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Bekanntmachung der Stadt Creglingen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Abschluss eines Konzessionsvertrages Strom

Bekanntmachung der Stadt Creglingen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Abschluss eines Konzessionsvertrages Strom Der Gemeinderat der Stadt Creglingen hat in seiner Sitzung vom 24.02.2026 den Beschluss gefasst, mit der der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG einen neuen Stromkonzessionsvertrag für die O...

Typ: Ausschreibung

Projektsteuerung Bau

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Stadt Creglingen
Veröffentlicht:
03. September 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Projektsteuerung Bau

Ausschreibungsbeschreibung

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Bekanntmachung der Stadt Creglingen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Abschluss eines Konzessionsvertrages Strom Der Gemeinderat der Stadt Creglingen hat in seiner Sitzung vom 24.02.2026 den Beschluss gefasst, mit der der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG einen neuen Stromkonzessionsvertrag für die Ortschaften Archshofen, Craintal, Frauental, Freudenbach, Niederrimbach ohne Standorf, Reinsbronn und Waldmannshofen abzuschließen. Der Konzessionsvertrag wurde am 28.08.2026 unterzeichnet. Der Konzessionsvertrag tritt am 01.01.2029 in Kraft und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für die Ortschaften Archshofen, Craintal, Frauental, Freudenbach, Niederrimbach ohne Standorf, Reinsbronn und Waldmannshofen wurde im elektronischen Bundesanzeiger am 02.09.2025 gem. § 46 Abs. 3 EnWG öffentlich bekannt gemacht. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach dieser Veröffentlichung gegenüber der Gemeinde zu bekunden. Dem Abschluss des Konzessionsvertrags ging ein Auswahlerfahren nach § 46 EnWG voraus. Bei der Entscheidung der Stadt Creglingen lag nur ein verbindliches Angebot der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG vor. Das Angebot der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG gewährleistet einen den Zielen des § 1 EnWG entsprechenden Netzbetrieb und nimmt auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht. Die Entscheidung der Stadt Creglingen für das Angebot der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG wird hiermit gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekanntgemacht. Stadt Creglingen, 28.08.2026 Uwe Hehn Bürgermeister

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