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Planungsleistungen Technische Ausrüstung für die Sanierung der Borrwieshalle, Gemeinde Eppelborn
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 3-4. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt dav...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Eppelborn
- Veröffentlicht:
- 25. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
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Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 3-4. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)). TGA, Anlagengruppen 1, 3-4, Stufe 1 (Grundstufe): - Ergänzung der Toilettenanlage - Haustechnische Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik bringen - Photovoltaikanlage - Anpassung der Elektroinstallation in der Halle inkl. Austausch der Hallenbeleuchtung. - Einbau einer neuen Lüftungsanlage für die Hallenbereiche Optional (Stufe 2): - Sanierung Duschen - Aufrüstung Beleuchtung. Es erfolgt eine leistungssstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3.
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Gemeinde EppelbornEppelbornGegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Objektplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen . Maßnahmen: Erneuerung des Dachtragwerks Erneuerung der Fenster in Abstimmung des Brandschutzes (Rauchableitung) Herstellen des Treppenraumes als notwendiger Treppenraum inkl. Nachrüstung RWA im Treppenraum (Brandschutz) Rückbau und Ergänzung der Toilettenanlage (in Abstimmung mit TGA) Stillgelegter Proberaum im UG, Schaffung eines neuen Zugangs als Fluchtweg Herstellung einer Versammlungsstätte nach VStättVO inkl. Ertüchtigung der Decken (Statik) Enge Abstimmung mit Tragwerksplanung, TGA (HLS und ELT) und Brandschutz. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Stufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Grundsätzlich sollen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle erfolgen. Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)).Tragwerksplanung für die Sanierung der Borrwieshalle, Gemeinde Eppelborn
Gemeinde EppelbornEppelbornGegenstand der Ausschreibung waren die Planungsleistungen der Tragwerksplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Die in Anlage 1 beschrieben Aufteilung in Stufe 1 (Grundstufe) und Stufe 2 bezieht sich nicht auf die Tragwerksplanung.Planungsleistungen Technische Anlagen (§ 55 HOAI)
Gemeinde EppelbornEppelbornVergeben werden sollten die Planungsleistungen gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 1, 3-4. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Die anrechenbaren Kosten für die Technische Ausrüstung sind dem Honorarformblatt zu entnehmen (536.400,00 € (netto) Stufe 1 (Grundstufe), 601.400,00 € (netto) Stufe 1+Stufe 2). Siehe auch Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien.pdf. Vergeben werden sollen in weiteren EU-weit ausgeschriebenen Vergabeverfahren außerdem die Objektplanung und die Tragwerksplanung. Vergeben werden außerdem gesondert die Planungsleistungen für den Brandschutz.Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Bädergesellschaft Lünen mbHLünenDie Bädergesellschaft Lünen mbH (Auftraggeberin/Vergabestelle) plant die Sanierung des Freibades Cappenberger See. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen eines offenen Verfahrens die Vergabe der Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 8 erfolgen. Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind unter Berücksichtigung der Förderbedingungen zu erbringen, die auf der E-Vergabeplattform hinterlegt werden. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. AG und AN werden mit Abschluss der Leistungsphase 3 auf der Grundlage der Kostenberechnung einen dann noch zu definierenden Betrag als Baukostenobergrenze vereinbaren. Erfolgt hierzu im Einzelfall keine explizite Festlegung in der Leistungsphase 3, so gelten die in der freigegebenen Kostenberechnung enthaltenen Bruttobeträge der Kostengruppen 200 bis 600 als Bauobergrenze. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 3,85 Mio. EUR netto veranschlagt. Daraus abgeleitet ergeben sich die anrechenbaren Kosten (Euro netto) für die hier angefragten Leistungen - Technische Ausrüstung: - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: 280.000 EUR - Wärmeversorgungsanlagen: 337.000 EUR - Lufttechnische Anlagen: 318.000 EUR - Starkstromanlagen: 318.000 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: 37.000 - Förderanlagen: 0 EUR - Nutzungsspezifische Anlagen 524.000 EUR - Gebäudeautomation 56.000 EUR Die Angaben wurden auf Basis einer vorhandenen vorläufigen Kostenermittlung errechnet und dienen nur der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Honorarkalkulationen. Aus den geschätzten Werten kann kein Anspruch auf eine Honorierung in einer bestimmten Höhe abgeleitet werden. Die Honorierung erfolgt im Auftragsfall nach dem geschlossenen Vertrag unter Berücksichtigung von HOAI und der projektspezifischen Kosten. Das Projekt soll bis zum 31.12.2029 abgeschlossen sein. Die Projektrealisierung findet abschnittsweise jeweils während der saisonbedingten Schließung statt. Im Sommer soll das Bad stets betrieben werden. Eine detaillierte Terminierung wird nach Beauftragung durch den Auftragnehmer erarbeitet und mit der Auftraggeberin abgestimmt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Planervertrag (Teil C) verwiesen.Planungsleistungen, Technische Ausrüstung
Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenFrist: 20. Aug.Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, 5, 6 und 8 gem. § 53 ff. HOAI, LPH 2-3 und 5-6 und 8-9 für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2, 80637 München. Die Landeshauptstadt München plant die Generalinstandsetzung und Erweiterung zu einer ganztagsgerechten 4-zügigen Grundschule gem. Standardraumprogramm am Dom-Pedro-Platz 2 im 9. Stadtbezirk München Neuhausen-Nymphenburg. Die Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2 ist ein denkmalgeschütztes Gebäude in Massivbauweise aus den Jahren 1899/1900 und steht zudem unter Ensembleschutz. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss im Hochparterre, zwei Obergeschossen, einem Teil ausgebautem Dachgeschoss sowie einem Kellergeschoss im Souterrain. Derzeit ist die Schule 5 ½-zügig organisiert und in einem klassischen Flurtyp-Grundriss untergebracht. Im Schulgebäude ist ein integrierter Hortbereich vorhanden. Darüber hinaus befinden sich im Gebäude folgende zusätzliche Einrichtungen: •eine Sporthalle im Dachgeschoss, •ein Gymnastikraum im 1. Obergeschoss, •sowie die THV-Wohnung. Die Pausenflächen liegen auf dem schuleigenen Grundstück. Die Außensportflächen der Grundschule befinden sich auf dem Flurstück 546/2 auf der gegenüberliegenden Straßenseite und sind über die Dom-Pedro-Straße erschlossen. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie, welche in April bis Oktober 2025 durchgeführt wurde, sollte untersucht werden, wie eine 5-zügige ganztagsgerechte Grundschule nach Münchner Lernhauskonzept im Bestand realisiert werden könnte. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden mehrere Varianten zur Erweiterung der Grundschule untersucht. Eine detaillierte Darstellung der Machbarkeitsstudie sowie der entwickelten Varianten ist den Unterlagen beigefügt. Das Gebäude der Dom-Pedro-Schule wurde von 2001 – 2005 generalsaniert und umgebaut. Die Hauptversorgungstrassen wurden in Verbindung mit HLS-Trassen und F-Decken in den Fluren installiert, ebenso die zugehörigen Unterverteiler. Zusätzlich bestehen auch in den Klassenzimmern konzeptEnergetische Sanierung der Doppelturnhalle AFG in Havixbeck - Fachplaner Technische Ausrüstung
Gemeinde Havixbeck - Der BürgermeisterDie Gemeinde Havixbeck plant eine energetische Sanierung der Doppel-turnhalle an der Anne-Frank-Gesamtschule in Havixbeck. Die Turnhalle wird für die Ausübung sportlicher Aktivitäten genutzt. Hierbei handelt es sich um Sportunterricht im Rahmen der schulischen Bildung sowie Trai-nings- und Wettkampfbetrieb. Darüber hinaus finden in der Halle regel-mäßig kulturelle Veranstaltungen durch die Musikschule Havixbeck statt. Die Sporthalle soll energetisch umfassend saniert werden. Dabei wird die Gebäudehülle sowie die Anlagentechnik berücksichtigt und eine Reduzierung des Gesamt-Primärenergieverbrauchs um mindestens 50% erzielt. Das bestehende Gebäude wurde in einem Bauabschnitt erstellt. Später wurde ein Schulgebäude angebaut. Während der Baumaßnahme wird die Halle geschlossen, jedoch ist der laufende Betrieb des angrenzenden Schulgebäudes zu berücksichtigen. Für das Projekt wurden Fördermittel aus dem Programm „EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027“ bewilligt. Die energetische Sanierung muss daher bis spätestens Sommer 2028 fertig gestellt sein.Planungsleistungen Technische Ausrüstung Elektro - Sanierung Gymnasium in Schramberg
Stadtwerke Schramberg Eigenbetrieb Abwasserbehandlung e.K.SchrambergGegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen Technische Ausrüstung Elektro nach HOAI 2021 Kurze Beschreibung der Ausgangslage: Die Große Kreisstadt Schramberg verfügt über ein stadteigenes Gymnasium mit Sporthalle und Mensa. Das Schulgebäude und die angrenzende städtische Sporthalle wurden in den Jahren 1970 bis 1972 errichtet. Dementsprechend weisen beide Gebäudebestandteile mittlerweile einen steigenden Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf. Mit dem Schulgebäude ist die in den Jahren 2006 und 2007 gebaute Mensa verbunden. 2025 wurde mit einem Maßnahmenplan beschlossen das Gymnasium im Ganzen general zu sanieren, die Turnhalle bleibt erstmals in ihrem bauzeitlichen Zustand. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gymnasium vorgenommen. Diese erfolgten und erfolgen derzeit nicht auf Grundlage eines zu Beginn abgestimmten Maßnahmen- bzw. Sanierungsfahrplans, sondern wurden sukzessive beschlossen, geplant und durchgeführt. Im Rahmen einer Brandverhütungsschau im Jahr 2010 wurden brandschutztechnische Mängel identifiziert. Infolge dessen erstellte ein Ingenieurbüro ein objektbezogenes Brandschutzkonzept zur Ertüchtigung des Brandschutzes in drei Prioritätsstufen. Um vor Beginn der Bauarbeiten bzw. für den Eingriff in die Bausubstanz eine Übersicht über mögliche Schadstoffe zu erhalten, beauftragte die Stadt eine Schadstoffuntersuchung. Ursprünglich ging es in diesem Zusammenhang insbesondere um die KMF-Thematik, die sich beim Ausbau der abgehängten Decken abzeichnete. Nach Ausschreibung und Demontage der abgehängten Decken kamen Auffälligkeiten bei Sanitärinstallationen und weitere Schadstoffe zum Vorschein, die weitere Schadstoffprüfungen und -sanierungen (u.a. Sanierung Sanitär/Lüftung, Überarbeitung Flurwände) erfordern. Die erforderlichen Fachplanungsleistungen HLS und Elektro werden europaweit nach VgV ausgeschrieben. Es gibt bereits Teil-Vorplanungen, die in der zweiten Stufe den Bewer
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Eppelborn.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.