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Bekanntmachung der Stadt Creglingen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Abschluss eines Konzessionsvertrages Strom
Bekanntmachung der Stadt Creglingen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Abschluss eines Konzessionsvertrages Strom Der Gemeinderat der Stadt Creglingen hat in seiner Sitzung vom 24.02.2026 den Beschluss gefasst, mit der der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG einen neuen Stromkonzessionsvertrag für die O...
Projektsteuerung Bau
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Creglingen
- Veröffentlicht:
- 03. September 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Projektsteuerung Bau
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Bekanntmachung der Stadt Creglingen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Abschluss eines Konzessionsvertrages Strom Der Gemeinderat der Stadt Creglingen hat in seiner Sitzung vom 24.02.2026 den Beschluss gefasst, mit der der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG einen neuen Stromkonzessionsvertrag für die Ortschaften Archshofen, Craintal, Frauental, Freudenbach, Niederrimbach ohne Standorf, Reinsbronn und Waldmannshofen abzuschließen. Der Konzessionsvertrag wurde am 28.08.2026 unterzeichnet. Der Konzessionsvertrag tritt am 01.01.2029 in Kraft und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für die Ortschaften Archshofen, Craintal, Frauental, Freudenbach, Niederrimbach ohne Standorf, Reinsbronn und Waldmannshofen wurde im elektronischen Bundesanzeiger am 02.09.2025 gem. § 46 Abs. 3 EnWG öffentlich bekannt gemacht. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach dieser Veröffentlichung gegenüber der Gemeinde zu bekunden. Dem Abschluss des Konzessionsvertrags ging ein Auswahlerfahren nach § 46 EnWG voraus. Bei der Entscheidung der Stadt Creglingen lag nur ein verbindliches Angebot der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG vor. Das Angebot der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG gewährleistet einen den Zielen des § 1 EnWG entsprechenden Netzbetrieb und nimmt auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht. Die Entscheidung der Stadt Creglingen für das Angebot der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG wird hiermit gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekanntgemacht. Stadt Creglingen, 28.08.2026 Uwe Hehn Bürgermeister
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Stadt WiddernWiddernBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern Die Stadt Widdern hat den am 31.12.2028 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren vom 01.01.2029 bis zum 31.12.2048 neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 28.02.2025 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Stadt Widdern bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat daher in seiner Sitzung am 17.12.2025 dem Abschluss des Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH zugestimmt. Die Entscheidung der Stadt Widdern über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH wird hiermit bekanntgegeben. Widdern, den 04.08.2026 Stadt Widdern Günter Vogel stellvertretender BürgermeisterBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - Konzessionsvertrag (Strom)
Gemeinde LangenbachLangenbachBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - Konzessionsvertrag (Strom) Die Gemeinde Langenbach, Landkreis Freising, Freistaat Bayern, macht gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bekannt, dass der mit der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG geschlossene Konzessionsvertrag über die Bereitstellung des Netzes sowie die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie für die Ortsteile Oberhummel, Niederhummel, Windham und Asenkofen sowie für das Gewerbegebiet an der FS 13 zum 30.09.2028 endet. Unternehmen, die am Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages für das genannte Versorgungsgebiet interessiert sind, werden gebeten, ihre Bewerbung innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder per E-Mail bei der Gemeinde Langenbach, Bahnhofstraße 6, 85416 Langenbach, beziehungsweise unter [email protected] einzureichen. Die der Gemeinde Langenbach vom bisherigen Konzessionsnehmer gemäß § 46a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) übermittelten Informationen zur technischen und wirtschaftlichen Situation des Netzes, die für die Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages relevant sind, können schriftlich oder per E-Mail bei der Gemeinde Langenbach, Bahnhofstraße 6, 85416 Langenbach, beziehungsweise unter [email protected] angefordert werden. Voraussetzung für die Herausgabe dieser Daten ist die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung. Walter Schmidt Erster BürgermeisterBekanntmachung der Marktgemeinde Buchenberg gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe des Konzessionsvertrages (Strom)
Markt BuchenbergBuchenbergBekanntmachung der Marktgemeinde Buchenberg gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe des Konzessionsvertrages (Strom) Die Marktgemeinde Buchenberg gibt gemäß § 46 Abs. 5 EnWG bekannt, dass mit dem Netzbetreiber Allgäuer Überlandwerk GmbH ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Die Marktgemeinde Buchenberg hatte die Absicht zum Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages im Bundesanzeiger am 18.11.2025 öffentlich bekannt gemacht und ein wettbewerbliches Konzessionsvergabeverfahren durchgeführt. Die Allgäuer Überlandwerk GmbH hat ihre Eignung als bisherige Konzessionsnehmerin hinreichend hinterlegt. Eine Auswahlentscheidung war nicht erforderlich, da nur ein Bewerber das Interesse bekundet hat. Das Angebot des Netzbetreibers Allgäuer Überlandwerk GmbH erfüllt die Anforderungen der Marktgemeinde Buchenberg im vollen Umfang. Maßgebliche Gründe für die Entscheidung der Marktgemeinde Buchenberg waren auch, dass ein den Zielen des § 1 EnWG entsprechender Netzbetrieb gewährleistet ist und auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht genommen wird. Buchenberg, den 19.08.2026 Toni Barth, Erster BürgermeisterBekanntmachung der Stadt Nidderau über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Stadt NidderauBekanntmachung der Stadt Nidderau über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Stadt Nidderau macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für Strom zwischen der Stadt Nidderau und der Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG (OVAG), Friedberg (Hessen), für das Gebiet des Stadtteils Nidderau-Heldenbergen am 31.08.2028 endet. Die Stadt Nidderau beabsichtigt, für das Gebiet des Stadtteils Nidderau-Heldenbergen einen neuen Stromkonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Versorgte Einwohnerzahl: 6.211 (Stand: 30.06.2026) Versorgte Fläche: 8,19 km2 Gesamtfläche: 46,73 km2 Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bis zum 31.12.2026 bei der Stadt Nidderau Am Steinweg 1 61130 Nidderau einzureichen. Der Umschlag ist deutlich in Blockschrift mit „Interessenbekundung Stromkonzession“ zu kennzeichnen. Verspätet eingehende Zusendungen werden nicht berücksichtigt. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes werden auf Nachfrage bei der vorgenannten Stelle gegen Abgabe einer rechtsverbindlich vom Interessenten unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Rügeobliegenheit, Präklusion und Einlegung von Rechtsmitteln wird auf § 47 EnWG verwiesen. Nidderau, 27.08.2026 Der Magistrat der Stadt Nidderau Andreas Bär Bürgermeister Rainer Vogel Erster StadtratBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim
Verbandsgemeinde GöllheimGöllheimBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim Die Gemeinde Bubenheim hat den am 31.08.2026 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 13.08.2024 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Gemeinde Bubenheim bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Gemeinde Bubenheim hat daher in seiner Sitzung am 10.08.2026 dem Abschluss des Konzessionsvertrags mit der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen, zugestimmt. Die Entscheidung der Gemeinde Bubenheim über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Pfalzwerke Netz AG wird hiermit bekanntgegeben. Bubenheim, 13.08.2026 Thomas Lebkücher, OrtsbürgermeisterBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrags „Strom“ für ein Teilgebiet des Marktes Velden
Markt VeldenVeldenBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrags „Strom“ für ein Teilgebiet des Marktes Velden Der Markt Velden, Landkreis Landshut, Bayern, gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit der Firma Bauer Elektrounternehmen GmbH & Co.KG für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung für ein Teilgebiet der Gemeinde (eine Karte mit Gebietsgrenzen kann schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] angefordert werden) am 30.11.2028 endet. Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages für das genannte Gebiet interessiert sind, werden gebeten, ihre Interessensbekundung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] einzureichen. Die dem Markt Velden vom bisherigen Konzessionsnehmer gemäß § 46a EnWG vorgelegten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die der Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages dienen, können schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] angefordert werden.Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Stromversorgung in der Stadt Osterburken
Stadt OsterburkenOsterburkenBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrags für die Stromversorgung in der Stadt Osterburken Die Stadt Osterburken, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, mit rd. 6.600 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in den Stadtteilen Bofsheim, Hemsbach, Schlierstadt und Osterburken (ohne den Bereich des Zweckverband Regionaler Industriepark Osterburken) am 31.12.2028 endet. Die Stadt Osterburken beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich und in deutscher Sprache bei der Stadt Osterburken Marktplatz 3 74706 Osterburken Stichwort: Stromkonzession zu bekunden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadt Osterburken. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Stadt Osterburken unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Gemeinde vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Stromnetzes bekunden, wird die Stadt Osterburken zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren InteressBekanntmachung der Gemeinde Westhausen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe der Strom-Konzession im Gemeindegebiet
Gemeinde WesthausenWesthausenBekanntmachung der Gemeinde Westhausen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe der Strom-Konzession im Gemeindegebiet zum 01.01.2029 Die Gemeinde Westhausen, Landkreis Ostalbkreis, macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (ENWG) bekannt, dass der Gemeinderat am 20.05.2026 den Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet Westhausen ab dem 01.01.2029 für die Dauer von 20 Jahren bis 31.12.2048 an die Netze ODR GmbH, Ellwangen vergeben hat Die wesentlichen Gründe für die Vergabe an die Netze ODR GmbH, Ellwangen waren zum einen, dass es nur einen Bewerber für die Konzession gab und zum anderen, dass die Regelungen des angebotenen Strom-Konzessionsvertrages ausgewogen und die Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner angemessen berücksichtigt sind. Westhausen, den 24.08.2026 Bürgermeister Markus KnoblauchBekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG
Gemeinde KümmersbruckKümmersbruckBekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG Die Gemeinde Kümmersbruck, Schulstr. 37, 92245 Kümmersbruck, macht gemäß § 46 Abs. 5 EnWG bekannt, dass nach Durchführung eines Angebotsverfahrens die Bayernwerk Netz GmbH als der beste Bieter ausgewählt wurde und am 13.07.2026 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde. Kümmersbruck, den 05. August 2026 Elisabeth Gruber, Erste BürgermeisterinBekanntmachung der Gemeinde Wang über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für verschiedene Ortsteile gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde WangWangBekanntmachung der Gemeinde Wang über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für die Ortsteile Dornhaselbach, Holzerhof, Isareck, Niederndorf, Pfettrach, Spörerau, Thalbach, Thulbach, Volkmannsdorf, Volkmannsdorferau, Wang, Wittibsmühle, Ziegelberg gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Wang, Landkreis Freising, Bundesland Bayern gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Strom-Konzessionsvertrag, für die Ortsteile Dornhaselbach, Holzerhof, Isareck, Niederndorf, Pfettrach, Spörerau, Tahlbach, Thulbach, Volkmannsdorf, Volkmannsdorferau, Wang, Wittibsmühle und Ziegelberg, mit der SWM Infrastruktur GmbH & Co.KG zum 31.10.2028 endet. Interessenten für einen Neuabschluss werden gebeten eine schriftliche Bewerbung bis spätestens 21.11.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Mauern für die Gemeinde Wang Schloßplatz 2, 85419 Mauern abzugeben.
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