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Gemeinde Bad Überkingen

Bekanntmachung der Gemeinde Bad Überkingen nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrags

Bekanntmachung der Gemeinde Bad Überkingen nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrags Die Gemeinde Bad Überkingen hat am 27.12.2024 durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und d...

Typ: Ausschreibung

Netzinfrastruktur

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Gemeinde Bad Überkingen
Veröffentlicht:
26. August 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Netzinfrastruktur

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Bekanntmachung der Gemeinde Bad Überkingen nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrags Die Gemeinde Bad Überkingen hat am 27.12.2024 durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Gemeindegebiet am 02.02.2027 endet. Nach Abschluss des Verfahrens gibt die Gemeinde Bad Überkingen bekannt, dass mit Beschluss des Gemeinderats vom 16.04.2026 der Zuschlag auf das Angebot der Albwerk GmbH & Co. KG, Geislingen an der Steige, gefallen ist, weil keine weitere Interessenbekundung vorlag. Der neue Wegenutzungsvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Gemeinde Bad Überkingen Matthias Heim Bürgermeister

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