Stadt Geislingen an der SteigeGeislingen an der SteigeTED
Stadt Geislingen an der Steige - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen Bauleitplanung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045
Gegenstand der Gesamtmaßnahme: Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen beabsichtigt die Fortschreibung ihres gemeinsamen Flächennutzungsplans zum Zieljahr 2045 (vorbehaltlich der Abklärung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart)....
Stadtplanung, Umweltgutachten
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Geislingen an der Steige
- Veröffentlicht:
- 18. August 2026
- Frist:
- 21. September 2026
- Thema:
- Stadtplanung
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Gegenstand der Gesamtmaßnahme: Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen beabsichtigt die Fortschreibung ihres gemeinsamen Flächennutzungsplans zum Zieljahr 2045 (vorbehaltlich der Abklärung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart). Hintergrund: Der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1995 mit einer 1. Fortschreibung aus dem Jahr 1999. Seit der Rechtskraft des Flächennutzungsplans wurden in den vergangenen Jahren mehrere Bebauungspläne genehmigt; teilweise wurden bzw. werden hierzu auch Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Daneben wurden Bebauungspläne nach §§ 13a und 13b BauGB aufgestellt, die Berichtigungen des Flächennutzungsplans erforderlich machen. Weitere Teiländerungsverfahren befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Die vorhandene genehmigte Fassung des Flächennutzungsplans liegt als Papierplan vor. Zur besseren Lesbarkeit wurde die rechtskräftige Papierfassung zwischenzeitlich digitalisiert. Die digitalisierten Daten einschließlich der zwischenzeitlich rechtsverbindlich gewordenen Bebauungspläne liegen als AutoCAD-Zeichnungsdatei vor. Nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart soll der derzeit gültige Flächennutzungsplan nicht lediglich fortgeführt, sondern fortgeschrieben werden. Dabei sollen insbesondere Bereiche mit Änderungsbedarf, neu auszuweisende Flächen sowie Belange, die seit der Rechtskraft des bisherigen Flächennutzungsplans neu hinzugekommen sind, vertieft behandelt werden. Der Umfang der Prüfung ist mit der Raumordnungsbehörde sowie dem Verband Region Stuttgart abzustimmen. Die Berechnung der künftigen Flächenbedarfe ist in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart sowie dem Verband Region Stuttgart auf das Basisjahr 2025 auszurichten. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 10.880 ha. Im Plangebiet leben nach dem Stand vom 30. September 2025 ca. 37.100 Einwohner. Die Mitgliedskommunen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft gehören zur Region Stuttgart und zum Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Stuttgart. Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Planungsleistungen der Flächennutzungsplanung gemäß § 18 HOAI für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen. Dies vorausgeschickt ist Gegenstand des vorliegenden Verfahrens die Vergabe von folgenden Planungsleistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden): - Grundleistungen des Leistungsbilds Flächennutzungsplan nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 2, LPH 1 bis 3 Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers (Optionen) Besondere Leistungen des Leistungsbilds Flächennutzungsplan nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 9 zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere folgende Besondere Leistungen: - Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB mit Fokus auf die auf Ebene der Flächennutzungsplanung voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen; - Prüfung, Fortschreibung und weitere Bearbeitung der vorhandenen digitalisierten Planunterlagen; - Überführung der Planunterlagen in das Format XPlanung unter Verwendung des UTM-Koordinatensystems; - Erstellung der Planzeichnung in digitaler Fassung in einem AutoCAD-kompatiblen Dateiformat sowie Zurverfügungstellung im Format XPlanung; Detaillierte artenschutzrechtliche Prüfungen, insbesondere spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen bezogen auf einzelne Vorhaben oder Bebauungsplanverfahren, sind nach derzeitigem Stand nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen, da diese erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erforderlich werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung der jeweiligen Leistungsphasen beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden), dem Vertrag (Anlage 3) sowie der digitalisierten Fassung des Flächennutzungsplans 1995/1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (Anlage 5).
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In einer Großschadenslage mit Ausfall der Hauptleitstelle sind folgende Mitarbeiter pro Schicht zu erwarten: 51 Mitarbeiter*innen Feuer und Rettungswache, 29 Mitarbeiter*innen Ausweichleitstelle, 20 Mitarbeiter*innen Einsatzleitung, 20 Mitarbeiter*innen Krisenstab: Gesamt 120 Mitarbeiter*innen. Im Juni 2020 hat der Rat der Stadt Köln dem Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 in der Kölner Innenstadt zugestimmt. Dazu hat die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ein VgV Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb für Generalplanerteams als zweiphasigen nichtoffenen, anonymen, städtebaulichen und hochbaulichen Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 ausgelobt. In den ersten Schritten werden die Bestandsgebäude in Gänze abgebrochen und Archäologische Untersuchungen durchgeführt. Im Anschluss daran wird der Neubau realisiert. Nach der Leistungsphase 4 wird durch den Generalplaner eine Funktionale Leistungsbeschreibung inklusive Leitdetails erstellt. Die Bauausführung wird von einem Generalunternehmer übernommen. Das Projekt rund um den Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 wird in vier Teilprojekte aufgeteilt: 1. Abbruch 2. Archäologische Untersuchungen 3. Optional: projektbezogenes B-Plan Verfahren 4. Neubau Der Neubau beinhaltet 3 Hauptbestandteile - die Feuer- und Rettungswache, die Ausweichleitstelle sowie Räumlichkeiten für die Einsatzleitung und den Krisenstab. Insgesamt werden Flächen für mindestens 19 Stellplätze für Einsatzfahrzeuge sowie die dazugehörigen Arbeits-, Ruhe- und Sozialräume, Flächen für die Ausweichleitstelle, Räumlichkeiten für die Einsatzleitung und den Krisenstab sowie optional Büroflächen für die Branddirektion und Dienstwohnungen für 12 zukünftige Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr zuzüglich der entsprechenden Technikflächen benötigt. 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Der BIM-gestützte Planungsprozess soll von Beginn an darauf ausgerichtet werden, dass im Ergebnis neben einem hervorragenden Gebäude auch ein digitales Gebäudemodell vorliegt, über das das gesamte Facility-Management einschließlich der Instandhaltung des Gebäudes unterstützt und umgesetzt werden kann. Die spezifischen Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen die in der Anlage zu § 5 enthaltenen Leistungen und gliedern sich in folgende Leistungsstufen: Leistungsstufe 1: in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 1, Planung, (hier: Lph 1) und in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 2, Planung (hier: Lph 2-3) Leistungsstufe 2: in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 2, Planung (hier: Lph 4) und in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 3, Ausführungsvorbereitung (hier: Lph 6-7) Leistungsstufe 3: in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 3 und in Anlehnung an die AHO (BIM) Ausführungsvorbereitung (hier: Lph 5) Leistungsstufe 4: in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 4, Ausführung (hier: Lph 8) Die erste Beauftragungsstufe erfolgt bis Leistungsphase 3. Eine Weiterbeauftragung über Leistungsphase 3 hinaus erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien. Sofern keine Weiterbeauftragung über die Leistungsphase 3 hinaus erfolgt, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Die vollständige Beschreibung der Beschaffung ist in Anlage 1 zur Auftragsbekannt- machung aufgeführt und ist zu beachten.Landeshauptstadt Schwerin - Bodenschutzbaubegleitung im Projekt Revitalisierung von Teilflächen des Siebendörfer Moores
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Entwicklungsraum ThunThunFrist: 30. Nov.Arbeitspaket 3: Vertiefte städtebauliche bzw. stadträumliche, siedlungsräumliche, verkehrliche, bautechnische und umweltplanerische Machbarkeitsstudie für die beiden Tunnellösungen «Hübelitunnel» und «Aarequerung Süd» (Generalplaner) Das Projekt «Verkehrszukunft Region Thun» baut auf der Verkehrsstudie Thun Innenstadt – rechte Seeseite auf, die im Auftrag des Entwicklungsraums Thun bis Ende 2023 erarbeitet wurde. Untersucht wurden drei Varianten zur langfristigen Verbesserung der Verkehrssituation: der Hübelitunnel, die Aarequerung Süd sowie eine Gesamtverkehrsvariante mit Verkehrssteuerungen und Ausbauten für ÖV und Veloverkehr. Alle Varianten gelten grundsätzlich als machbar; die Gesamtverkehrsvariante wurde jedoch als kostengünstigste und wirksamste Lösung bewertet. Für den Fall, dass diese nicht ausreicht, sollen die beiden Tunnelvarianten vertieft geprüft werden.Der Bund betonte in Gesprächen zur möglichen Mitfinanzierung, dass ein Tunnelprojekt nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern in ein überzeugendes Gesamtkonzept eingebettet sein muss. Zentral sind die Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, die Wirkung auf Stadtentwicklung und Arbeitsplätze, die Einbettung ins Gesamtverkehrssystem sowie flankierende Massnahmen. Die Nutzen der Varianten sind nachvollziehbar anhand der Kriterien der Agglomerationsprogramme darzustellen. Zudem braucht es einen klar begründeten Variantenentscheid, der zeigt, dass andere Optionen ausgeschöpft wurden und die gewählte Lösung breit akzeptiert ist.Die Region folgt dieser Empfehlung und vertieft die beiden Varianten Hübelitunnel und Aarequerung Süd parallel. Ziel ist ein politisch konsolidierter Entscheid bis Ende 2028 sowie die fachliche Einbettung in das Agglomerationsprogramm 6. Generation Thun. Dabei sollen die Anliegen von Bevölkerung, Politik und Verwaltung der betroffenen Gemeinden berücksichtigt und die Varianten anhand transparenter qualitativer und quantitativer Kriterien bewertet werden. Alternative Entlastungsvarianten sind nicht Gegenstand des Projekts; die bestehenden Tunnelvarianten können jedoch optimiert oder bei schwerwiegenden No-Gos ausgeschlossen werden.Neben der fachlichen Bewertung soll das Projekt einen öffentlichen Diskurs über Chancen, Risiken, Nutzen und Kosten einer Tunnellösung ermöglichen. Dabei geht es nicht um eine pauschale Tunnel-ja-oder-nein-Debatte, sondern um eine differenzierte Auseinandersetzung mit verkehrlichen, städtebaulichen, finanziellen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Die Auftraggeberschaft liegt beim Entwicklungsraum Thun (ERT). Die strategische Führung übernimmt die Projektsteuerung durch den Ausschuss «Verkehrszukunft». Sie entscheidet über Zwischenergebnisse, Vergaben und Vorgaben. Die operative Projektleitung führt das Projekt.Ergänzend wirken politische, fachliche und öffentliche Begleitstellen mit. Die politische Begleitung reflektiert Zwischenstände aus politischer Sicht, die fachliche Begleitung sichert die Koordination mit parallelen Projekten und fachlichen Anforderungen, und die öffentliche Begleitung ermöglicht insbesondere Betroffenen in Thun und Steffisburg, Anliegen einzubringen. Die BHU bzw. Auftragnehmenden aus AP1 unterstützen fachlich, organisatorisch und in der Qualitätssicherung. Die externen Auftragnehmenden der Arbeitspakete AP1 bis AP4 erbringen Leistungen, haben aber keine Entscheidungskompetenz.Der Projektablauf gliedert sich in vier Arbeitspakete: AP1 umfasst Vorbereitung, Beschaffung, Prozessbegleitung und Qualitätssicherung; AP2 Partizipation und Kommunikation; AP3 die vertiefte Machbarkeitsstudie zu den beiden Tunnelvarianten; AP4 Zielsystem, Methodik, Variantenbeurteilung und Empfehlung der Bestvariante. Die Kernschritte AP4a (Zielsystem, Methodik), AP3 und AP4c (Variantenbeurteilung und Empfehlung) laufen grundsätzlich nacheinander. Für beide Tunnelvarianten wird mindestens ein inhaltlicher Planungsstand angestrebt, welcher unter dem Begriff «Machbarkeitsstudie» subsummiert wird. HinsichtlicErstellung eines Artenschutzgutachtens und Durchführung einer ökologischen Fachplanung zur Sanierung des Feuerlöschteichs Molbecke
Wald und Holz NRWMünsterFrist: 16. Sept.Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens, den Auftrag über die Erstellung eines Artenschutzgutachtens und die Durchführung einer ökologischen Fachplanung zur Sanierung des Feuerlöschteichs Molbecke an einen oder zwei Auftragnehmer zu vergeben. Für Los 1 (Artenschutzgutachten) wird Folgendes beschrieben: Durchführung einer Stichtagskartierung sowie die Erstellung eines kompakten Artenschutzgutachtens zur behördlichen Genehmigung. Darauf aufbauend erfolgt die rechtliche und logistische Planung sowie die anschließende Durchführung der Fischumsiedlung. Der Fischbestand ist hierbei mittels Elektrobefischung vollständig zu räumen. Der tierschutzkonforme Transport des Fischbestandes erfolgt in belüfteten Behältern in ein ca. 11 km entferntes Ersatzgewässer, in Absprache mit der Fischereigenossenschaft Nuhne. Für Los 2 (ökologische Fachplanung) gibt es folgende Beschreibung der Maßnahme: Im Vorfeld der Sanierung und Erweiterung des Feuerlöschteichs "Molbecke" durch das Land Nordrhein-Westfalen vergeben wir folgenden Auftrag: Phase 1 (Machbarkeit & Planung): Planung der Sanierungsmaßnahme: Trockenlegung, temporäre Umleitung des Zuflusses sowie die Sedimententnahme (siehe Kartenmaterial). Durchführung einer Machbarkeitsstudie und Fachplanung für die Verlegung eines ca. 40 Meter langen Fließgewässerabschnitts im Mündungsbereich des Teichs (von der Mitte auf die in Fließrichtung linke Uferseite). Phase 2 (Genehmigung): Erstellung eines Fachplans zur behördlichen und bautechnischen Vorlage. Phase 3 (Ausführung): Durchführung der ökologischen Baubegleitung vor Ort während der Umsetzung. Für weitere Details zum Leistungsgegenstand und - umfang wird auf die beigefügten Leistungsverzeichnisse verwiesen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Geislingen an der Steige.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.