Gemeinde ObermarchtalObermarchtal
Bekanntmachung der Gemeinde Obermarchtal über den Abschluss eines Vertrags über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie (Stromkonzession) gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG
Bekanntmachung der Gemeinde Obermarchtal über den Abschluss eines Vertrags über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie (Stromkonzession) gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG Gemeinde Obermarchtal Bekanntmachung der Gemeinde Obermarchtal über den Abschluss eines Vertrags übe...
Netzinfrastruktur
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Obermarchtal
- Veröffentlicht:
- 31. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Netzinfrastruktur
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Bekanntmachung der Gemeinde Obermarchtal über den Abschluss eines Vertrags über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie (Stromkonzession) gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG Gemeinde Obermarchtal Bekanntmachung der Gemeinde Obermarchtal über den Abschluss eines Vertrags über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie (Stromkonzession) gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG Der Gemeinderat der Gemeinde Obermarchtal hat mit Beschluss vom 14.04.2026 dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrags für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet 89611 Obermarchtal (Stromkonzession) mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit der Netze BW GmbH, Stuttgart, zugestimmt. Der Vertrag wurde am 24.06.2026 unterzeichnet und tritt am 01.01.2029 in Kraft. Die Gemeinde Obermarchtal hat das Auslaufen des bisherigen Vertrags am 02.12.2025 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und das Auswahlverfahren nach § 46 EnWG eingeleitet. Die Netze BW GmbH hat daraufhin als einziges Unternehmen fristgerecht ein Angebot abgegeben. Dieses war als nachhaltig, kommunalfreundlich, wirtschaftlich und somit positiv zu bewerten. Obermarchtal, 29.06.2026 Martin Krämer Bürgermeister
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Gemeinde OberdischingenOberdischingenBekanntmachung der Gemeinde Oberdischingen über den Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie (Stromkonzession) gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG Der Gemeinderat der Gemeinde Oberdischingen hat mit Beschluss vom 23.06.2026 dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrags für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet 89610 Oberdischingen (Stromkonzession) mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit der Netze BW GmbH, Stuttgart, zugestimmt. Der Vertrag wurde am 19.08.2026 unterzeichnet und tritt am 01.01.2029 in Kraft. Die Gemeinde Oberdischingen hat das Auslaufen des bisherigen Vertrags am 05.02.2026 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und das Auswahlverfahren nach § 46 EnWG eingeleitet. Die Netze BW GmbH hat daraufhin als einziges Unternehmen fristgerecht ein Angebot abgegeben. Dieses war als nachhaltig, kommunalfreundlich, wirtschaftlich und somit positiv zu bewerten. Oberdischingen, 19.08.2026 Wolfgang Schmauder BürgermeisterBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim
Verbandsgemeinde GöllheimGöllheimBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde Bubenheim Die Gemeinde Bubenheim hat den am 31.08.2026 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 13.08.2024 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Gemeinde Bubenheim bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Gemeinde Bubenheim hat daher in seiner Sitzung am 10.08.2026 dem Abschluss des Konzessionsvertrags mit der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen, zugestimmt. Die Entscheidung der Gemeinde Bubenheim über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Pfalzwerke Netz AG wird hiermit bekanntgegeben. Bubenheim, 13.08.2026 Thomas Lebkücher, OrtsbürgermeisterBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern
Stadt WiddernWiddernBekanntmachung über den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Stadt Widdern Die Stadt Widdern hat den am 31.12.2028 endenden Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren vom 01.01.2029 bis zum 31.12.2048 neu ausgeschrieben. Das Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages wurde mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 28.02.2025 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG angezeigt. Interessierten Energieversorgungsunternehmen wurde die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung zu bekunden. Innerhalb dieser Frist hat nur ein Interessent sein Interesse am Abschluss des Stromkonzessionsvertrages für die Stadt Widdern bekundet und einen Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat daher in seiner Sitzung am 17.12.2025 dem Abschluss des Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH zugestimmt. Die Entscheidung der Stadt Widdern über den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH wird hiermit bekanntgegeben. Widdern, den 04.08.2026 Stadt Widdern Günter Vogel stellvertretender BürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Bad Überkingen nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrags
Gemeinde Bad ÜberkingenBekanntmachung der Gemeinde Bad Überkingen nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrags Die Gemeinde Bad Überkingen hat am 27.12.2024 durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Gemeindegebiet am 02.02.2027 endet. Nach Abschluss des Verfahrens gibt die Gemeinde Bad Überkingen bekannt, dass mit Beschluss des Gemeinderats vom 16.04.2026 der Zuschlag auf das Angebot der Albwerk GmbH & Co. KG, Geislingen an der Steige, gefallen ist, weil keine weitere Interessenbekundung vorlag. Der neue Wegenutzungsvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Gemeinde Bad Überkingen Matthias Heim BürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Böhmenkirch nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschuss eines neuen Stromkonzessionsvertrages
Gemeinde BöhmenkirchBekanntmachung der Gemeinde Böhmenkirch nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschuss eines neuen Stromkonzessionsvertrages Die Gemeinde Böhmenkirch hat am 28.11.2024 durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Gemeindegebiet am 11.12.2026 endet. Nach Abschluss des Verfahrens gibt die Gemeinde Böhmenkirch bekannt, dass mit Beschluss des Gemeinderats vom 04.03.2026 der Zuschlag auf das Angebot der Albwerk GmbH & Co. KG, Geislingen an der Steige, gefallen ist, weil keine andere Interessensbekundung vorlag. Der neue Stromkonzessionsvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Der Vertrag wurde am 11.08.2026 unterzeichnet. Gemeinde Böhmenkirch Matthias Nägele BürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Westhausen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe der Strom-Konzession im Gemeindegebiet
Gemeinde WesthausenWesthausenBekanntmachung der Gemeinde Westhausen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe der Strom-Konzession im Gemeindegebiet zum 01.01.2029 Die Gemeinde Westhausen, Landkreis Ostalbkreis, macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (ENWG) bekannt, dass der Gemeinderat am 20.05.2026 den Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet Westhausen ab dem 01.01.2029 für die Dauer von 20 Jahren bis 31.12.2048 an die Netze ODR GmbH, Ellwangen vergeben hat Die wesentlichen Gründe für die Vergabe an die Netze ODR GmbH, Ellwangen waren zum einen, dass es nur einen Bewerber für die Konzession gab und zum anderen, dass die Regelungen des angebotenen Strom-Konzessionsvertrages ausgewogen und die Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner angemessen berücksichtigt sind. Westhausen, den 24.08.2026 Bürgermeister Markus KnoblauchBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Neuweiler gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde NeuweilerNeuweilerBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Neuweiler gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Neuweiler, Landkreis Calw, Baden-Württemberg, mit rd. 3.134 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Neuweiler am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Neuweiler beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Neuweiler Marktstr. 7 75389 Neuweiler zu bekunden. Nach dem genannten Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Neuweiler auf Aufforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Neuweiler, 18.08.2026 Buchwald BürgermeisterBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Riedhausen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde RiedhausenKirchstraße 1, 88377 RiedhausenBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Riedhausen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Riedhausen, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, mit rd. 800 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Riedhausen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Riedhausen Kirchstr. 1 88377 Riedhausen zu bekunden. Letzter Abgabetermin für die Interessensbekundung ist der 30.11.2026, 12.00 Uhr. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Riedhausen auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Riedhausen, Datum 19.08.2026 Yvonne Heine BürgermeisterinBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Wilhelmsdorf gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde WilhelmsdorfBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Wilhelmsdorf gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Wilhelmsdorf, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, mit rd. 4.750 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Wilhelmsdorf beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Wilhelmsdorf -Rechnungsamt- Saalplatz 7 88271 Wilhelmsdorf zu bekunden. Letzter Abgabetermin für die Interessenbekundung ist der 09.12.2026, 11 Uhr. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Wilhelmsdorf auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Wilhelmsdorf, 01.09.2026 Sandra Flucht, BürgermeisterinBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in der Gemeinde Seckach
Gemeinde SeckachSeckachBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) über das Auslaufen des Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in der Gemeinde Seckach Die Gemeinde Seckach, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) gehören, für das gesamte Gemeindegebiet am 31.12.2028 endet. Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich und in deutscher Sprache bei der Gemeinde Seckach Bahnhofstraße 30 74743 Seckach zu bekunden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Gemeinde Seckach. Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten im Sinne des § 46 a EnWG über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Netzes, die zur Bewertung des Netzes im Rahmen der Bewerbung um den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Gemeinde Seckach unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine seitens der Gemeinde Seckach vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der Konzession des Stromnetzes bekunden, wird die Gemeinde Seckach zur Strukturierung des Verfahrens alle Interessenten, deren Interessensbekundungen fristgemäß eingegangen sind, über den Ablauf des Konzessionsverfahrens sowie die Auswahlkriterien für die Konzessionierung informieren. Gemeinde Seckach David Ackermann Bürgermeister
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