Stadt HamelnHamelnTED
Architektenwettbewerb: Schulzentrum Süd in Hameln
Der Raumbedarf des Schulzentrums Süd beträgt ca. 11.000 m² Nutzfläche (inkl. Sporthalle). Den wirtschaftlichen und energetischen Anforderungen soll der Entwurf gleichermaßen gerecht werden. Die Stadt Hameln möchte mit dem Wettbewerbsverfahren ein optimales Ergebnis im Hinblick auf die Gestaltung, die Funktionalität und die Wirtschaftlichk...
Stadtplanung, Architektur, TGA-Planung, Landschaftsarchitektur, Bauphysik
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Inhalt auf einen Blick
Der Raumbedarf des Schulzentrums Süd beträgt ca. 11.000 m² Nutzfläche (inkl. Sporthalle). Den wirtschaftlichen und energetischen Anforderungen soll der Entwurf gleichermaßen gerecht werden. Die Stadt Hameln möchte mit dem Wettbewerbsverfahren ein optimales Ergebnis im Hinblick auf die Gestaltung, die Funktionalität und die Wirtschaftli...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Hameln
- Veröffentlicht:
- 06. Juli 2026
- Frist:
- 03. August 2026
- Thema:
- Stadtplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Der Raumbedarf des Schulzentrums Süd beträgt ca. 11.000 m² Nutzfläche (inkl. Sporthalle). Den wirtschaftlichen und energetischen Anforderungen soll der Entwurf gleichermaßen gerecht werden. Die Stadt Hameln möchte mit dem Wettbewerbsverfahren ein optimales Ergebnis im Hinblick auf die Gestaltung, die Funktionalität und die Wirtschaftlichkeit erzielen. . Voraussichtliche Termine: Folgende Termine sind für das Wettbewerbsverfahren geplant: Tag der Auslobung: 27.08.2026 Anmeldefrist zum Wettbewerb: 07.09.2026 Frist für Rückfragen: 11.09.2026 Kolloquium: 17.09.2026 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: 26.11.2026 Abgabe Modelle: 10.12.2026 Preisgerichtssitzung: 22.01.2027 . Wettbewerbsleistungen: Folgende Wettbewerbsleistungen werden im Wettbewerb gefordert: - Lageplan 1:500 mit Darstellung der Einbindung des Entwurfes in den städtebaulichen Kontext und Angaben zum Freiraumkonzept - Grundrisse aller Ebenen im M. 1:200 - Schnitte im M. 1:200 - Ansichten im M. 1:200 - Fassadenausschnitt (Dreitafelprojektion: Ansicht, Schnitt u. Grundriss) im M. 1:50 mit Darstellung von Lichtführung und entwurfsrelevanten Lösungen in Bezug auf Materialität (Nachhaltigkeit) und Energie sowie der Raumakustik - Eine Visualisierung von einem frei zu wählenden Standort - Erläuterungsbericht Teil Architektur - Erläuterungsbericht Teil Energiekonzept - Baubeschreibung Teil Materialwahl Alle zeichnerischen Darstellungen sind auf max. 4 Plänen im DIN-A-0-Format, quer einzureichen. . Die Beurteilung der Arbeiten erfolgt gemäß nachfolgender gleichrangiger Kriterienblöcke: - Städtebauliche und funktionale Einbindung - Funktionalität: Eignung des Entwurfes für die vorgesehene Nutzung, Flexibilität - Wirtschaftlichkeit anhand von Kenn- u. Planungsdaten, z.B. BGF/NUF, BRI/BGF und A/V - Gestalterische Qualität der Innen- und Außenräume - Gestalterische Qualität der Fassaden - Ganzheitliches Energie- und Nachhaltigkeitskonzept - Technische Realisierbarkeit - Einhaltungen der baurechtlichen Vorschriften (insbesondere der Barrierefreiheit) . Voraussichtliche Zusammensetzung des Preisgerichtes: 7 Fachpreisrichter*innen: 1) Markus Pfeiffer, Stadtbaurat der Stadt Hameln, Hameln 2) Ursula Pasch, Architektin BDA, Bielefeld 3) Eva Matern, Architektin BDA, Paderborn 4) Jakob Faßbender, Architekt, Osnabrück 5) Frank Lindner, Architekt, Wennigsen (Deister) 6) Evelyn Wendt-Salmhofer, Architektin BDA, Braunschweig 7) Prof. Ute Aufmkolk, Landschaftsarchitektin, Hannover (angefragt) 3 Stv. Fachpreisrichter*innen, ständig anwesend 1) Frank Bendel, Fachbereichsleitung Planen und Bauen der Stadt Hameln, Hameln 2) Kai Koch, Architekt BDA, Hannover 3) Frank Gödeke, Landschaftsarchitekt, Braunschweig 6 Sachpreisrichter*innen 1) Dirk Kuhfuß, Fachbereichsleitung Bildung, Familie und Soziales der Stadt Hameln, Hameln 2) Britta Bödecker, Schulleitung Grund- und Oberschule Wilhelm-Raabe, Hameln 3) N.N., Ratsmitglied Stadt Hameln stärkste Fraktion 4) N.N., Ratsmitglied Stadt Hameln zweitstärkste Fraktion 5) N.N., Ratsmitglied Stadt Hameln drittstärkste Fraktion 6) N.N., Ratsmitglied Stadt Hameln viertstärkste Fraktion 6 Stv. Sachpreisrichter*in, ständig anwesend (N.N.) 1) Sarah Spiller, stv. Schulleitung Grund- und Oberschule Wilhelm-Raabe, Hameln 2) Christian Philippi, Sachgebietsleitung 45.2 Projektbau Schulzentren, Hameln 3) N.N., stv. Ratsmitglied Stadt Hameln stärkste Fraktion 4) N.N., stv. Ratsmitglied Stadt Hameln zweitstärkste Fraktion 5) N.N., stv. Ratsmitglied Stadt Hameln drittstärkste Fraktion 6) N.N., stv. Ratsmitglied Stadt Hameln viertstärkste Fraktion . Wettbewerbssumme: Es wird gem. RPW ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 155.700 EUR netto ausgelobt. Diese wird gem. RPW 2013 vollständig ausgeschöpft. . Anrechenbare Kosten: Folgende anrechenbaren Kosten werden vorläufig angenommen: ca. 53 Mio. EUR netto (300+400 Kosten) und ca. 4 Mio. EUR netto (500 Kosten).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für die Gebäudeplanung des/der Neubau(ten) bzw. den/die Erweiterungsbau(ten) der Hebelschule in Rheinfelden-Nollingen und die Freianlagenplanung des Schulhofs. Zusätzlicher Ideenteil für eine skizzenhafte Freiflächengestaltung.
Hauptsächlicher Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Gebäudeplanung für den/die Neubau(ten) bzw. den/die Erweiterungsbau(ten) der Hebelschule in Rheinfelden-Nollingen mit ganztägigem Betreuungsangebot und Mensa für künftig 312 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 – 4. Die Schulhoffläche ist als Freianlage in Verbindung mit dem Gebäude mitzuplanen. Die Hebelschule ist eine konventionelle und inklusive Grundschule. Der Wettbewerb soll Lösungsvorschläge zur Erweiterung des Schulstandorts mit einem oder mehreren Neu-bau(ten) und die Außenraumgestaltung aufzeigen. Ziel ist es die unterschiedlichen Nutzungsbereiche, die künftig auf dem Areal untergebracht werden, aufeinander abzustimmen. Bei der Gesamtkonzeption ist darauf zu achten, dass die Gebäude eine wahrnehmbare und funktionale Einheit bilden, die durch kurze Wege verbunden sind und Raumbereiche geclustert werden. Der Außenraum der Grundschule soll ein Ort des Aufenthalts und Treffens für die Schülerinnen und Schüler werden und weiterhin auch für die Bewohner*innen Nollingens zugänglich sein. Fachpreisrichter*innen: Daniel Wentzlaff (Vorsitz), Architekt, Nissen Wentzlaff Studio, Basel-CH | Bärbel Hoffmann, Freie Architektin, Stuttgart | Florian Hagmüller, Architekt, Schaudt Architekten, Konstanz | Andreas Böhringer, Landschaftsarchitekt, AG Freiraum, Freiburg | Christiane Ripka, Stadtplanerin, Leitung Stadtbauamt || Stellvertretende Fachpreisrichter*innen: Irene Sperl-Schreiber, Architektin, Stadtplanerin, Landschaftsarchitektin, Schreiber-plan GmbH, Stuttgart | Marc Lösch, Architekt, K9 Architekten, Freiburg || Sachpreisrichter*innen: Klaus Eberhardt, Oberbürgermeister, Stadt Rheinfelden (Baden) | Sigrid Senger, Rektorin Hebelschule, Stadt Rheinfelden (Baden) (bzw. Nachfolge) | Hanspeter Schuler, Leitung Hauptamt, Stadt Rheinfelden (Baden) | Werner Wohner, Leitung Gebäudemanagement, Stadt Rheinfelden (Baden) || Stellvertretende Sachpreisrichter*innen: Sven Irmscher, Gebäudemanagement, Leitung Technische Abteilung, Stadt Rheinfelden (Baden) | Vanessa Hünerli, Hauptamt, Leitung Abteilung Schulen, Sport, Stadt Rheinfelden (Baden) Preise und Bearbeitungshonorar: Bearbeitungshonorar je Arbeitsgemeinschaft: 3.800,00 € (= 38.000,00 €, netto) | Preisgeld: 50.000,00 € (netto) | Aufteilung: 1. Preis: 22.500,00 €, 2. Preis: 15.000,00 €, 3. Preis: 10.000,00 €, Anerkennung: 2.500,00 € | Das Bearbeitungshonorar und Preisgeld verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung des Preisgelds vorbehalten. Ebenso befindet das Preisgericht über freiwerdendes Bearbeitungshonorar. Die Bewertung der eingereichten Entwürfe erfolgt anhand transparenter Kriterien gemäß Auslobung. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, eine*n der Preisträger*innen (§ 8 Abs. 2 RPW 2013) mit der Objektplanung (Hochbau und Freian-lage), mindestens Leistungsphasen 2 – 5 gemäß §§ 33 – 37 HOAI sowie §§ 38 – 40 HO-AI beauftragen. Im Anwendungsbereich der VgV wird die Ausloberin mit allen Preisträger*innen über den Auftrag verhandeln. Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in § 8 Abs. 2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen einem der Preisträger*innen die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI für Objektplanung Hochbau und Freianlagen mindestens bis jeweils zur abgeschlossenen Ausführungsplanung übertragen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht und vorbehaltlich der geopolitischen, wirtschaftlichen Lage. Die Verfasser*innen der ausgewählten Arbeiten erhalten nach der Jurysitzung und Abgabe des Angebots Gelegenheit, ihre Arbeiten bei den Verhandlungsgesprächen vorzustellen und Fragen zu beantworten. Diese Präsentation ist bereits Bestandteil des Vergabeverfahrens nach VgV. Im Anschluss an das erfolgreiche Vergabeverfahren gem. VgV wird die Ausloberin den/die Landschaftsarchitekt*in mit den Leistungen der Freianlagen und das Architekturbüro mit den die Leistungen der Objektplanung Gebäude, gemäß HOAI mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung separat beauftragen. Die Abgrenzung der Leistungsbereiche Hochbau und Freianlagen erfolgt auf Basis des zu beauftragenden Entwurfs. Es ist eine bauabschnittsweise Beauftragung vorgesehen. Die Ausloberin behält sich vor, die Freianlagenplanung zu einem späteren Zeit-punkt zu beauftragen. Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer*innen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Bei passendem Erstangebot behält sich die Ausloberin vor, keine Verhandlungsgespräche durchzuführen. Im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ist vorgesehen die Gewerke (Tragwerksplanung, HLS, Bauphysik, Elektrotechnik und Brandschutz) an ein Generalunternehmen zu vergeben. - Gemeinde WehrheimWehrheim
Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Feuerwehr und Bürgerhaus"
In zentraler Lage der Gemeinde Wehrheim ist das Feuerwehrgerätehaus und das Bürgerhaus der Gemeinde verortet. Die umliegenden Freianlagen werden als Parkplatz sowie in Teilen als Festplatz bzw., wenn keine Veranstaltungen stattfinden, ebenfalls als Parkplatz genutzt. | Feuerwehrgerätehaus | Das Feuerwehrhaus wurde 1974 errichtet sowie 2002 durch einen Anbau erweitert. Es entspricht nicht mehr den feuerwehrtechnischen Anforderungen, die Bausubstanz ist marode. Ein Neubau soll das vorhandene Gebäude ersetzen. Zukünftige Anforderungen für einen Neubau wurden 2023 im Auftrag der Gemeinde Wehrheim mithilfe einer Machbarkeitsstudie untersucht und ein dazugehöriges Raumprogramm ausgearbeitet. | Bürgerhaus | Das Bürgerhaus stammt aus dem Jahr 1975. Teile des Gebäudes sowie seiner technischen Installationen wurden zwischenzeitlich erneuert oder saniert. Es dient als kultureller Begegnungsort und umfasst unter anderem einen großen Saal mit Bühne, ein Restaurant mit 60 Sitzplätzen und Terrasse, drei Kegelbahnen, einen Jugendtreff, eine Gemeindebücherei sowie eine Pächterwohnung für den Restaurantbetreiber. | Ziel des Wettbewerbs | Die zu beplanenden Grundstücke liegen in einem für Wehrheim elementaren und zentralen Bereich. Weitere öffentliche Nutzungen befinden sich in direkter Nachbarschaft zu dem Wettbewerbsgebiet: Angrenzend liegt die Grundschule Limesschule und die Kindertagesstätte Wiesenau. | Ziel des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Erneuerung des Feuerwehrgebäudes und des Bürgerhauses. Die bisher auf zwei Gebäuden verteilten Funktionen können in einem Gebäudekomplex zusammengeführt werden. Es wird eine städtebaulich-hochbaulich ansprechende und zugleich verkehrsplanerisch funktionierende Lösung angestrebt, die eine hohe Funktionalität - im Hinblick auf die Feuerwehr auch während der Neubauphase - gewährleistet. Die um den geplanten Gebäudekomplex entstehenden Freiflächen sollen so gestaltet werden, dass sie einen identitätsstiftenden Charakter für die Bürgerinnen und Bürger Wehrheims erhalten.Für den Bau des Gebäudekomplexes der Feuerwehr und des Bürgerhauses sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 13,3 Mio. EUR, die Kosten für die Außen- und Freianlagen (KG 500) mit ca. 1,5 Mio. EUR veranschlagt (Stand August 2025). ||| Mitglieder der Jury | Stimmberechtigte Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Volker Droste, Architekt; Prof. Kerstin Schultz, Architektin; Prof. Jean Heemskerk, Architekt; Gabriele Harder, Architektin; Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt | Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Gero Quasten, Architekt; Dorothee Hock, Landschaftsarchitektin | Stimmberechtigte Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Dr. Torsten Kunz, die Grünen; Klaus Schumann, FDP; Olaf Bohris, SPD; Dr. Teja Müller, CDU | Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Erhard Steinberg, die Grünen; Ingmar Rega, FDP; Heidrun Mony, SPD; Wolfgang Bachmann, CDU | Sachverständige: Gregor Sommer, Bürgermeister; Frank Dechert, Fachbereichsleiter Bauverwaltung; Christoph Ramisch, Bauverwaltung; Benjamin Sturm, Fachbereichsleiter Finanzen/Ordnungsbehörde; Volker Minet, Fachbereichsleiter Hauptamt; Michael Erdmann, Gemeindebrandinspektor; Moritz Mangel, stellvertretender Gemeindebrandinspektor ||| Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 117.500,00 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35, 40 und 48 der HOAI 2021 (Honorarzone III) ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:1. Preis 47.000,00 EUR; 2. Preis 35.250,00 EUR; 3. Preis 23.500,00 EUR; Anerkennungen 11.750,00 EUR; Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen. - Gemeinde WehrheimWehrheim
Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Feuerwehr und Bürgerhaus"
In zentraler Lage der Gemeinde Wehrheim ist das Feuerwehrgerätehaus und das Bürgerhaus der Gemeinde verortet. Die umliegenden Freianlagen werden als Parkplatz sowie in Teilen als Festplatz bzw., wenn keine Veranstaltungen stattfinden, ebenfalls als Parkplatz genutzt. | Feuerwehrgerätehaus | Das Feuerwehrhaus wurde 1974 errichtet sowie 2002 durch einen Anbau erweitert. Es entspricht nicht mehr den feuerwehrtechnischen Anforderungen, die Bausubstanz ist marode. Ein Neubau soll das vorhandene Gebäude ersetzen. Zukünftige Anforderungen für einen Neubau wurden 2023 im Auftrag der Gemeinde Wehrheim mithilfe einer Machbarkeitsstudie untersucht und ein dazugehöriges Raumprogramm ausgearbeitet. | Bürgerhaus | Das Bürgerhaus stammt aus dem Jahr 1975. Teile des Gebäudes sowie seiner technischen Installationen wurden zwischenzeitlich erneuert oder saniert. Es dient als kultureller Begegnungsort und umfasst unter anderem einen großen Saal mit Bühne, ein Restaurant mit 60 Sitzplätzen und Terrasse, drei Kegelbahnen, einen Jugendtreff, eine Gemeindebücherei sowie eine Pächterwohnung für den Restaurantbetreiber. | Ziel des Wettbewerbs | Die zu beplanenden Grundstücke liegen in einem für Wehrheim elementaren und zentralen Bereich. Weitere öffentliche Nutzungen befinden sich in direkter Nachbarschaft zu dem Wettbewerbsgebiet: Angrenzend liegt die Grundschule Limesschule und die Kindertagesstätte Wiesenau. | Ziel des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Erneuerung des Feuerwehrgebäudes und des Bürgerhauses. Die bisher auf zwei Gebäuden verteilten Funktionen können in einem Gebäudekomplex zusammengeführt werden. Es wird eine städtebaulich-hochbaulich ansprechende und zugleich verkehrsplanerisch funktionierende Lösung angestrebt, die eine hohe Funktionalität - im Hinblick auf die Feuerwehr auch während der Neubauphase - gewährleistet. Die um den geplanten Gebäudekomplex entstehenden Freiflächen sollen so gestaltet werden, dass sie einen identitätsstiftenden Charakter für die Bürgerinnen und Bürger Wehrheims erhalten.Für den Bau des Gebäudekomplexes der Feuerwehr und des Bürgerhauses sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 13,3 Mio. EUR, die Kosten für die Außen- und Freianlagen (KG 500) mit ca. 1,5 Mio. EUR veranschlagt (Stand August 2025). ||| Mitglieder der Jury | Stimmberechtigte Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Volker Droste, Architekt; Prof. Kerstin Schultz, Architektin; Prof. Jean Heemskerk, Architekt; Gabriele Harder, Architektin; Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt | Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Gero Quasten, Architekt; Dorothee Hock, Landschaftsarchitektin | Stimmberechtigte Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Dr. Torsten Kunz, die Grünen; Klaus Schumann, FDP; Olaf Bohris, SPD; Dr. Teja Müller, CDU | Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Erhard Steinberg, die Grünen; Ingmar Rega, FDP; Heidrun Mony, SPD; Wolfgang Bachmann, CDU | Sachverständige: Gregor Sommer, Bürgermeister; Frank Dechert, Fachbereichsleiter Bauverwaltung; Christoph Ramisch, Bauverwaltung; Benjamin Sturm, Fachbereichsleiter Finanzen/Ordnungsbehörde; Volker Minet, Fachbereichsleiter Hauptamt; Michael Erdmann, Gemeindebrandinspektor; Moritz Mangel, stellvertretender Gemeindebrandinspektor ||| Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 117.500,00 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35, 40 und 48 der HOAI 2021 (Honorarzone III) ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:1. Preis 47.000,00 EUR; 2. Preis 35.250,00 EUR; 3. Preis 23.500,00 EUR; Anerkennungen 11.750,00 EUR; Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen. - Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainFrist: 10. Aug.
Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung. - Stadt Offenbach am MainOffenbach am Main
Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung. - Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainFrist: 10. Aug.
Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Beschreibung: Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung. - Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtHofheim am Taunus
Architektenleistung
Derzeit ist die Grundschule In den Sindlinger Wiesen mit 304 SuS und 15 Klassen 3,75-Zügig aufgestellt. Hinzu kommen zusätzlich je eine Intensiv- und eine Vorlaufklasse mit weiteren rund 30 SuS. Im Schulgebiet werden zwei kleinere Wohngebiete umgesetzt, wodurch der Klassenraumbedarf der Schule mit Eingangsstufe auf perspektivisch 18 Klassenräume ansteigt. Aktuell stehen der Schule insgesamt 16 Klassenräume für den Unterricht zur Verfügung. Der Main-Taunus-Kreis hat die Trägerschaft der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2023/24 übernommen. Derzeit findet die Betreuung in zwei Klassenräumen sowie in angemieteten Containern der Stadt Kelkheim statt, welche teilweise in sehr schlechtem baulichen Zustand sind. Auch die sehr kleine Mensa ist in einem Container untergebracht, welcher im Hinblick auf den Rechtsanspruch und die steigenden Schülerzahlen nicht ausreichend ist. Derzeit können aufgrund der Platzkapazität nur rund 48 % der SuS in der Betreuung betreut werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Kapazitäten der Mittagessensversorgung bereits heute nicht auskömmlich sind und daher nicht alle Betreuungskinder ein Mittagessen erhalten können. In einer internen Machbarkeitsstudie wurde ermittelt, dass durch eine bauliche Erweiterung mit ca. 1.374 m² HNF bzw. 2.200 m² BGF die erforderlichen räumlichen Kapazitäten für ein 4,5-zügiges Schulkonzept sowie eine 100 %ige Betreuung am Standort hergestellt werden können. Die Erweiterung soll in passivhausweise errichtet und gefördert werden. Die Standards des Main-Taunus-Kreises sind zu beachten und mit einzuplanen. Das Gebäude soll barrierefrei sein. Es ist geplant eine Zisterne für das Regenwasser einzubauen, die zur WC-Spülung genutzt werden soll. Es ist zu prüfen ob die Wärmeversorgung über die bestehende Heizung erfolgen kann. Der Erweiterungsbau erhält eine Photovoltaikanlage auf dem Dach sowie auf dem Bestandsgebäude und einen Aufzug. Es ist eine Zentrallüftungsanlage mit Quellauslässen und Wärmerückgewinnung ohne Umluft zu planen mit Elektronischer Einzelraumregelung zur Regelung der Raumtemperatur und der Luftmengen für die Räume in Abhängigkeit der CO2 Konzentration. Ebenfalls soll eine Nachtauskühlung umgesetzt werden. Die NSHV ist zu erweitern. Alle Klassenräume erhalten Waschbecken. Für die Essenversorgung ist eine Cook and Chill-Küche zu planen. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt und ist so zu planen, dass der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Da bereits eine Containeranlage auf dem Schulgrundstück als Interimsmaßnahme errichtet wurde, ist es wichtig, die Schulhoffläche so groß wie möglich zu belassen und die Baustellenfläche mit Baustelleneinrichtung so klein wie möglich zu planen. Durch die Errichtung des Erweiterungsbaus müssen die Außenlagen neu strukturiert und gebaut werden. Der Bereich der Interimsmaßnahme ist wiederherzustellen. Die vorläufig geschätzten anrechenbaren Kosten betragen: 6.340.168,58 EUR netto. Die Leistungsphasen 1 und 2 (anteilig) wurden bereits erbracht, die Ergebnisse werden nach der Vergabe zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt den Architekten ab der Leistungsphase 2 (anteilig) - 3 zu beauftragen. Die Leistungen der LP 2 sind vom Architekten vollumfänglich zu erbringen. Aufgrund der im Rahmen der LP 2 anteilig bereits erbrachten Leistungen, wird von einem geringeren Aufwand ausgegangen, so dass für die noch zu erbringenden Leistungen der LP 2 (alle Grundleistungen) 4 % vereinbart werden. Für die Leistungen der LP 3 werden 15 % vereinbart. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-5 (Leistungsstufe II) sowie die Leistungen der Leistungsphasen 6-9 (Leistungsstufe III) nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar (ohne die ebenfalls zu erbringende Leistungsphase 9, § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI). - Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtN/AFrist: 20. Juli
Grundschule In den Sindlinger Wiesen - Objektplanung Gebäude nach §34 HOAI, LPH2-9
Derzeit ist die Grundschule In den Sindlinger Wiesen mit 304 SuS und 15 Klassen 3,75-Zügig aufgestellt. Hinzu kommen zusätzlich je eine Intensiv- und eine Vorlaufklasse mit weiteren rund 30 SuS. Im Schulgebiet werden zwei kleinere Wohngebiete umgesetzt, wodurch der Klassenraumbedarf der Schule mit Eingangsstufe auf perspektivisch 18 Klassenräume ansteigt. Aktuell stehen der Schule insgesamt 16 Klassenräume für den Unterricht zur Verfügung. Der Main-Taunus-Kreis hat die Trägerschaft der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2023/24 übernommen. Derzeit findet die Betreuung in zwei Klassenräumen sowie in angemieteten Containern der Stadt Kelkheim statt, welche teilweise in sehr schlechtem baulichen Zustand sind. Auch die sehr kleine Mensa ist in einem Container untergebracht, welcher im Hinblick auf den Rechtsanspruch und die steigenden Schülerzahlen nicht ausreichend ist. Derzeit können aufgrund der Platzkapazität nur rund 48 % der SuS in der Betreuung betreut werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Kapazitäten der Mittagessensversorgung bereits heute nicht auskömmlich sind und daher nicht alle Betreuungskinder ein Mittagessen erhalten können. In einer internen Machbarkeitsstudie wurde ermittelt, dass durch eine bauliche Erweiterung mit ca. 1.374 m² HNF bzw. 2.200 m² BGF die erforderlichen räumlichen Kapazitäten für ein 4,5-zügiges Schulkonzept sowie eine 100 %ige Betreuung am Standort hergestellt werden können. Die Erweiterung soll in passivhausweise errichtet und gefördert werden. Die Standards des Main-Taunus-Kreises sind zu beachten und mit einzuplanen. Das Gebäude soll barrierefrei sein. Es ist geplant eine Zisterne für das Regenwasser einzubauen, die zur WC-Spülung genutzt werden soll. Es ist zu prüfen ob die Wärmeversorgung über die bestehende Heizung erfolgen kann. Der Erweiterungsbau erhält eine Photovoltaikanlage auf dem Dach sowie auf dem Bestandsgebäude und einen Aufzug. Es ist eine Zentrallüftungsanlage mit Quellauslässen und Wärmerückgewinnung ohne Umluft zu planen mit Elektronischer Einzelraumregelung zur Regelung der Raumtemperatur und der Luftmengen für die Räume in Abhängigkeit der CO2 Konzentration. Ebenfalls soll eine Nachtauskühlung umgesetzt werden. Die NSHV ist zu erweitern. Alle Klassenräume erhalten Waschbecken. Für die Essenversorgung ist eine Cook and Chill-Küche zu planen. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt und ist so zu planen, dass der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Da bereits eine Containeranlage auf dem Schulgrundstück als Interimsmaßnahme errichtet wurde, ist es wichtig, die Schulhoffläche so groß wie möglich zu belassen und die Baustellenfläche mit Baustelleneinrichtung so klein wie möglich zu planen. Durch die Errichtung des Erweiterungsbaus müssen die Außenlagen neu strukturiert und gebaut werden. Der Bereich der Interimsmaßnahme ist wiederherzustellen. Die vorläufig geschätzten anrechenbaren Kosten betragen: 6.340.168,58 EUR netto. Die Leistungsphasen 1 und 2 (anteilig) wurden bereits erbracht, die Ergebnisse werden nach der Vergabe zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt den Architekten ab der Leistungsphase 2 (anteilig) - 3 zu beauftragen. Die Leistungen der LP 2 sind vom Architekten vollumfänglich zu erbringen. Aufgrund der im Rahmen der LP 2 anteilig bereits erbrachten Leistungen, wird von einem geringeren Aufwand ausgegangen, so dass für die noch zu erbringenden Leistungen der LP 2 (alle Grundleistungen) 4 % vereinbart werden. Für die Leistungen der LP 3 werden 15 % vereinbart. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-5 (Leistungsstufe II) sowie die Leistungen der Leistungsphasen 6-9 (Leistungsstufe III) nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar (ohne die ebenfalls zu erbringende Leistungsphase 9, § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI). - Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtN/AFrist: 07. Aug.
Grundschule In den Sindlinger Wiesen - Objektplanung Gebäude nach §34 HOAI, LPH2-9
Derzeit ist die Grundschule In den Sindlinger Wiesen mit 304 SuS und 15 Klassen 3,75-Zügig aufgestellt. Hinzu kommen zusätzlich je eine Intensiv- und eine Vorlaufklasse mit weiteren rund 30 SuS. Im Schulgebiet werden zwei kleinere Wohngebiete umgesetzt, wodurch der Klassenraumbedarf der Schule mit Eingangsstufe auf perspektivisch 18 Klassenräume ansteigt. Aktuell stehen der Schule insgesamt 16 Klassenräume für den Unterricht zur Verfügung. Der Main-Taunus-Kreis hat die Trägerschaft der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2023/24 übernommen. Derzeit findet die Betreuung in zwei Klassenräumen sowie in angemieteten Containern der Stadt Kelkheim statt, welche teilweise in sehr schlechtem baulichen Zustand sind. Auch die sehr kleine Mensa ist in einem Container untergebracht, welcher im Hinblick auf den Rechtsanspruch und die steigenden Schülerzahlen nicht ausreichend ist. Derzeit können aufgrund der Platzkapazität nur rund 48 % der SuS in der Betreuung betreut werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Kapazitäten der Mittagessensversorgung bereits heute nicht auskömmlich sind und daher nicht alle Betreuungskinder ein Mittagessen erhalten können. In einer internen Machbarkeitsstudie wurde ermittelt, dass durch eine bauliche Erweiterung mit ca. 1.374 m² HNF bzw. 2.200 m² BGF die erforderlichen räumlichen Kapazitäten für ein 4,5-zügiges Schulkonzept sowie eine 100 %ige Betreuung am Standort hergestellt werden können. Die Erweiterung soll in passivhausweise errichtet und gefördert werden. Die Standards des Main-Taunus-Kreises sind zu beachten und mit einzuplanen. Das Gebäude soll barrierefrei sein. Es ist geplant eine Zisterne für das Regenwasser einzubauen, die zur WC-Spülung genutzt werden soll. Es ist zu prüfen ob die Wärmeversorgung über die bestehende Heizung erfolgen kann. Der Erweiterungsbau erhält eine Photovoltaikanlage auf dem Dach sowie auf dem Bestandsgebäude und einen Aufzug. Es ist eine Zentrallüftungsanlage mit Quellauslässen und Wärmerückgewinnung ohne Umluft zu planen mit Elektronischer Einzelraumregelung zur Regelung der Raumtemperatur und der Luftmengen für die Räume in Abhängigkeit der CO2 Konzentration. Ebenfalls soll eine Nachtauskühlung umgesetzt werden. Die NSHV ist zu erweitern. Alle Klassenräume erhalten Waschbecken. Für die Essenversorgung ist eine Cook and Chill-Küche zu planen. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt und ist so zu planen, dass der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Da bereits eine Containeranlage auf dem Schulgrundstück als Interimsmaßnahme errichtet wurde, ist es wichtig, die Schulhoffläche so groß wie möglich zu belassen und die Baustellenfläche mit Baustelleneinrichtung so klein wie möglich zu planen. Durch die Errichtung des Erweiterungsbaus müssen die Außenlagen neu strukturiert und gebaut werden. Der Bereich der Interimsmaßnahme ist wiederherzustellen. Die vorläufig geschätzten anrechenbaren Kosten betragen: 6.340.168,58 EUR netto. Die Leistungsphasen 1 und 2 (anteilig) wurden bereits erbracht, die Ergebnisse werden nach der Vergabe zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt den Architekten ab der Leistungsphase 2 (anteilig) - 3 zu beauftragen. Die Leistungen der LP 2 sind vom Architekten vollumfänglich zu erbringen. Aufgrund der im Rahmen der LP 2 anteilig bereits erbrachten Leistungen, wird von einem geringeren Aufwand ausgegangen, so dass für die noch zu erbringenden Leistungen der LP 2 (alle Grundleistungen) 4 % vereinbart werden. Für die Leistungen der LP 3 werden 15 % vereinbart. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-5 (Leistungsstufe II) sowie die Leistungen der Leistungsphasen 6-9 (Leistungsstufe III) nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar (ohne die ebenfalls zu erbringende Leistungsphase 9, § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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