zur Verfügung stehenden Geländes an der Drebkauer Straße zu einem ganzheitlichen Bildungs- und Betreuungsstandort sind zur Sicherstellung der benötigten Betreuungskapazitäten ergänzende Hortplätze zu schaffen. Nach aktuellem Stand besteht ein Bedarf von ca. 160 Plätzen. Auch für den regulären Unterricht an diesem Standort sind die vorhandenen Flächenkapazitäten nicht ausreichend. Um den Bedarf an Schulplätzen zeitnah abdecken zu können, hat man sich in jüngster Vergangenheit für eine temporäre Containerlösung entschieden, deren Betriebserlaubnis begrenzt ist. Im Rahmen der Überplanung des Bildungsstandortes sollen die Container einer dauerhaften Lösung weichen. Die Raumkonzepte der räumlichen Ergänzungen sowie die zu überarbeitenden Bestandsgebäude sind so zu gestalten, dass sie auf künftig veränderte pädagogische bzw. schulorganisatorische Anpassungen als auch auf die zu erwartenden demografischen Entwicklungen reagieren können. Auch eine Möglichkeit die neu-/umgestalteten Flächen im aktuellen Schul-/Hortbetrieb flexibel nutzen zu können ist ein wichtiger Aspekt für die Planung. Die planerische Umsetzung der mit dem Nutzer abgestimmten Gebäudekonzepte soll sich auch in der Gestaltung der Freiflächen widerspiegeln. Die sich auf dem zu beplanenden Gelände befindlichen Gebäude sollen freianlagentechnisch gefasst und somit zu einem stimmigen Gesamtbild verschmelzen. Als Ergebnis der planerischen Überlegungen soll eine altersgerechte und vielfältig nutzbare (Bewegung, Spiel, Rückzug, Sport) Außenfläche das Ziel sein. Wie auch die Gebäude sind auch die Außenflächen barrierefrei zu gestalten. Alle Kinder, mit und ohne Beeinträchtigung, sollen die baulichen Anlagen gleichberechtigt nutzen können. Vor dem Hintergrund einer lückenlosen Hort- und Schulbetreuung sowie der Kapazitätserweiterung an Betreuungsplätzen im Zusammenhang des Aufbaus der "Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem" (MUL-CT) hat sich die Stadt Cottbus im Rahmen des Strukturwandels dazu entschlossen, den Standort in der Drebkauer Straße zu einem ganzheitlichen Bildungscampus zu entwickeln. Planungsaufgabe Im Sinne des Ganztagsanspruchs wird eine enge räumlich-funktionale Verknüpfung zwischen den auf dem Gelände befindlichen Gebäuden, u.a. zur Nutzung gemeinsamer Räume (z. B. Aula, Sporthalle oder Schule/Hort), angestrebt. Als Grundlagenermittlung ist in den ersten Planungsphasen der beschriebene Standort mit seinen bereits vorhandenen Gebäudeteilen und flächenmäßigen Gegebenheiten zu untersuchen und daraus ein tragfähiges Nutzungskonzept für den Gesamtstandort in Abstimmung mit dem Nutzer/ Auftraggeber zu entwickeln. In Anlehnung an den Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat sollen auch bei diesem Bauvorhaben Aspekte der Ökonomie, Ökologie, Soziokultureller und funktioneller Qualität sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität betrachtet werden. 2 Die Baumaßnahme hat unter energetischen Aspekten mit Blick auf die Schonung natürlicher Ressourcen, während der Bauphase sowie in der Nutzungszeit, zu erfolgen. Die Baumaßnahme wird unter Weiternutzung der schulischen Einrichtung sowie des Hortes/ Kita stattfinden. Ein entsprechender Ausweichstandort steht nicht zur Verfügung. Anhand dieser Tatsache wird die Bauausführung in mehreren Bauabschnitten er-folgen. Ein entsprechendes Konzept zum Bauablauf ist, unter Berücksichtigung des notwendigen Bedarfes an räumlichen Kapazitäten, entsprechend zu planen und mit dem Nutzer abzustimmen. Der Planungsbeginn ist zum I. Quartal 2026 angedacht. Für die Grundlagenermittlung (Fertigstellung Leistungsphase 2) ist eine kurze Planungsphase bis zum III. Quartals 2026 vorgesehen. Die hiermit ausgeschriebene Planungsleistung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 der gültigen HOAI. Der Auftrag beinhaltet zunächst Teilleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2. Der Abruf der Leistungsphasen 3 bis 9 wird optional vereinbart. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Während der Planungsphase finden im ein- bis zweiwöchigen Turnus Planungsberatungen statt (bei Bedarf auch öfter), die Teilnahme wird vorausgesetzt. Zur Zeit der Realisierung findet mindestens eine Bauberatung wöchentlich statt. An spontanen kurzfristig einberufenen Beratungsrunden zur direkten Klärung von Fragestellungen auf der Baustelle in der Realisierungszeit ist die Teilnahme verpflichtend. Die Baustelle ist in der Realisierungsphase arbeitstäglich zu begehen. Zur Realisierung dieses Bauvorhabens ist der Einsatz von Fördermitteln geplant, welche die Einhaltung von Förderrichtlinien und Praxisregeln vorschreibt. Die Vergabe der Bauleistungen (VOB-Leistungen) erfolgt kleinteilig, gewerkeweise. Das Brandenburgische Vergabegesetz wird in der aktuellen Fassung angewendet. Eine Verpflichtung gemäß dem Verpflichtungsgesetz ist für die Erteilung des Planungsauftrages Voraussetzung. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.Fortschreibung INSEK Stadt Hennigsdorf EX POST
Stadt HennigsdorfHennigsdorfMit der BV0027/2022 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hennigsdorf wurde die Verwaltung beauftragt, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) der Stadt Hennigsdorf fortzuschreiben und neu aufzulegen. Hierbei sind die städtischen Gesellschaften, die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung sowie die Bewohnerschaft und externe Akteure zu bestimmten Fachthemen einzubeziehen. Zu berücksichtigende Themenfelder des INSEKs sollen u.a. sein: > Regionale Einbindung und Verflechtungen > Siedlungs- und Freiraumstruktur > Wohnen > Wirtschaft, Handel und Arbeit > Mobilität > Klimaschutz und Klimaanpassung > Grün- und Freiflächen > Daseinsvorsorge > Soziale Infrastruktur und gesellschaftliche Teilhabe > Kultur, Freizeit und Tourismus Weitere Themenkomplexe, Digitalisierung, Kleingärten und besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind ebenfalls einzubeziehen. Zum Thema Nachhaltigkeit ist ein Nachhaltigkeitskonzept in Arbeit. Die Inhalte sind in das INSEK zu übernehmen. Im Rahmen von Beteiligungsprozessen und in Fachgesprächen mit der Bevölkerung, der Politik, der Verwaltung, externen Akteuren und Trägern öffentlicher Belange können weitere Themenbereiche hinzukommen. Das Ziel ist eine ganzheitliche und interdisziplinäre Betrachtung der einzelnen Stadtbereiche, des gesamten Stadtgebiets und der Region auf all seinen Maßstabsebenen. Nach einer umfangreichen Bestandserfassung und Analyse zur Erfassung der Stärken und Defizite ist ein integriertes Planungswerkzeug zu erstellen, welches als Leitfaden für die zukünftige städtische Entwicklung dienen soll. Neben der Entwicklung eines Leitbildes, der Ausarbeitung von Zielen und Handlungsempfehlungen, sollen zusätzlich Maßnahmen und Förderbedarfe und Umsetzungszeiträume festgelegt werden. Diese sollen dann in einem Zeitrahmen von 15 Jahren ggf. unter Inanspruchnahme von Fördermitteln umgesetzt werden. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist daher die "Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für die Stadt Hennigsdorf".Fortschreibung der Pflege- und Entwicklungspläne im Biosphärenreservat Drömling Sachsen-Anhalt
Verwaltung des Biosphärenreservats Drömling Sachsen-AnhaltOebisfelde-WeferlingenFrist: 24. Aug.Das UNESCO-Biosphärenreservat Drömling fasst landschaftlich zusammenhängende Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete und ein Landschaftsschutzgebiet unter den Zielstellungen des Schutzes und der beispielhaften, nachhaltigen Nutzung gemäß dem UNESCO-Programm „Mensch und Biosphäre“ zusammen. Die vorhandenen PEP „Naturpark Drömling“ mit NSG und LSG von 1996, „NSG Ohre-Drömling“ von 2007 und NSG "Klüdener Pax - Wanneweh" von 1996 sollen fortgeschrieben und harmonisiert werden. Insbesondere sollen folgende Schwerpunkte bearbeitet werden, die sich aus der praktischen Arbeit der Verwaltung des Biosphärenreservates Drömling als besonders dringend herausgestellt haben: a) Entwicklungskonzeption für das offene Kulturland mit Grünland b) Bewertung der Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten insbesondere für das Nass- und Feuchtgrünland c) Fortschreibung des Monitoringkonzeptes für die laufende und periodische Untersuchung und Bewertung der Maßnahmen des Naturschutzgroßprojektes d) Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit Das Vorhaben ist innerhalb des Förderzeitraums bis zum 31.03.2029 durchzuführen.Architektenwettbewerb: Schulzentrum Süd in Hameln
Stadt HamelnHamelnFrist: 03. Aug.Der Raumbedarf des Schulzentrums Süd beträgt ca. 11.000 m² Nutzfläche (inkl. Sporthalle). Den wirtschaftlichen und energetischen Anforderungen soll der Entwurf gleichermaßen gerecht werden. Die Stadt Hameln möchte mit dem Wettbewerbsverfahren ein optimales Ergebnis im Hinblick auf die Gestaltung, die Funktionalität und die Wirtschaftlichkeit erzielen. . Voraussichtliche Termine: Folgende Termine sind für das Wettbewerbsverfahren geplant: Tag der Auslobung: 27.08.2026 Anmeldefrist zum Wettbewerb: 07.09.2026 Frist für Rückfragen: 11.09.2026 Kolloquium: 17.09.2026 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: 26.11.2026 Abgabe Modelle: 10.12.2026 Preisgerichtssitzung: 22.01.2027 . Wettbewerbsleistungen: Folgende Wettbewerbsleistungen werden im Wettbewerb gefordert: - Lageplan 1:500 mit Darstellung der Einbindung des Entwurfes in den städtebaulichen Kontext und Angaben zum Freiraumkonzept - Grundrisse aller Ebenen im M. 1:200 - Schnitte im M. 1:200 - Ansichten im M. 1:200 - Fassadenausschnitt (Dreitafelprojektion: Ansicht, Schnitt u. Grundriss) im M. 1:50 mit Darstellung von Lichtführung und entwurfsrelevanten Lösungen in Bezug auf Materialität (Nachhaltigkeit) und Energie sowie der Raumakustik - Eine Visualisierung von einem frei zu wählenden Standort - Erläuterungsbericht Teil Architektur - Erläuterungsbericht Teil Energiekonzept - Baubeschreibung Teil Materialwahl Alle zeichnerischen Darstellungen sind auf max. 4 Plänen im DIN-A-0-Format, quer einzureichen. . Die Beurteilung der Arbeiten erfolgt gemäß nachfolgender gleichrangiger Kriterienblöcke: - Städtebauliche und funktionale Einbindung - Funktionalität: Eignung des Entwurfes für die vorgesehene Nutzung, Flexibilität - Wirtschaftlichkeit anhand von Kenn- u. Planungsdaten, z.B. BGF/NUF, BRI/BGF und A/V - Gestalterische Qualität der Innen- und Außenräume - Gestalterische Qualität der Fassaden - Ganzheitliches Energie- und Nachhaltigkeitskonzept - Technische Realisierbarkeit - Einhaltungen der baurechtlichen Vorschriften (insbesondere der Barrierefreiheit) . Voraussichtliche Zusammensetzung des Preisgerichtes: 7 Fachpreisrichter*innen: 1) Markus Pfeiffer, Stadtbaurat der Stadt Hameln, Hameln 2) Ursula Pasch, Architektin BDA, Bielefeld 3) Eva Matern, Architektin BDA, Paderborn 4) Jakob Faßbender, Architekt, Osnabrück 5) Frank Lindner, Architekt, Wennigsen (Deister) 6) Evelyn Wendt-Salmhofer, Architektin BDA, Braunschweig 7) Prof. Ute Aufmkolk, Landschaftsarchitektin, Hannover (angefragt) 3 Stv. Fachpreisrichter*innen, ständig anwesend 1) Frank Bendel, Fachbereichsleitung Planen und Bauen der Stadt Hameln, Hameln 2) Kai Koch, Architekt BDA, Hannover 3) Frank Gödeke, Landschaftsarchitekt, Braunschweig 6 Sachpreisrichter*innen 1) Dirk Kuhfuß, Fachbereichsleitung Bildung, Familie und Soziales der Stadt Hameln, Hameln 2) Britta Bödecker, Schulleitung Grund- und Oberschule Wilhelm-Raabe, Hameln 3) N.N., Ratsmitglied Stadt Hameln stärkste Fraktion 4) N.N., Ratsmitglied Stadt Hameln zweitstärkste Fraktion 5) N.N., Ratsmitglied Stadt Hameln drittstärkste Fraktion 6) N.N., Ratsmitglied Stadt Hameln viertstärkste Fraktion 6 Stv. Sachpreisrichter*in, ständig anwesend (N.N.) 1) Sarah Spiller, stv. Schulleitung Grund- und Oberschule Wilhelm-Raabe, Hameln 2) Christian Philippi, Sachgebietsleitung 45.2 Projektbau Schulzentren, Hameln 3) N.N., stv. Ratsmitglied Stadt Hameln stärkste Fraktion 4) N.N., stv. Ratsmitglied Stadt Hameln zweitstärkste Fraktion 5) N.N., stv. Ratsmitglied Stadt Hameln drittstärkste Fraktion 6) N.N., stv. Ratsmitglied Stadt Hameln viertstärkste Fraktion . Wettbewerbssumme: Es wird gem. RPW ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 155.700 EUR netto ausgelobt. Diese wird gem. RPW 2013 vollständig ausgeschöpft. . Anrechenbare Kosten: Folgende anrechenbaren Kosten werden vorläufig angenommen: ca. 53 Mio. EUR netto (300+400 Kosten) und ca. 4 Mio. EUR netto (500 Kosten).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 25. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Abwasserbetriebe Weserbergland AöR.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.