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2026-05-rieg-feuerwehrhaus-walp-obj
Die baulichen Gegebenheiten und äußerlichen Rahmenbedingungen der Feuerwehr Walpershofen an der Herchenbacher Straße entsprechen nicht mehr den technischen und rechtlichen Anforderungen, die an eine moderne Feuerwehr gestellt werden. Die vorhandenen Räumlichkeiten und Flächen sind für den täglichen Einsatzbetrieb nicht mehr ausreichend gr...
Architektur, Tragwerksplanung, Elektroplanung, TGA-Planung, Brandschutzplanung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Riegelsberg
- Veröffentlicht:
- 01. Juni 2026
- Frist:
- 30. Juni 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Die baulichen Gegebenheiten und äußerlichen Rahmenbedingungen der Feuerwehr Walpershofen an der Herchenbacher Straße entsprechen nicht mehr den technischen und rechtlichen Anforderungen, die an eine moderne Feuerwehr gestellt werden. Die vorhandenen Räumlichkeiten und Flächen sind für den täglichen Einsatzbetrieb nicht mehr ausreichend groß genug. Der Feuerwehr sind Räumlichkeiten und Flächen entsprechend der DIN 14092 und den Richtlinien der Unfallkasse zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren soll die FW für den zukünftigen Fuhrpark hergerichtet werden. Auf der Basis einer Machbarkeitsstudie hat sich die Gemeinde Riegelsberg entschieden, das Projekt "Neubau Feuerwehrhaus Walpershofen" an dem Standort an der Salbacher Straße 3 gemäß dem abgestimmten Raum- und Flächenprogramm umzusetzen. Der Abriss des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück an der Salbacher Straße 3 und der anschließende Neubau auf diesem Grundstück erfolgt, wenn die neue Kita in die Herchenbacher Straße verlagert ist. Die Machbarkeitsstudie mit weiteren Einzelheiten ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf der Basis einer ersten Kostenschätzung (vgl. Machbarkeitsstudie) betragen die voraussichtlichen Kosten ca. 4 Mio. EUR (brutto). Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen.
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Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenFrist: 20. JuliDer Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 30. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Riegelsberg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.