Gemeinde Havixbeck - Der BürgermeisterHavixbeckTED
Energetische Sanierung der Doppelturnhalle AFG in Havixbeck - Fachplaner Technische Ausrüstung
Die Gemeinde Havixbeck plant eine energetische Sanierung der Doppel-turnhalle an der Anne-Frank-Gesamtschule in Havixbeck. Die Turnhalle wird für die Ausübung sportlicher Aktivitäten genutzt. Hierbei handelt es sich um Sportunterricht im Rahmen der schulischen Bildung sowie Trai-nings- und Wettkampfbetrieb. Darüber hinaus finden in der Ha...
Architektur, TGA-Planung, Energieberatung, Bauphysik
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Havixbeck - Der Bürgermeister
- Veröffentlicht:
- 11. August 2026
- Frist:
- 09. September 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Die Gemeinde Havixbeck plant eine energetische Sanierung der Doppel-turnhalle an der Anne-Frank-Gesamtschule in Havixbeck. Die Turnhalle wird für die Ausübung sportlicher Aktivitäten genutzt. Hierbei handelt es sich um Sportunterricht im Rahmen der schulischen Bildung sowie Trai-nings- und Wettkampfbetrieb. Darüber hinaus finden in der Halle regel-mäßig kulturelle Veranstaltungen durch die Musikschule Havixbeck statt. Die Sporthalle soll energetisch umfassend saniert werden. Dabei wird die Gebäudehülle sowie die Anlagentechnik berücksichtigt und eine Reduzierung des Gesamt-Primärenergieverbrauchs um mindestens 50% erzielt. Das bestehende Gebäude wurde in einem Bauabschnitt erstellt. Später wurde ein Schulgebäude angebaut. Während der Baumaßnahme wird die Halle geschlossen, jedoch ist der laufende Betrieb des angrenzenden Schulgebäudes zu berücksichtigen. Für das Projekt wurden Fördermittel aus dem Programm „EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027“ bewilligt. Die energetische Sanierung muss daher bis spätestens Sommer 2028 fertig gestellt sein.
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Stadt HörstelHörstelFrist: 04. Sept.Die Stadt Hörstel beabsichtigt Planungsleistungen für die energetische Sanierung des Hallenbads in Hörstel-Riesenbeck zu vergeben. Der Gebäudebestand stammt aus dem Jahr 1965 und ist somit rund 60 Jahre in Betrieb. Zwischenzeitlich sind in Teilen Instandsetzungsmaßnahmen und Sanierungen erfolgt. Die Schwimmhalle weist eine sportlich-funktionale, aber gestalterisch und räumlich hochwertige, erhaltenswerte Qualität in kompakter Leichtigkeit der 1960er Jahre auf. Durch die energetische und technische Sanierung soll das Hallenbad auf den heutigen Stand der Technik gebracht werden und funktionale Defizite sowie betriebliche Aspekte optimiert werden. Der Charakter des Gebäudes soll erhalten bleiben. Durch die weit überdurchschnittlich lange Nutzungsdauer des Hallenbades sind insbesondere die technischen Anlagen aber auch hochbauliche Teile der Bausubstanz dringend sanierungsbedürftig. Die Sanierung soll die folgenden Maßnahmen umfassen: energetische Sanierung der Gebäudehülle; Sanierung und Modernisierung der technischen und badewassertechnischen Anlagen inkl. Anbau eines Technikraums; Erhalt des Kombibeckens (Optimierung durch Edelstahlauskleidung); betriebliche Aspekte optimieren; funktionale Defizite beheben; barrierefreie Nutzung verbessern. Für das Projekt liegt ein Zuwendungsbescheid (Projektförderung) für das "Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen - progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude" vor. Die Fertigstellung ist aufgrund der Förderung bis Anfang 2029 vorgesehen. Die Kosten (KG 300 - 500 und 700) der Maßnahme werden derzeit mit rund 6,0 Mio. Euro / netto angesetzt.Planungsleistungen Technische Ausrüstung für die Sanierung der Borrwieshalle, Gemeinde Eppelborn
Gemeinde EppelbornEppelbornGegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 3-4. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)). TGA, Anlagengruppen 1, 3-4, Stufe 1 (Grundstufe): - Ergänzung der Toilettenanlage - Haustechnische Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik bringen - Photovoltaikanlage - Anpassung der Elektroinstallation in der Halle inkl. Austausch der Hallenbeleuchtung. - Einbau einer neuen Lüftungsanlage für die Hallenbereiche Optional (Stufe 2): - Sanierung Duschen - Aufrüstung Beleuchtung. Es erfolgt eine leistungssstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 09. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Havixbeck - Der Bürgermeister.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.