Landkreis Potsdam-MittelmarkBad Belzig
Arbeitsmarktdienstleistung für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III - "Kompetenzfeststellung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund"
Gegenstand der Leistung ist eine Maßnahme zur Kompetenzfeststellung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) mit Migrationshintergrund nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs.1 S.1 Nr.1 SGB III. Innerhalb der letzten Jahre ist die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund im Rechtskreis des SGB II angestiegen. Erklärtes Ziel ist...
Berufliche Qualifizierung, Sprachkurse
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Potsdam-Mittelmark
- Veröffentlicht:
- 28. Juli 2026
- Frist:
- 26. August 2026
- Thema:
- Berufliche Qualifizierung
Ausschreibungsbeschreibung
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Gegenstand der Leistung ist eine Maßnahme zur Kompetenzfeststellung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) mit Migrationshintergrund nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs.1 S.1 Nr.1 SGB III. Innerhalb der letzten Jahre ist die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund im Rechtskreis des SGB II angestiegen. Erklärtes Ziel ist, möglichst viele von ihnen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu integrieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Einstieg in den Arbeitsmarkt in den letzten Monaten deutlich schwieriger geworden ist. Dies hat auch Auswirkungen auf die Anforderungen der Arbeitgeber an die Bewerber. Das betrifft insbesondere auch die Anforderungen an die Sprachkenntnisse. Die Personengruppe der Menschen mit Migrationshintergrund kann häufig keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des deutschen Bildungssystems vorweisen. In diesem Fall entfällt die Möglichkeit, eine Berufsanerkennung des formalen Abschlusses im Sinne des "Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Anerkennungsgesetz) zu erhalten und damit in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert zu werden. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass auch diese Personen häufig über arbeitsmarktrelevante Kompetenzen verfügen, die durch Berufserfahrungen und andere informelle und non-formale Lernaktivitäten erworben wurden. Vorhandene Fähigkeiten, Neigungen oder Qualifikationen müssen zunächst gemäß den Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes ermittelt, angepasst und erweitert werden. Dafür ist eine umfassende Kompetenzfeststellung erforderlich. Die ausgeschriebene Maßnahme soll daher - die vorhandenen berufspraktischen und theoretischen Kenntnisse/ Kompetenzen, beruflichen Neigungen, Fähigkeiten und Qualifikationen erfragen (Fragebogen), - einen Lebenslauf erstellen, - berufsrelevante Dokumente zusammentragen, die Übersetzung und Anerkennung nur nach Abstimmung mit der IFK initiieren - vorhand
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Landkreis Potsdam-MittelmarkBad BelzigFrist: 26. Aug.Arbeitsmarktdienstleistung für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III - "Kompetenzfeststellung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund"Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
Stadt JenaJenaFrist: 27. Aug.Ziel der Maßnahme ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Kombination der Elemente zur - Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III)Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
Stadt JenaJenaFrist: 27. Aug.Ziel der Maßnahme ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Kombination der Elemente zur - Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III)Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
Stadt JenaJenaFrist: 27. Aug.Ziel der Maßnahme ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Kombination der Elemente zur - Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III)Arbeitsmarktdienstleistungen für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III - "Nebenerwerb"
Landkreis Potsdam-MittelmarkBad BelzigFrist: 26. Aug.Gegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 u. 5 SGB III zur dauerhaften beruflichen Eingliederung von Kunden mit einer Nebentätigkeit oder Midijob durch eine intensive aktive Begleitung und Unterstützung der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 30 Stunden wöchentlich bis zum Wegfall des Leistungsbezuges. Die Maßnahme kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmenden umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung gerichtet sind. Bei der Durchführung der Maßnahme hat der Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III zu beachten. Bei erfolgter Eingliederung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III durch den Auftragnehmer anzustreben. Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der Gestaltungsfreiheit des Bieters. Sie ist an den festgelegten Präsenzzeiten der Teilnehmenden auszurichten und soll gewährleisten, dass die vorgegebene Eingliederungsquote erreicht werden kann. Ziel ist es, die Teilnehmenden an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen bzw. diese auszubauen. In bestimmten Fällen kann auch die Heranführung an eine Berufsausbildung zielführend sein. Bei Teilnehmenden, die bereits in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind, soll eine Erhöhung des Einkommens herbeigeführt werden, sodass der SGBII-Leistungsbezug nachhaltig entfällt. In diesem Fall ist zur Erreichung des Zieles auch die Aufnahme eines Minijobs oder Midijobs möglich. Um das Maßnahmeziel zu erreichen, ist es erforderlich, die Sichtweise der Teilnehmenden auf ihre persönliche Gesamtsituation mit ihrer derzeitigen Beschäftigung zu verändern. Ziel ist es, sie an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber (sofern vorhanden) oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen oder diese auszuweiten. Dabei soll mit dem Arbeitgeber einer bereits bestehenden Beschäftigung schnellstmöglich Kontakt aufgenommen werden, um die Überführung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Ausweitung der Beschäftigung zu prüfen. Die Teilnehmenden sind angehalten, die Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen. Ein Schwerpunkt der Maßnahme ist die Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Rahmen der rechtlichen Grundlagen zum Thema "Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt". Auf die Teilnehmenden ist individuell durch eine intensive und aktive Begleitung und Unterstützung einzugehen. Ihnen sind schnellstmöglich passgenaue Vermittlungsvorschläge initiativ zu unterbreiten. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Verbesserung des Bewerbungsverhaltens der Teilnehmenden insbesondere bei Vorstellungsgesprächen sein. Ein verbessertes Bewerbungsverhalten ist die Grundlage für eine erfolgreiche Eingliederung. Damit in möglichst kurzer Zeit das Bewerbungsverhalten verbessert wird, werden die entsprechenden Elemente in der Maßnahme mit Präsenzzeiten vermittelt. Im Rahmen der individuellen Betreuung der Teilnehmenden soll unter anderen eine Analyse der Arbeitssituation am Arbeitsort erfolgen.Arbeitsmarktdienstleistungen für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III - "Nebenerwerb"
Landkreis Potsdam-MittelmarkBad BelzigFrist: 26. Aug.Arbeitsmarktdienstleistungen für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III - "Nebenerwerb"Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte gem. § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 SGB III
Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementMünsterGrundlage für die Beschaffungsabsicht ist der Beschaffungsantrag der Fachstellenleiterin für Markt und Integration des Jobcenters der Stadt Münster. Das Angebot "Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte" richtet sich sowohl an arbeitsmarktnahe zugewanderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte als auch an arbeitsmarktfernere zugewanderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II, die intensive Unterstützung und Begleitung im Integrationsprozess in den Arbeitsmarkt benötigen. Viele Zugewanderte haben Schwierigkeiten, erfolgreich in eine Ausbildung oder Arbeit einzumünden. Hier kommen zu den oftmals auftretenden und bekannten Beeinträchtigungen u.a. eine fehlende Schul- und Sozialisationsbiographie in Deutschland und das Fehlen berufspraktischer Vorerfahrungen hinzu. Auch sind bestimmte Grundlagen der Allgemeinbildung, der kulturellen Gegebenheiten und zum "Leben in Deutschland" nicht verinnerlicht. Zudem haben Zugewanderte häufig psychische und/oder physische (kriegsbedingte) gesundheitliche Einschränkungen. Auch fällt das Erlernen einer Fremdsprache/der deutschen Sprache schwer. Insbesondere ist das Erreichen eines Sprach-Niveaus schwierig, das den Anforderungen des Arbeitsalltags in Deutschland entspricht. Des Weiteren ist die Vereinbarkeit von Care-Aufgaben und Berufstätigkeit bei potentiellen Teilnehmenden, oftmals bei weiblichen Zugewanderten, ein zentraler Aspekt in Bezug auf ihre Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt, die durch geeignete Maßnahmen im Angebot "Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte" unterstützt werden soll. Die Lebenssituation der Zielgruppe ist vielfach prekär. Sie benötigt Gelegenheiten und Impulse, um ihre Arbeitsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen können. Aufgrund der zuvor genannten Problemlagen ist ein erhöhter Unterstützungsbedarf gegeben. Den individuellen besonderen Förderbedarfen und der (berufsbezogenen) Sprachförderung ist Rechnung zu tragen. Kernziel des Angebotes ist es, Menschen mit Migrationsvorgeschichte in den Arbeitsmarkt zu integrieren und Soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen. Der Fokus des Angebotes soll auf der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegen. Dies soll durch eine intensive (sozial-)pädagogische/psychosoziale Betreuung, durch den Einsatz von Sprach- und Kulturmittler*innen für ein besseres Verständnis der Lebens- und Arbeitsbedingungen, durch die Heranführung an die Erfordernisse des deutschen Arbeitsmarkts und durch die Qualifizierung und Vermittlung berufsbezogener Sprachkompetenzen erreicht werden.Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 (1) SGB II i. V. m. § 45 (1) SGB III
Landratsamt Schmalkalden-MeiningenMeiningenMaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 (1) SGB II i. V. m. § 45 (1) SGB IIIKonzeption und Durchführung der Maßnahme "Berufspraktische Integration" als eine Kombinationsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III
HochsauerlandkreisArnsbergFrist: 27. Aug.Konzeption und Durchführung der Maßnahme "Berufspraktische Integration" als eine Kombinationsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III "Berufspraktische Integration" ist die Kombination aus Elementen zur - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III), - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III). Maßnahmenort: Arnsberg Maßnahmendauer: vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 (Optional spätestens bis zum 31.12.2028) Konkretere Angaben zu Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte gem. § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 SGB III
Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementMünsterGrundlage für die Beschaffungsabsicht ist der Beschaffungsantrag der Fachstellenleiterin für Markt und Integration des Jobcenters der Stadt Münster. Das Angebot "Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte" richtet sich sowohl an arbeitsmarktnahe zugewanderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte als auch an arbeitsmarktfernere zugewanderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II, die intensive Unterstützung und Begleitung im Integrationsprozess in den Arbeitsmarkt benötigen. Viele Zugewanderte haben Schwierigkeiten, erfolgreich in eine Ausbildung oder Arbeit einzumünden. Hier kommen zu den oftmals auftretenden und bekannten Beeinträchtigungen u.a. eine fehlende Schul- und Sozialisationsbiographie in Deutschland und das Fehlen berufspraktischer Vorerfahrungen hinzu. Auch sind bestimmte Grundlagen der Allgemeinbildung, der kulturellen Gegebenheiten und zum "Leben in Deutschland" nicht verinnerlicht. Zudem haben Zugewanderte häufig psychische und/oder physische (kriegsbedingte) gesundheitliche Einschränkungen. Auch fällt das Erlernen einer Fremdsprache/der deutschen Sprache schwer. Insbesondere ist das Erreichen eines Sprach-Niveaus schwierig, das den Anforderungen des Arbeitsalltags in Deutschland entspricht. Des Weiteren ist die Vereinbarkeit von Care-Aufgaben und Berufstätigkeit bei potentiellen Teilnehmenden, oftmals bei weiblichen Zugewanderten, ein zentraler Aspekt in Bezug auf ihre Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt, die durch geeignete Maßnahmen im Angebot "Horizont - Joboffensive für Menschen mit Migrationsvorgeschichte" unterstützt werden soll. Die Lebenssituation der Zielgruppe ist vielfach prekär. Sie benötigt Gelegenheiten und Impulse, um ihre Arbeitsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen können. Aufgrund der zuvor genannten Problemlagen ist ein erhöhter Unterstützungsbedarf gegeben. Den individuellen besonderen Förderbedarfen und der (berufsbezogenen) Sprachförderung ist Rechnung zu tragen. Kernziel des Angebotes ist es, Menschen mit Migrationsvorgeschichte in den Arbeitsmarkt zu integrieren und Soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen. Der Fokus des Angebotes soll auf der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegen. Dies soll durch eine intensive (sozial-)pädagogische/psychosoziale Betreuung, durch den Einsatz von Sprach- und Kulturmittler*innen für ein besseres Verständnis der Lebens- und Arbeitsbedingungen, durch die Heranführung an die Erfordernisse des deutschen Arbeitsmarkts und durch die Qualifizierung und Vermittlung berufsbezogener Sprachkompetenzen erreicht werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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