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Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
Ziel der Maßnahme ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Kombination der Elemente zur - Heranführung der Teilnehmenden an ...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Jena
- Veröffentlicht:
- 28. Juli 2026
- Frist:
- 27. August 2026
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Ziel der Maßnahme ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Kombination der Elemente zur - Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III)
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Landkreis EmslandMeppenFrist: 26. Aug.Der Landkreis Emsland -Jobcenter- plant, am Standort Meppen die Maßnahme "COBEG Mitte - Coaching von Bedarfsgemeinschaften im mittleren Emsland" einzurichten. Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III. Sie ist eine Kombination aus Elementen zur - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III) - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III). Ziel ist die Überwindung der Hilfebedürftigkeit der teilnehmenden Personen. Die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit gem. § 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III ist nicht Inhalt der Maßnahme.Maßnahme zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden sowie erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Jena.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.