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Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprüng...
Architektur, Tragwerksplanung, Elektroplanung, TGA-Planung, Brandschutzplanung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Regionalverband Saarbrücken
- Veröffentlicht:
- 18. Juni 2026
- Frist:
- 20. Juli 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033
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Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Dresden f) Art und : : 2026-66-00025 Rahmenvereinbarung 2027‐2028, Tiefbauleistungen zur Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen Los 1 Süd/West, Los 2 Süd/Ost, Los 3 Nord, Los 4 Mitte : Gesamtleistung in 4 Losen: Los 1 Süd/West: südlich der Elbe ohne Gemarkung Altstadt I und II westlich der Eisenbahnstrecke Dresden-Chemnitz in Höhe von 750 TEUR brutto Los 2 Süd/Ost: südlich der Elbe ohne Gemarkung Altstadt I und II östlich der Eisenbahnstrecke Dresden-Chemnitz in Höhe von 750 TEUR brutto Los 3 Nord: nördlich der Elbe ohne Gemarkung Neustadt in Höhe von 750 TEUR brutto Los 4 Mitte: Gemarkung Altstadt I und II und Neustadt in Höhe von 750 TEUR brutto Es erfolgt eine Zuschlagslimitierung. Maximale Anzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1 Zugehörige Regelung zur Auswahl der Lose: Die Zuschlagsermittlung erfolgt auf Grundlage einer Wertungsmatrix. Der Bieter mit der geringsten Wertungssumme in einem Los erhält den Zuschlag in diesem Los. Liegt ein Bieter in mehreren Losen auf dem vordersten Platz, so wird unter Berücksichtigung der Begrenzung der Zuschläge auf ein Los pro Bieter die für die gesamte Ausschreibung preislich günstigste Bezuschlagungskombination ermittelt. Bei mehreren möglichen Bezuschlagungskombinationen erfolgt die Bezuschlagung unter Berücksichtigung der aufsteigenden Reihenfolge der Angebotssummen und der Losnummern. Es ist beabsichtigt, mit vier Bietern eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Gesamtwertumfang maximal 750 TEUR brutto je Los. Einzelaufträge bis 89,25 TEUR brutto. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Ja Angebote sind möglich für: Ein Los: Nein Mehrere Lose: Nein Alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden): Ja i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 01.01.2027 Ende: 31.12.2028 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f13732438-35b63f53526a73d m) -entfällt- o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 19.08.2026 15:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 21.10.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Siehe Vergabeunterlagen s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 19.08.2026 um: 15:00 Uhr Ort: entfällt, da ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Beauftragte des Auftraggebers t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : I. Der Bieter ist entweder präqualifiziert und im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen oder hat zum Nachweis seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit Angebotsangabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: 1. Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation 2. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Registereintragungen Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft 3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angabe Jahresumsatz und Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages 4. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Angabe mind. 3 geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers) in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Angabe, dass die für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen II. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist durch den Bieter folgende Nachweise vorzulegen: Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer je eine Referenzbescheinigung für die genannten Referenzen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an den Vordruck Referenzbescheinigung Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal III. Die Vergabestelle behält sich vor, die o. g. Angaben und Nachweise der Nachunternehmer abzufordern. IV. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten Frist durch den Bieter folgende zusätzlichen Angaben und Nachweise vorzulegen: Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS). Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt. x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): (nach vorheriger Rüge beim Auftraggeber via Bietercockpit auf https://www.evergabe.de) Landesdirektion Sachsen, Referat 39 (E-Mail: [email protected]) 09105 Chemnitz (Besucheranschrift: Stauffenbe - Telefax: Diese elektronische Bekanntmachung auf https://www.evergabe.de ist die einzige amtliche Veröffentlichung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über die Plattform evergabe.de. Straßenbau/ Tiefbau/ Erschließung (Komplettleistung)2026-05-rieg-feuerwehrhaus-walp-ta
Gemeinde RiegelsbergRiegelsbergFrist: 30. JuniDie baulichen Gegebenheiten und äußerlichen Rahmenbedingungen der Feuerwehr Walpershofen an der Herchenbacher Straße entsprechen nicht mehr den technischen und rechtlichen Anforderungen, die an eine moderne Feuerwehr gestellt werden. Die vorhandenen Räumlichkeiten und Flächen sind für den täglichen Einsatzbetrieb nicht mehr ausreichend groß genug. Der Feuerwehr sind Räumlichkeiten und Flächen entsprechend der DIN 14092 und den Richtlinien der Unfallkasse zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren soll die FW für den zukünftigen Fuhrpark hergerichtet werden. Auf der Basis einer Machbarkeitsstudie hat sich die Gemeinde Riegelsberg entschieden, das Projekt "Neubau Feuerwehrhaus Walpershofen" an dem Standort an der Salbacher Straße 3 gemäß dem abgestimmten Raum- und Flächenprogramm umzusetzen. Der Abriss des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück an der Salbacher Straße 3 und der anschließende Neubau auf diesem Grundstück erfolgt, wenn die neue Kita in die Herchenbacher Straße verlagert ist. Die Machbarkeitsstudie mit weiteren Einzelheiten ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf der Basis einer ersten Kostenschätzung (vgl. Machbarkeitsstudie) betragen die voraussichtlichen Kosten ca. 4 Mio. EUR (brutto). Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI (Leistungsphasen 1-9, Anlagengruppen 1-6). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen.2026-05-rieg-feuerwehrhaus-walp-obj
Gemeinde RiegelsbergRiegelsbergFrist: 30. JuniDie baulichen Gegebenheiten und äußerlichen Rahmenbedingungen der Feuerwehr Walpershofen an der Herchenbacher Straße entsprechen nicht mehr den technischen und rechtlichen Anforderungen, die an eine moderne Feuerwehr gestellt werden. Die vorhandenen Räumlichkeiten und Flächen sind für den täglichen Einsatzbetrieb nicht mehr ausreichend groß genug. Der Feuerwehr sind Räumlichkeiten und Flächen entsprechend der DIN 14092 und den Richtlinien der Unfallkasse zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren soll die FW für den zukünftigen Fuhrpark hergerichtet werden. Auf der Basis einer Machbarkeitsstudie hat sich die Gemeinde Riegelsberg entschieden, das Projekt "Neubau Feuerwehrhaus Walpershofen" an dem Standort an der Salbacher Straße 3 gemäß dem abgestimmten Raum- und Flächenprogramm umzusetzen. Der Abriss des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück an der Salbacher Straße 3 und der anschließende Neubau auf diesem Grundstück erfolgt, wenn die neue Kita in die Herchenbacher Straße verlagert ist. Die Machbarkeitsstudie mit weiteren Einzelheiten ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf der Basis einer ersten Kostenschätzung (vgl. Machbarkeitsstudie) betragen die voraussichtlichen Kosten ca. 4 Mio. EUR (brutto). Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen.2026-05-rieg-feuerwehrhaus-walp-tp
Gemeinde RiegelsbergRiegelsbergFrist: 30. JuniDie baulichen Gegebenheiten und äußerlichen Rahmenbedingungen der Feuerwehr Walpershofen an der Herchenbacher Straße entsprechen nicht mehr den technischen und rechtlichen Anforderungen, die an eine moderne Feuerwehr gestellt werden. Die vorhandenen Räumlichkeiten und Flächen sind für den täglichen Einsatzbetrieb nicht mehr ausreichend groß genug. Der Feuerwehr sind Räumlichkeiten und Flächen entsprechend der DIN 14092 und den Richtlinien der Unfallkasse zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren soll die FW für den zukünftigen Fuhrpark hergerichtet werden. Auf der Basis einer Machbarkeitsstudie hat sich die Gemeinde Riegelsberg entschieden, das Projekt "Neubau Feuerwehrhaus Walpershofen" an dem Standort an der Salbacher Straße 3 gemäß dem abgestimmten Raum- und Flächenprogramm umzusetzen. Der Abriss des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück an der Salbacher Straße 3 und der anschließende Neubau auf diesem Grundstück erfolgt, wenn die neue Kita in die Herchenbacher Straße verlagert ist. Die Machbarkeitsstudie mit weiteren Einzelheiten ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf der Basis einer ersten Kostenschätzung (vgl. Machbarkeitsstudie) betragen die voraussichtlichen Kosten ca. 4 Mio. EUR (brutto). Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Ingenieurleistungen Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (Leistungsphasen 1-6). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen.Fahrbahnmarkierung 2026, Amberg-Sulzbach
LRA Amberg-Sulzbach_1458d Ort der Ausführung versch. Kreisstraßen im Landkreis Amberg-Sulzbach
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 20. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Regionalverband Saarbrücken.
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