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Stadt Wernau (Neckar)Wernau (Neckar)

Bekanntmachung der Stadt Wernau (Neckar) nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages

Bekanntmachung der Stadt Wernau (Neckar) nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages Die Stadt Wernau (Neckar) hat am 23.12.2024 durch Veröffentlichung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgegeben, dass der mit der Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG abgeschl...

Typ: Ausschreibung

Energielieferung

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Stadt Wernau (Neckar)
Veröffentlicht:
31. August 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Energielieferung

Ausschreibungsbeschreibung

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Bekanntmachung der Stadt Wernau (Neckar) nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages Die Stadt Wernau (Neckar) hat am 23.12.2024 durch Veröffentlichung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgegeben, dass der mit der Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG abgeschlossene Konzessionsvertrag zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege und -flächen zur Errichtung und zum Betrieb von Leitungen, die zum Gasverteilnetz gehören, für das gesamte Gemeindegebiet am 31.12.2026 endet. Hierauf hat ausschließlich die Bestandskonzessionärin ihr Interesse bekundet. Der Konzessionsvertrag wurde am 26.08.2026 von den Vertragsparteien unterzeichnet. Zuvor hat der Gemeinderat der Stadt Wernau (Neckar) in seiner Sitzung vom 18.05.2026 den Beschluss gefasst, den Zuschlag zu Gunsten der Stadtwerke Esslingen GmbH & Co. KG zu erteilen. Die Gesetzmäßigkeit dieses Beschlusses wurde am 07.07.2027 nach § 108 GemO BW i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO BW vom Landratsamt Esslingen bestätigt. Der neue Gaskonzessionsvertrag hat eine Laufzeit von 18 Jahren. Er beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2044. Wernau (Neckar), den 28. August 2026 Michael Bauer Erster Beigeordneter der Stadt Wernau (Neckar)

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