Stadt WunstorfWunstorfTED
Stadt Wunstorf - Grundschule Großenheidorn - An-/Umbau zu einer Ganztagsgrundschule
Die Stadt Wunstorf beabsichtigt in Großenheidorn einzelnen Gebäudeteile der Grund-schule mit einem anderen Nutzungsprogramm zu überplanen und dementsprechend herzurichten. Eine wirtschaftliche Betrachtung und Bewertung des Altbestandes von zwei Gebäuden für die neue Nutzung ist voranzustellen. Der Schulgebäudekomplex auf dem Grundstück Kl...
Architektur, Elektroplanung, TGA-Planung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Wunstorf
- Veröffentlicht:
- 05. Juli 2026
- Frist:
- 20. August 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Vollständige Beschreibung anzeigenBeschreibung einklappen
Die Stadt Wunstorf beabsichtigt in Großenheidorn einzelnen Gebäudeteile der Grund-schule mit einem anderen Nutzungsprogramm zu überplanen und dementsprechend herzurichten. Eine wirtschaftliche Betrachtung und Bewertung des Altbestandes von zwei Gebäuden für die neue Nutzung ist voranzustellen. Der Schulgebäudekomplex auf dem Grundstück Klosterstr. 24 besteht aus 3 verschiedenen Gebäudetrakten: Klassentrakt (Haus1), Betreuungstrakt (Haus 2) und Turnhalle (Haus 3). Der Klassentrakt, Haus 1 ist ein zweigeschossiges Gebäude, das im Jahre 1993 genehmigt wurde. Haus 2 und 3 sind Altbestände, die gemäß Bauakte im Jahre 1970 umgebaut wurden. Es gibt die Vermutung, dass diese in den 50 er Jahren erbaut wurden. Im Haus 2 als eingeschossiger Bau befindet sich derzeit die Nachmittagsbetreuung mit den Nutzungen Werken, Bibliothek und Kinderküche. Im Haus 3 befindet sich ein ausgebauter Bewegungsraum im EG mit angrenzenden Umkleidebereich ohne Sanitärausstattung und ohne Geräteraum. Das Obergeschoss wird nicht voll genutzt. Der Verein Webstube nutzt einen ehemaligen Klassenraum, der jedoch nur bis zum Ende der Umwandlung zur Ganztagschule bestehen bleiben kann. Um die notwendigen Funktionen einer 2 zügigen Ganztagsgrundschule unterzubringen, sind die vorhandenen Flächen in den bestehenden Gebäudeteilen nicht ausreichend, so dass neben der Umplanung oder Sanierung des Bestandes auch die Planung eines ergänzenden Neu-/Anbaus notwendig wird. Die Funktionsaufteilung mit den Nutzungen ist in einem Raum-Lage-Konzept gemeinsam mit Schule, Verwaltung und Politik erarbeitet worden. Dieses sieht vor, dass der Klassenstrakt fast unverändert bestehen bleibt und die ergänzenden Flächen im Bereich des Hauses 2 und 3 als Umnutzung oder Abriss mit Neubau entstehen sollen. Beide Altgebäude sind sanierungsbedürftig. Beim Haus 2, ein eingeschossiger Bau, wird eine Aufstockung gemäß statischer Einschätzung nicht möglich sein, außer es wird anders statisch abgefangen. Zum Haus 3 wurde ein Gutachten über die Abdichtungslage EG gefertigt, da es sehr viele Feuchtigkeitsschäden aufweist. Der zukünftige Komplex der Schule soll das pädagogische Konzept räumlich unterstützen und zugleich auch den Außenraum als Unterrichtsbereich integrieren. Weitergehende Informationen können der Beschreibung in der beigefügten Beschlussvorlage entnommen werden. Umbau Bestand Klassentrakt (Haus 1) Es sind geringfügige Änderungen gemäß dem pädagogischen Raumkonzept gewünscht. Daher wird der vorhandene Unterrichtstrakt (Haus 1) in der Nutzung erhalten bleiben. Eine Überplanung durch die Objektplanung ist nicht gewünscht. Die Umsetzung wird in eigenständig von der Stadt Wunstorf erfolgen. Jedoch ist für die Fachplanung TGA die LP 1-6 für dieses Gebäude in der Gesamtmaßnahme zu betrachten und mit zu beplanen, dies gilt vor allem mit den Schwerpunkten auf die sicherheitstechnischen Anlagen wie z.B. Sibel, BMA sowie Heizungstechnik und Lüftungstechnik zu vergeben. Die bauliche Umsetzung soll für den Innenbereich des Gebäudes 1 auch bei der Stadt Wunstorf verbleiben. Die Energiezentrale für den Ge-samtkomplex ist davon ausgenommen. Umbau/ Ergänzung / Anbau Altbestand (Haus 2 und Haus 3) Die vorhandenen Nutzungseinheiten Haus 2 und 3 sind zu ergänzen, umzubauen oder neuanzubauen mit der vorgegebenen Nutzfläche aus dem Raumprogramm und -konzept. Weitere wichtige Planungsparameter sind: - Das Erscheinungsbild der neuen Schule kann sich dem Bestand angleichen. - Besonders zu beachten ist die Einhaltung der Grundstücksgrenze mit ihren Abstandsflächen. - Barrierefreiheit: Ein Aufzug ist zentral in der Verteilerzone einzuplanen, der alle Ebenen miteinander verbindet. Zugänge im EG sind Barrierefrei auszuführen. - Anbau an das vorhandene Treppenhaus des Klassentraktes - Hoher Vorfertigungsgrad, da beengte Baustellenverhältnisse herrschen - Technikflächen als Richtwert sind zu berücksichtigen: 100 m² Lüftungstechnik für Küche und Speiseraum 45 m² Heizungstechnikraum ggf. Standort mit Luftwärmepumpe 15 m² BMA Zentrale 15 m² Hauseinführung Elektro 15 m² MSR und Server 10 m² für PV Wechselrichter Die Entwicklung eines wirtschaftlichen Konzeptes ist vorrangiges Ziel. Eine Ortsbesichtigung sollte unbedingt vor der Abgabe des Angebotes erfolgen. Ein Termin hierfür wird bekannt gegeben. Der Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme mit KG 200-700 ist in der Höhe von derzeit 10,2 Mio. EUR brutto festgelegt worden. Die Fertigstellung des Gebäudes soll voraussichtlich im Jahr 2030 (Beginn Ganztag: SJ 2030/2031) erfolgen.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Alle Vergabedetails
Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
7 Datenbereiche verfügbar
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Unterlagen
Freischalten50 Angaben erfasstUnterlagen · Dokumentenpaket
Auftraggeber
Freischalten3 Angaben erfasstAuftraggeber · Anschrift · Kontakt
Lose
Freischalten3 Angaben erfasstLose LOT-0001 · Lose LOT-0002 · Lose LOT-0003
Verfahrensdaten
Freischalten5 Angaben erfasstBekanntmachungsnummer · Verfahrensreferenz · Verfahrensart · Auftragsart · +1 weitere
Ausführungsorte
Freischalten4 Angaben erfasstAusführungsorte
Bieter und Auftragnehmer
Freischalten3 Angaben erfasstBieter und Auftragnehmer · Anschrift · Kontakt
Veröffentlichungsstelle
Freischalten6 Angaben erfasstVeröffentlichungsstelle · Anschrift · Kontakt
Ähnliche Bekanntmachungen
6Erweiterung und Umbau der Grundschule Fischen im Allgäu - Ofterschwang, Generalplanung
Schulverband Grundschule Fischen im AllgäuFischen im AllgäuLeistungen der Generalplanung für die Neukonzeption der Grundschule Fischen-Ofterschwang, Berger Weg 9, 87538 Fischen im Allgäu. Es werden sowohl höhere Schülerzahlen als auch eine höhere Mittagsbetreuungs-Quote erwartet. Gemäß Machbarkeitsstudie und Beschluss des Schulverbands vom 04.03.2026 besteht die Maßnahme aus - dem Neubau einer Einfachsporthalle, - dem Ersatzneubau der bestehenden Aula, - dem Umbau u. der Sanierung des Unterschosses des Westtraktes der Schule zur Mittagsbetreuung, - Ergänzung eines Aufzugs zur Schaffung der Barrierefreiheit der gesamten Schule, - Brandschutz- und Elektrosanierungsmaßnahmen im Bestand - Anpassung der Freianlagen, des Allwetterplatzes und der Bushaltestelle - Sanierung der bestehenden Sporthalle durch die Gemeinde und Umnutzung zum Vereinehaus (inkl. Unterbringung der Bläserklasse). Auftraggeber, Bauherr und Nutzer ist der Schulverband Grundschule Fischen im Allgäu - Ofterschwang sowie für die Bestandssporthalle die Gemeinde Fischen im Allgäu. Das bestehende Schulgebäude (Bauteil Ost) wurde im Jahr 1957 errichtet, im Jahr 1995 erweitert. Im Jahr 1975 wurde ein weiteres Gebäude (Bauteil West) errichtet, und im Jahr 1985 erweitert. Beide Gebäude wurden im Jahr 2009 (Modernisierung/WDVS) und im Jahr 2018 (Barrierefreiheit/Aufzug/Brandschutz) ertüchtigt. Die Sporthalle wurde im Jahr 1976 errichtet. Im Jahr 1989 wurde ein Satteldach ergänzt und im Jahr 2017 der verbliebene Flachdachbereich saniert. Die Schulgebäude bestehen aus Erdgeschoss und Obergeschoss, sowie teilweise genutzten Unter-/Dachgeschoss und liegt innerhalb des bebauten Ortsgebiets von Fischen im Allgäu. Die Bestandsgebäude der Schule und der Sporthalle sind als Stahlbeton-Konstruktion errichtet. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Gasheizung. Neben der Errichtung einer neuen Einzelsporthalle, dem Ersatz der bestehenden Aula, dem Umbau des Untergeschosses des Westflügels der Schule zur Mittagsverpflegung ist für die gesamte Schule die Barrierefreiheit herzustelleStadt Neunkirchen: Neubau einer Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Steinwald
Die Stadt Neunkirchen plant den Neubau eines Gebäudes zur Unterbringung der Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Steinwald. Die Grundschule ist ein Gebäudekomplex, der in den 1960er Jahren errichtet wurde. Die zwei- bzw. dreigeschossigen Gebäudetrakte sind durch einen offenen Pausengang miteinander verbunden. Am Gebäude wurden in der Vergangenheit größere Investitionen an Fenster, Sonnenschutz und der Dacheindeckung getätigt. Des Weiteren wurde am nördlichen Be-standsgebäude im Jahre 2020 ein zweigeschossiger Anbau mit insgesamt sechs zusätzlichen Klassen- bzw. Schulfunktionsräumen errichtet und in Betrieb genommen. Die Errichtung eines neuen Gebäudes ist notwendig, um dem wachsenden Bedarf an Ganztagsplätzen gerecht zu werden und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Betreuung langfristig sicherzustellen. Näheres, auch zum städtebaulichen Umfeld und dem Raumprogramm, ist der Anlage4- Konzeption zu entnehmen. Ausgeschrieben werden als 3 Fachlose Objektplanung (§ 34 HOAI), Planung der technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI) und Tragwerksplanung (§ 51 HOAI).Anbau/Umbau/Umnutzung Grundschule Hohenhameln
Gemeinde HohenhamelnHohenhamelnDie Gemeinde Hohenhameln muss den bisher 3-zügig ausgebauten Standort der Grundschule Hohenhameln auf eine 4-Zügigkeit erweitern und zusätzlich ein räumliches Angebot für die Ganztagsbetreuung inkl. Mensa schaffen. Hintergrund der Planungsaufgabe ist die fast zeitparallele Kündigung der Schulbezirkskooperation für zwei Ortschaften der Gemeinde mit der benachbarten Stadt Peine sowie durch den Landkreis Peine für die Räumlichkeiten der Ganztagsbetreuung inkl. Mensanutzung in dem landkreiseigenem Schulzentrum in der Ortschaft Hohenhameln. Ab dem Schuljahr 2027/28 werden die jeweiligen Erstklässler zusätzlich am Standort Hohenhameln eingeschult, so dass ab dem Schuljahr 2030/31 die 4-Zügigkeit vollständig erreicht ist. Im Bestand gibt es noch eine Raumreserve für einen weiteren Klassenraum, so dass ab dem Schuljahr 2028/29 bereits auf temporäre Raumcontainer zugegriffen werden muss. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Optionen an beiden Grundschulstandorten der Gemeinde untersucht und bewertet. Das politisch beschlossene Ergebnis der anliegenden Studie stellt eine Option am Standort Hohenhameln dar (Umnutzung Westflügel, Ersatzneubau inkl. Aufstockung Nordflügel, Aufstockung Ostflügel) und kann zur Orientierung bei der Planung genutzt werden. Der in der Erstversion der Machbarkeitsstudie empfohlene Anbau einer Mensa wurde politisch zusammen mit der Ganztagsbetreuung nachgefordert. Hierzu wurde im Nachgang nur noch die Grundrisskonzeption hinsichtlich einer offenen Ganztagsschulkonzeption ergänzt. Die bauliche Erweiterung der Schule soll sich im Wesentlichen auf die derzeitige Grundstücksparzelle, Flurstück 13/17, beschränken. Die zentral auf dem Schulhof stehende Linde stellt einen ideellen Wert dar und ein Erhalt ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Auf der östlich benachbarten Parzelle, Flurstück 13/18, ist eine ausreichende Fläche für die optionale Errichtung einer 2-Feld-Sporthalle zu einem späteren Zeitpunkt freizuhalten und darüber hinaus ein baulicher Anschluss an das Schulgebäude ohne erneute Restrukturierung der Schul- und Betreuungsräume vorzusehen. Für die temporäre Vorhaltung von Raumcontainern während der Bau- und Umbauphase kann die Fläche vollumfänglich genutzt werden. Die Leistungen für Planung, Ausschreibung und Errichtung der Raumcontainer ist nicht Bestandteil dieses Planungsauftrags. Das nördlich anschließende Flurstück 208/13 kann im Randbereich für die Erschließung in eine Planung mit einbezogen werden, soweit die Nutzung als Fußballplatz nicht beeinträchtigt wird. Der Altbaumbestand ist darüber hinaus idealerweise zu erhalten. Das Schulgebäude stammt originär aus den 1930er Jahren und wurde am Westflügel straßenseitig durch einen Flachdachanbau 2001 erweitert. Der Westflügel ist zweigeschossig, der Ost- und Nordflügel eingeschossig, jeweils mit Satteldächern. Der gebäudeverbindende Nordflügel besteht auf der Südseite zum Schulhof aus einem offenen Laubengang, auf der Nordseite befinden sich im Wesentlichen die sanitären Anlagen sowie Hausmeister- und Abstellräume. Der nordwestliche Gebäudeteil ist unterkellert. Der Dachboden des Westflügels ist mit einer Treppenanlage erschlossen und wird als Abstellraum genutzt. Die Dämmung der Fassaden und der Dachgeschoßdecken wurde in den 2010er Jahren sukzessiv ergänzt. Die Kernsubstanz des Gebäudes weist keine augenscheinlichen Schäden auf und kann im Grundsatz unter Anpassung/Ergänzung der Dämmung der Gebäudehülle, Implementierung von Akustikdecken / -elementen und Erneuerung der Haustechnik weitergenutzt werden. In der Planung ist das schulträgerseitig erstellte Raumprogramm einer Überprüfung nach aktuellen Verordnungs- und Gesetzeslage sowie den Schulbauempfehlungen zu unterziehen und nach Abstimmung im Planungsprozess zu berücksichtigen. Objektplanung Gebäude LPH 1-9 und besondere Leistungen. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.Umbau des Schulhofes der Grundschule St. Johann
Umbau des Schulhofes der Grundschule St. Johann in der Stadt Konz Die Grundschule St. Johann wurde zur Teilnahme an dem „Startchancen-Programm“ des Bundes und der Bundesländer ausgewählt. Mit diesem Programm soll die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig verbessert werden, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit soll erhöht werden und der starke Zusammenhang zwischen soziale Herkunft und Bildungserfolg soll weiter aufgebrochen werden. Um dieses Programm richtig zu adressieren, wurden in Rheinland-Pfalz 200 Schulen, unter anderem die Grundschule St. Johann, ausgewählt, die einen hohen Anteil an sozioökonomisch benachteiligten Schülerinnen und Schülern aufweisen. Das Startchancen-Programm hat eine Laufzeit von 10 Jahren (2024 bis 2034) und stützt sich auf drei Säulen: ➢ Säule I: Investitionsprogramm für bauliche Maßnahmen, 70 % Finanzierung, Gesamtmittel für St. Johann ➢ Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung, Vollfinanzierung, 15.960,00 € pro Schuljahr ➢ Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams, Vollfinanzierung, 78.360,00 € pro Schuljahr. Um mit der Umsetzung des Startchancen-Programms beginnen zu können, wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz als Bildungsträger und der Stadt Konz als Schulträger abgeschlossen. Es ist beabsichtigt im Rahmen der Säule I, den zur Grundschule angehörigen Schulhof neu zu gestalten. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 3.700 m², einschließlich der Nebenflächen. Die genauen Vorgaben zur Umgestaltung sollen im Rahmen der Planungsphase in Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Schulträger und den städtischen Gremien erfolgen und soll den Richtlinien des Förderprogrammes entsprechen.Stadt Brunsbüttel, Neubau Grundschule West
Stadt BrunsbüttelBrunsbüttelFrist: 20. JuliDie Stadt Brunsbüttel plant den Neubau der Grundschule West mit Sporthalle und Ganztag am neuen Standort. Ca. 180 Schüler in zwei Klassen pro Jahrgang, offene Ganztagsschule bis 16 Uhr inkl. Küche und Mensa. Rückbau bestehender Gebäude (KiTa Jakobus, alte Sporthalle). Baufeld lt. B-Plan Nr. 39, 2. Änderung. Bauweise: Massivbau (statt Holzverbunddecken). Grundfläche ca. 3367 m². Geschätzte Baukosten Verkehrsanlagen netto 1,5 Mio €, Ingenieurbauwerke netto 0,52 Mio €. Gegenstand: Planungsleistungen Objektplanung nach HOAI § 47 Verkehrsanlagen, LPH 1-9 inkl. besonderer Leistungen, stufenweise Beauftragung. Büros mit Nachweis vergleichbarer Maßnahmen zur Teilnahme aufgefordert.Gemeinde Aystetten: Neubau Rathaus mit Mensa, Umbau Grundschule, Neubau Kindergarten
Gemeinde AystettenAystettenGegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung. Die Leistungsphasen 1 und 2 werden mit prozentual geringfügig reduziertem Leistungsbild beauftragt werden aufgrund der bereits erfolgten Projektentwicklung mit Machbarkeitsstudie, die LPH 3-9 vollumfänglich. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung (gemäß Auftragsbekanntmachung unter 5.1.1 Zweck: Optionen) können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen, Bauabschnitte oder Besonderer Leistungen abgeleitet werden. ---------- Die Gemeinde Aystetten plant die Neuordnung und Neugestaltung der Dorfmitte. Im ersten Bauabschnitt beinhaltet dies den Abbruch von Bestandsgebäuden und den Neubau des Rathauses mit Mensa insbesondere für die Nutzung durch die umliegenden Kinderbetreuungseinrichtungen. Im zweiten Bauabschnitt ist die Grundschule umzubauen, um die bisher von der Verwaltung genutzten Räume einer Hortnutzung zuzuführen. Ggf. sind hier auch kleinere Erweiterungen/Anbauten erforderlich, um das Raumprogramm abbilden zu können. Im dritten Bauabschnitt ist der Neubau eines Kindergartens angestrebt. In den Bauabschnitten selbst werden die Freiflächen zunächst nur als Provisorien entstehen und am Ende der Bauabschnitte als Ganzes erstellt werden. - Unter Umständen ist auf dem Areal ggf. auch die Errichtung einer Tiefgarage gem. § 41 ff HOAI 2021 zu planen und umzusetzen. - Zu einem späteren Zeitpunkt sind optional weitere Maßnahmen im Zuge der Neugestaltung der Dorfmitte geplant (z.B. Generalsanierung der Schule, Generalsanierung Haus Schneeweißchen und Rückbau der Container, sowie Außenanlagen Gesamtprojekt). Diese sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden dann in einem separaten Vergabeverfahren behandelt werden. ---------- In diesem Verfahren werden nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs die Teilnehmer, die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden, zur Angebotsabgabe inkl. der Einreichung eines planerischen Konzepts für den Neubau des Rathauses mit Mensa aufgefordert. Das planerische Konzept soll eine Weiterentwicklung der Projektentwicklung mit Machbarkeitsstudie darstellen und den Umgang mit dem differenzierten Raumprogramm und den funktionalen Anforderungen darstellen, sowie das städtebauliche Umfeld berücksichtigen. Die bisher erarbeiteten Unterlagen des vorbefassten Planers werden vom Auftraggeber allen Teilnehmern der 2. Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt werden, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Der Auftraggeber vergütet diese Lösungsvorschläge für das planerische Konzept mit 6.000 EUR brutto je Bieter. Die Tiefe der Ausarbeitung ist der Honorierung anzupassen. Nach Beauftragung wird bei den Teilleistungen der LPH 2 das Honorar für das planerische Konzept dem Verfahrenssieger in Abzug gebracht werden. ---------- Der AG bevorzugt eine Lösung mit Gebäuden, welche wartungsarm, langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten sind. Die Barrierefreiheit ist durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Der gesetzlich geforderte energetische Standard ist einzuhalten. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Gestalterisch ansprechende Gebäude werden erwartet. Der Neubau des Kindergartens ist in Holz-/Holzhybridbauweise möglich. ---------- Der Auftraggeber ordnet die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume der Honorarzone III zu und erwartet in der Ausführungsphase eine hohe Ortspräsenz des Planers, sowie im Vorfeld die Zuarbeit und Unterstützung im Genehmigungsverfahren, im Zuwendungsverfahren bei der Regierung von Schwaben und ggf. bei der Bürgerinformation. ---------- Die Gesamtkosten (KG 200-700) Rathaus mit Mensa werden derzeit geschätzt auf ca. 6,5 Mio. Euro brutto (zzgl. Abbruchmaßnahmen, Neugestaltung Rathausplatz und Parkplatz/Tiefgarage). Die Kosten (KG 200-700) für die Umbaumaßnahmen an der Grundschule liegen geschätzt bei ca. 0,78 Mio Euro brutto. Die Kosten (KG 200-700) für den Neubau des Kindergartens werden aktuell geschätzt auf ca. 3 Mio. Euro. ---------- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 20. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Wunstorf.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.