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Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrags „Strom“ für ein Teilgebiet des Marktes Velden
Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrags „Strom“ für ein Teilgebiet des Marktes Velden Der Markt Velden, Landkreis Landshut, Bayern, gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit der Firma Bauer Elektrounternehmen GmbH & Co.KG fü...
Netzinfrastruktur
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Markt Velden
- Veröffentlicht:
- 16. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Netzinfrastruktur
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Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrags „Strom“ für ein Teilgebiet des Marktes Velden Der Markt Velden, Landkreis Landshut, Bayern, gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit der Firma Bauer Elektrounternehmen GmbH & Co.KG für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung für ein Teilgebiet der Gemeinde (eine Karte mit Gebietsgrenzen kann schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] angefordert werden) am 30.11.2028 endet. Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages für das genannte Gebiet interessiert sind, werden gebeten, ihre Interessensbekundung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] einzureichen. Die dem Markt Velden vom bisherigen Konzessionsnehmer gemäß § 46a EnWG vorgelegten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die der Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages dienen, können schriftlich oder per E-Mail beim Markt Velden, Rathausplatz 1, 84149 Velden bzw. [email protected] angefordert werden.
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Gemeinde ÜberseeReguläres Verfahren: Die Gemeinde Übersee macht gemäß §46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag zum 23.04.2028 endet. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis drei Monate nach Erscheinungsdatum abzugeben. Die Daten nach §46 EnWG können, mit Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung, während der üblichen Bürozeiten bei der Gemeinde Übersee, Kirchweg 1, 83236 Übersee angefragt werden.Bekanntmachung der Gemeinde Wang über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für verschiedene Ortsteile gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde WangWangBekanntmachung der Gemeinde Wang über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für die Ortsteile Dornhaselbach, Holzerhof, Isareck, Niederndorf, Pfettrach, Spörerau, Thalbach, Thulbach, Volkmannsdorf, Volkmannsdorferau, Wang, Wittibsmühle, Ziegelberg gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Wang, Landkreis Freising, Bundesland Bayern gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Strom-Konzessionsvertrag, für die Ortsteile Dornhaselbach, Holzerhof, Isareck, Niederndorf, Pfettrach, Spörerau, Tahlbach, Thulbach, Volkmannsdorf, Volkmannsdorferau, Wang, Wittibsmühle und Ziegelberg, mit der SWM Infrastruktur GmbH & Co.KG zum 31.10.2028 endet. Interessenten für einen Neuabschluss werden gebeten eine schriftliche Bewerbung bis spätestens 05.11.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Mauern für die Gemeinde Wang Schloßplatz 2, 85419 Mauern abzugeben.Markt Uehlfeld - Strom-Konzessionsvertrag OT Eselsmühle, Hohenmühle, Schornweisach und Wallmershof
Markt UehlfeldUehlfeldMarkt Uehlfeld - Strom-Konzessionsvertrag OT Eselsmühle, Hohenmühle, Schornweisach und Wallmershof Der Markt Uehlfeld, Rosenhofstraße 6, 91486 Uehlfeld, macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag (Strom) für die Ortsteile Eselsmühle, Hohenmühle, Schornweisach und Wallmershof zum 14.08.2028 endet. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erscheinungsdatum abzugeben. Die Daten nach § 46 a EnWG können während der üblichen Bürozeiten beim Markt Uehlfeld, Rosenhofstraße 6, 91486 Uehlfeld, Tel.: 09163-999021, E-Mail: [email protected], angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen.Bekanntmachung der Gemeinde Gammelsdorf über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für die Ortsteile Reichersdorf, Willersdorf, Landersdorf, Gelbersdorf und Hiendlberg gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
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Magistrat der Stadt Homberg (Ohm)Homberg (Ohm)Bekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages im Stadtgebiet der Stadt Homberg (Ohm) gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Stadt Homberg (Ohm) mit ca. 7.424 Einwohnern liegt in Hessen. Eigentümerin des Stromversorgungsnetzes und derzeitige Inhaberin der Wegenutzungsrechte nach § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Stadtgebiet ist die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG - OVAG. Die Stadt Homberg (Ohm) gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt und der OVAG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Stadt Homberg (Ohm) gehören - mit Ausnahme des Stadtteils Deckenbach - am 29.08.2028 endet. Die Stadt Homberg (Ohm) vergibt nunmehr mit diesem Verfahren einen neuen Konzessionsvertrag für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Homberg (Ohm) - mit Ausnahme des Stadtteils Deckenbach - mit einer Laufzeit von zwanzig Jahren. Interessierte Unternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Homberg (Ohm) interessiert sind, werden aufgefordert, ihr Interesse unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zum 21.11.2026, 23:59 Uhr bei der Kontaktstelle der Stadt Homberg (Ohm) zu bekunden. Kontaktstelle: Magistrat der Stadt Homberg (Ohm) Frau Felicitas Grün Markstraße 26 35315 Homberg (Ohm) E-Mail: [email protected] Nach Ablauf der genannten Frist eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Stromkonzessionsvertrags mit der Stadt Homberg (Ohm) verpflichtet, das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Homberg (Ohm) während der Vertragslaufzeit zu betreiben. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Vorlage einer vom Bewerber unterzeichneteBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern
Stadt WiddernWiddernBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern Die Stadt Widdern hat den am 31.12.2028 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren vom 01.01.2029 bis zum 31.12.2048 neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 28.02.2025 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Stadt Widdern bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat daher in seiner Sitzung am 17.12.2025 dem Abschluss des Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH zugestimmt. Die Entscheidung der Stadt Widdern über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH wird hiermit bekanntgegeben. Widdern, den 04.08.2026 Stadt Widdern Günter Vogel stellvertretender BürgermeisterBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim
Verbandsgemeinde GöllheimGöllheimBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim Die Gemeinde Bubenheim hat den am 31.08.2026 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 13.08.2024 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Gemeinde Bubenheim bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Gemeinde Bubenheim hat daher in seiner Sitzung am 10.08.2026 dem Abschluss des Konzessionsvertrags mit der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen, zugestimmt. Die Entscheidung der Gemeinde Bubenheim über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Pfalzwerke Netz AG wird hiermit bekanntgegeben. Bubenheim, 13.08.2026 Thomas Lebkücher, OrtsbürgermeisterBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG der Gemeinde Aystetten – Konzessionsvertrag (Strom)
Gemeinde AystettenAystettenGemeinde Aystetten Landkreis Augsburg Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG der Gemeinde Aystetten - Konzessionsvertrag (Strom) Die Gemeinde Aystetten, Bäckergasse 2, 86482 Aystetten, Landkreis Augsburg, Bayern, macht bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag (für die Ortsteile Augsburg) am 15.05.2029 endet. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde Aystetten, Bäckergasse 2, 86482 Aystetten, Landkreis Augsburg zu bekunden. Verspätete Mitteilungen können für das weitere Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Die Daten nach § 46 a EnWG können während der üblichen Bürozeiten in der Gemeinde Aystetten, angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen. Aystetten, 04.08.2026 Winterhalter Markus 1. Bürgermeister
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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