Durchführung von fledermauskundlichen Erfassungen, Konzeption von Fortbildungsmaterialien und fachbezogenen Fortbildungen sowie Maßnahmenentwicklung
Fachliche Grundlagen zur Sicherung und Verbesserung der Erhaltungszustände von vier Zielarten und weiteren Waldfledermäusen. Aufgaben: Felderfassungen in Brandenburg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie auf NNE-/BImA-Flächen; Konzeption und Betreuung von Schutzmaßnahmen in Hessen und auf NNE-/BImA-Flächen; Entwicklung von Bildungsmate...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht:
- 01. April 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Fachliche Grundlagen zur Sicherung und Verbesserung der Erhaltungszustände von vier Zielarten und weiteren Waldfledermäusen. Aufgaben: Felderfassungen in Brandenburg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie auf NNE-/BImA-Flächen; Konzeption und Betreuung von Schutzmaßnahmen in Hessen und auf NNE-/BImA-Flächen; Entwicklung von Bildungsmaterialien sowie Durchführung von Fortbildungen. Inklusive Datenerhebung, Auswertung, Zusammenarbeit mit Forstakteuren und Koordinationsaufgaben.
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5Konzeption und Durchführung von Schulungen für Beschäftigte mit administrativen und fachlichen Aufgaben im Beteiligungsmanagement sowie Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Bundesministerium für Forschung, Technologie und RaumfahrtDer Bund finanziert außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtungen zu einem maßgeblichen Anteil und muss sich dabei für die Verwendung von Steuermitteln verantworten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) mit seinen Dienstsitzen in Bonn und Berlin entsendet daher BMFTR-Beschäftigte als Vertreterinnen und Vertreter (Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den Aufsichtsgremien) in die Aufsichtsgremien der durch das BMFTR grundfinanzierten Forschungseinrichtungen unterschiedlicher Rechtsform, um die rechtmäßige, ordnungsgemäße und wirtschaftliche Geschäftsführungstätigkeit sowie die Verfolgung des im Gesellschaftszweck manifestierten Bundesinteresses zu überwachen. Neben den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern in den Aufsichtsgremien begleiten auch Beschäftigte in den beteiligungsführenden Referaten die Bundesbeteiligungen und die geförderten Wissenschaftseinrichtungen im Geschäftsbereich. Der Auftragnehmer soll den betroffenen BMFTR-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das notwendige haushalts-, zuwendungs- und gesellschaftsrechtliche Wissen durch Konzipierung und Durchführung von Schulungen vermitteln bzw. vorhandene Kenntnisse vertiefen. Die Durchführung der Schulungen soll begleitend evaluiert werden. Die Gesamtkonzeption und Durchführung der Schulung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen, da die Schulung durch wissenschaftsspezifische Elemente aus der Praxis der Beteiligungsführung des Auftraggebers ergänzt werden soll.Das Landesjugendamt hat gemäß § 85 Abs. 2 Ziffer 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungen für die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten. Die kontinuierliche Fortbildung ist unerlässliche Voraussetzung für die Erhaltung und Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter. Der Fortbildungsauftrag umfasst den gesamten Aufgabenkatalog der Kinder- und Jugendhilfe und gilt für alle Mitarbeiter, sowohl bei den öffentlichen als auch bei den freien Trägern. Die »Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit - Kinder und Jugendliche« (ICF-CY) ist ein Leitfaden zur Identifizierung, Darstellung und gezielter Reduzierung von Teilhabeeinschränkungen im täglichen Leben von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf. Um die Partizipation aller Kinder im Alltag der Kindertagesbetreuung zu stärken, benötigen Fachkräfte Kenntnisse zu den Einsatzmöglichkeiten und zur Handhabung der ICF-CY. Den Teilnehmenden der Fortbildung »Die Implementierung der ICF-CY in der frühkindlichen Bildung« wird dazu im Kurs ein umfangreicher Überblick gegeben und die Chancen für eine gelingende inklusive Kita-Praxis aufgezeigt. Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an pädagogische Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen. Leistungsgegenstand ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des insgesamt viertägigen Kurses. Die Teilnehmerzahl liegt bei 20 Personen.
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - LandesjugendamtFrist: 26. MaiDas Landesjugendamt hat gemäß § 85 Abs. 2 Ziffer 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungen für die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten. Die kontinuierliche Fortbildung ist unerlässliche Voraussetzung für die Erhaltung und Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter. Der Fortbildungsauftrag umfasst den gesamten Aufgabenkatalog der Kinder- und Jugendhilfe und gilt für alle Mitarbeiter, sowohl bei den öffentlichen als auch bei den freien Trägern. Die »Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit - Kinder und Jugendliche« (ICF-CY) ist ein Leitfaden zur Identifizierung, Darstellung und gezielter Reduzierung von Teilhabeeinschränkungen im täglichen Leben von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf. Um die Partizipation aller Kinder im Alltag der Kindertagesbetreuung zu stärken, benötigen Fachkräfte Kenntnisse zu den Einsatzmöglichkeiten und zur Handhabung der ICF-CY. Den Teilnehmenden der Fortbildung »Die Implementierung der ICF-CY in der frühkindlichen Bildung« wird dazu im Kurs ein umfangreicher Überblick gegeben und die Chancen für eine gelingende inklusive Kita-Praxis aufgezeigt. Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an pädagogische Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen. Leistungsgegenstand ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des insgesamt viertägigen Kurses. Die Teilnehmerzahl liegt bei 20 Personen. Die Fortbildung soll in Form eines zweiteiligen Kurses zu je zwei Tagen pro Teil mit dazwischenliegender Praxisphase im zweiten Halbjahr 2026 stattfinden. Für jeden Kursteil gilt ein Tagungszeitrahmen von 09:00 bis 17:00 Uhr, welcher wie folgt konkretisiert ist: Tag 1: 10:00 bis 17:00 Uhr, Tag 2: 09:00 bis 16:15 Uhr. Als Unterrichtszeiten werden acht Einheiten zu je 45 Minuten pro Tag festgelegt. Die Zusammenfassung der Unterrichtszeiten zu Blöcken sowie die Festlegung der Pausenzeiten obliegt im vorgegebenen Rahmen unter BeDas Landesjugendamt hat gemäß § 85 Abs. 2 Ziffer 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungen für die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten. Die kontinuierliche Fortbildung ist unerlässliche Voraussetzung für die Erhaltung und Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter. Der Fortbildungsauftrag umfasst den gesamten Aufgabenkatalog der Kinder- und Jugendhilfe und gilt für alle Mitarbeiter, sowohl bei den öffentlichen als auch bei den freien Trägern. Kinderrechte beginnen nicht erst in der Schule - sie gelten von Anfang an! Doch was bedeutet das konkret für die pädagogische Arbeit in Krippe und Kindertagespflege? Wie können wir Kinder in ihren Rechten stärken und ihnen eine Stimme geben? Die Fachtagung des Landesjugendamtes zum Thema »Kleine Schritte, große Wirkung: Partizipation als Schlüssel zum Kinderschutz in der Kindertagespflege und Krippe« bietet spannende Impulse, praxisnahe Workshops und die Möglichkeit zum fachlichen Austausch. Gemeinsam werden die eigene Haltung reflektiert, neue Perspektiven entwickelt und Wege erarbeitet, um Kinderrechte im Alltag lebendig werden zu lassen. Zielgruppe der Fachtagung sind Kindertagespflegepersonen sowie pädagogische Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen, die im Krippenbereich tätig sind. Im Rahmen der Tagung werden ein Keynote-Vortrag sowie fünf verschiedene Workshops angeboten. Die Workshops werden in zwei Zeitslots aufgeteilt und durchgängig von jeweils denselben Teilnehmenden besucht. Im Anschluss der zweiten Workshopphase werden die entstandenen Plakate / Ergebnisse / Erkenntnisse der einzelnen Workshops vor allen Tagungsteilnehmenden präsentiert. Leistungsgegenstand ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Keynote-Vortrages bzw. des jeweiligen Workshops mit den in der Leistungsbeschreibung benannten inhaltlichen Schwerpunkten. Die Gesamtteilnehmerzahl liegt bei 80, die Zahl der Teilnehmenden für die Workshops jeweils bei max. 20 Personen.
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - LandesjugendamtFrist: 01. JuniSechs Lose für einen Keynote-Vortrag und fünf Workshops zum Thema Partizipation und Kinderrechte in Krippe und Kindertagespflege. Zielgruppe: Kindertagespflegepersonen und pädagogische Fachkräfte. Gesamtteilnehmerzahl: 80, Workshops max. 20 Personen. Leistung: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung.IHK MNR Projekt Campus Neuss TGA - HKLS (Los 2), TGA - ELT (Los 3)
Frist: 27. Apr.Die IHK Mittlerer Niederrhein plant den Bau des Campus Bildung & Innovation in Neuss zur Fachkräftesicherung. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Fachplanerleistungen für Technische Gebäudeausrüstung HKLS (Los 2) und ELT (Los 3). Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 (Planung und Bauüberwachung) und erfolgt stufenweise. Weitere Lose für Objektplanung, Brandschutz, Barrierefreiheit (Los 1) sowie Tragwerksplanung, Bauphysik und DGNB-Zertifizierung (Los 4) folgen separat.Stadt Töging-Ersatzneubau Kindertagesstätte St.JohannBaptist-Objektplanung Gebäude+Innenräume-LPH1-9
Stadt Töging am InnTöging a. InnFrist: 18. MaiStadt Töging am Inn plant Ersatzneubau der KiTa St. Johann Baptist (Kirchstraße 8) auf 5.054 m². Leistungen: Objektplanung Gebäude + Innenräume, LPH 1-9 gem. HOAI. Umfang: 4 Kindergartengruppen (je 25 Kinder, 3-6 J.), 1 Übergangsgruppe (<3 J.), 1 Krippengruppe (12 Kinder, 1-3 J.), inkl. Küche, Schlafraum, Förderräume, 10 Integrationsplätze. Bauweise: eingeschossig, nicht unterkellert, ggf. Holz/Hybrid, kein Flachdach. Bestandsgebäude abgerissen, Kellergrube zu verfüllen. Bahnstrecke nördlich. Förderung nach FAG erforderlich.
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Öffentlicher Auftraggeber.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.