Regionalverband SaarbrückenSaarbrücken
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Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprüng...
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Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Urspr...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Regionalverband Saarbrücken
- Veröffentlicht:
- 23. Juli 2026
- Frist:
- 24. August 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49, 51 HOAI (Leistungsphasen 1-6). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI (Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Landkreis PassauPassau
Umbau und Erweiterung des A- und C-Traktes einschließlich einer Einfachturnhalle beim Gymnasium in Vilshofen einschließlich Neuerrichtung einer Einfachturnhalle - Tragwerksplanung
Der Landkreis Passau beabsichtigt eine Generalsanierung des A- und C-Traktes beim Gymnasium Vilshofen durchzuführen. Zudem ist aufgrund von gestiegenen Schülerzahlen eine Erweiterung der bestehenden Klassenräume und die Errichtung einer zusätzlichen Einfachturnhalle erforderlich. Das Gymnasium in Vilshofen stellt einen additiven Schulkomplex dar, der im Wesentlichen aus drei Baukörpern, dem A-, B- und C-Trakt, besteht. Der A-Trakt, ein Vierseitbau mit Lichthof, in welchem sich die Klassenräume und Fachräume befinden wurde im Jahr 1968 erbaut. 1995 wurde der Innenhof des A-Trakts überdacht und ein Austausch von Fensterelementen in einem Teilbereich vollzogen. Der überdachte Innenhof, das Atrium, dient sowohl der Schule als auch der Stadt Vilshofen und dem Landkreis Passau für Veranstaltungen. 2019 erfolgte die Sanierung des Atriumdaches und 2025 wurde in diesem Bereich die Licht- und Tontechnik erneuert. Der überdachte Innenhofbereich bleibt bei der Generalsanierung größtenteils unangetastet. Der C-Trakt mit Fachklassen, Klassen- und Aufenthaltsräumen einschließlich einer Einfachturnhalle wurde bis 1980 errichtet. Aufgrund eines Wassereintrags wurde auf der Turnhalle des C-Traktes 2025 das Dach saniert. Derzeit gibt es im C-Trakt fensterlose Unterrichtsräume. Durch Umplanung und Umorganisation müssen sämtliche Klassen- und Kursräume belichtet und belüftet werden können. Sämtliche Räume im A- und C-Trakt des Gymnasiums sind sowohl funktional, sicherheitstechnisch und energetisch überaltert und aufgrund von baulichen Mängeln in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die genannten Bereiche bedürfen daher einer Generalsanierung. Darüber hinaus sind Maßnahmen des baulichen Brandschutzes, Schallschutzes, der Akustik, der Barrierefreiheit unerlässlich. Die technischen Anlagen wie Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro müssen komplett erneuert und die Leitungsführung überarbeitet werden. Im Zuge der Vorplanung ist zu prüfen, die Gebäudeautomation, welche im Jahre 2023 erneuert wurde, zu integrieren. Der B-Trakt wurde bereits generalsaniert, umgebaut und erweitert. Dieser Bereich wurde im April 2008 eingeweiht. Daher sind in diesem Bereich lediglich Anpassungen an die zu sanierenden Bereiche geplant. Im Zuge der Baumaßnahme sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: - Generalsanierung der Gebäudetrakte A und C mit Fach-, Klassen- und Gruppenräume - Generalsanierung der Turnhalle im C-Bau - Neubau von zusätzlichen Unterrichtsräumen aufgrund eines gestiegenen Bedarfs - Neubau einer zusätzlichen Einfachturnhalle - Sanierung der WC-Einheiten - Erneuerung der Betriebstechnik (HLS und Elektro) - Herstellung der Barrierefreiheit - Ertüchtigung Brandschutz und Beseitigung von Brandschutzmängeln - Energetische Sanierung- nahezu Passivhausstandard - Installation einer PV-Anlage auf dem Dach Die Schule besuchen im Schuljahr 2025/26 770 Schülerinnen und Schüler. Davon wählen 299 Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 11 das naturwissenschaftliche- technologische Gymnasium (NTG), das sprachliche Gymnasium (SG) 29 Schülerinnen und Schüler. Den sprachlichen Zweig besuchen 8% der Schülerinnen und Schüler. Den NT-Zweig 92 %. Die Jahrgangsstufe 5 ist fünfzügig inklusive Deutschklasse, die Jahrgangsstufen 6-9 vierzügig und die Jahrgangsstufe 10 und 11 ist dreizügig. Das Gymnasium ist zudem Seminarschule und dient der Ausbildung von Lehramtsreferendare. An der Schule gilt das Klassenzimmerprinzip, d.h. eine Klasse hat einen fest zugeordneten Raum. In den letzten drei Schuljahren hat es eine deutliche positive Entwicklung bei der Offenen Ganztagesschule gegeben. Von 35,8 Zählschülern im Schuljahr 2023/34 ist diese auf 70,5 Zählschüler gestiegen. Entsprechend müssen auch Maßnahmen für die offene Ganztagesschule geschaffen werden. Von der MB-Dienststelle wurde im April 2026 die Zügigkeit für das Gymnasium Vilshofen von 3,80 bestätigt. Im Zuge der Bedarfsermittlung wurden mit der Regierung von Niederbayern die Basiswerte der Flächenbandbreiten für die unterschiedlichen Bereiche abgestimmt. Diese sind wie folgt: I. Unterrichtsbereich: 4.491,57 m² II. Arbeitsbereich des pädagogischen Personals: 468,40 m² III. Verwaltungsbereich: 265,20 m² IV. Arbeitstechnischer und Aufenthaltsbereich: 475,00 m² V. Küchen- und Speisebereich: 351,21 m² VI. Ganztagesbereich: 70 GT-Schüler x 2,5= max. 175,00 m² VII. Generalsanierung Einfachturnhalle C-Bau VIII. Neubau Einfachturnhalle Die Nettogrundflächen des Bestands für die zu sanierenden Flächen des Gymnasiums (A- und C-Bau) betragen 7.237,84 m². Die Nettogrundfläche der zu sanierenden Turnhalle C beträgt 738,85 m². Gemäß Beschluss des Umweltausschusses vom 23.11.2010 ist bei der Gebäudesanierung der Landkreisliegenschaften die Umsetzung des Passivhausstandards auf dessen Eignung zu prüfen. Es ist zu prüfen, welche Förderungen für die Energetische Sanierung in Betracht kommen und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zu beantragen. Das Projekt befindet sich am Anfang. Es wurden bis dato noch keine Vorplanungen getätigt. Der genaue Projektumfang ist im Rahmen der ersten Leistungsphasen festzulegen. Je nach Konzept sind eventuell auch Teilabbrüche und Erweiterungen nötig. Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme in mehreren Förderabschnitten / Bauabschnitten realisiert wird. Aufgrund einer knappen Haushaltssituation sind wirtschaftliche Kostenansätze zu prüfen und ggf. umzusetzen. Teilbereiche müssen bei Erweiterungen bzw. Erneuerungen ggf. in Modulbauweise errichtet werden. Die bereits sanierten Bereiche müssen entsprechend berücksichtigt und in die Planung integriert werden. - Wetteraukreis - Zentrale VergabestelleFriedbergFrist: 27. Aug.
Erbringung von Generalplanerleistungen für die Erweiterung der Klassenräume und des Ganztags an der Schrenzerschule in 35510 Butzbach (in serieller Bauweise)
Titel 1: Erweiterung Klassenräume und Ganztag Im Zuge der Maßnahme soll ein Erweiterungsbau für den Ganztag und weitere Klassenräume auf dem kreiseigenen Grundstück errichtet werden. Der Erweiterungsbau soll gemäß vorläufigem Raumprogramm unter anderem Betreuungsräume, zusätzliche Klassenräume und/oder Lernlandschaften, WC-Räume und Nebenräume enthalten. Aufgrund der in den Bestandsgebäuden geringen Anzahl an Toiletten, sollen im Erweiterungsbau zusätzliche WC-Räume geschaffen werden. Durch den Planer sind WC-Berechnungen und Empfehlungen zu erstellen. Das Gebäude ist mindestens nach GEG oder besser zu errichten. Die Baustandards des Wetteraukreises sind zu beachten. Der Leitfaden "Wirtschaftliches Bauen" des Wetteraukreises wird dem Planer bei Projektbeginn übergeben. Die Klimaschutzziele des Wetteraukreises sind zu beachten. Bauweise: Der Erweiterungsbau soll als funktionales, kompaktes und barrierefreies Gebäude errichtet werden. Auf dem Bestandsgelände ist die Möglichkeit für Baustellenlagerflächen begrenzt. Aus diesem Grunde soll der Erweiterungsbau nach Möglichkeit als Systembau oder Holzrahmenbau oder Holzmodulbau geplant und gebaut werden, wobei teilweise bestimmte Gewerke auch einzeln ausgeschrieben werden sollen. Technische Gebäudeausstattung: Im Zuge der ersten Leistungsphasen sind im Bestand die gebäudetechnischen Anbindungen zu untersuchen. Falls erforderlich sind zusätzliche Leitungen /Anschlüsse vorzusehen oder Bestandsleitungen zu ertüchtigen und/oder umzulegen. Technische Anlagen wie die Elektroakustische Lautsprecher Anlage (ELA), Hausalarmanlage, sowie die Sicherheitsbeleuchtung (Sibe) sind an den Bestand anzubinden und ganzheitlich zu betrachten. In den Klassenräumen kommen unter anderem interaktive Schultafeln (IAS) zur Ausführung, welche vom Auftraggeber geliefert und montiert werden. Im Zuge der Planung sind die Übergabepunkte abzustimmen und baulich umzusetzen. Hierfür sind rechtzeitig vorher Abstimmungen zwischen Schule und der Fachstelle " Schul-IT und Medienzentrum" zu organisieren. Das Gebäude soll voraussichtlich eine eigene Heizungsanlage erhalten und heizungstechnisch nicht an die anderen Gebäude angebunden werden. Im Zuge der Planung ist zu prüfen, ob bzw. in welcher Größe eine PV-Anlage wirtschaftlich sinnvoll eingeplant werden kann. Fällt die Entscheidung positiv aus, ist dies ebenfalls mit umzusetzen. Materialien und Einrichtung: Materialien sind in einem guten Standard (keine gehobene Ausführung) zu planen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Auftragsänderungen sind dann möglich, wenn Sie vom Bauherrn gewünscht und schriftlich bestätigt werden und wenn sie den Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern. Die Einrichtung und Möblierung erfolgt durch die Fachdienst "Schul-IT und Ausstattung" des Wetteraukreises. Daher sind rechtzeitig Abstimmungen mit allen Beteiligten u.a. der Schule, dem Fachdienst "Schul-IT und Ausstattung" durchzuführen. Titel 2: Außenanlage Die Außenanlage ist ebenfalls Bestandteil der Planungsleistung und umfasst vorwiegend den Bereich um den Neubau sowie die dazugehörigen nachzuweisenden Stellplätze. Die Zahl der Stellplätze im Bestand ist zu überprüfen und falls erforderlich zu ergänzen. Für den Neubau erforderliche Stellplätze sind möglichst in der Nähe des Neubaus zu verorten. Im Zuge der Errichtung der PKW-Stellplätze soll geprüft werden, ob E-Ladestation für PKW installiert werden können. Ist dies möglich, so ist mind. ein Parkplatz mit E-Ladestation zu versehen und weitere Stellplätze sind, gemäß Vorgabe des Wetteraukreises, für die nachträgliche Installation vorzurüsten. Titel 3: Baufeldfreimachung und Rückbau Um Platz für einen Erweiterungsbau auf dem Schulgelände zu schaffen, ist derzeit angedacht das jetzige Hausmeisterhaus zurückzubauen. Hierfür ist die Einrichtung auszulagern bzw. der Umzug in andere Räumlichkeiten der Schule zu organisieren. Leitungen und Anschlüsse sind teilweise umzulegen oder zurückzubauen. Entscheidungen, welche Varianten oder Optionen ausgewählt werden, ergeben sich in den Ausarbeitungen und Ergebnissen der Projektplanungen der Leistungsphasen im Zusammenhang mit den besten und wirtschaftlichsten Lösungen und den getroffenen Einzelfallentscheidungen durch den Bauherrn und hängen im Wesentlichen auch von deren Kosten ab. Zur Erreichung der Projektziele ist eine umfangreiche Präsenz des Planungsbüros insbesondere im weiteren Verlauf in der Bauleitung vor Ort unumgänglich. Ausführungsfrist: Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Die LP3 ist nach ca. 1,5 Jahre nach Auftragserteilung einzureichen. Die Ausschreibungen der Bauleistungen u.a. für den Systembau soll spätestens 2 Jahre nach Auftragserteilung vorliegen. Die Bauzeit soll 1,5 Jahr nicht überschreiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit der Abgabe seines Angebotes und der weiteren Unterlagen seine Leistungen bis zum Abschluss der Maßnahme zu erbringen, auch wenn das in der Auftragsbekanntmachung angegebene voraussichtliche Ausführungsende erreicht ist. Eine entsprechende Klausel bei Projektverzögerungen und -unterbrechungen ist in den Besonderen Vertragsbedingungen enthalten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung. - Wetteraukreis - Zentrale VergabestelleFriedbergFrist: 27. Aug.
Erbringung von Generalplanerleistungen für die Erweiterung der Klassenräume und des Ganztags an der Schrenzerschule in 35510 Butzbach (in serieller Bauweise)
Titel 1: Erweiterung Klassenräume und Ganztag Im Zuge der Maßnahme soll ein Erweiterungsbau für den Ganztag und weitere Klassenräume auf dem kreiseigenen Grundstück errichtet werden. Der Erweiterungsbau soll gemäß vorläufigem Raumprogramm unter anderem Betreuungsräume, zusätzliche Klassenräume und/oder Lernlandschaften, WC-Räume und Nebenräume enthalten. Aufgrund der in den Bestandsgebäuden geringen Anzahl an Toiletten, sollen im Erweiterungsbau zusätzliche WC-Räume geschaffen werden. Durch den Planer sind WC-Berechnungen und Empfehlungen zu erstellen. Das Gebäude ist mindestens nach GEG oder besser zu errichten. Die Baustandards des Wetteraukreises sind zu beachten. Der Leitfaden "Wirtschaftliches Bauen" des Wetteraukreises wird dem Planer bei Projektbeginn übergeben. Die Klimaschutzziele des Wetteraukreises sind zu beachten. Bauweise: Der Erweiterungsbau soll als funktionales, kompaktes und barrierefreies Gebäude errichtet werden. Auf dem Bestandsgelände ist die Möglichkeit für Baustellenlagerflächen begrenzt. Aus diesem Grunde soll der Erweiterungsbau nach Möglichkeit als Systembau oder Holzrahmenbau oder Holzmodulbau geplant und gebaut werden, wobei teilweise bestimmte Gewerke auch einzeln ausgeschrieben werden sollen. Technische Gebäudeausstattung: Im Zuge der ersten Leistungsphasen sind im Bestand die gebäudetechnischen Anbindungen zu untersuchen. Falls erforderlich sind zusätzliche Leitungen /Anschlüsse vorzusehen oder Bestandsleitungen zu ertüchtigen und/oder umzulegen. Technische Anlagen wie die Elektroakustische Lautsprecher Anlage (ELA), Hausalarmanlage, sowie die Sicherheitsbeleuchtung (Sibe) sind an den Bestand anzubinden und ganzheitlich zu betrachten. In den Klassenräumen kommen unter anderem interaktive Schultafeln (IAS) zur Ausführung, welche vom Auftraggeber geliefert und montiert werden. Im Zuge der Planung sind die Übergabepunkte abzustimmen und baulich umzusetzen. Hierfür sind rechtzeitig vorher Abstimmungen zwischen Schule und der Fachstelle " Schul-IT und Medienzentrum" zu organisieren. Das Gebäude soll voraussichtlich eine eigene Heizungsanlage erhalten und heizungstechnisch nicht an die anderen Gebäude angebunden werden. Im Zuge der Planung ist zu prüfen, ob bzw. in welcher Größe eine PV-Anlage wirtschaftlich sinnvoll eingeplant werden kann. Fällt die Entscheidung positiv aus, ist dies ebenfalls mit umzusetzen. Materialien und Einrichtung: Materialien sind in einem guten Standard (keine gehobene Ausführung) zu planen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Auftragsänderungen sind dann möglich, wenn Sie vom Bauherrn gewünscht und schriftlich bestätigt werden und wenn sie den Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern. Die Einrichtung und Möblierung erfolgt durch die Fachdienst "Schul-IT und Ausstattung" des Wetteraukreises. Daher sind rechtzeitig Abstimmungen mit allen Beteiligten u.a. der Schule, dem Fachdienst "Schul-IT und Ausstattung" durchzuführen. Titel 2: Außenanlage Die Außenanlage ist ebenfalls Bestandteil der Planungsleistung und umfasst vorwiegend den Bereich um den Neubau sowie die dazugehörigen nachzuweisenden Stellplätze. Die Zahl der Stellplätze im Bestand ist zu überprüfen und falls erforderlich zu ergänzen. Für den Neubau erforderliche Stellplätze sind möglichst in der Nähe des Neubaus zu verorten. Im Zuge der Errichtung der PKW-Stellplätze soll geprüft werden, ob E-Ladestation für PKW installiert werden können. Ist dies möglich, so ist mind. ein Parkplatz mit E-Ladestation zu versehen und weitere Stellplätze sind, gemäß Vorgabe des Wetteraukreises, für die nachträgliche Installation vorzurüsten. Titel 3: Baufeldfreimachung und Rückbau Um Platz für einen Erweiterungsbau auf dem Schulgelände zu schaffen, ist derzeit angedacht das jetzige Hausmeisterhaus zurückzubauen. Hierfür ist die Einrichtung auszulagern bzw. der Umzug in andere Räumlichkeiten der Schule zu organisieren. Leitungen und Anschlüsse sind teilweise umzulegen oder zurückzubauen. Entscheidungen, welche Varianten oder Optionen ausgewählt werden, ergeben sich in den Ausarbeitungen und Ergebnissen der Projektplanungen der Leistungsphasen im Zusammenhang mit den besten und wirtschaftlichsten Lösungen und den getroffenen Einzelfallentscheidungen durch den Bauherrn und hängen im Wesentlichen auch von deren Kosten ab. Zur Erreichung der Projektziele ist eine umfangreiche Präsenz des Planungsbüros insbesondere im weiteren Verlauf in der Bauleitung vor Ort unumgänglich. Ausführungsfrist: Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Die LP3 ist nach ca. 1,5 Jahre nach Auftragserteilung einzureichen. Die Ausschreibungen der Bauleistungen u.a. für den Systembau soll spätestens 2 Jahre nach Auftragserteilung vorliegen. Die Bauzeit soll 1,5 Jahr nicht überschreiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit der Abgabe seines Angebotes und der weiteren Unterlagen seine Leistungen bis zum Abschluss der Maßnahme zu erbringen, auch wenn das in der Auftragsbekanntmachung angegebene voraussichtliche Ausführungsende erreicht ist. Eine entsprechende Klausel bei Projektverzögerungen und -unterbrechungen ist in den Besonderen Vertragsbedingungen enthalten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 24. August 2026.
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